Hallo,
hat man einen Anspruch auf sog. Karenztage? Beispiel... ich stehe morgens auf und fühle mich nicht, nehme einen karenztag und melde mich beim AG ab. Am nächsten Tag erscheine ich wieder.
max 3 Tage pro Jahr .
gibts da ne regelung? wennja wo finde ich sowas?
danke
casper
Anspruch auf Karenztage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Unter dem Begriff Karenztag versteht man etwas anderes.
Er bedeutet, das z.B. für den ersten Krankheitstag keine Lohnfortzahlung geleistet werden muss.
Karenztage gibt es im deutschen Sozialsystem im Zusammenheit mit Krankheit nicht.
Wenn Du morgens feststellst, dass Du krank bist, dann musst Du dies natürlich dem Arbeitgeber melden. Ein ärtzliches Attest ist aber erst ab dem 3. Krankheitstag erforderlich (§ 5 EntgFG
).
Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, sofort ein ärtzliches Attest zu verlangen. In dem Fall musst Du schon am ersten Tag zum Arzt gehen und Dir ein Attest darüber ausstellen lassen, dass Du arbeitsunfähig bist.
EntgFG = Entgeltfortzahlungsgesetz
ahha.
bei meinem Ehemaligen Arbeitgeber (öffentl. Verwaltung) wurde etwas derartiges als Karenztag bezeichnet. Man fühlte sich nicht, zeigte dies an, blieb 1-3 Tage ohne attest zum auskurrieren zu hause und ging dann wieder arbeiten (lohn bekam man trotzdem)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch im öffentlichen Dienst muss man krank sein, um zu Hause bleiben zu dürfen.
Dass manche Arbeitnehmer und wohl auch der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sehr großzügig damit umgehen, ändert nichts an der tatsächliche Rechtslage.
Es gibt so etwas sogar als tarifliche Regelung.
Man will damit verhindern, dass jemand wegen einem Tag Unwohlsein bei einem sonst nötigen Arztbesuch gleich eine Woche krankgeschrieben wird.
gut, dann ist das wohl geklärt.
wie sieht es bei schülern aus?
kann man von mir ernsthaft verlangen, dass wenn ich mich einen Tag echt mies fühle wegen erkältung inklusive schnupfen und starken halsshcmerzen einen Arzt aufsuchen muss, wenn es mir schlecht geht?
oder muss ich erst ab dem 4. Krankheitstag eine ärztliche bescheinigung vorweisen?
MFG
-----------------
""
... so kann man themen nach der spaghetti-methode hübsch verknüpfen.
schüler sind bekanntlich keine arbeitnehmer. und - wenn du dich erinnerst - früher hat dir wahrscheinlich deine mutter eine entschuldigung geschrieben.....
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
DAs ist wohl war....nur bin ich noch im Abitur, aber mit 19 shcon volljährig.
Heute habe ich angerufen, dass ich nich komme wegen starker erkältung aber wenns morgen einigermaßen geht wieder da bin
die sekrtärin meinte ich müsse zum arzt.
Ich bin nun abe ralt genug, dass ich weiß wie ich mich bei KRankheit zuverhalten habe, und 10euro praxisgebühr sind mir, da ich schon inner WG lebe einfahc zu teuer
also MUSS ich diese bescheinigung dann vorweisen oder kann ich mich selbst entschuldigen?
MFG
-----------------
""
Bleibt die Frage offen, wo das geregelt ist. Fragen Sie doch mal die Sekretärin, wo das steht. Wenn die Forderung regelhaft vorgesehen ist (Schulregeln o.ä.) müssen Sie das Attest wohl besorgen.
Ich trag nochmal was zur Verwirrung über Karenztage bei:
Wikipedia.de:
Karenztage sind ein mögliches Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Üblich sind im internationalen Vergleich maximal 3 Karenztage. In Deutschland gibt es keine Karenztage, sondern eine Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag.
-----------------
" Don`t feed trolls"
Hallo
ist es aber rechtens, dass der Arbeitgeber nur manchen Arbeitnehmer Karenztage gewährt und andere eine Krankmeldung ab dem ersten Tag bringen müssen ???
Selbe Abteilung, selbe Kostenstelle - mein kollege hat Karenztage 3 stück und ich nicht...
ist das rechtens ?!
Vielen Dank und Grüße
Bitte eröffnen Sie einen neuen Thread mit Ihrer Frage.
-- Editiert Moderator am 03.12.2013 12:04
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
69 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten