Gehalt pfändbar ?

11. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)
Gehalt pfändbar ?

Aufsetzend auf Tränes Frage:

Wie ist es eigentlich, wenn in einem Arbeitsvertrag (lange vor der Scheidung unterschrieben) steht, dass das Gehalt nicht pfändbar ist?
Ist diese Klausel dann nichtig, und kann es u.U. trotzdem gepfändet werden?

Grüße,
nachgefragt




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

m. E. nicht wirksam...salvatorische Klausel würd ich denken ;)


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nachgefragt,

wenn das wirklich so drin steht "... nicht pfändbar" dann gilt das, was träne gesagt hat, weil Du das gar nicht beeinflussen kannst.

Wenn dort aber steht ".. darf nicht verpfändet oder abgetreten werden ....", dann ist das was anderes.

LG

-- Editiert von MaPa am 11.11.2004 10:53:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

falsch Kanale...

denn icht jeder, der einen Arbeitsvertrag besitzt, muss auch zwangsläufig ein eigenes und damit pfändbares Konto besitzen ;)

und selbst wenn...können Konten ja beträchtlich im Minus sein ;)


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nenn mir einen Grund warum ein Ehepaar z. B. 2 Konten haben sollte, nur damit jeder sein Gehalt auf ein eigenes Konto kriegt ;)

öhm und also nun ICH habe minus auf dem Konto und zwar heftig ;)


winkser



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Kanali, da ist ja wohl ein kleiner Unterschied, ob nun vom Lohn oder vom Konto gepfändet wird!! Versuch mal deinem Arbeitgeber zu erklären, dass eine Lohnpfändung vorgenommen wird!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also wir haben das gestern getan... und der Arbeitgeber fand das jetzt gar nicht sooo schlimm ;)


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Mag ja sein, Träne.

Kommt ja aber wohl auch auf den Arbeitgeber und den Beruf an.


Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

passt schon kanalilein ;)

@ nachgefragt

oder einfach auf die Art wie man es rüberbringt ? und darauf ob man vorher Bescheid sagt oder ob man wartet bis der Bescheid da ist ? oder darauf, um welche Schulden es sich handelt ? und vielleicht auch, ob man überhaupt Einfluss hat, auf die momentane Situation ?


es war einfach ein : hach wir haben Glück unser Chef sieht es locker

ok ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)


Kannst du dir keinen Job vorstellen, in der schon die Andeutung von finanziellen Schweirigkeiten gegenüber dem Chef den Arbeitsplatz gefährden kann?

Bankkaufmann,
Behördenmitarbeiter oder Firmenmitarbeiter, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben,
wichtige Entscheidungsträger,, ....

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

mit meinem Vorstellungsvermögen hat das wohl nix zu tun ;)

es wird immer solche und solche Situationen geben, was willst Du jetzt hören ?

wenn der Bankangestellte unverschuldet in eine solche Situation gerät, mein lieber nachgefragt, dann wird er nicht gekündigt werden, wenn er vorher erklärt was passieren wird und wenn doch kann er gegn diese Kündigung arbeitsgerichtlich vorgehen...

und weiter ?


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

jo, wenn du erst mal mit deinem Arbeitgeber vorm Gericht stehst, dann ist dein Arbeitsplatz ja auch überhaupt nicht gefährdet....

Leudde,

gekündigt wird heutzutage doch überall.
Hastn schwarzen Fleck irgendwo, stehst Du ganz oben auf der Liste!

Nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

jep und den 1. Preis in Pessimismus und Schubladendenken kriegst Du...

wollen wir uns hier gegenseitig versuchen zu helfen, oder lediglich Postings zerreißen ?

letzteres wäre mir dann zu langweilig...

mahlzeit

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

das ist kein Pessimismus, Träne, sondern Realismus.

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nein, das sind Vorurteile und derer hast Du viele ;)

winks

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

man darf auch nicht Naivität mit Optimismus verwechseln....

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ich weiß schon ;) und erwachsen muss man sein und *feix* und *grins* darf man nicht schreiben, weil sich das nicht gehört...

aber ich bin sooo gerne ungehorsam und deswegen setz ich Dir nun ne Pappnase auf, schließlich ist heute der 11. 11. *rumms*


siehste, mein lieber nachgefragt, nun siehste irgendwie wieder vieeel freundlicher aus...

bis morgen dann


träne
die naive ;)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 639x hilfreich)

Passt auf mit dem Gehaltüberweisen auf ein anderes Konto.
Auch da kann gepfändet werden, in den Anspruch des Zahlungsempfängers an den Kontoinhaber. Und da ist dann kein geschützter Betrag mehr da.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Danke für den Tipp alida

aber ich wäre gar nicht böse, würde jemand was von meinem Minus-Geld wegnehmen ;)

nahmd

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.396 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.