Deutscher Inkasso-Dienst EOS DID (betrug?)

20. Oktober 2011 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

EOS DID (Deutscher-Inkassodienst-GmbH) ist ein Inkassounternehmen der Otto-Group, das für viele große Onlinehändler Forderungen eintreibt. Verbraucherverbände kritisieren künstlich hohe Gebühren. Verbraucher berichten häufig von unberechtigten Forderungen, fehlenden Vollmachten, Abtretungsurkunden, Forderungsaufstellungen und Rechnungskopien. Hier geht es darum, wie man auf eine unbegründete Forderung reagiert.

 Von 
Virus3AX7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 228x hilfreich)
Deutscher Inkasso-Dienst EOS DID (betrug?)

Hallo Leute,
meine Lebensgefährtin hat heute ein Schreiben vom Deutschen Inkasso-Dienst bekommen im auftrag der EOS Investment GmbH.

sie haben sie angeblich schon mehrfach angeschrieben (was nicht der fall ist das es das erste schreiben von ihnen war und uns die firma nicht bekannt ist)
darin steht eine forderung von 1729,84€, nur wird mit keinen einzelnen wort erwähnt wie sich die hauptforderung zusammensetzt geschweige denn wer der gläubiger sein soll.

auf der zweiten seite dann ein schreiben das man ausfüllen soll um eine eventuelle ratenzahlung zu vereinbaren, doch steht da noch gleichzeitig das man die schulden anererkennt, und der größte witz an der seite oben steht direkt "IHR SCHREIBEN VOM 18.10.2011" und unten sind es aufeinaml zwei schuldner? hier ist doch irgendwas falsch und mit gericht wird auch noch gedroht.

aber seht am besten selbst, ich hänge den brief an anhang dran, private daten wurden geschwärzt.

Lg. Sascha




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210 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nichts unterschreiben und von DID folgende Unterlagen einfordern
Detailierte Forderungsaufstellung
Rechnungskopie bzw Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde

Schriftlich einfordern

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

268x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Lustig, ein Inkasso beauftrag ein anderes Inkasso ...



Mach das was

quote:
thehellion
gesagt hat.

Wichtig! Wenn die anrufen, kommentarlos auflegen!





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

93x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Virus3AX7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 228x hilfreich)

Vielen dank, für die schnellen antworten.
wie kann man den so ein schreiben am besten aufsetzen?
ich wüsste einfach nicht wo ich da anfangen soll bzw. ich es am besten formolieren könnte

danke im vorraus.

lg. Sascha

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228x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sehr geehrtes Inkasso team

zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen
Detailierte Forderungsaufstellung
Rechnungskopie bzw Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde

Nochmal sicherheitshaler von mir erwähnt
Schuldanerkenntnis natürlich nicht unterschreiben !!


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

59x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

in etwa so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist mir nicht bekannt, eine Zahlung auf diese Forderung wird daher nicht erfolgen.

Sie sollten zunächst mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll. Außerdem fordere ich Sie vorsorglich auf, eine Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung sowie einen Nachweis für Ihre Bevollmächtigung vorzulegen.

Sollten Sie weitere Mahnungen ohne hinreichende Konkretisierung der geltend gemachten Forderung versenden, werde ich Anzeige bei der für Sie zuständigen Registrierungsbehörde erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
...


Nachtrag: Seh grad, war zu langsam...;)

-- Editiert _T_ am 21.10.2011 00:01

151x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gumbald
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn Deinem Lebensgefährten oder Dir wirklich keine solche Forderung bekannt ist, solltest Du auf jeden Fall die Unterlagen anfordern, um am Ende nicht für etwas zu bezahlen, was es als Forderung gar nicht gibt.

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13x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
EllaRgbg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo,
heute ist eben so ein Brief genauso wie der abgebildete Brief gekommen. Nur eine Forderung von 192,93 Euro.
Allerdings auf meine alte Adresse bei meinen Eltern bei denen ich schon seit 6 Jahren nicht mehr wohne. Habe dort auch nichts bestellt (bon Brix). Habe den brief heute geholt und war richtig geschockt weil ich mir nicht erklären kann woher die forderung kommen kann.

Was ist aus dem ganzen geworden. Musste da jetzt bezahlt werden oder hat sich das ganze erledigt.

LG Ella

-- Editiert EllaRgbg am 27.03.2012 22:27

180x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Leider hat sich der TE nicht mehr gemeldet

Geh doch wie oben empfohlen vor und fordere schriftlich Unterlagen ein

quote:
zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen
Detailierte Forderungsaufstellung
Rechnungskopie bzw Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

13x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ari1999
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 37x hilfreich)

Auch ich habe ein solches Schreiben erhalten und war völlig überrascht.

Sofort habe ich ein Schreiben per Email geschickt in dem ich um Aufschlüßelung bat.

Am heutigen Montag hzabe ich dann zusätzlich dort angerufen
( Hamburg ) .

Es handele sich um eine Rechnung vom Otto-Versand , ich hätte in Berlin etwas bestellt und nicht bezahlt, meine Adresse hätten sie vom Landeseinwohneramt.

Da ich seit über 10 Jahren die gleiche Adresse habe und seit über 10 Jahren nicht mehr bei Otto bestellt habe dürfte die Sache damit geklärt sein.

Die Sachbearbeiterin war von vornherein höflich und hat für die sich für die unannehmlichkeiten entschuldigt.

Scheint soweit alles korrekt zu sein...

P.S.: Es gibt eine 2te Person mit identischem Namen, gleichen Geburtsdatum und fast gleichem Beruf - einziger Unterschi9ed ist der Geburtsort.
Wäre mein Name Müller, Richter oder Schulz hätte man da sicher genuer geschaut...


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32x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Sachbearbeiterin war von vornherein höflich und hat für die sich für die unannehmlichkeiten entschuldigt.

Scheint soweit alles korrekt zu sein.

Man könnte allerdings fast den Eindruck gewinnen die EOS / DID Propaganda Abteilung hat gepostet :engel:

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

22x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Zu den konkreten Fällen kann ich zwar nichts sagen, aber es gibt einige gängige Maschen, auf die die Beschreibungen passen:

- Aufkauf und Eintreibungsversuche uralter Forderungen, die längst verjährt sind.

- Aufkauf titulierter Forderungen, die man von Leuten mit gleichem oder ähnlichem Namen einzutreiben versucht.

- manchmal auch Forderungen mit Titeln, die tatsächlich auf die betroffenen Leute lauten, die denen aber nie bekannt waren oder vergessen sind.


Erstmal nichts an Schuldanerkenntnissen, Ratenvereinbarungen und dergleichen unterschreiben!!! Kommunikation mit Callcenter-Agents ist oft zwecklos, weil die oft jegliche Widersprüche standardmäßig abweisen und nur auf "immer alles zahlen" drängeln.

Alles was nicht tituliert und von 2008 oder früher ist, ist regulär (2012) verjährt. Also kann man einmal per Einschreiben mit Rückschein schreiben, dass verjährt ist, dabei nicht eine Rechtmäßigkeit der Forderung einräumen, also nur mit Sätzen wie "falls die Forderung tatsächlich gegen mich bestehen sollte..." oder sonst ausdrücklichem Nicht-Anerkenntnis. Muss nicht sein, aber Risiko, dass ein nicht erwähnter Titel besteht und daraus vollstreckt wird. Achtung, auch verjährte Forderungen können gerichtlich angemahnt oder eingeklagt werden, daher ggf. unbedingt einem Mahnbescheid widersprechen, bei Klage muss der Begriff "Verjährung" seitens des "Schuldners" fallen, sonst wird er u.U. trotzdem verurteilt.

Bei Titeln auf eine andere Person muss man ggf. Vollstreckungsgegenklage erheben, wenn die wirklich versuchen, damit zu vollstrecken.


Und wenn es einen Titel gibt (30 Jahre gültig, also keine Verjährung der -HAUPT-forderung):
- wurden Mahn- oder Vollstreckungsbescheid überhaupt korrekt zugestellt?
- Zinsen und andere laufende Kosten (z.B. Inkasso-"Kontoführungsgebühren" - nur wenn tituliert, sonst keine Bezahlungspflicht!) verjähren nach 3 Jahren, wenn nicht zwischendurch vollstreckt wird, was bei "vergessenen" Forderungen meist der Fall ist. Wenn durch solche Kosten ein Mehrfaches der Hauptforderung entstanden ist, muss, wenn überhaupt, meist nur ein kleiner Teil davon bezahlt werden. Einrede der Verjährung muss der Schuldner aktiv stellen.
- Verwirkung: Wenn über sehr lange Zeit, so ab 6-8 Jahren, wirklich überhaupt keine Bemühugen gemacht wurden, Geld zu holen, kann die Forderung verwirkt sein; je länger, umso wahrscheinlicher. Relativ unsicher, da nur auf Treu und Glauben beruhend und somit eine "weiche" rechtliche Möglichkeit.

Wenn Vollstreckungstitel auftauchen und nicht wegen falscher Person der Eintreiber eine Vollstreckung sofort ausschließt, sollte man sich Rechtsberatung nehmen; u.U. ist eine Vollstreckungsgegenklage nötig.

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28x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ninaenciel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo! Glücklicherweise habe ich DID gegoogelt, bevor ich vor lauter Schreck über die Forderung des Betrags diesen überwiesen hätte.
Ich schulde angeblich APART seit 2 Jahren Geld. Außer dass ich von denen mal Werbung bekam, stand ich nie in irgendeinem Kundenverhältnis zu dieser Firma.
In der Zahlungsforderung stand auch noch mein Mädchenname, der seit 3 Jahren nicht mehr aktuell ist.

Was mir bei den vorherigen Forums-Beiträgen aufgefallen ist:
die Forderungen wurden angeblich von OTTO, BonPrix und Apart gestellt. Und diese Firmen gehören zusammen. Ich will keine voreiligen Schlüsse ziehen, aber verdächtig ist das schon! (alte Kundendaten stibitzen und mal Rechnungen schreiben?)
Allen viel Glück und viele Grüße

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27x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt auf jeden Fall eine Mitwirkungspflicht und Schadensminderungspflicht. Insofern direkt allem widersprechen und Forderungsaufstellung, Vollmacht, Rechnungsbelege u.ä. fordern. Dann sehen, was kommt und es nochmal bewerten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo zusammen,

auch ich habe leider so ein Scheiben von EOS Deutscher Inkasso-Dienst bekommen.
Bei mir wird angekündigt, dass ich damit rechnen muss, dass mein Konto in Kürze gesperrt wird und ich keine Zugriffmöglichkeiten mehr habe. Vermeiden kann ich diese Maßnahme nur, wenn ich monatlich eine Rate von € 10,00 bezahle. Die erste Rate muss am 17.2.2013 eingehen.
Zusäztlich haben die noch ein Dokument beigelegt, dass sich Vorpfändung nennt.
Da keinerlei Gläubiger vermerkt sind, kann ich überhaupt nichts anfangen damit. Sie schreiben in dieser Vorpfändung etwas vom 23.11.2010 und des Konstenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichtes in HH.
Ich finde es recht beängstigend, dass die mir hier mit Kontopfändung drohen.
Dürfen die das so einfach? Vorallem, wie kommen die an meine Kontodaten?
Ich habe nun eine Email geschrieben, dass ich bevor ich irgendwelche Zahlungen leiste, erstmal wissen möchte, um welchen Gläubiger es sich handelt. Ich hoffe, die Sache klärt sich ziemlich schnell auf, denn ich habe wirklich Angst, dass hier mein Konto gepfändet wird.
Ich freue mich auf Rückmeldungen. Lieben Dank und viele Grüße

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112x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Fordere vor allem eine Kopie des Vollstreckungstitels/ Urteils, auf das sie sich da angeblich berufen.

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9x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

vielen Dank!
und können die so einfach mein konto pfänden, wenn ich nun bis 17.2. nicht die erste Rate bezahle?

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38x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

theoretisch ja, wenn sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf deine Person haben. Die Frage ist: Wo kommt das her, war das wirklich auf deinen Namen/ deine Adresse, wer ist der Gläubiger, was war das für eine Rechnung, ist das womöglich alles schon lange bezahlt?

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6x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

wie gesagt, auf dem Schreiben ist gar nix von vermerkt, wer hier der Gläubiger ist.
was auch ein bisschen komisch ist, bei meiner Adresse ist der Strassenname nicht richtig geschrieben. Ich wundere mich da, wenn die meine Bankdaten haben, warum die Adressdaten dann nicht korrekt sind.
Wenn die jetzt nicht reagieren auf meine Email, soll ich dann die 10 Euro trotzdem überweisen, um der Pfändung aus dem Weg zu gehen? Habe keine Lust, dass mein Konto nicht mehr zugänglich für mich ist, da ich laufende Kosten habe.


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24x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auf der Adresse im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss steht die falsche Adresse? Aber dein Name? Steht irgendwas zusätzlich dazu? Ein Verweis auf einen Mahnbescheid? Eine Auflistung der Kosten? Aktenzeichen eines Gerichtes? Kannst du ggf. einmal das Ganze einscannen (eigene personenbezogene Daten und Adresse, sowie Aktenzeichen unkenntlich machen)?

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-- Editiert mepeisen am 14.02.2013 10:20

15x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

lieben dank.
ich hab das ganze jetzt eingescannt, aber ich finde hier nicht die möglichkeit, es hochzuladen... :(

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7x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

lieben dank.
ich hab das ganze jetzt eingescannt, aber ich finde hier nicht die möglichkeit, es hochzuladen... :(

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9x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dazueinen anderen Dienst nutzen, beispielsweise http://imageshack.us/

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3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)
7x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

so, ich hoffe, das hat jetzt so geklappt? :)

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5x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du kannst auch einmal beim Amtsgericht Hamburg anrufen, die von DID genannte Geschäftsnummer nennen und fragen, ob die dort bekannt ist, worum es geht und welche Briefe da wohin rausgeschickt wurden.

Du hast sonst nie was bekommen? Keine Mahnschreiben oder andere Dinge?

Wenn du Angst hast, kannst du die 10 EUR bezahlen. Aber (ganz wichtig): In den Verwendungszweck schreiben "Nur Hautpforderung, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". Je nach Platz noch "Sofortige Forderungsaufstellung gefordert" oder so ergänzen.

Auch wie gesagt bei DID sämtliche Unterlagen einfordern. Was du brauchst:
1. Vollmacht im Original.
2. Vollstreckungstitel in Kopie
3. Original-Rechnung o.ä.
4. Detaillierte Forderungsaufstellung

Ich würde bis ich die Unterlagen irgendwie beisammen habe und weiss worum es geht oder genau weiss, das das Unfug ist, nichts bezahlen. Das würde ich denen auch schreiben. Beispiel:

Zitat:

Hallo.

Ich fordere Sie auf, mir eine Vollmacht und eine forderungsaufstellung zukommen zu lassen. Darüber hinaus verlange ich eine Vorlage der Original-Rechnung oder eines Dokumentes, aus dem der Ursprungs-Gläubiger und der Vorgang erkenntlich ist, ggf. einen Vertragsnachweis. Ich fordere umgehend das Aushändigen des Titels in Kopie, ggf. des Mahnbescheids/ des Urteils in Kopie.

Ich fordere eine Erklärung, warum sie falsche personenbezogene Daten verwenden. Wo kommt die Forderung her? Was hat die falsche Adresse zu bedeuten?

Wenn sich das auflöst, ich der richtige Schuldner sein sollte und ich tatsächlich heir etwas nicht bezahlt haben sollte, werde ich mich mit einer Ratenzahlung o.ä. auseinandersetzen.

Bis dahin weise ich die Forderung vollumfänglich zurück. Ich verweise Sie dringend auf ihre Schadensminderungspflicht. Wenn Sie mit einem Urteil o.ä. auf völlig falscher Adresse bei mir etwas vollstrecken wollen, werde ich Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung stellen.

Ich erwarte also die Aushändigung der geforderten Unterlagen und eine entsprechende Frist, das hier inhaltlich zu prüfen.





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-- Editiert mepeisen am 14.02.2013 11:22

-- Editiert mepeisen am 14.02.2013 11:28

16x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

letzte Woche schon mal was von EOS DID, dass sie mir entgegenkommen und ich nicht alles zahlen muss. Da stand aber auch nicht mehr drin und da ich in letzter Zeit öfters von unseriösen Inkassofirmen hörte, hab ich darauf nicht reagiert. Aber nachdem ich eben gestern diesen Brief ausm Briefkasten habe, ist mir schon anders geworden. Ich habe ansonsten nichts erhalten in der letzten Zeit und offenbar handelt es sich hier ums jahr 2010. kommt da nicht ein Mahnbescheid dazwischen oder was vom Gerichtsvollzieher im Normalfall? ich finde es nur merkwürdig, dass die keinerlei Gläubiger vermerken. Ich kann so dem Schreiben ja nicht mal entnehmen, wem ich das Geld angeblich schulde, für wen die Inkassofirma das Geld "eintreibt"....

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28x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

hab oben noch nachbearbeitet. :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

9x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

super! ganz lieben Dank! das werde ich so per Email schreiben. ich hoffe, die reagieren dann auch auf die Email.
ich werde erstmal nichts bezahlen, denn so haben die ja dann meine Bankdaten erst recht, sollte hier was betrügerisches sein.
kann ich denn so eine kontopfändung bei der bank irgendwie abwenden?

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22x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Fordere erst mal wie bereits empfohlen schriftlich :

Titelkopie sowie Forderungsaufstellung


Andererseits :
Eine angekündigte Kontopfändung macht eigentlich aus Sicht eines Gläubigers keinen wirklichen Sinn ;-)

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

11x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
sonnenfreund
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 258x hilfreich)

nochmals ganz lieben dank für die Ratschläge!
ich hoffe, ich komme da gut raus ;)

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6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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