Hallo,
unten auf dem Formular z. B. einer Erbschaftssteuererklärung steht:
Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung und der Anlagen hat mitgewirkt:
Darf ein "Bekannter", der bei der Erklärung geholfen hat,dort seinen Namen und seine Telefonnummer für Rückfragen angeben? Wenn nein,warum nicht? Was würde passieren?
Danke
dedier
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Mitwirkung Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Es dürfen nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bei der Erstellung der Steuererklärung mitwirken. Anderen Personen ist das nach § 5 StBerG
verboten. Der Bekannte läuft dann Gefahr, dass gegen ihn ein Bußgeld nach § 160 StBerG
verhängt wird.
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Vielen Dank!
Nur, woher soll ein Laie dies wissen? Warum wird das nicht dazu geschrieben?
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Wenn ich morgens Brötchen kaufe, liest mir die Backwarenfachverkäuferin auch nicht das halbe BGB vor.
Man kann sich bei Bedarf selbst aus jedermann zugänglichen Quellen informieren.
Ein seltenes Beispiel hast du da :-)
Ich wollte meiner kleinen Schwester das Formular ausfüllen und für evtl. Rückfragen des Finanzamtes meinen Namen mit Tel Nr angeben. Man erbt ja nicht sooo oft.
Das hätte mich bis zu € 5.000,- gekostet?
Ein Traum!
Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, mir vor Ausfüllen der Formulare den ganzen Gesetzestext durchzulesen.
Danke. Ich habe viel gelernt!
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Hallo dedier,
quote:Oben schreibst du aber noch "Bekannter", das ist schon ein Unterschied.
Ich wollte meiner kleinen Schwester das Formular ausfüllen
Familienangehörigen darfst du helfen, und von mir aus auch deinen Namen entsprechend eintragen. Ich bezweifele aber trotzdem, dass das Finanzamt dann dich kontaktieren wird, imho wenden die sich doch eher an die/den Steuerpflichtige/n selbst.
MfG Stefan
Schreib drunter was du willst
quote:<hr size=1 noshade>§ 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnunge <hr size=1 noshade>
steht :
quote:<hr size=1 noshade>dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten,
<hr size=1 noshade>
das gibt nicht für den Freund, die Familie oder sonst wen.
Ist aber trotzdem sinnlos, das kein Beamter mit dem DRITTEN datenschutzrechtliche Sachen behandeln würde und dafür anruft.
Die schicken "Bescheide"
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war weiß ich viel, doch möcht ich alles wissen... :-)
Die ganze Geschichte:
Da hab ich die Formulare kopiert und mal so ins Ureine ausgefüllt. Dann zum Finanzamt gefahren (meine Schwester ist schwerbehindert)um zu fragen ob das so richtig ausgefüllt ist.
Man hat mir sofort eine Anzeige von 5.000,-- € angedroht, weil da unten meine Anschrift mit Tel-Nr stand. Ich war zu erschrocken und erschüttert, dass, zurück, ich erst einmal hier gefragt habe.
Hätte ich also am Finanzamt gesagt, dass es sich um meine Schwester handelt, hätte man möglicherweise nichts gesagt. Allerdings hat man dort doch gemerkt, dass ich das nicht geschäftsmäßig mache.
Danke an alle und Gruß an alle
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Was meist du wer beim Finanzamt an den Schalter sitzen, die Spitzenkräfte mit umfassenden Rechtskenntnissen.
Ich denke dein "Auftreten" machte die Musik.
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Hallo Keinanwalt,
ich habe lediglich die Formulare gezeigt und gefragt, ob das so richtig sei. Zudem habe ich gefragt, was die Kästchen Zähler bedeuten.
Also, an meinen Auftreten kanns nicht gelegen haben, dass man mir sofort eine Anzeige androhte.
mfg
dedier
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