Auslieferung - Welche Länder liefern nicht an Deutschland aus?

19. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mark83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Auslieferung - Welche Länder liefern nicht an Deutschland aus?

mich würd nur mal interessieren welche länder nicht ausliefern.hab ja gehört dass man sogar aus ländern abgeschoben werden kann die kein abkommen mit deutschland haben

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

So ist es.
Auf dem Mond und dem Mars ist man (noch) sicher.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Soweit ich das als interessierter Laie überblicken kann, sind die üblichen Einschränkungen:
1. Der Tathergang muss auch in dem Land strafbar sein, in dem der Täter aufgegriffen wird.
2. Dem Täter dürfen nicht bestimmte Strafen drohen (z.B. Todesstrafe, körperliche Züchtigung oder in manchen Ländern lebenslange Freiheitsstrafe), wenn dies im ausliefernden Land explizit verboten ist.
3. Dem Täter dürfen im Zielland nicht politische Verfolgung oder Folter drohen.
4. Es darf kein spezielles Auslieferungshinderniss wie etwa Artikel §16(2), nachdem Deutschland Deutsche nicht ausliefern darf, bestehen.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mark83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

also wird mich selbst sagen wir dubai ausliefern,selbst wenn ich ne unbefristete aufenthaltsgenemigung,job dort etc. habe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das Problem ist im Moment sogar, dass das derzeitige <a href="http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/irg/index.html">IRG</a> bezüglich Deutscher Täter eine Auslieferung innerhalb der EU zulässt. Deswegeb ist zur Zeit auch in Karlsruhe ein Verfahren zum Thema europäischer Haftbefehl anhängig, dass sich auf eine vom Hamburger OLG als zulässig eingestufte aber von Bundesverfassungsgericht im einstweiligen Rechtsschutz bis zur eigenen Entscheidung ausgesetzten Auslieferung bezieht.

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#5
 Von 
mark83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Was ist denn das IRG?das heisst also egal wohin in Europa jemand flüchtet,man wird an Deutschland wieder ausgeliefert.aber es muss doch noch Länder geben wo man relativ sicher untertauchen kann und die einen auch nicht ausliefern?

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend mark83,

IRG ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Sicherlich gibt es Länder, mit denen noch keine Auslieferungsabkommen ausgehandelt wurden. Informieren Sie sich diesbezüglich beim Auswärtigen Amt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das Fehlen von Abkommen muß ja nicht heißen, dass es keine Auslieferung geben kann. Selbst Länder wie Kuba haben schon Bankräuber an Deutschland ausgeliefert. Allerdings kann das Fehlen von Auslieferungsabkommen dazu führen, dass ein Mörder an Deutschland wegen der drohenden lebenslangen Freiheitsstrafe (die in manchen Ländern verboten ist) nicht ausgeliefert werden kann, da dann die Rechtsgrundlage für eine niedrigere Bestrafung fehlt und diese demzufolge nicht garantiert werden kann. Täter, die hierzulande aufgegriffen werden, dürfen schließlich auch nur an die USA ausgeliefert werden, wenn diese garantieren können, dass eine Verurteilung zur Todesstrafe ausgeschlossen ist.

Ansonsten: Welche Straftat soll es denn sein? Vor Fahnenflucht ist man als Wehrpflichtiger relativ sicher in Ländern, in denen keine Wehrpflicht oder keine Armee (Costa Rica?) besteht. Als Terrorist sollte man sich in Länder absetzen, die Terrorismus dulden. Vielleicht geht das ja in Syrien oder den Palästinenser-Gebieten. Bei kleinen Taten (Geringfügiger Diebstahl) wird bestimmt nicht unbedingt ein internationaler/europäischer Haftbefehl ausgestellt und schon gar keine Zielfahnder auf den Täter angesetzt, so dass man sich eventuell schon in Nachbarländern unbehelligt bewegen kann.

-- Editiert von DanielB am 20.03.2005 23:53:32

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mark83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

dann mal danke für die beantwortung meiner fragen.übridings herr roenner hatten sie mit der Diebstahlgeschichte recht.mit nem blauen auge davongekommen.danke auch nochmal dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen mark83.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ob der marc83 nach über 3 Jahren noch liest...?!

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#12
 Von 
cyber.boy1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Auslieferung nach Deutschland.

Mir droht eine Haftstrafe gemäß §29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; 3 Abs. 1, 1 Abs. 1 i.V.m. Anlagen 1-3, 33 BtMG; 74 StGB

1. Was heist das genau?
2. Wo mit muss ich rechnen?

Ich habe nun schon länger nichts mehr damit zutun und meine Freundin ist Schwanger. Versuche mir daher ein normales Leben auf zu bauen.
Nun habe ich etwas angst für einige Jahre in den Bau zu wandern.

Gibt es Länder in denen mir keine oder fast keine Auslieferung nach Deutschland droht???
Wo ich die Chans hätte ein normales Leben zu führen?

Danke!!!

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

das BtmG steht im Web - einfach mal nachlesen. Darin sind Geld- und Freiheitsstrafen angedroht - was Ihnen droht, kann man nicht sagen, ohne den konkreten Tatvorwurf zu kennen.
Übrigens haben alle Länder auf der Welt Ausländergesetze, genau wie D, und früher oder später kriegt man mit diesen Probleme...Auch läuft Ihr Paß irgendwann ab und Sie kriegen natürlich keinen neuen Paß.

Gruß vom mümmel



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
John1985123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo ich habe mal eine Frage ich habe eine Gefängnisstrafe wegen fahren ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichen missbrauch in welchem Land werde ich nicht ausgeliefert

5x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Eigenes Problem = eigener Beitrag



Zitat (von John1985123):
in welchem Land werde ich nicht ausgeliefert

Nordkorea


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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