Hallo zusammen,
durch welche Regelung ist es eigentlich einem Insolvenzverwalter gestattet,
zum Nachteil des Schuldners (und ggf. der Gläubiger)
Immobilien zu beliebigen Preisen ohne Versteigerung "unter der Hand" zu verkaufen?
Gruß
Jürgen
Frage zum "unter der Hand-Verkauf" von Immobilien
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
So langsam sehe ich auch, dass hier manche permanent etwas merkwürdige Suggestiv-Fragen stellen. Davon ab will ich aber niemanden dumm sterben lassen.
Kein Gesetz erlaubt den "Unter-der-Hand-Verkauf" im Sinne von "Ohne das es einer merkt". Alleine schon wegen Steuern nicht. Ansonsten die Randnotiz, dass bei Versteigerung in aller Regel ein Preis deutlichst unter dem Wert erzielt wird. Vielleicht 60% oder wenn man Pech hat in erster Runde nichts (das heisst weniger 50%). Viele wollen Schnäppchen machen, wieso sollten sie also derart hoch bieten oder gar über Wert bieten?
Davon ab: Wenn ein guter Preis erzielt wird, wieso sollte dann jemand etwas gegen einen Verkauf haben? Egal an wen verkauft wird.
-- Editiert mepeisen am 23.10.2012 12:06
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Hallo mepeisen
quote:
Kein Gesetz erlaubt den "Unter-der-Hand-Verkauf" im Sinne von "Ohne das es einer merkt".
So habe ich das auch nicht gemeint.
Auszug aus dem Gutachten:
"Der Unterzeichner hat sich mit der betreibenden Gläubigerin auf eine freihändige Verwertung des Objekts geeinigt"
Gruß
Jürgen
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quote:
So habe ich das auch nicht gemeint
Tja. Was soll sonst mit "Unter der hand" gemeint sein?
Der obige Auszug sagt nur, dass es keine Auflagen seitens der Gläubigerin gibt, mehr nicht. Wenn es derart viele Interessenten gäbe, dann würde der Insolvenzverwalter aus eigenem Interesse die Immobilie versteigern, weil er am Ende bei höheren Einnahmen selbst besser entlohnt wird. Das wurde aber schon in anderen Themen gesagt.
-- Editiert mepeisen am 23.10.2012 13:17
Hallo,
so jetzt beruhigen wir uns mal alle wieder oder der Thread wird geschlossen. Beleidigen kann man sich woanders, hier jedoch bitte nicht. Und das gilt nicht nur für den TE, sondern für alle anderen auch.
Liebe Grüße
Trollhunter
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Hallo florian3011,
danke für die Antwort.
möglicherweise habe ich dann das was mit "freihändiger Verwertung" gemeint war missverstanden weil ich dem Gutachter automatisch alle Schlechtigkeiten zutraue.
Ich muss mich in dieser Richtung da erst noch mal schlau machen.
Gruß
Jürgen
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Hallo trollhunter,
Prinzip: aktio = reaktio
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Bei Zwangsversteigerungen geht es nicht so zu wie bei ebay. Die Bieter kommen mit einer festen Preisvorstellung, die immer unter dem normalen Marktpreis liegt, sonst könnten sie ja gleich auf normale Weise kaufen.
Also wird der Insolvenzverwalter einen höheren Preis über den normalen Verkauf erzielen, wenn er einen Käufer findet. Der liebe Jürgen sollte dem IV dankbar sein, statt erfundene Vorwürfe über ihn zu verbreiten.
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
Hallo Florian3011,
quote:
Jetzt kann man dem IV aber vorhalten, dass das auch nur eigennützig ist, weil sich seine Vergütung ja nach der Insolvenzmasse am Ende berechnet
Ich habe aber die Befürchtung das der IV mit ein bisschen mehr Vergütung nicht zufrieden sein wird
sondern so einen richtigen Reibach machen will
indem er die Immobilien deutlich unter Wert verkauft und dabei eher auf ein nettes, äusserst lunkratives Nebengeschäftchen am Finanzamt vorbei spekuliert ...
Normalerweise wäre so was einem überschuldeten Schuldner egal da es ihm letztlich wurscht ist wer wieviel seines Rest-Vermögens bekommt oder nicht,
aber ich bin halt nicht überschuldet und deshalb ist es mir auch nicht Wurscht ...
Gruß
Jürgen
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quote:
indem er die Immobilien deutlich unter Wert verkauft und dabei eher auf ein nettes, äusserst lunkratives Nebengeschäftchen am Finanzamt vorbei spekuliert ...
Wenn ich der IV wäre, würde ich dich nun anzeigen wegen Verleumdung. Vollkommener Unfug.
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Hallo mepeisen
Verleumdungsklage ohne Namensnennung?
wie soll das gehen?
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Hallo florian3011,
ist halt nun mal so ...
Gruß
Jürgen
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quote:<hr size=1 noshade>Das ist inzwischen schon ein ausgewachsenes Pipi-Langstrumpf-Syndrom. Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt... <hr size=1 noshade>
Göttlich So bescheiden kann das Wetter gar nicht sein, als dass es mir nach DIESEM Spruch noch die Laune verhageln könnte. Florian, danke dafür
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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""
quote:
Hallo mepeisen
Verleumdungsklage ohne Namensnennung?
wie soll das gehen?
Dir ist also bewusst, dass du hier dem Insolvenzverwalter völlig ohne Grund derartige Schlechtigkeiten und was weiss ich nicht alles unterstellst und nur weil du keinen konkreten Namen nennst, denkst du, es sei egal?
Dass man eventuell aus deinen geschilderten Fällen, dem Verkauf an die Hells-Angels oder was weiss ich, ableiten könnte, wer der Insolvenzverwalter ist, hat also keine Bewandtnis für dich?
Dann wünsche ich dir, sollte der Insolvenzverwalter das alles mitbekommen, viel Spass.
Für Verleumndung muss man keinen Namen nennen. Es genügt auch, wenn die, die diese Sachen wahrnehmen, wissen oder ableiten können, wer gemeint ist. Aber wie gesagt viel Spass. Ich werde deine Themen einfach in Zukunft nicht mehr für voll nehmen. Ich reihe mich da in eine beeindruckende Liste ein, so wie ich das sehe.
*ne-Runde-Popcorn-spendiert*
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verschleudern weit unter Wert.... und ein dickes Bündel Schwarzgeld ist doch mehr als denkbar, speziell, wenn der Erwerber ausm Milieu kommt....
hier in Ffm ist grad ein ähnliches Vorgehen im Gange....könnte ja durchaus ein System dahinterstecken....
ein Anwalt aus der Redchtsabteilung einer großen Bank sagte mir, daß unter Insolvenzverwaltern ein hoher Prozentsatz sehr unseriös agieren, unnötig rumprozessieren....kurzum alles tun, damit möglichst viel Geld in der eigenen Tasche und nicht bei den Gläuigern landet
Rita
wie kann man denn hier einen früheren beitrag zitieren ??
Rita
Zitatkurzum alles tun, damit möglichst viel Geld in der eigenen Tasche und nicht bei den Gläuigern landet :
Da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung manche Anwälte haben ...
Und jetzt?
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