Sicherheit leisten oder Kosten zahlen vor Berufung

4. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsfrage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Sicherheit leisten oder Kosten zahlen vor Berufung

Hallo,
ich habe in erster Instanz als Kläger verloren und will in Berufung gehen. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss über die gegnerischen Anwaltskosten ist ergangen.

Ich frage mich nun, ob ich
a) dem gegnerischen RA nun seine Kosten überweise oder
b) für diese Kosten Sicherheit leiste durch Geldhinterlegung oder Bankbürgschaft, weil ich mir etwas schwertue damit, der Gegenseite jetzt schon Geld zukommen zu lassen (ein Insolvenzrisiko besteht wohl nicht).

Ist ersteres Vorgehen (a) allgemein üblich und die Sicherheitsleistung statt Kostenzahlung nur bei einem Insolvenzrisiko sinnvoll?
Würden bei einem Unterliegen in der Berufungsinstanz zusätzliche gegnerische Anwaltsgebühren für die Einlösung der Bankbürgschaft bzw. die Freigabe der Geldhinterlegung entstehen, sodass auch aus diesem Grund a) sinnvoller als b) ist?

Vielen Dank im Voraus, auch für eine nur teilweise Beantwortung, bin für jeden Hinweis 'aus der Praxis' dankbar!

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-- Editiert Rechtsfrage am 04.11.2012 19:46