Guten Morgen
Folgendes Problem :
Bekannter möchte Führerschein machen, besser gesagt, hat schon mit Theorie angefangen.
Fahrschule meinte, Führungszeugnis ist nicht erforderlich.
Landkreis fordert Führungszeugnis und schreibt, dass die Prüfung erstmal nicht abgelegt werden kann.
Der Bekannte hat vor einem Jahr 3 Jahre Bewährung bekommen (Jugendstrafrecht) , da er drogenabhängig war und mit Beschaffungskriminalität seine Sucht finanzierte...sprich, er war Klauen.
Hat erfolgreich eine Substitution gemacht und lebt seit 1 1/2 Jahren ohne Drogen und seit über 1 Jahr auch ohne die Medikamente.
Es gab nie einen Drogendelikt, also er wurde weder im Straßenverkehr, noch so mit Drogen erwischt.
Kann ihm jetzt verweigert werden den Führerschein zu machen ?
Er hat jetzt ein geregeltes Leben und möchte in eine andere Stadt ziehen, hat mittlerweile Familie und möchte dort im kommenden Jahr anfangen zu arbeiten.
Freue mich auf Antworten... !
Danke
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Führerschein - Führungszeugnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Jugendstrafen zur Bewährung stehen nicht im Führungszeugnis
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Vielen Dank !
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Bei einem Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung (hier Ersterteilung)liegt es im Ermessen der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde (FEB) ob sie ein Führungszeugnis anfordert oder nicht. Wenn die Fahrschule meint es werde kein Führungszeugnis angefordert werden, dann ist das sicherlich ein Erfahrungswert der Fahrschule, wonach üblicherweise die örtliche FEB kein Führungszeugnis verlangt.
Dies legt für mich die Vermutung nahe, dass die FEB gewisse Kenntnisse von der Drogenkarriere des Fahrerlaubnisbesitzers hat. Diese könnte sie aus Hinweisen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erlangt haben.
Wenn nun also, wie Streetworker anmerkte, das Führungszeugnis sauber ist, heißt das nicht dass die Fahrerlaubnis einfach so erteilt werden wird. Es ist durchaus möglich, dass die FEB die Gerichtsakten zur weiteren Prüfung anfordern wird. Dies hätte dann weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung in Form eines ärztlichen Gutachtens und / oder einer MPU zur Folge.
Was die FEB weiß kann man durch eine Einsicht in die Führerscheinakte erfahren. Dazu sollte man vorher einen Termin mit dem Sachbearbeiter der FEB vereinbaren.
Ansonsten kann man nur abwarten wie die FEB über den Antrag entscheiden wird. Vom praktischen Unterricht (kostspielige Fahrstunden)würde ich jedenfalls Abstand nehmen so lange der Antrag nicht genehmigt ist. Eine MPU könnte schon alleine wegen der fehlenden Abstinenznachweise frühestens in einem halben Jahr bestanden werden, wobei dann jetzt schon mittels einer Haaranalyse die Abstinenz für die vergangenen 6 Monate nachzuweisen wäre.
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