Artikel unter falschen Artikelzustand eingetragen.

25. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
chrislee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel unter falschen Artikelzustand eingetragen.

Hallo,

ich habe ein Radio über ebay bei einem Privatverkäufer gekauft welches unter Artikelzustand „Gebraucht" eingetragen war. Ebay definiert diesen Zustand folgendermaßen:

[color=red]„Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."[/color] Deshalb bin ich auch davon ausgegangen, dass das Radio funktionsfähig ist. Die Artikelbeschreibung habe ich mir gar nicht genau angesehen. Jedenfalls kam das Gerät bei mir an und funktionierte nicht.

Den Verkäufer darauf angesprochen beruft sich jedoch auf den letzten Satz: „[color=red]Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."[/color] und meint damit, dass in der Artikelbeschreibung, welche Bestandteil der Auktion war, deutlich gestanden habe, dass das Gerät defekt sei und versehendlich unter der falschen Artikelbeschreibung gestanden hätte.

Dies widerspricht allerdings der von ebay vorgegebenen Beschreibung zum Artikelzustand. Der Verkäufer hätte das Gerät nicht unter diese Artikelbeschreibung setzen dürfen.

Ich war vielleicht etwas nachlässig und habe nicht die komplette Artikelbeschreibung durchgelesen, bin aber davon ausgegangen, dass es sich um ein funktionsfähiges Gerät handelt.

Der Verkäufer meint, dass ich selber Schuld sei wenn ich nicht lese. Nun möchte ich dagegen vorgehen. Welche Möglichkeiten gibt es mein Geld zurück zu bekommen. Lohnt es einen Anwalt einzuschalten? Wenn ja, muss der Verkäufer meine Anwaltskosten übernehmen?

Danke im Voraus für eure Antworten


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-- Editiert chrislee am 25.12.2012 00:02

-- Editiert chrislee am 25.12.2012 00:23

-- Editiert chrislee am 25.12.2012 00:23

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

wenn der Artikel als "gebraucht" verkauft wird, dann muss er auch vollkommen funktionsfähig sein, kann aber Mängel aufweisen (Mängel, welche die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und im Angebot genauer benannt werden können).

In diesem Zusammenhang ist es völlig irrelevant, welche weiteren Angaben in der Beschreibung gemacht werden, da diese lediglich den zuvor angegebenen Zustand konkretisieren sollen. Ich kann z.B. auch nicht einfach einen Artikel als "neu" verkaufen, in der Beschreibung aber irgendwie durch die Blume erwähnen, dass er eigentlich schon getragen wurde.

Also, es liegt ein Sachmangel vor, da die Beschaffenheit des Artikels nicht vertragsgemäß ist. Aus diesem Grund haben Sie zunächst Anspruch auf Nachbesserung oder Neulieferung. Da es sich um einen privaten Verkäufer handelt und dieser diesen Möglichkeiten wohl nicht nachkommen kann, kommt eigentlich nur der Vertragsrücktritt in Frage. Hierbei gehen Kosten der Rücksendung zu Lasten des Verkäufers und Sie erhalten Ihr Geld zurück, da Ihnen durch den Sachmangel als Käufer kein Schaden entstehen darf.

Grüße
pro_forma

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Hast du einmal die Auktionsnummer?

Ich bin nicht der Meinung von @pro_forma. Auch ein gebrauchter Artikel kann defekt sein und solange das in der Auktionsbeschreibung deutlich zu lesen ist, sehe ich keinen Fehler des Verkäufers.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

-- Editiert Shihaya am 25.12.2012 10:14

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Der Verkäufer hat recht.

Die Kategorie verweist explizit auf den Artikeltext als ergänzende Beschreibung.

Wenn da drin stand, dass der Artikel defekt ist, dann hast du einen defekten Artikel gekauft.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

ich hatte eigentlich angenommen, dass man bei Ebay zwischen "neu", "gebraucht" und "defekt" auswählen kann, aber das scheint nicht der Fall zu sein. Hätte man jetzt natürlich (im Fall der genannten drei Optionen) "gebraucht" angegeben und dann auf die Beschreibung verwiesen, dann würde es sich so verhalten, wie ich oben angegeben habe. Aber da es nur die zwei Auswahlmöglichkeiten "neu" und "gebraucht" gibt, hat man leider nur die Möglichkeit, einen möglichen Defekt unter dem Zustand "gebraucht" in der Artikelbeschreibung anzugehen.

Daher muss ich den beiden natürlich zustimmen: Sie hätten den Text richtig lesen müssen.

Grüße
pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 25.12.2012 14:14

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

was stand denn in der Überschrift?
Denn diese wichtige - ja sogar existenzielle - Eigenschaft muss in die Überschrift.

Wer das absichtlich nicht macht und darauf hofft, dass einzelne Bieter (es reichen ja schon zwei!) die Beschreibung nicht lesen, der bewegt sich schon am Rande des Betruges.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Denn diese wichtige - ja sogar existenzielle - Eigenschaft muss in die Überschrift.
Wie kommst du darauf? Gibt es dazu Gerichtsurteile?

Ich bin der Meinung, dass es ausreicht, wenn es aus der Artikelbeschreibung deutlich ersichtlich ist.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Shihaya,

quote:<hr size=1 noshade>Wie kommst du darauf? Gibt es dazu Gerichtsurteile? <hr size=1 noshade>
Was wollt ihr denn immer mit Gerichtsurteilen, ich nehme lieber das Gesetz. Und in diesem Fall beispielsweise den §242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben).

Das läuft hier wieder auf das alte Thema hinaus, dass man die Artikelbeschreibung Wort für Wort lesen muss und ansonsten der Dumme ist - das ist aber sicher nicht richtig.
Speziell Betrüger legen es doch geradezu darauf an, dass irgendjemand einen ellenlangen Text oder das Kleingedruckte nicht oder nicht aufmerksam genug liest; damit wird man aber vor Gericht meist nicht durchkommen.

Wenn du beispielsweise ein Schrotthändler bist und in dieser Eigenschaft tausende Festplatten angeliefert bekommst, dann darfst du diese sicher nicht ganz normal nur mit Herstellerbezeichnung, Größe, Modellnummer etc. bei Ebay einstellen und erst im Text ganz unten auf einen defekt hinweisen, das wird dir imho jeder Richter als Betrug auslegen.

Oder als anderes Beispiel die Pappenverkäufer (hatten wir doch schon so oft hier im Forum), auch da ist es mindestens grenzwertig, wenn man den fehlenden Umfang (das Handy, die Playstation - die ja gerade nicht dabei sind) der Ware erst in der Beschreibung erwähnt.

Ich weiß, es gibt viele solcher Auktionen (sucht etwa mal nach Druckertinte - der Großteil davon sind leere Patronen*), trotzdem ist das nicht rechtens. Einmalig wird man da vielleicht noch mit "aus Versehen" und "wußte ich nicht" durchkommen. Aber auch dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

*ich weiß wovon ich spreche, ich verkaufe auch leere Patronen, nur sieht man das bei meinen Auktionen auf den ersten Blick

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

wie wäre es, wenn Sie uns hier den Angebotslink mal einstellen?

Ich würde für den Verkauf eines Auto-Radios folgende Kategorie wählen:

Auto & Motorrad: Teile > Auto-Hi-Fi & Navigation > Radios, DVD-Player & -Wechsler

In dieser Kategorie gibt es folgende mögliche Angaben für den Zustand des Geräts:

Neu, Neu: Sonstige, vom Hersteller generalüberholt, vom Verkäufer generelüberholt, gebraucht, als Ersatzteil / defekt

Ich bin daher der Auffassung, dass der Verkäufer tatsächlich den Zustand des Radios mit "als Ersatzteil / defekt" hätte angeben müssen. Der Zustand "gebraucht" wäre für ein defektes Gerät in dieser Kategorie einfach nicht richtig, da die Funktionsfähigkeit dafür eine Voraussetzung ist (welche hier nicht gegeben ist).

Der angegebene Zustand "gebraucht" (= in dieser Kategorie = "funktionsfähig") widerspricht der Angabe zum Zustand in der Artikelbeschreibung ("defekt"). Aufgrund der Auswahl des Zustandes "gebraucht" kann der Kaufer in dieser Kategorie daher davon ausgehen, dass der Artikel auch funktioniert.

Grüße
pro_forma



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-- Editiert pro_forma am 25.12.2012 22:15

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

dieser Argumentation wird KEIN Richter folgen, wenn in der Artikelbeschreibung explizit drin stand : "Gerät ist defekt"

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

@rekoner: Du behauptest, dass ein Defekt auf jeden Fall (du hast das "muss" sogar unterstrichen) in der Angebotszeile genannt werden muss. Das kannst du meiner Meinung nur machen, wenn es dazu entweder ein Urteil des BGH, oder mehrere Urteile unterer Gerichte gibt.
Der Verweis auf §242 BGB reicht hier nicht aus. Treu und Glauben ist auch erfüllt, wenn in der Beschreibung der Defekt deutlich aufgeführt ist.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SoeKeller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag und frohe Weihnachten zusammen,

ich habe mal ein Gerät gekauft welches ebenfalls unter Gebraucht stand. In der Artikelbeschreibung stand etwas von defekt.

Es ging eigentlich nur um 25 EUR. Habe mir damals einen Anwalt genommen. Hat mich sehr viel Geld gekostet. Das ganze ist vor Gericht gelandet.

Ich hab das jetzt nicht mehr so im Kopf, aber unterm Strich kam raus, dass das geschriebene Wort, also die Artikelbeschreibung eine höhere Gewichtung hat als die Auswahl "Gebraucht".
Dort wird ja auch auf etwaige Mängel in der Artikelbeschreibung hingewiesen.

Dein Verkäufer hat also vollkommen Recht. Das ganze sollte dir also eine Lehre sein. Lies dir die Artikelbeschreibung genau durch. Bei Unklarheiten besser beim Verkäufer nachfragen oder Finger weg!!

Die Negativbewertung welche ich damals gemacht habe musste übrigens entfernt werden.

Ach ja. Selbst ein Anwalt eine Zahlungsaufforderung an den Verkäufer schreibt und du erhältst tatsächlich dein Geld zurück bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen. Lohnt also nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Der Verweis auf §242 BGB reicht hier nicht aus. Treu und Glauben ist auch erfüllt, wenn in der Beschreibung der Defekt deutlich aufgeführt ist. <hr size=1 noshade>
Nein, das sehe ich ganz sicher nicht so.

Die Überschrift hat das wesentliche zu enthalten, also vor allem was verkauft wird (man kann fast jeden Artikel in ein paar Worten beschreiben, warum stand da nicht "Defektes Radio"? *).

*versucht einmal, mir diese Frage zu beantworten

Und wenn ich ein Radio anpreise, dann muss es auch ein Radio sein, nicht aber nur ein Haufen Elektroschrott.
Was würdet ihr denn sagen, wenn ich das gekaufte Auto als Metallklumpen aus der Presse liefern würde?
Oder realistischer: Das Automobil hat einen Motorschaden, ist also gar nicht mehr automobil.

Wie schon gesagt hatten wir das doch schon so oft bei den Verpackungen, auch da kommt der Überschrift eine hohe Bedeutung zu.

Ich rede dabei immer davon, dass das bewußt so eingestellt wurde, und dann sind wir ganz schnell bei arglistiger Täuschung und Betrug.

Warum denken eigentlich viele, dass man bei Ebay ruhig mal probieren kann, jemand anderes übers Ohr zu hauen? Ein Käufer muss auch nichts nachfragen, der Verkäufer hat das Angebot so zu gestalten, dass es weitgehend unmissverständlich ist.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

@rekoner: Hier sind wir halt anderer Meinung. Aber was mich stört ist, dass du behauptest, dass diese Angabe unbedingt, immer und auf jeden Fall in die Überschrift MUSS. Das ist so definitiv nicht richtig!
Mindestens ein Gericht - das bei dem @SoKeller geklagt hat - hat auf jeden Fall anderes entschieden, sich also meiner Meinung angeschlossen. Und das trotz §242 BGB .
Ich denke, dass sich die Gewinnaussichten durch das Fehlen in der Überschrift höchstens von von 0% auf 10% erhöhen. Mehr nicht!

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Shihaya,

ich dachte, ich hätte schon einigermaßen klargestellt, dass ich nicht anhand von Urteilen diskutiere, ich finde dir zu fast jedem Fall ein falsches Urteile, gerade Amtsgerichte sind da manchmal ziemlich seltsam.

quote:
Aber was mich stört ist, dass du behauptest, dass diese Angabe unbedingt, immer und auf jeden Fall in die Überschrift MUSS. Das ist so definitiv nicht richtig!
Wieso stört dich das? Wir haben Meinungsfreiheit in Deutschland.
Und wenn du dir so sicher bist, dann solltest du besser nicht auf mich als Käufer treffen.

MfG Stefan

PS: Beantworte doch mal meine in Fett geschriebene Frage von oben.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Weil die Überschrift bei eBay zeichenbegrenzt ist, und der Typ des Radios so lang ist, dass das Wort "defekt" nicht mehr in die Überschrift passte. Daher wurde es in den Artikeltext geschrieben.

Und als Suchbegriff ist nun einmal der Typ wichtiger ist als das Wort "defekt", hat der VK sich so entschieden.
(eine mögliche Antwort, spekulativ, aber sinnig).

Ich sehe auch keinen Verstoß gegen Treu und Glauben, solange das "defekt" nicht im Artikel(fließ)text versteckt ist, muss man den Käufer nun einmal zumuten, die Artikelbeschreibung zu lesen.

Natürlich kann man dann immer am konkreten Fall streiten, aber es muss sicherlich NICHT das Wort "defekt" in der Überschrift vorkommen. Diese Meinung werden sowohl die meisten User, als auch nahezu alle Gerichte teilen.


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

@rekoner:

Zitat:
Wieso stört dich das?

Weil vielleicht jemand aufgrund von deinen Aussagen schlechtem Geld noch viel Gutes hinterher wirft.

Da inzwischen wohl mehr als klar ist, dass deine Meinung in diesem Fall kaum etwas mit der deutschen Rechtssprechung zu tun hat, belasse ich es dabei. Ich kann dich so und so nicht überzeugen.
quote:
warum stand da nicht "Defektes Radio"?
Meine Antwort lautet: Ich weiß es nicht! Diese Frage kann nur der Verkäufer beantworten! Also warte bis der TE die Auktionsnummer doch noch postet und kontaktiere ihn. Wir können hier nur spekulieren.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

-- Editiert Shihaya am 28.12.2012 07:53

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Prinzipiell sehe ich es ähnlich wie reckoner. Ich persönliche empfinde es als am fairsten im Titel das 'defekt' reinzusetzen, weil meine Auffassung ist, dass der Kopf alles Essentielle enthalten sollte.

Andererseits: Wenn allerdings die Radiobezeichnung den Titel ausgefüllt hat (und die ist eben wichtig), dann würde ich mich Shihaya anschließen. Wobei das natürlich schon unwahrscheinlich ist. Nun ist es auch so, dass bei manchen Kategorien sich nicht 'defekt' als Zustand auswählen lässt, meine ich. Wichtig wäre aber auch zu wissen, ob das Ding in irgendeiner Kategorie 'Für Bastler' eingestellt war. Oder mich würde auch die Auktion interessieren. Wenn der erste Satze lautete "IST DEFEKT!" und rot in Schriftgröße 20 hervorgehoben war, dann müsste man schon sehr grob drübergelesen haben.

Ich als Käufer: Ich würde mich ärgern, weil das 'defekt' nicht im Titel stand. Wenn in der Auktion der Defekt allerdings deutlich hervorgehoben ist, sähe ich mich auch in der Verantwortung.

Ich fürchte aber, der TE wird sich nicht mehr zu Wort rühren. Denn interessant wäre wirklich mal die Auktionsnummer.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."


-- Editiert Katanaka am 28.12.2012 11:34

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