Mein Vermieter - ja ja !

8. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)
Mein Vermieter - ja ja !

Hallo Foris,

ich fand heute einen netten Zettel in meinem Briefkasten,
von meinem Vermieter.

Vorankündigung:

Ab 1.4.2006 20% Mieterhöhung.

-----------------------------------------------------------------------------

Im Dezember 2004 verkaufte er ein Grundstück
auf dem ein Stellplatz von mir Mietvertraglich zugesichert
war.Ich erfuhr vom Verkauf durch die neuen Eigentümer,
das der von mir gemietete Stellplatz für mich nicht mehr
zur Verfügung steht,da ein Getränkelager (früher Busgarage)
sich im Umbau befindet,und die Stellplätze von dem neuen
Eigentümer gebraucht werden.

Dies habe ich per RA besprochen,und mindere die Miete
um 15 € plus 30 € Zurückbehaltungsrecht = 45 € mtl.

Auf dem Zettel stand ebenfalls:

Bestätige hiermit,daß Sie den Parkplatz weiterhin benützen
können.
Ist doch lustig,er erlaubt mir die weitere Nutzung,obwohl
er gar nicht mehr Eigentümer des Grundes ist. :-)

Ich habe mich mit dem neuen Eigentümer unterhalten,
dieser erlaubt mir von 18.00 Uhr - 6:00 Uhr das Auto
dort abzustellen,was für mich indiskutabel ist.

Was haltet Ihr davon ?

Die Mieterhöhung in dieser Form ist doch wohl ein Witz.
Muss er nicht Begründen warum er die Miete erhöhen will ???

Danke für Eure Antworten.

Gruß
Andy

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132 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tuxut
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

natürlich muss er das begründen, und zwar sehr ausgiebig.

Auf jeden Fall mal dem Mieterhöhungsbegehren widersprechen wegen Formfehler, mehr nicht. Dazu haste genügend Zeit, ich Glaube bis spätestens 2 Monate vor der geplanten Mieterhöhung, bis dahin würde ich ihn schmoren lassen. Wozu jetzt schon tote Hunde aufwecken....

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6034 Beiträge, 1338x hilfreich)

Heißt es nciht: Kauf bricht nicht Miete? Somit müsste der neue Eigentümer doch erstmal den Stellplatz kündigen. Oder sehe ich das falsch?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Foris,

es wird noch schöner !

Heute in der Früh um 7:00 h rief mich
eine Heizungsfirma an,und sagte mir
das Sie einen Auftrag hätten vom Vermieter
bei meinem Heizkessel etwas nachzusehen.
Kein Problem sagte ich,bin Vormittags zu
Hause.Vormittags kam leider keiner,bin dann
gegen 12:45h mit meiner Freundin per Auto
zum Einkaufen gefahren.

Im laufe des Nachmittags muss dann
ein Monteur hier gewesen sein,und ratet mal
was dieser getan hat.

Ich habe eine Kombikessel wo ich Öl und
Brennholz heizen kann,als ich heute nachsah
war die Türe wo man mit Holz heizen kann,
der Griff abgebaut - und die Türe zugeschweisst,damit mir die möglichkeit
genommen wird mit billigerem Holz zu heizen,
bei den hohen Ölpreisen jetzt.

Mein RA hat leider bis 20.6.2005 Urlaub,
der Gang dorthin ist mit Sicherheit gegeben.

Ach ja gestern drohte mir mein Vermieter
mit Schlägen,habe aber leider keinen Zeugen
der das Bestätigen kann.

Eure Meinung ?

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

--

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1078x hilfreich)

Wie ist denn der Monteur ins Haus gekommen, wenn Du nicht zu Hause warst?
Bei Kombikessel darf es NICHT die Möglichkeit geben, gleichzeitig mit Holz und Öl zu heizen. Dieses muß durch technische Einrichtungen gewährleistet sein, allerdings kann man das auch ohne Zuschweißen erreichen.
Gruß


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Ikarus,

das ist mir auch klar das nicht gleichzeitig
beides geheitzt werden kann.

Der Raum der Heizung ist in der Garage
untergebracht,das Garagentor war zu,aber nicht verschlossen.
Angekündigt hat er sich Vormittags,ist aber
nicht gekommen,sondern kam Nachmittags
wo ich nicht zuhause war.

Ich denke er kann nicht einfach die Türe
zuschweißen,wenn jahrelang die möglichkeit gegeben war.

Ich sehe es als reine Schikane,da ich eine
Mietminderung per RA durchgesetzt habe.

Mal sehen was der RA dazu meint,und vielleicht ist auf grunddessen wieder eine
Minderung möglich.

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

wie angekündigt war ich am Dienstag bei meinem RA.

Wegen der Heizung,werden jetzt nochmal
20 % Mietminderung gemacht.

Gesamt € 131,-- !

Sollte er weitere Schikanen gegen mich
durchführen,werden wir vor Gericht gehen.

Bin mal gespannt was als nächstes kommt,
von Vermieterseite.

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 267x hilfreich)

im Sommer 20% wg. Heizung ?
Ich kann Ihren Vermieter irgendwie verstehen....

Gruss det11

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

@det11

Lese mal den Thread vollständig durch !
Anstatt dumme Antworten zu posten.
Vielen Dank.

Andy

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 267x hilfreich)

Oh Entschuldigung,

war wohl eine Antwort, die Sie nicht erwartet haben ?
Ok.
Mach ich es so besser? :
So ein böser Vermieter, dem sollte es man mal richtig zeigen.
Stellt mitten im Sommer die Heizung ab!

Machen Sie weiter so und sparen Sie sich Ihre 131€ monatlich.

Bravo!!

Gruss det11

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

eine Voraussetzung der Mietminderung ist, dass die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt ist; § 536 Abs. 1 BGB .

Ich halte es daher auch für bedenklich, die Miete i.H.v. 20% auf Grund des Umstands zu mindern, dass die Heizung zwar nicht mit Holz befeuert werden kann, ansonsten aber voll funktionstüchtig ist. Die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch wird hier zumindest in den Sommermonaten m.E. nicht eingeschränkt. So berechtigt bspw. auch nach einem Urteil des LG Wiesbaden ein Ausfall der Heizung in den Sommermonaten nicht zur Mietminderung; LG Wiesbaden, WM 1990, 71.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

lt.RA ist die Minderung sehr wohl gegeben,
O-Ton eine Warmwasserversorgung ausgeschlossen ist,wollte ich mit Holz heizen
um Heizöl zu sparen.
Diese Möglichkeit ist mir durch das zuschweißen der Türe nicht mehr gegeben.
Die Minderung ist dadurch gegeben.

Übrigens kaufe ich mein Heizöl selber,
damit hat der Vermieter nichts am Hut.

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

'O-Ton eine Warmwasserversorgung ausgeschlossen ist,wollte ich mit Holz heizen um Heizöl zu sparen. Diese Möglichkeit ist mir durch das zuschweißen der Türe nicht mehr gegeben.

ich kann hier keine Minderung des Gebrauchswerts erkennen. Die Warmwasserversorgung ist durch die Ölheizung gewährleistet, die entstehenden Mehrkosten können Sie ggf. als Schadensersatz geltend machen und notfalls auch mit der Mietforderung aufrechnen. Aber eine Mietminderung...ich weiss nicht.

Halten Sie uns in der Sache auf dem Laufenden?

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Gruwo,

ich denke schon das der RA die Minderung
richtig einschätzt.
Die Sache läuft über den Mieterschutzverein.

Die Tatsache das ich die Heizung mit Holz/Öl
heizen kann,und ich aus wirtschaftlichen Gründen,eben mit Holz (Ster € 40,--),
Heizöl (€ 0,57 Cent) bei 3000 ltr. Abnahme,
das günstigere Holz nicht nutzen kann,
und der Vermieter mich jetzt zwingt das teuere Heizöl zu feuern bzw. zu ordern,
das kann es wohl nicht sein.

Aber ich halte Euch gerne auf dem laufenden.
Die Minderung ist auch nur möglich in den Sommermonaten,da die Warmwasserversorgung mit dem viel billigeren Holz nicht mehr gegeben ist.

Die Heizung ist was den Brennstoff angeht
zu 50% eingeschrängt,und das zählt.

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

@det11

Zitat:
So ein böser Vermieter, dem sollte es man mal richtig zeigen.
Stellt mitten im Sommer die Heizung ab!
Zitat ende.

Ich wohne in einem 1 Fam.Haus zur Miete,
da bestimme ich wann die Heizung ausgeschaltet wird,und nicht der Vermieter.

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Andy,

ich habe ja auch keine Zweifel, dass Sie einen Anspruch gegen den Vermieter haben, nur bin ich der Meinung, dass er auf anderem Wege realisiert werden müsste.

'Aber ich halte Euch gerne auf dem laufenden. '

Danke und schönes Wochenende. :)

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo andy...

was willst du denn eigentlich...die Wohnung ab sofort nur noch mit Holz heizen ???...oder nur noch mit Öl ???... beides zusammen geht nicht mehr. Iss gesetzlich verboten (wegen Vepuffungsgefahr). Also nochmal...entweder NUR Öl...oder NUR Holz.
Dein Vermieter hat sich für Öl entschieden.

Gruß grueneu

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

@grueneu

Iss gesetzlich verboten (wegen Vepuffungsgefahr). Also nochmal...entweder NUR Öl...oder NUR Holz.

Also nochmal für alle !

Es gibt 2 Brennräume,einer für Öl,und einer
für Holz.
Wenn ich mit Öl heize ist Holz out,
wenn ich mit Holz heize ist Öl out.
Das man beides nicht zusammen heizen
kann,ist mir auch klar.

Sag mir mal wo das mit dem verbot geschrieben steht

Der Kaminkehrer war vor 4 Wochen zum messen da,wenn da was verboten wäre,
wäre er der erste gewesen der mich darauf hingewiesen hätte.

"was willst du denn eigentlich...die Wohnung ab sofort nur noch mit Holz heizen ???...oder nur noch mit Öl ???... "

Genau das ist der Punkt,

ist der Ölpreis hoch wie jetzt,heize ich natürlich mit Holz,
sollte er mal wieder niedriger sein,kann man wieder mit Öl
heizen,oder auch zweigleisig fahren.

Zur Info:
Ersparnis im Jahr ca 1500,-- Teuros wenn ich mit Holz heize.

Ich glaube hier sind zuviele Vermieter im Forum :-)

Gruß
Andy


-- Editiert von Andy Schweiger am 26.06.2005 15:13:35

-- Editiert von Andy Schweiger am 26.06.2005 15:15:51

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

"Mietminderung"

Ein Mangel liegt nach § 536 I BGB vor, wenn "die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch aufgehoben oder gemindert wird".

Denke dieser Satz sagt alles.

Der Gebrauch wurde aufgehoben.
Sprich die Türe für Festbrennstoffe(Holz) wurde
vom Vermieter ohne Grund,und auf reiner
Basis von Schikane zugeschweißt.

Aber es gibt eben Mieter die sich nicht alles gefallen lassen.

Gruß
Andy

-- Editiert von Andy Schweiger am 27.06.2005 07:52:06

-- Editiert von Andy Schweiger am 27.06.2005 07:53:54

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo Andy Schweiger,
versuche einfach durch deinen RA mit einer einstweiligen Anordnung bei Gericht den Urzustand wieder herstellen zu lassen,Mietminderung ist nur dann gut,wenn sie auch genehmigt wird in der Höhe.Sollte sie nur zu 5 % anerkannt werden biste auf einmal zu 15% Mietschuldner.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo andy...

...ja...es stimmt...ich bin heute auch Vermieter...aber ich habe auch jahrelang gemietet, bis ich das nötige geld zusammenhatte um Eigentum zu erwerben.

Als ich damals das erste Objekt kaufte waren da noch Öfen drin. Ich habe dann nach kurzer Zeit einen "Allesbrenner" einbauen lassen. Vor zwei Jahren ist die Holzverbrennung (lt.Anweisung des Bezirksschornsteinfegers) stillgelegt worden. Übrigens ...nicht du bekommst einen Stilllegungsbescheid, sondern dein Vermieter (mit Fristsetzung). Und glaub mir...ich will dir nichts böses...sondern nur einen Tip geben.
Ich denke mit Mietminderung iss da wohl nix.

Gruß grueneu

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo grueneu,

sollte es so sein,darf ich doch erwarten
das mir dies mein Vermieter mitteilt oder ?

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@kdw

"versuche einfach durch deinen RA mit einer einstweiligen Anordnung bei Gericht den Urzustand wieder herstellen zu lassen. "

Dazu fehlt es m.E. an der notwendigen Dringlichkeit.

@gruenau

"...ja...es stimmt...ich bin heute auch Vermieter...

Dann kann Ihre Aussage <a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=42603"><font color="blue">hier</font></a> nicht ganz stimmen. ;)

@Andy Schweiger

"sollte es so sein,darf ich doch erwarten
das mir dies mein Vermieter mitteilt oder ?
"

Sehe ich auch so.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

@ Gruwo,
die Dringlichkeit ist immer dann gegeben wenn eine einseitige Veränderung des Vertrages erfolgt ist und damit eine zugesicherte Eigenschaft entfallen soll ,dringlich wäre es nicht wenn er das warme Wasser erst im Winter braucht,die Wirtschaftlichkeit begründet sich aus dem Preisunterschied der einzelnen Brennstoffe.Eine einstweilige Anordnung soll in möglichst kurzer Zeit einen Zustand herstellen der vorläufig Abhilfe für einen möglichen Schaden schafft,das kann die Klage nicht weil es bei ihr länger dauert.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Foris,

neuer Stand !
Heute war wieder mal mein Vermieter da,
kein Wort zu Heizung.

Im Schreiben vom RA wurde er aufgefordert
den Garten der an mich mitvermietet ist
ohne meine Erlaubnis nicht mehr zu betreten.

Was macht er,er läuft mit einem lächeln durch.Schaut durch die Fenster in die Wohnung,ich und meine Freundin waren gerade am Frühstücken.

Mir reicht es jetzt.
Habe meinen RA beauftragt eine Klage
für das Gericht fertig zu machen.

Es gibt Vermieter die die Rechte der Mieter
ignorieren bis zum geht nicht mehr.
Und jetzt haue ich ihm auf die Pfoten.

Wenn er Krieg will dann soll er Ihn haben,
ich freue mich auf den Prozess,den er verlieren wird.

Gruß
Andy

-- Editiert von Andy Schweiger am 30.06.2005 19:20:10

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 267x hilfreich)

Viel Spass.

Und gute Nerven.

Det11

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Foris,

jetzt wird es heiss.
Heute flattert mir die Kündigung wegen
Eigenbedarf ins Haus. (zum 30.9.2005).

Er denkt wohl er kann so einen unbequemen
Mieter eben mal schnell los werden.

Angefangen von 47% Mieterhöhung,
über Vertragsänderungen zu seinen gunsten,
jedemal Widerspruch von meiner Seite,
über verbotene Eigenmacht( pflanzte ca 3 mtr.
von meinem Fenstern 2 Apfelbäume in den von mir gemieteten Garten).
Die anderen Sachen wurden hier ja schon erläutert.
Alles sauber von mir dokumentiert.
Das ich es da auf einen Prozess mit unterstützung des Mietvereins ankommen lasse,versteht sich von selber.

PS: Ach ja nicht zu vergessen,am 7.6.2005 kündigte er noch eine Mieterhöhung um 20% auf einen fetzen Papier an.

Und nun auf eimal Eigenbedarf ? :-)

Ja ja,wenn ein Mieter seine Rechte mit Mietminderung durchsetzen
will,der böse böse Mieter.

Gruß
Andy

-- Editiert von Andy Schweiger am 03.07.2005 13:38:40

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

Ach ja der Eigenbedarf sieht folgender
maßen aus:

Sohn vom Vermieter - Freundin - 2 Kinder
wohnen in einem eigenen Haus,dieses Haus
müsste jetzt renoviert werden,und ist ausserdem Hochwasser ausgesetzt.

Einer der Kinder geht ab Sept. in einer anderen Stadt aufs Gym.dadurch sei die
Verkehrsanbindung besser.

Eine andere Wohnmöglichkeit besteht für
den Sohn nicht.

Aber sein Vater sprich mein Vermieter Fremdenzimmer
in seinem Heimatort an Urlauber Vermietet.

Denn Richter will ich sehen,der dieser Kündigung entspricht.

Ich freue mich richtig auf den Prozess,das wird ihm eine Stange Geld kosten.

Und dann noch die ganzen Schikanen,und Gesetzesübertretungen.
Der Faden zieht sich von 2003 bis Heute.
Alles schön in Wort und Bild und teilweise mit Zeugen festgehalten.

Gruß
Andy

-- Editiert von Andy Schweiger am 03.07.2005 16:58:50

-- Editiert von Andy Schweiger am 03.07.2005 17:03:48

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Andy Schweiger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 70x hilfreich)

@Det11,

Keine Sorge - ich habe sehr gute Nerven.

Gerade solche Spezies Vermieter wie ich einen habe,und der auf biegen und brechen
versucht mich als Mieter loszuwerden weil
ich meinen Mund zu weit aufmache,und mein
Recht einfordere.

Klar ich bewohne ein Haus mit 6 Zi,2 Bädern,
Kü,ca. 160qm plus Garage,Schuppen,und großen Garten. Miete nach Minderungen mtl.
nur noch € 298,--

Das soll aber nicht mein Problem sein,
den Mist baut er.

Warum kündigt er denn dann nicht auf Grund der Minderungen ? Weil er nicht kann,und es
legitim ist was ich tue.

Der letzte Strohhalm ist jetzt der Eigenbedarf
um mich hier raus zubringen.

Das stinkt gewaltig ! Eigenbedarf anzumelden
um einen unliebsamen Mieter auf die Strasse
zu setzen.

Gut das Eigenbedarfskündigungen von den
Gerichten sehr genau geprüft werden.

Fatzit wird sein das er aufs Maul fallen wird,
mit der Begründung des Eigenbedarfs.

Und wenn es noch eine Möglichkeit gibt den Knaben zu verklagen,dann werde ich dies tun.

Du weißt ja meine Nerven :-)

Ich werde weiter Berichten.

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 267x hilfreich)

Ganz ehrlich gesagt, wenn ich das so lese, ich würde mir als Vermieter auch Gedanken darüber machen, wie ich Sie am SCHNELLSTEN aus meinem Eigentum befördern könnte.
Inzwischen kürzen Sie ja die Miete um gut 1/3, grob gerechnet.
Das bedeutet, Sie haben ca. 1/3 verschlechterte Wohnqualität.
Gefällt es Ihnen dann dort noch ?
Warum ziehen Sie nicht aus ?

Aber wie gesagt, viel Spass vor Gericht, der Erfolg wird sich in Grenzen halten.
det11

0x Hilfreiche Antwort

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