--- editiert vom Admin
Gewährleistung Transportschaden wer zahlt?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Du haftest weil du die ware unzureichend gesichert hast evtl. auch DHL
Aaaaber:
Wahrscheinlicher ist es das DHL haftet da mit einem Paket egal was es ist und was drinne ist mit höchster sorgfalt umgegangen werden muss (habe selber 3 Jahre Kurier gefahren)
Desweiteren würd ich dir empfehlen bei solch Hochwertigen Produkten eine transportversicherung abzuschliessen 5 € mehr bis zu 1000 € versichert.
Noch was vergessen....
Der kunde hat auch die möglichkeit das paket auf transportschäden zu prüfen.
Ich gehe ja davon aus das ihr in stabielen kartons verschickt sollte dieser beschädigt beim Kunden ankommen kann er auch annahme verweigern.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn DHL unzureichende Verpackung feststellt, nützt ihm auch eine 1000 Euro Versicherung nichts...
Vielleicht mal ein paar von den knallroten Aufklebern drauf...
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Nichtsdestotrotz muss auch mit der Ware mit dem Frachtgut vernünftig umgegangen werden.
Wenn der Fahrer die ware mutwillig in sein auto wirft so das sie über den Boden rutscht und hinten gegen die Bordwand knallt ist das sehr fahrlässig!
Tip: Versende deine Ware mit GO (General Overnight) die sind zwar teurer aber die besten aufm deutschen markt die es gibt (siehe Stiftung Warentest)
--- editiert vom Admin
Manchmal habe ich echt den Eindruck, daß es auf die Postzentrale/den Postmitarbeiter ankommt, ob ein Paket unzureichend oder ausreichend verpackt wurde. Willkür wäre da wohl das passende Wort.
@MichiM mittlerweile kommen auch die roten Klebestreifen auch auf LED-Centartikel in Versandtaschen druff, wenn wir was versenden.
M. E. ist hier zu unterscheiden:
- Bei der gesetzlichen Gewährleistung trägt der Verkäufer in jedem Fall die Versendungsgefahr. Dies ist auch unabhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt oder nicht.
- Bei der freiwilligen Garantie kann eine andere Regelung getroffen werden.
--- editiert vom Admin
@powerseller:
*Die geschieht ja im Auftrage des Kunden.*
Stimmt schon; aber es handelt sich ja nicht um einen echten Auftrag.
Der K macht von seinem Recht auf Nacherfüllung gebrauch, da der VK nur eine mangelhafte Sache geliefert hat.
Aber in der Tat gibt es dazu keine spezielle Regelung.
Meine Meinung: Der Kunde hat bei Vorliegen eines Sachmangels den Anspruch auf Nacherfüllung gegenüber dem VK.
Da es sich insofern immernoch um den urprünglichen Anspruch handelt, müssen mE auch dieselben Gerfahrtragungsregeln Anwendung finden.
Gibts im Forum andere Meinungen ?
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"AND JUSTICE FOR MOST"
-- Editiert von yeti am 01.08.2005 15:52:27
--- editiert vom Admin
*Die Erste Lieferung wár sogar unberechtigte Mängelrüge, für die der K zahlen musste.*
Eine generelle Kostentragungspflicht für Leistungen zur Überprüfung der Störungsursache im Falle unberechtigter Reklamationen benachteilige den Kunden nach "Treu und Glauben" unangemessen und ist daher unwirksam. (Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 27.9.99 Az. 13 U 71/99
).
Schon klar; der eigentliche Schaden wurde durch die Transportfirma verursacht.
Bleibt die Frage, welche Gefahrtragungsregeln im Fall der Rücksendung der Ware zum K bei (unberechtigter) Nacherfüllung durch den VK Anwendung finden.
Da es sich wie oben gesagt nach wie vor um den ursprünglichen Anspruch auf Erfüllung handelt, trägt mE immer noch der Vk die Gefahr des zufälligen Untergangs.
Soweit natürlich nachweislich die Transportfirma einen Schaden verschuldet hat, besteht ein Anspruch des Eigentümers gegen diese.
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
--- editiert vom Admin
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