Hallo,
ich habe ein Problem mit einem Artikel (Druckmaschine).
Es gibt von dieser Maschine mehrere Versionen. In der
Kopfleiste stand als Version 5000 und auch auf Bildern war eine Gerätebezeichung mit Version 5000 zu sehen. Allerdings stand
in der Artikelbeschreibung: Sie bieten hier auf einen 5500er.....
Dieses Gerät ist der Nachfolger vom 5000er. Was ist nun gültig. Zählt alleine die Artikelbeschreibung, zählt die Kopfzeile, zählen Bilder???
Muss das Gerät dennoch abgenommen werden oder schuldet der Verkäufer einen Artikel wie beschrieben. Die Sache geht um einige tausend Euro.
Ich bin für jeden Rat bzw. Antwort dankbar.
Grüße
Bebbi
Was ist denn nun gültig ?
Wurde das Gerät schon gekauft?
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Wenn die Artikelzeile was anderes sagt als die Beschreibung hat der Verkäufer für mich einen Fehler gemacht.(Könnte hier sogar ein Schreibfehler sein...)
So was sollte man vorab per e-mail klären.
Wollen Sie das Ding überhaupt oder wollen Sie Preisminderung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das der Titel und die Beschreibung nicht immer 100% identisch sind, ist nichts seltenes.
Da aber in der Beschreibung steht Sie bieten hier auf einen 5500er..... sollte auch von diesem Gerät ausgegangen werden können - zumal hätten die Bilder als auch Beschreibung nur als Beispiel / Lockmittel eingesetzt werden können.
Meinte der VK nun aber den 5000er, kann der Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum aufgelöst werden (wäre durch die zweideutige Beschreibung sogar begründet).
oder schuldet der Verkäufer einen Artikel wie beschrieben.
??? Was wurde denn beschrieben (technische Eigenschaften)? Der 5000er oder 5500er?
Link wäre hilfreich... kann man sich ein besseres Bild von der Sache machen.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Außerdem wäre es hilfreich, zu wissen, was der Fragesteller möchte. Hat er ein Gerät gekauft, es ist aber nun das falsche, oder worum geht es genau?
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Hallo,
ich habe das Gerät nicht gekauft und das auch nicht vor - da es sich sicherlich um das alte Gerät handelt. Ich wollte nur gerne einmal wissen wie es in so einem Fall um das Recht bestimmt sein würde. Wollte daher keine antworten wie "einfach nicht kaufen" etc. sondern wie gesagt wissen was da zählen würde. Habe im übrigen dem Verkäufer seinen Irrtum bzw. die falsche Beschreibung des Artikels mitgeteilt. Für alle die das Angebot selbst ansehen möchten: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=34356&item=7528605530&rd=1
Grüße
Bebbi
Da die Bilder anscheinend vom VK gemacht wurden, sollte man schon davon ausgehen, dass es sich um den 5000er handelt.
Rechtlich gesehen kann der VK nach Abschluss den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten (wenn der Käufer nun den 5500er haben möchte). Schadensersatz oder Lieferung des 5500er wird der Käufer wohl nicht geltend machen können.
Ausnahme wäre evt. wenn der VK den Text nach Kentniss des Fehlers nicht ändert oder auf den Fehler aufmerksam macht (sofern er noch die Möglichkeit dazu hat).
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten