Wasserschaden kein Bad mehr - mietminderung ?!

10. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)
Wasserschaden kein Bad mehr - mietminderung ?!

Hi
Ich habe folgende frage, und zwar ist es möglich in meinem fall die miete teilweise oder gar zu 100% zu mindern.
Wir haben einen wasserschaden im Bad. Der so schlimm ist das es nun auch den Flur in mitleidenschaft gezogen hat.
jetzt muss Bad und Flur kernsaniert werden.
das heisst wir haben hier 2 Trocknungsgeräte stehen die rund um die uhr laufen.
und eben keinen flur und kein bad. (das bad wieder bis zum Keller ausgehoben)
Hier mal ein link zu unserem bad (nur eine seite) aber alles sieht so aus.
https://fbcdn-sphotos-f-a.akamaihd.net/hphotos-ak-frc3/t1/1002673_610685815646657_1285031345_n.jpg

Wir haben eine Hausverwaltung, die meinte auf die frage hin, wo wir denn nun jetzt auf Toilette gehen sollen, wir sollen doch zu Nachbarn. Nun wurde aber durch den wasserschaden neber uns eine wohnung frei die auch eine große baustelle ist,allerdings mit funktionierendem bad,
dort dürfen / müssen wir uns jetzt fertig machen.
das heisst selbst wenn man nur mal schnell zur Toilette muss. einmal rum ums Haus und in die andere wohnung rein.
Dort hin haben wir nun unser halbes bad geschleppt um uns wenigstens einigermaßen fertig zu machen auch wäsche zu waschen.

Wir haben eine 2 zkbflur Wohnung, und davon ist nun flur und bad komplett nicht nutzbar. wir haben lärm durch die trocknungsgeräte und einen haufen dreck.

Wir verhält es sich jetzt mit der Pflicht Miete zu zahlen?
Ist es hier berechtig die miete komplett zu mindern ?
Oder kann die Hausverwaltung/vermieterin drauf bestehen, da sie uns ja neben das bad "zur verfügung stellt"
bei dem wir aber auch noch nicht wissen ob wir davon die kosten des verbrauches von strom und wasser aufkommen müssen ?!

Lieben dank schon mal im vorraus für die antworten ;)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Und wer hat den Schaden verursacht? Selbst?

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
>Wasserschaden kein Bad mehr - mietminderung ?!
Und wer hat den Schaden verursacht? Selbst?

Der wasserschaden entstand durch ein leck in der zuwasserleitung (verrostet) also keine selbst schuld !
sondern verschleiss der rohre

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22x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ersatzbad ist ja zur Verfügung gestellt worden.
Für den Umstand beteht ganz sicher nicht 100% Mietminderungsrecht, sondern nur Geringfügiges.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Bitte lasse Dich fachanwaltlich beraten, da es bzgl. Minderung einiges zu beachten gibt.

Selbstverständlich steht Euch eine Minderung zu (deren genaue Höhe zu ermitteln ist), da Eure Wohnung einen gravierenden Mangel aufweist. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass ihr freundlicherweise irgendwo auf den Boller gehen könnt. Alternative wäre Ersatzwohnung oder Hotel gewesen.

Die Stromkosten bzgl. der Bautrocknungsgeräte hat der Vermieter genau wie andere Kosten der Schadensbeseitigung (also auch Renovierung pp.) zu übernehmen. Bitte notiert Euch schleunigst Euren aktuellen Zählerstand und werft mal einen Blick auf die Geräte, wieviel die offiziell verballern. Dauer und Zeiten des Betriebes bitte ebenfalls notieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Also zählerstand der geräte haben wir notiert und fotografieren auch regelmässig. ebenso wie den hauptzähler im Flur.

Naja ok. dann werd ich morgen mal beim Anwalt anrufen. Hatte gehofft mir das sparen zu können ;)

Ersatzwohnung oder Hotel wäre für die niemals in frage gekommen. hätte ich nicht nach dem schlüssel der nachbars wohnung gefragt. wäre der hausverwaltung es egal gewesen was wir machen würden in den bauzeiten ;(

Ich hab schon viel gegooglt und laut denen ständen heisst es das wenn trocknungsgeräte im einsatz sind das schon ein grund zu mindern. finde aber immer nur teile von meinem fall ;)

Danke auf jeden fall mal ;) =

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Wie gesagt ist die Minderung in solch einem Fall ein weites Feld, wobei es insb. auch darauf ankommen, wie die Gerichte in Eurer Gegend entscheiden.

Interessant ist immer, wie Dritte solch einen Mangel gerne abtun. Nur im Bademantel ums Eck laufen müssen oder Arbeitern morgens um 7.00 Uhr Kaffee servieren, möchte dann doch keiner selbst....

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Naja gut, den handwerkern morgens um 8 kaffee zu machen, ist bei mir gerade das kleinste problem :) )

Die frage ist halt, muss ich diese situation so hinnehmen
bei voller mietzahlung. und das dann auch noch bis Mai
(denn bis dahin wird diese situation wohl noch anhalten)

Aber keiner kann mir wirklich sagen wieviel "angemessen" ist.
ich möchte es ja aber nicht bis zum gericht treiben.
man möchte ja noch hier wohnen und sich in die augen schauen können ;)

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5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb508460-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie viel Mietminderung gab es denn nun?

2x Hilfreiche Antwort

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