Werkstattlärm durch Nachbar

8. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Holywitch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Werkstattlärm durch Nachbar

Ich habe ein Problem mit meinem Nachbar, er betreibt eine Werkstatt und macht Metallverarbeitung, reparieren von Zäunen etc. Das Problem ist das er so laut ist das er immer meinen 15 Monate alten Sohn weckt und er fast nir einen vernünftigen Mittagsschlaf bekommt. Das macht sich natürlich in seiner Laune bemerkbar. Auch auf die bitte hin das er Leiser sein soll, oder sein Rolltor zu machen soll, weil mein Sohn zu der Zeit Mittelohrentzündung hatte ist er max. 10 Minuten nachgekommen und dann gins weiter mit dem Lärm. Er hält auch nicht die Ruhezeit von 13-15 Uhr ein. Was kann ich da machen?

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11 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das kommt darauf an, was für eine bauliche Nutzung bei dir vorgesehen ist.
Die BauNVO sieht dort unterschiedliche Formen der Nutzung vor. In Kleinsiedlungs-, reinen Wohn- und allgemeinen Wohngebieten sind störende Handwerksbetriebe nicht zulässig, sonst schon.
Gruß
Andeas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Holywitch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich weiß das er sich vor ein paar Jahren eine Genemigung geholt hat und er darf dort Metallverarbeiten. Aber wie schon gesagt er hält sich nicht an die Mittagsruhezeiten und stört meinen 15 Monate alten Sohn massiv in seinem Schlafverhalten. Und es ist ja nicht so dass das erst seit gestern so wäre und ich weiß nicht ob das so gut ist für die Entwicklng wenn man auf dauer Mittagsschlafentzug hat.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Ein genehmigtes Gewerbe, dass eine vorgeschriebene Mittagspause einhalten muss? Eher unwahrscheinlich, oder gibt es so eine Ortssatzung bei euch?

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"Heike aus Bochum"

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
sind störende Gewerbe genehmigungsfähig handelt es sich wahrscheinlich um ein Gebiet (z.B. Mischgebiet) in dem man derartige Belästigungen hinnehmen muss.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
Holywitch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Mmh so genau weiß ich das auch nicht ob wir hier von 13-15 Uhr Ruhezeiten haben. Habe das in anderen Foren schon öfters gelesen und dachte dies wäre allgemein Pflicht in Deutschland. Ich weiß halt wirklich nicht was ich da machen kann, es geht mir ja eigentlich nur um meinen Sohn mich persöhnlich stört es nicht, aber ihn beim Mittagsschlaf und wenn er nicht richtig schläft ist er wirklich unausstehlich. Und leider passiert dies in letzter Zeit viel zu oft.

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#7
 Von 
Holywitch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Achso was ich noch dazu sagen muss Gewerbe ist da wohl zu viel gesagt, das ist ein 80 Jahre alter Rentner der das komplett alleine macht und auch wann er gerade Lust zu hat. Er hat es dann vor ein paar Jahren angemeldet, weil es damals schon öfters knatsch mit anderen Nachbarn gab. Jetzt kann er Hämmern, Sägen und krach machen wie er will.

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Es wurde doch schon alles gesagt, mit weiteren Mutmaßungen kommst Du nicht weiter.

Marschiere also erstmal auf Deine Gemeinde/Untere Baubehörde, erkundige Dich
in welcher Gebietsart ihr liegt (z.B. reines Wohngebiet, Mischgebiet)
ob das Gewerbe angemeldet und zulässig ist
ob es für Dein Bundesland eine Lärmschutzverordnung gibt oder sogar eine eigene Satzung Deiner Gemeinde

Hier ist sehr schön beschrieben, wie es bei uns in Hessen ist - auch mit vielen weiterführenden Links.

Wenn der Lärm durch Maschinen verursacht wird, dann käme möglicherweise die 32. BImSchV in Betracht. Da sind auch motorbetriebene Geräte aufgelistet, für die quasi "Mittagsruhe" gilt.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#9
 Von 
fb532391-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte mal ein Problem mit einer Werkstatt, das Landratsamt ist das Amt (Bauamt) dann das man sich wenn kann. Schildern sie Ihr Problem genau, nicht nur es laut. Fragen sie nach, ob für die Betrieb Auflagen bestehen. z. b. Tor ist stets geschlossen zu halten. Machen sie Videoaufnahmen wenn es um die Sachverhalt geht, sollte eine Gegenklage wegen Persönlichkeitsrecht haben eintreffen sie darauf keine Lust haben,so können Sie auch notieren und neutrale Zeugen suchen. Was wie sie genau machen sollten , fragen bitte zuvor einen Rechtsanwalt. Im Bereich Baurecht, Zivilrecht

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#10
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Wie oben schon beschrieben: erstmal an die Behörde wenden, denn von hier aus, können wir die örtliche Situation nicht einschätzen.
Er braucht abgesehen von einer Gewerbeanmeldung auch eine baurechtliche Genehmigung. Ob das ein Rentner ist, der allein arbeitet, ist egal.
Mittagsruhe gibt es für einen Gewerbebetrieb nicht.
Was sagt der Flächennutzungsplan zum Gebietscharakter? Gibt es einen Bebauungsplan? Mischgebiet? Allgemeines Wohngebiet? Das ist wichtig.
Ich würde eine Beschwerde bei der Immissionsschutzbehörde einreichen. Beschwerde wegen erheblicher Lärmbelästigung.

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#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Ich hoffe inständig für den TE, dass sich das Problem in den letzten 5 Jahren bereits lösen ließ ...

Hört endlich auf Forumsleichen wieder zu beleben!!!

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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