elektronische Aufenthaltstitel abgelaufen, Wiedereinreise möglich?

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
123xxx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)
elektronische Aufenthaltstitel abgelaufen, Wiedereinreise möglich?

Hallo,

ich und meine Kinder wollen am Freitag für 5 Wochen in die Türkei reisen.
Ich und meine Tochter (mein Sohn ist deutscher Staatsbürger, bei ihm ist alles in Ordnung) sind beide türkische Staatsbürger mit unbefristeten Niederlassungserlaubnissen in Deutschland, d.h. wir sind hier geboren und leben hier.
Jedoch sind unsere elektronischen Aufenthaltstitel abgelaufen und wir haben es versäumt diese zu verlängern (ist uns erst nach Buchung der Flüge aufgefallen).
Einen Termin für Verlängerung haben wir erst im August, was offensichtlich zu spät ist.
Uns wurde gesagt, die Ausreise aus Deutschland wäre kein Problem, aber es könnte zu Komplikationen bei der Wiedereinreise kommen.

Uns liegen folgende Dokumente vor:

Mein Tochter (17 Jahre):
• ein abgelaufener türkischer Pass mit Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis §32 Abs. 3 AufenthG ), auf welchem ein "Ungültig"-Stempel ist,
• ein gültiger türkischer Pass ohne Aufenthaltstitel,
• ein im April abgelaufener elektronischer Aufenthaltstitel ("Gültig bis: UNBEFRISTET", "Art des Titels: Niederlassungserlaubnis"),
• eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Bescheinigung ("*** wurde am **.**.**** eine Niederlassungserlaubnis gemäß §35 AufenthG mit einer unbefristeten Geltungsdauer erteilt.")
• und die oben genannte Bescheinigung, von einem Notar ins türkische übersetzt.

Ich:
• ein abgelaufener türkischer Pass ohne Aufenthaltstitel,
• ein gültiger türkischer Pass ohne Aufenthaltstitel,
• ein im September 2014 abgelaufener elektronischer Aufenthaltstitel ("Gültig bis: UNBEFRISTET", "Art des Titels: Niederlassungserlaubnis"),
• eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Bescheinigung ("*** wurde am **.**.**** eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gemäß §26 AuslG erteilt.")
• und die oben genannte Bescheinigung, von einem Notar ins türkische übersetzt.

Zusätzlich dazu noch:
• eine Meldebescheinigung für meine Familie ("Die Meldebehörde bestätigt, dass *** [...] laut Melderegister mit allgemeiner Wohnung gemeldet ist")
• und einen Brief von der Ausländerbehörde, in dem unser Termin zur Verlängerung unserer Niederlassungserlaubnisse aufgeführt ist.

Können wir mit diesen Dokumenten problemlos in die Türkei einreisen und nach ca. 5 Wochen Aufenthalt wieder zurück nach Deutschland einreisen?
Wenn nein, was sollen wir noch machen? Macht es Sinn in der Türkei ein nationales Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland zu beantragen, um evtl. auf der sicheren Seite zu sein? Oder sollen wir es riskieren, ich meine, wir leben seit unserer Geburt hier, wieso sollten uns die Behörden am Flughafen nicht nach Hause lassen?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.

Liebe Grüße
123xxx123

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Können wir mit diesen Dokumenten problemlos in die Türkei einreisen...

Ob das so problemlos vonstatten gehen wird, weißt Du erst nachher, das ist eine rein türkische Angelegenheit.

Zitat:
Macht es Sinn in der Türkei ein nationales Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland zu beantragen, um evtl. auf der sicheren Seite zu sein?

Ohne Visum oder gültige Aufenthaltserlaubnis wird Euch keine Fluggesellschaft in den Flieger lassen.

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von 123xxx123):
Können wir mit diesen Dokumenten problemlos in die Türkei einreisen und nach ca. 5 Wochen Aufenthalt wieder zurück nach Deutschland einreisen?


Mit gültigen türkischen Pässen könnt ihr natürlich immer in die Türkei einreisen.

Zitat (von ya338):
Ohne Visum oder gültige Aufenthaltserlaubnis wird Euch keine Fluggesellschaft in den Flieger lassen.


Hier muss man unterscheiden: Ihr habt beide natürlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Ihr habt auch für die deutschen Behörden einen ausreichenden Nachweis darüber, dass ihr diese Aufenthaltstitel besitzt. Diese Nachweise entsprechen allerdings nicht der Standardform - und das ist der Haken: Mitarbeiter der Fluggesellschaft könnten unsicher werden, weil sie diese Form des Nachweises nicht kennen, und könnten sich weigern, euch mitzunehmen (Fluggesellschaften müssen die Kosten tragen, wenn sie jemanden mitnehmen, der nicht einreisen darf - entsprechend vorsichtig sind sie manchmal).

Von deutscher Seite habt ihr alle Dokumente, die ihr in dieser Situation bekommen könnt. Mit der notariellen Übersetzung ins Türkische habt ihr auch alles geklärt, um sehr gute Chancen zu haben, aus der Türkei wiedereinreisen zu können. Hundertprozentig garantieren kann es euch keiner, dass ihr problemlos in den Flieger kommt, weil man weiß nie, wie der Einzelne reagiert. Ihr müsst wissen, ob ihr dieses (wahrscheinlich sehr kleine) Risiko in Kauf nehmen wollt.

Vielleicht könnt ihr ja vorher mal bei der Fluggesellschaft nachfragen, ob sie hier Probleme sehen. Evtl. ist es möglich, dass das schon im Vorhinein geklärt wird, so dass der kleine Mitarbeiter am Flughafen nicht vor Probleme gestellt wird. Dass euch so kurzfristig ein nationales Visum helfen kann, halte ich für ausgeschlossen. Diese Visa müsst ihr in der Türkei beantragen, das dauert entsprechend lange, und ich wüsste auch nicht, nach welchem Paragraphen ihr einen solchen Antrag stellen könntet.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
123xxx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)

Falls jemand das gleiche Problem haben sollte: Die Aus- und Einreise hat problemlos geklappt. Es wurden keine Fragen seitens der Beamten gestellt, nur einen schönen Flug hat man uns gewünscht. Es kann aber natürlich auch sein, dass es den Beamen einfach nicht aufgefallen ist.

11x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb443354-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)

Hey ich habe momentan das selbe Problem also mein türkischer Pass ist abgelaufen aber dort ist mein Aufenthalt drauf (UNBEFRISTET) einen neuen Pass habe ich bereits beantragt und bekomme sie in einer Woche ich fliege aber am 22.06.2016 in die Türkei würde es Probleme geben also das ich wieder ins Deutschland kann ? Auf dem alten Pass ist ja mein Aufenthalt drauf und einen neuen Pass werde ich ja auch haben und vorzeigen muss ich dann auch meinen alten Pass mit nehmen ? Mit dem Aufenthalt drauf ? Weil die Aufenthaltskarte bzw. die Bearbeitung dauert 4-6 Wochen und ich fliege aber schon am 22.06.2016 wie gesagt. Und so schnell einen Termin beim ausländerbehörde bekomme ich auch nicht sondern erst im August. Könntest du mir bitte weiter helfen ? Wäre sehr nett

-- Editiert von Moderator am 10.06.2016 16:26

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb443354-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)

Oder kann ich von der Ausländerbehörde ein schreiben bekommen wo bestätigt wird das ich wieder zurück nach Deutschland kann ?

16x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
slava-de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Mit dem NEUEN gültigen Pass und
mit dem unbefristet gültigen AT (NE) im ALTEN Pass
kannst Du problemlos wieder in D einreisen.
Du musst aber beide Pässe dabei haben, solange Dir der beantragte eAT nicht ausgehändigt ist.

7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ya34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Ich habe ungefähr das selbe Problem.
Meine türkische Pass ist gültig aber meine Aufenthaltstitel ist abgelaufen.
Ich habe bei der Ausländer nachgefragt, ob ich eine Aufkleber bekommen kann, darauf antwortete Sie mit „NEIN",deshalb weiß ich jetzt nicht was ich noch machen könnte.Als ich hier die Nachrichten gelesen habe hab ich mir noch bisschen Hoffnung gemacht.
Ich freue mich schon auf ihre Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Ya34):
Meine türkische Pass ist gültig aber meine Aufenthaltstitel ist abgelaufen.
Dan hältst Du Dich jetzt in Deutschland illegal auf.

0x Hilfreiche Antwort

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