Mahnung von Wirecard

6. Juli 2015 Thema abonnieren

#61
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es sei denn natürlich der Mindestladebetrag beträgt 0€.

Und das wäre übrigens erst Recht eine grob überraschende Klausel. Wieso sollte ein restguthaben von beispielsweise 1 Cent bewirken, dass keine neue Karte erstellt wird, aber ein restguthaben von 0€ dafür sorgen, dass man eine neue Karte bekommt? ;-)

Ein kleiner wichtiger Randbaustein des Ganzen: Wurden die AGB damals überhaupt wirksam in den Vertrag eingebunden? Wenn nicht, kommt sowieso kein Abo zustande.

@Simoff: Abos in irgendwelchen Detail-Buttons zu verstecken oder in den AGB ist unwirksam gegenüber Verbrauchern. Das ist bei Händlern so und das ist auch bei Banken so. Die Preistransparenz und die AGB-Inhaltskontrolle gelten auch für Banken, selbst wenn die Button-Lösung nicht gilt wegen einer Ausnahme.

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#62
 Von 
clel
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Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Die Gebühren, die berechnet werden sind meines Erachtens die Jahresgebühren (http://www.mywirecard.com/visa.html) unter Fragen/Antworten und dann beim Reiter Gebühren.

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#63
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von clel):
Die Gebühren, die berechnet werden sind meines Erachtens die Jahresgebühren (http://www.mywirecard.com/visa.html) unter Fragen/Antworten und dann beim Reiter Gebühren.


Hey clel,

die nennen das aktuell so. Auch haben die ihre AGBs angepasst. Ob die aktuell rechtlich korrekt sind, weiß ich nicht. Ist mir aber auch relativ egal.

Die AGBs von 2012 und die Gebührenliste von 2012 sind nicht transparent gewesen (siehe Zitate in diesem Thread).

Ich gehe deshalb davon aus, dass der Vertrag nie zustande gekommen ist; die Abo-Klausel ist nach meinem zugegebenermaßen Laien-Ermessen "überraschend und verstößt mit der Folge der Nichtigkeit gegen das Wahrheits- und Transparenzgebot" nach BGB § 305c und § 307 . Das heißt auch, alle nachfolgenden AGBs sind nicht gültig, egal ob man denen durch Fehlen eines Widerspruchs stillschweigend zugestimmt haben sollte.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

§ 307
Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

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#64
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Alles klar, wusste nicht, wie das damals aussah. Ich finde es auch sehr bedenklich, wie hier vorgegangen wird und hoffe, dass dagegen vorgegangen werden kann.

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#66
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Hey b429198-8,

danke für deine Info. Der Schufa-Weitergabe habe ich in meinem Widerspruch leider nicht erwähnt, aber gut zu wissen das der anscheinend nicht rechtens wäre ohne Erwähnung in den AGBs.

Zu der Verjährung: Wie kommst du auf das Datum 01.01.16? Die Forderungen wurden ja erst dieses Jahr geäußert?

Viele Grüße

PS: In meinem Schreiben steht auch nur ein allgemeiner Hinweis (plumpe Drohung), dass die Kanzlei Schufa-Partner ist und bei nicht einwendungsbehafteten Forderungen das weiterleiten darf. Da ich einen Einwand geschickt habe, ist das also strittig und die dürfen das nicht. Korrekt?

-- Editiert von etsch am 26.11.2015 17:38

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#67
 Von 
Shaly
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

N'adend Zusammen,

es kommt doch drauf an ab wann die Verjährung gilt, oder nicht? Nach der letzten Nutzung der Karte? Nach dem Schicken der Mahnung, wenn man überhaupt eine erhalten hat.
Wie ich bisher rausgelesen hatte wurden die Karten alle zwischen 2012 und 2013 gekauft und dann mehr oder weniger benutzt über einen nicht allzu langen Zeitraum. Vll gilt dann das Datum der letzten Nutzung.

Da wir hier ja mittlerweile schon einige Leute zusammen haben, wäre auch interessant, ob überhaupt jemand eine neue Karte erhalten hat. ( sry falls ich das in einem der Beiträge überlesen haben sollte).

Mit dem Einwand ist man, meines Wissens, erst einmal raus. Jetzt ist es an der Kanzlei zu reagieren. Ich glaube nicht einmal das da noch was kommt. Die werden sicher genug Opfer gefunden haben, die einfach bezahlen.

Außerdem ist, wie vorher schon einmal geschrieben, der Streitwert viel zu gering um da eine Aufwand vor Gericht zu betreiben. Und das bei der Menge der Einwände die jetzt bei denen ankommen sollten.

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#68
 Von 
go429165-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Also bei mir war es so, dass ich nach der Registrierung eine auf meinen Namen ausgestellt bekommen habe. Seitdem keine neue bekommen. Die alte habe ich auch gar nicht gehabt.
Da man im Google playstore bspweise. Jetzt mit paypal zahlen kann.

Mfg

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#70
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Schufa-Weitergabe habe ich in meinem Widerspruch leider nicht erwähnt

Brauchst du nicht. Es genügt, der Forderung als solche zu widersprechen. Strittige Forderungen dürfen grundsätzlich nicht in der Schufa landen. Solange nicht, bis ein Gericht dich rechtsgültig zur Zahlung verurteilt bzw. es einen Vollstreckungsbescheid gibt.

Für die Verjährung maßgebend ist, wann die Forderung entstand, nicht wann die meinen, eine Rechnung zu schicken. Die "Jahresgebühr" aus 2012 verjährt in der Tat am 31.12.2015 bzw. zum 1.1.2016. Die Jahresgebühr von 2013 dann entsprechend zum Jahreswechsel 2016/2017 usw.

Zitat:
Seitdem keine neue bekommen.

Das wäre sogar noch ein neuer Einwand, dass es sich hier um gewerblichen Betrug handelt. Versteckte und dubiose Kosten, nie eine neue Karte bekommen...

Zitat:
Anzeige wird kaum was bringen , da dir Rechtsanwälte im Auftrag handeln!

Die Anzeige soll ja nicht nur gegen den Anwalt gehen, sondern auch gegen die Mitarbeiter des Gläubigers. Davon abgesehen: Der Anwalt hat das ja angeblich genauestens überprüft, bevor er diese Massenbriefe rausgeschickt hat. Das ist immer eine Grauzone, was man dem Anwalt an Mitwissen unterstellen kann. Aber: Nach spätestens der 5. Reklamation musste der Anwalt wissen, dass da etwas nicht in Ordnung ist und sich sagen "Stopp mal, ich schaue mir das alles nochmal genauer an." Und wenn er dann unbeirrt trotzdem weiter macht, obwohl im berechtigte Zweifel daran kommen müssen, dass die Tätigkeiten seines Mandanten legal sind, begibt er sich in extrem seichtes Gewässer.
Daher macht meiner Meinung nach die anzeige auch gegen den Anwalt Sinn. Ihr seid ja nicht mit 1 oder 2 Geschädigten, ihr seit Dutzende und wer weiß, wie viele sich noch in anderen Foren finden.

Zitat:
Sollte widererwartend ein GERICHTLICHER Mahnbescheid eingehen unbedingt innerhalb der Frist widersprechen!

Unbedingt, Ja.

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#71
 Von 
go429165-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Das gestrige Gespräch mit meiner Tante ging wie folgt aus. Sie setzt für mich ein Schreiben auf, welches ich per Einschreiben an die Anwaltskanzlei senden werde. Per PN bekam ich gestern Anfrage ob ich dieses hier dann teilen könnte. Das würde ich dann gerne machen. Für diejenigen die nicht wissen was genau sie da reinschreiben sollen.
Desweiteren setzt sie ein Schreiben für die Staatsanwaltschaft München auf, die sich den Fall, die Kanzlei und deren Machenschaften nochmal einmal genauer ansehen sollen.
Da diese in dem Fall für so etwas zuständig sind. Und dann wollen wir mal sehen, wie das weiter geht.
Mir ging es im Grunde genommen nicht um die paar Euros für die Karte. Wären die Kosten offensichtlich gewesen, hätte ich damit gerechnet. Aber dann still und heimlich per email mahnungen zu versenden und letzten Endes Post von einer Anwaltskanzlei zu bekommen und das Ganze dann plötzlich das 4 fache der eigentlichen Summe beträgt ist schon eine Frechheit. Am Ende werden die Toten gezählt. Mir tun diejenigen leid, die es als Lehrgeld verbuchen und zahlen.
Mfg

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#72
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von go429165-80):
Desweiteren setzt sie ein Schreiben für die Staatsanwaltschaft München auf, die sich den Fall, die Kanzlei und deren Machenschaften nochmal einmal genauer ansehen sollen.


Hey - wäre es möglich, dieses Schreiben (ohne eure persönlichen Angaben natürlich) auch zu bekommen?

Dann würde die Staatsanwaltschaft das von mir ebenfalls bekommen.

Ich habe übrigens (nur per Mail) ein weiteres Schreiben bekommen. Ob es sich um eine Antwort auf meinen Widerspruch handelt, weiß ich nicht. Zumindest steht dort nichts von den Unterlagen, die ich angefordert habe:

Sehr geehrter Herr XXX,

Sie haben eine mywirecard2go Visa Prepaid Karte von unserer Mandantin, der Wirecard Bank AG erhalten.
Bei der Registrierung und dem Erwerb der Karte haben Sie auch die dieser Karte zugrundeliegende
Gebührenordnung akzeptiert. Diese Gebühren finden sie im Übrigen unter http://mywirecard.de/visa.html
Im Bereich Gebühren.

Auch wenn es sich um eine Karte auf Guthabens Basis handelt, kann es natürlich durch z.B. die Jahresgebühren
dazu kommen, dass sich bei der ungekündigten Karte ein Zahlungsbetrag ansammelt. Soweit sich kein
verrechenbares Guthaben auf Ihrer Karte befindet, muss dieser Soll Saldo von Ihnen ausgeglichen werden.

Ihre Karte wurde aufgrund dieses nicht ausgeglichenen Soll Saldos nun gekündigt. Weitere Kosten werden also
nicht entstehen, soweit Sie den aktuell von Ihnen noch geschuldeten Betrag von insgesamt EUR 87,68. bis
spätestens 11.12.2015 (14 Tage) überweisen.

Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten:

Kontoinhaber:*****************
Bankinstitut: Postbank (Giro)
Kontonummer: 5201807
Bankleitzahl: 70010080
IBAN :DE76 7001 0080 0005 2018 07
BIC: PBNKDEFF
Betrag: EUR 87,68
Betreff: XXXXXXXX


Geben Sie bitte bei Ihrer Zahlung unbedingt Ihr Aktenzeichen an. Unter Umständen ist auch die Begleichung in
zwei Monatsraten möglich.

Nach erfolglosem Fristablauf sind wir beauftragt, auch wegen dieses noch geringen Betrages Klage einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen


Auer************
Rechtsanwälte
Bayerstraße 27
D-80335 München
Mail: inkasso@**************.de
Telefon: +49 (0)89/ 59 06 83 16 (Mo-Fr von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr)
Telefax: +49 (0)89/ 55 03 871



Ich bin mal sehr gespannt darauf, ob die nach Ablauf dieser Frist wirklich einen gesetzlichen Mahnbescheid erwirken. Den würde ich nach aktuellem Stand dann nach Absprache mit meinem Anwalt widersprechen.

Ansonsten warte ich darauf, dass die mir die geforderten Unterlagen schicken. Ohne Vollmacht geht schonmal gar nix.

EDIT: Auch super, dass jetzt behauptet wird, ich hätte schon mit dem Erwerb der Karte den AGBs und der Gebührenordnung zugestimmt. Die konnte man vor dem Kauf an der Tankstelle nicht einsehen.

-- Editiert von etsch am 27.11.2015 15:15

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#73
 Von 
Shaly
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Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo etsch,

ich würde darauf tippen, dass es eine Reaktion auf Dein Schreiben ist. Du wirst ja nochmal ganz eindeutig auf die AGB und somit deine Zahlungspflicht hingewiesen.

Natürlich wurden geflissentlich alle Deine Anliegen, wie Vollmacht, Kostenaufstellung etc., übergangen.


"Nach erfolglosem Fristablauf sind wir beauftragt, auch wegen dieses noch geringen Betrages Klage einzureichen."

auch wegen dieses noch geringen Betrages? Also mein Beamtendeutsch ist es nicht das Beste, aber wenn es ein höherer Betrag wäre, hätten Sie keine Klage erhoben?
Vll steh ich auch einfach auf dem Schlauch.... ;)

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#74
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
EDIT: Auch super, dass jetzt behauptet wird, ich hätte schon mit dem Erwerb der Karte den AGBs und der Gebührenordnung zugestimmt. Die konnte man vor dem Kauf an der Tankstelle nicht einsehen.

Das Wiederum würde ich nicht auf die Goldwaage legen. Da steht ja trotzdem noch im gleichen Satz "Bei der Registrierung".

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#75
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Shaly):
auch wegen dieses noch geringen Betrages? Also mein Beamtendeutsch ist es nicht das Beste, aber wenn es ein höherer Betrag wäre, hätten Sie keine Klage erhoben?
Vll steh ich auch einfach auf dem Schlauch....


Damit wollen die wieder unterschwellig drohen, so wie ich das lese. Wegen des NOCH geringen Betrags (der aber ja höher wird, wenn ich nicht sofort zahle!).

ich denke nicht, dass die schon zu meinem Schreiben Stellung nehmen. Solange ich nicht zumindest eine Vollmacht im Original vorliegen habe, nehme ich gar keine Schreiben von denen ernst.

In meinem Schreiben bin ich auch darauf eingegangen, dass die Gebühren und die Abo-Klausel nicht offen in den AGBs stehen, sondern nur versteckt auf deren Seite aufzurufen sind und damit gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Ergo sei die Klausel nach der sich eine Zahlungspflicht ergibt nicht gültig. Darauf gehen die auch nicht ein.

Zitat (von mepeisen):
Das Wiederum würde ich nicht auf die Goldwaage legen. Da steht ja trotzdem noch im gleichen Satz "Bei der Registrierung".


Das stimmt. Und auch die Kanzlei verweist nur auf die versteckten Gebühren auf der Seite. Ich sehe weiterhin keinen Grund, die AGB der mywirecard nicht als einen Verstoß gegen § 305c und §307 BGB anzusehen. Die Gebühren- und Aboklauseln verstoßen m.M. dagegen und sind deshalb nichtig.


Und noch ein Nachtrag bezüglich des Mindestaufladebetrags, der vorhanden sein muss damit die Bank die Karte verlängert: Ich habe weder in den AGBs noch in der als "Gebühren" bezeichneten Preis- und Limitverzeichnis zum Wallet eine Info dazu finden können! Es sei denn, das "Preis- und Limitverzeichnis" ist noch ganz woanders versteckt. Als Anlage habe ich die, wie bereits erwähnt, auch nicht bekommen.

-- Editiert von etsch am 27.11.2015 16:18

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#76
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Und weil' so schön ist:

Hier nochmal zwei Zitate aus der Rubrik "Fragen & Antworten" der Webseite, Stand Mai 2012:

F: Was kostet es, meine mywirecard 2go Visa Prepaid Karte für die Wiederaufladung freischalten zu lassen??
A: Die Freischaltung ist für Sie als Kunde kostenlos. ↑ TOP


Da wird doch explizit damit beworben, dass das Freischalten kostenlos ist! Keine Info über die Folgekosten!

F: Was passiert, wenn der Nutzungszeitraum meiner mywirecard 2go Visa Prepaid Karte abgelaufen ist?
A: Sofern Sie sich nicht zur Wiederaufladung freigeschaltet haben, läuft Ihre mywirecard 2go Visa Prepaid Karte ab. Sind Sie jedoch freigeschaltet, schicken wir Ihnen automatisch vor Ablauf der ersten Jahresgültigkeit eine neue mywirecard 2go Visa Prepaid Karte. ↑ TOP


Und hier wird auch nicht darauf hingewiesen, dass das ein kostenpflichtiger "Service" ist!

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#77
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sag ich doch, das sieht alles danach aus, dass die hier gezielt Betrug begehen. Wer sich alle Mühe gibt, Kosten zu vertuschen, der begeht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs Betrug. Da braucht man denke ich auch nicht lange diskutieren. Die Fakten auf der Seite sprechen ja für sich.

Und eine Gedankengang ist auch interessant daran: Der Anwalt mag von all dem (noch) nichts wissen. Der sieht auch erst mal nur die Webseite, wie sie heute ist. Der sieht meinetwegen auch die AGB, wie sie heute sind und der bekommt eine Liste aus X Datensätzen mit Forderungen von den Wirecard-Leuten.
ABER: Bei Wirecard sitzt irgendwer (und das ist typischerweise jemand relativ weit oben), der dieses Preismodell entwickelt hat. Irgendwer, der zwischen 2012 und 2015 diese "Jahresgebühr" umbenannt hat und als das betitelt hat, was sie heute ist. Irgendwer, der damals die AGB geschrieben hat mit diesem merkwürdigen Satz, dass man eigentlich bei 0€ keine neue Karte zugeschickt bekommt.
Und genau dieser jemand, der weiß ganz genau, was er da tut. Genau dieser jemand weiß, dass nie Karten verschickt wurden. Und trotzdem geht es an Anwälte und man stellt sich hin, als sei das alles richtig. Genau dieser jemand weiß, dass er sich überall als kostenlos präsentiert, um dann jemanden mit versteckten Gebührentabellen und Angaben in den AGB in eine Abofalle locken will.

Die Strafanzeige sollte exakt auf diesen jemand abzielen, auf diesen einen, der dieses merkwürdige Preismodell entwickelt, zwischen 2012 und 2015 überarbeitet hat und damit für sein Unternehmen dafür gesorgt hat, dass dann "Altkunden" mittels Täuschungen geschröpft werden können.
Die Strafanzeige sollte nicht nur begründen, dass die schon von 2012 von Anfang an diesen Betrug vor hatten. Sie sollte begründen, dass selbst bei Nicht-Nachweisen eines solchen Vorsatzes in 2012 (die können sich ja rausreden mit falsch formuliert usw.) spätestens nach Überarbeitung und im Wissen, dass die unberechtigt nun Leute schröpfen wollen, spätestens da begehen die Betrug. Denn die verweisen Leute auf die heutige Webseite und die ist nun mal in entscheidenden Details von der damaligen abweichend. Und genau da liegt di8e Täuschung. Zu behaupten, dass es eine Jahresgebühr gab, die es aber 2012 nicht gab. Da hieß es anders und wurde anders interpretiert und konnte zusammen mit den AGB nicht zu einem kostenpflichtigen Abo führen, wenn man die Karte leer macht.

-- Editiert von mepeisen am 27.11.2015 16:44

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2x Hilfreiche Antwort

#78
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Vielen Dank für deine Einschätzung, mepeisen.

Ich kenne mich leider (zum Glück) wenig mit dem Stellen einer Strafanzeige aus. Wo, mit welchen Folgen und in welcher Form kann ich gegen die Wirecard Bank AG denn Strafanzeige stellen?

Auch wenn zunächst der Kanzlei nichts vorzuwerfen ist - spätestens nach Eingang der ganzen Widersprüche sollten die die Forderungen ihrer Mandantin überprüfen. Wenn die Kanzlei weiter die Forderung geltend machen will, ohne Vollmacht und ohne auf meine Anfragen zu reagieren - dann werde ich ggf. auch der Kanzlei versuchten Betrug unterstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#79
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Irgendwer, der damals die AGB geschrieben hat mit diesem merkwürdigen Satz, dass man eigentlich bei 0€ keine neue Karte zugeschickt bekommt.


Exakt. In Verbindung mit dieser Erwähnung in den AGB lässt sich auch dieses "Automatisch neue Karte 9,95" als Kunde so interpretieren, dass man das nur zahlt, wenn man den Mindestladebetrag nach ABlauf der Gültigkeit auf der Karte hat!

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#80
 Von 
Nappo110
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch ich wurde von denen abgemahnt,habe sofort da angerufen erst war er noch freundlich als ich ihm aber mitteilte ,dass ich keine mail von Mywirecard erhalten habe und ich das für sehr fragwürdig halte Rechnungen per email zu verschicken ist der ausgerastet hat mich angeschrien ich hätte Rechtlich keine Möglichkeiten und hat aufgelegt.Kein Seriöser Anwalt würde so reagieren .Habe Widerspruch eingelegt obwohl ich das ja garnicht muss da das schreiben rechtlich nicht relevant ist .Habe die aufgefordert mir sämtliche Unterlagen Kontoauszüge Vollmacht Nachweise über Zahlungsverplichtung zu schicken .Mal sehen was kommt ich sage mal die schicken wieder eine Mahnung dann werde ich mal die Akte Redaktion zur Hilfe holen die haben die Möglichkeit zu recherchieren .Sollte da ein haken sein werden die die unter druck setzen wäre ja nicht das erste mal

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#81
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dass die dünnheutig reagieren, ist für mich ein Signal, dass denen die Beschwerden nur so um die Ohren fliegen ;-)

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#82
 Von 
LegoSanDiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche dem Schreiben der Anwälte, und deren Mandanten, selbstverständlich in vollem Umfang.

Desweiteren ist mir die Forderung unbekannt, und deswegen bitte ich um die Vollmacht des Mandanten, und eine spezifizierte Aufstellung der Forderung. Außerdem bitte ich sie, weitere Aufrufe die mich zu einer Zahlung bewegen sollen, zu unterlassen.
Außerdem bitte ich Sie, mich ausschließlich per Briefform zu kontaktieren, keine telefonischen Anrufe oder E-Mail's

Damit wir gemeinsam weiter kommen können, und damit ich die Forderung erstmal prüfen kann, hätte ich gerne:
- eine Vollmacht im Original
- eine Forderungsaufstellung im Detail
- ein Kontoauszug der Kreditkarte der letzten 48 Monate/Jahre
- ein Vertragskopie mit Unterschrift

MfG*



Kann ich das so wegschicken? Natürlich schreibe ich meinen richtigen Namen rein.

Ich muss aber auch mein Aktenzeichen irgendwo erwähnen, oder? Also damit die auch genau wissen wer ich bin.

Soll ich auch eine Drohung reinschreiben, in der ich von denen erwarte, dass die ihre Forderung bis zu einem bestimmten Datum zurücknehmen sollen?

Und das in einem Brief einfach wegschicken und abwarten, oder?


-- Editiert von LegoSanDiego am 29.11.2015 07:47

0x Hilfreiche Antwort

#83
 Von 
LegoSanDiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)


"Mein Name" - "Aktenzeichen"

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche dem Schreiben der Anwälte, und deren Mandanten, selbstverständlich in vollem Umfang.

Desweiteren ist mir die Forderung unbekannt, und deswegen bitte ich um die Vollmacht des Mandanten, und eine spezifizierte Aufstellung der Forderung. Außerdem bitte ich sie, weitere Aufrufe die mich an die Zahlung der Schulden erinnern sollen, zu unterlassen.
Außerdem bitte ich Sie, mich ausschließlich per Post zu kontaktieren, keine telefonischen Anrufe oder E-Mail's

Damit wir gemeinsam weiter kommen können, und damit ich die Forderung erstmal prüfen kann, hätte ich gerne:
- eine Vollmacht im Original
- eine Forderungsaufstellung im Detail
- ein Kontoauszug der Kreditkarte der letzten 48 Monate/Jahre
- ein Vertragskopie mit Unterschrift

MfG*


So, hab hier nochmal ein Detail überarbeitet, weil ich meinen vorherirgen Beitrag nicht ein zweites mal überarbeiten konnte.

Und zwar die Zeile wo drin steht: "Außerdem bitte ich sie, weitere Aufrufe die mich zu einer Zahlung bewegen sollen, zu unterlassen."

Und diese Zeile habe ich geändert zu: "Außerdem bitte ich sie, weitere Aufrufe die mich an die Zahlung der Schulden erinnern sollen, zu unterlassen."

Und "Briefform" habe ich in "Post" geändert.

-- Editiert von LegoSanDiego am 29.11.2015 07:59

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#84
 Von 
LegoSanDiego
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat keiner etwas entgegenzusetzen wenn ich das so abschicke?

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#85
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde nicht bitten, ich würde fordern. Also nicht "Ich bitte um die Vollmacht", sondern "Ich fordere die Vorlage einer Vollmacht im Original"... Nicht "Ich bitte, mich ausschließlich per Post zu kontaktieren", stattdessen ein "Ich verbiete Ihnen hiermit, mich telefonisch oder per eMail zu kontaktieren".

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#86
 Von 
Peshti
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie sieht es bei euch aus, gibt es irgendwelche News?
Wie habt ihr reagiert?

Ich habe Anfang der Woche ebenfalls einen Widerspruch per Einschreiben verschickt, in dem ich alles aufgeführt habe, was hier schon mehrfach erwähnt wurde. Also Vollmacht, Kontoauszüge usw.
Bisher nichts gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#87
 Von 
Shaly
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Huhu,

na dann schreib ich mal nen Zwischenstand. ;)

Einschreiben am 23.11.15 verschickt. Antwort bisher 0,nix. Warte jeden Tag gespannt auf Post ob was kommt um ggf den nächsten Schritt machen zu können. Aber nö... den Gefallen tun sie mir nicht.

Vielleicht sammeln die jetzt erst einmal alle Einsprüche um dann neue Sammelbriefe mit verschiedenen Beträgen raus schicken zu können...

Oder es kommt gar nix mehr... Das vermute ich mal eher...

Bin auch auf jede Info von Euch gespannt... :)

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#88
 Von 
Karlrecht123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Was habt ihr denn in dem Einschreiben geschrieben? Könntet ihr das hier posten?

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#89
 Von 
Mosestogo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Mitstreiter,

ich habe heute das zweite Schreiben postalisch erhalten. Natürlich liegt nach wie vor keine Vollmacht bei. Des Weiteren wird mal wieder gesagt, ich hätte auf Mahnungen nicht reagiert und der vermeintlich fehlende Betrag erneut beanstandet. Ich habe auf die Mails und auf die erste Mahnung per Post nachweislich reagiert. Morgen werde ich während der Geschäftszeiten anrufen und einen von denen durch den Hörer ziehen.

Normalerweise hätte das Schreiben auch zu meinen Anwalt geschickt werden müssen, da dieser mich jetzt vertritt.

Ich kriege immer mehr das Gefühl, dass hier tatsächlich versteckte Kosten vollstreckt werden sollen. Daher kann ich hier nur nochmal dazu aufrufen, sich dagegen zu wehren.

Alle die bereits widersprochen haben, können sich jetzt zurück lehnen. Weitere Forderungen sind zunächst nicht zu beantworten, so der Herr Anwalt.

@Karlrecht123: Fünf Posts über Dir steht die Antwort auf deine Frage...


Grüße und weiterhin standhaft bleiben!

Moses

3x Hilfreiche Antwort

#90
 Von 
Peshti
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Moses, danke für die Informationen!

Mit welchem Hintergrund ist es denn gefahrlos, weitere Forderungen nicht zu beantworten?

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Und jetzt?

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