Entrümpelung: Umlage der Kosten auf Mieter?

25. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
tenstoppet
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Entrümpelung: Umlage der Kosten auf Mieter?

Hallo zusammen,

mich würde eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

M mietet eine Wohnung von der Genossenschaft G. Im selben Haus gibt es 10 weitere Mietparteien. G teilt M sowie den anderen Mietern in einem Rundschreiben mit, dass bei einer Objektbegehung Verstöße gegen die Hausordnung festgestellt wurden, nämlich dass überall - in Kellergängen, Fluren und auf dem Dachboden (außerhalb der Dachbodenräume) - Gegenstände abgestellt wurden. (Dies entspricht auch den Tatsachen.) G setzt eine Frist, nach deren Ablauf G verbleibende Gegenstände kostenpflichtig entfernen lassen will.

M ist nicht der Eigentümer der Gegenstände und will deswegen keine Kosten übernehmen - auch und gerade keine versteckten Posten über die Betriebskosten. Wie kann M sich dagegen wehren?

Besten Dank!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Bei Benutzung einer Suchmaschine und "BGH Entsorgungskosten für Sperrmüll sind umlagefähig" wird man fündig.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10829 Beiträge, 4757x hilfreich)

Wenn einzelne Gegenstände eindeutig einem Eigentümer zugeordnet werden können, könnte der Vermieter von diesen direkt Schadensersatz für die Entsorgung verlangen. Ich vermute nur, dass sich der Aufwand für die Hausverwaltung nicht lohnt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go734386-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 4. Mai 2026 10:50

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19155 Beiträge, 10316x hilfreich)

Einen 10 Jahre alten Thread herauskramen um
- Werbung
- inhaltlich falsche Informationen
zu verbreiten?

Naja ....

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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