Hallo zusammen,
mich würde eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:
M mietet eine Wohnung von der Genossenschaft G. Im selben Haus gibt es 10 weitere Mietparteien. G teilt M sowie den anderen Mietern in einem Rundschreiben mit, dass bei einer Objektbegehung Verstöße gegen die Hausordnung festgestellt wurden, nämlich dass überall - in Kellergängen, Fluren und auf dem Dachboden (außerhalb der Dachbodenräume) - Gegenstände abgestellt wurden. (Dies entspricht auch den Tatsachen.) G setzt eine Frist, nach deren Ablauf G verbleibende Gegenstände kostenpflichtig entfernen lassen will.
M ist nicht der Eigentümer der Gegenstände und will deswegen keine Kosten übernehmen - auch und gerade keine versteckten Posten über die Betriebskosten. Wie kann M sich dagegen wehren?
Besten Dank!
Entrümpelung: Umlage der Kosten auf Mieter?
25. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juli 2015 | 13:53
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Entrümpelung: Umlage der Kosten auf Mieter?
#1
Antwort vom 25. Juli 2015 | 14:07
Von
Status: Senior-Partner (6797 Beiträge, 2378x hilfreich)
Bei Benutzung einer Suchmaschine und "BGH Entsorgungskosten für Sperrmüll sind umlagefähig" wird man fündig.
#2
Antwort vom 25. Juli 2015 | 17:39
Von
Status: Gelehrter (10829 Beiträge, 4757x hilfreich)
Wenn einzelne Gegenstände eindeutig einem Eigentümer zugeordnet werden können, könnte der Vermieter von diesen direkt Schadensersatz für die Entsorgung verlangen. Ich vermute nur, dass sich der Aufwand für die Hausverwaltung nicht lohnt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Mai 2026 | 07:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 4. Mai 2026 10:50
#4
Antwort vom 4. Mai 2026 | 10:33
Von
Status: Legende (19155 Beiträge, 10316x hilfreich)
Einen 10 Jahre alten Thread herauskramen um
- Werbung
- inhaltlich falsche Informationen
zu verbreiten?
Naja ....
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.272
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
20 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten