NIVI Credit Inkasso Italien (Maut), Eurotreuhand Inkasso Deutschland

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
go423042-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 26x hilfreich)
NIVI Credit Inkasso Italien (Maut), Eurotreuhand Inkasso Deutschland

Hallo folgender Sachverhalt:

Wir waren im Jahr 2011 zu dritt mit dem Auto in Italien und Rimini.
Ungefähr ein jahr später haben wir Post von Nivi Credit, einem inkassounternehmen in Italien, bekommen. Es hieß wir hätten angeblich irgendwo keine Mautgebühren gezahlt. Ein Foto des Kennzeichens lag bei. Es ging um ca. 40€. Wir waren uns sicher, dass wir alle Maut bezhalt hatten und haben auch bewusst nicht nicht gezahlt. (Und 40€ Mautgebühren verpasst man nicht einfach so). Die Belege hatten wir natürlich nicht mehr.
Nach kurzer Internetrecherche über Nivi Credit haben wir uns dazu entschieden einfach nichts zu tun. Haben das Schreiben also ignoriert. Innerhalt der nächsten 2 Jahre sind nochmal zwei Mahnungen eingetroffen. Wir haben alles weiterhin ignoriert. Vor ein paar Wochen ist dann ein Schreiben vom Inkassounternhemen Eurotreuhand aus Köln gekommen. Verlangt wurden jetzt 121€.
In einem Teleofonat mit Eurotreuhand hat man mir dann gesagt ich wäre selber Schuld, weil ich nicht reagiert habe und die Belege nicht aufbewahrt hatte. Na gut, hat die Dame auch Recht gehabt, aber ich war mir vorher nicht bewusst, dass es zu solch einem Problem kommen kann. Nachdem wir viel diskutiert hatten und ich nicht einsichtig war hat sie mir einen Vergleich vorgeschlagen und wir sollen bis zum 10.09. nur noch 100€ zahlen, dann wäre das erledigt.


Wirklich Lust habe ich nicht das zu zahlen, da wir uns keiner Schuld bewusst sind und anscheinend 80€ Gebühren draufgelegt wurden.
Als die Briefe noch von Nivi Credit kamen dachte ich die haben irgendwann eh kein Bock mehr und lases es gut sein wenn wir nichts machen. Jetzt komtm die Post aber schon aus Deutschland von nem deutschen Inkassounternehmen.

Kann jemand etwas dazu sagen, besser jetzt die 100€ zahlen? Würden die wohl nen gerichtiliches Verfahren einleiten?

Post vom Inkassobüro?

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402 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
weil ich nicht reagiert habe

Es gibt keine Rechtspflicht zu reagieren.

Zitat:
und die Belege nicht aufbewahrt hatte

So etwas hätte ich dem Inkasso nicht aufs Butterbrot geschmiert. Allerdings habt ihr wirklich ein Problem: Ihr könnt nicht beweisen, bezahlt zu haben. Damit seid ihr in einer ungünstigen Position.

Zitat:
und wir sollen bis zum 10.09. nur noch 100€ zahlen, dann wäre das erledigt.

Ich würde nur die ursprünglichen 40€ bezahlen. Ggf. Briefporto und Zinsen dazu.
Ansonsten würde ich das hier mal durchlesen: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/italien-inkassofirma-nivi-credit-verschickt-maut-forderungen-a-1011528.html
Dass die eine Hilfe eines Inkassobüros brauchen, ist also reichlich absurd.

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89x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Wir waren im Jahr 2011 zu dritt mit dem Auto in Italien und Rimini.

Ist die Forderung aus 2011 nicht am 1.1.2015 verjährt ?

Außerdem arbeitet die Eurotreuhand für den Auftraggeber umsonst ;)
Geh mal auf die HP des inkassoladens

Zitat:
Nachdem wir viel diskutiert hatten und ich nicht einsichtig war hat sie mir einen Vergleich vorgeschlagen und wir sollen bis zum 10.09. nur noch 100€ zahlen, dann wäre das erledigt.

Klingt nicht überzeugend

Wer ist eigentlich Forderungsinhaber ?

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56x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ungefähr ein jahr später haben wir Post von Nivi Credit, einem inkassounternehmen in Italien, bekommen.


Mich würde auch interessieren, über welchen Weg der Mautbetreiber die Postanschrift des Halters erhalten hat.

Der italienische Mautbetreiber müsste den Halter in Deutschland verklagen.
Wenn die Forderung in 2011 entstanden ist, ist die Forderung mittlerweile verjährt.

70x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go423042-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 26x hilfreich)

Habe gelesen, dass es eine zivilrechtliche Forderung ist und nach italienischem Recht erst nach 10 Jahren verjährt.

26x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Drickes2015
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo thehellion,
wie ist denn die Sache ausgegangen?
Die Halter Anschrift bekommen die (NIVI) vom Kfz Bundesamt.
Grüsse
Drickes

12x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Habe gelesen, dass es eine zivilrechtliche Forderung ist und nach italienischem Recht erst nach 10 Jahren verjährt.


Es gilt hier aber deutsches Recht, da der Betroffene in Deutschland wohnt.

42x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mady81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 206x hilfreich)

Hallo,

wir haben das selbe Problem:
12.06.2010 Maut in Italien von 33,22€ Mahnungen vom 25.03.2013 und 08.01.2014 über Nivi CVredit Srl in Höhe von 54.10€. Wurden nicht bezahlt da wir nicht wussten ob wir wirklich damals bezahlt haben.

Im September kam der erste Brief von Eurohandinkasso, dieser habe ich wiedersprochen und mitgeteilt das ich die Forderung nicht anerkenne. Da ich die Inkassogebühren von 70,20€ zu hoch sind. Dies habe ich mit der Rechtsanwalstabelle begründet, wo nach sich auch Inkassobüro richten müssen.Außerdem habe ich die Abtrettungsurkunde sowie Fotobeweis verlangt. Heute kam ein neuer Brief von Eurohandinkasso mit Kopie Abtrettungsurkunde sowie Fotobeweis. Das passt soweit, wegen den Inkassogebühren kam ein frecher Brief zurück:

Von anwaltlichen Gebühren verstehen Sie nicht. Ihre Ausführungen liegen völlig daneben. Ein einfaches Schreiben im Sinne RVG ist nicht das was Sie darunter verstehen. Mahnschreiben werden nicht als einfache Schreiben im Sinne des RVG abgerechnet, sondern mit der Geschäftsgebühr gem- NR 2300 VV zum RVG. Daher müssen auch Rechtsdienstleister für die nach § 4 EG RDG die Abrechnung nach dem RVG der Maßstab ist nicht anders als Anwälte abrechnen. Der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV zum RGB reicht von 0,5 bis 2,5 und der Gesetzgeber hat diesem Rahmen geschaffen, damit die Anwälte ihn ausschöpfen. Nur dem Anwalt/Rechtsdienstleister steht das Recht der Bestimmung zu. Die Rechtssprechung gewährt einen Toleranzberich von 30% der ga rkeiner Überprüfung zugänglich ist. Unsere Gebührenberchnung ist zutreffend und in dieser Höhe zu erstatten.

Die Hauptforderung sehen wir ein, würden wir bezahlen aber keine 70,10 Gebühren. Wie ist das mit der Verjährung der Forderung.

Danke für Tipps

Liebe Grüße

50x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der ACE rät und danach würde ich auch handeln:

Zitat:
Wer sicher sei, dass die Maut nicht korrekt bezahlt wurde, sollte sie nachentrichten, jedoch ohne die zusätzlichen Mahngebühren. Wer noch Quittungen hat, sollte diese an Nivi Credit schicken. In allen anderen Fällen müsse der Betroffene selbst entscheiden, ob er die Beträge nachentrichtet oder ob er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Das Risiko ist laut ACE nicht besonders groß. Nivi Credit müsste für einen relativ kleinen Betrag vor ein deutsches Gericht ziehen. Der ACE wundert sich über die plötzlichen Forderungen an deutsche Urlauber vor der Sommerreisezeit, erklärt sie sich mit den momentanen politischen Verwerfungen in Italien.

18x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mady81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 206x hilfreich)

Danke und was mache ich mit den Inkassoforderungen? Können diese gerichtlich eingetrieben werden?

115x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Heute kam ein neuer Brief von Eurohandinkasso mit Kopie Abtrettungsurkunde sowie Fotobeweis.

Ergänzende Frage: Abtretung von wem zu wem? Hat Eurotreuhand die Forderung gekauft?

Zitat:
wegen den Inkassogebühren kam ein frecher Brief zurück:

In der Tat ist das extrem frech. Ich würde deutlich frecher antworten: "Wertes Inkasso. Offenbar sind sie an Selbstüberschätzung nicht zu überbieten. Ihre absurden Ausführungen hinsichtlich der Inkassogebühren können sie gerne als Lobbyist in Berlin vertreten. Dort sind sie gut genug aufgehoben. Tausende Urteile vor den täglich mit dieser Frage betrauten Amtsgerichten sprechen eine deutlich andere Sprache und das wissen sie auch. Gerne können Sie mir anhand ihrer Arbeitsweise darlegen und plausibel anhand der Beschäftigungszahlen und Durchsatzzahlen pro Monat erklären, wie viele Sekunden Ihren Sachbearbeitern für A) rechtliche Würdigung des Einzelfalls und B) Rechtsberatung des Gläubigers verbleiben. Ich wette mit Ihnen, dass pro Fall weniger als eine Sekunde Arbeitszeit verbleibt. Aber machen wir es kurz: Wie Sie wissen, ist die Forderung, die aus 2010 stammt, verjährt. Ich erhebe also hiermit Einrede der Verjährung. Sollten Sie einen Mahnbescheid beantragen, werden wir diesem mit Hilfe eines Anwalts nicht nur widersprechen, wir werden auch die Überleitung in einen Prozess beantragen und sodann die Feststellung beantragen, dass die Schuld verjährt ist."

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21x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mady81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 206x hilfreich)

Hallo,
es kam eine Mail die bezog sich unser Auto fogend. Zitat:

Zitat: Aus dem Art. 176§ 11 , 11a , 16 , 17 der it. Strassenverkehrsordnung geht hervor, dass die Mautgebühren des Entgeld für Autobahnbenutzung darstellt und als ordendlicher Kredit betrachtet werden muss. Gem des it. Gesetzes hat die Kreditforderung eine 10 jährige Verjährungsfrist.

Wir bestätigen Ihnen unsere Zahlungsaufforderungen.

Bei der Vollmacht kam eine Vollmacht ohne unseren Namen, Kennzeichen sowie Geschäftsnummer, also völlig ohne persönliche Angaben:
Auftraggeber: Nivi Credit

Welche Verjährungsfrist gilt, italienische oder deutsche?
LG

-- Editiert von mady81 am 05.10.2015 20:35

32x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Bei der Vollmacht kam eine Vollmacht ohne unseren Namen, Kennzeichen sowie Geschäftsnummer, also völlig ohne persönliche Angaben:
Auftraggeber: Nivi Credit

So eine Nullinger Vollmacht ist für jeden kundigen Schuldner ein Glücksfall
Aufbewaren

Zu den Inkassogebühren des Inkassodienstleister EUROTREUHAND :
Ich wollte noch einmal darauf hinweisen das keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden können da dieses Inkassobüro für den Auftraggeber lt HP kostenlos arbeitet ;)




-- Editiert von thehellion am 05.10.2015 22:15

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

10x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das mit dem Kredit ist in meinen Augen Blödsinn. Zudem gilt auch für Kredite keine 10jährige Verjährungsfrist. Die versuchen dich zu veralbern. Ich würde gar nicht weiter reagieren. Und ja, diese Vollmacht oder was auch immer ist so nicht gültig.

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5x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Naja, das Problem ist halt, dass hier italienisches Recht Anwendung findet, und in Italien die Regelverjährung (also nicht nur für Kredite) in der Tat 10 Jahre beträgt.

2946 codice civile: Prescrizione ordinaria.
Salvi i casi in cui la legge dispone diversamente, i diritti si estinguono per prescrizione con il decorso di dieci anni


was Guhgel-Translation zu folgendem macht:
Außer in Fällen, in denen das Gesetz nichts anderes sind, die Rechte mit dem Ablauf von zehn Jahren verfallen

Und nach der Rom-I-Verordnung gelten für die Forderung italienische Vorschriften, auch wenn der Kunde in Deutschland sitzt, da die Dienstleistung "Autobahnnutzung" in Italien stattfand und sich der genutzte, unbewegliche Gegenstand "Autobahn" in Italien befand.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

8x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Naja, das Problem ist halt, dass hier italienisches Recht Anwendung findet

Das mit den zehn Jahren wusste ich in der Tat nicht. Ich ging davon aus, dass gemäß EU-Recht das Land des Verbrauchers gilt. Dass das alles in Italien stattfand und damit ausschließlich italienisches Recht gilt, wusste ich nicht.

Ändert nichts dran, dass die Inkassogebühren der Eurodingens vollkommener Blödsinn sind und ich trotzdem entsprechend frech zurück antworten würde. Dann den Passus mit der Verjährung weglassen und die Hauptforderung zweckgebunden überweisen.

Signatur:

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11x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mady81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 206x hilfreich)

Danke, für die Tipps. ich werde die Hauptforderung an nivi credit überweisen und Eurotreuhand einen Brief zukommen lassen.

LG

9x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ASH25E
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 225x hilfreich)

Was ist dabei rausgekommen ? Wir haben auch schon 5 Mahnungen der Eurotreuhand (knapp 80.-) bekommen und bisher nicht reagiert. Die ursprüngliche Forderung der angeblich nicht bezahlten Maut lag bei 1,50 euro....

Tips zum weiteren Vorgehen ?

104x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde :

Forderung schriftlich gegenüber dem Kostenlos Inkassobüro €urotreuhand unter Anheimstellung des Klageweges zurückweisen und zusätzlich im Schreiben die Kontaktaufnahme per telefon untersagen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

7x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
travolta111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Gem. Art. 176 laut der italienischen Straßenverkehrsordnung haftet bei den nicht geleisteten Mautzahlungen der Fahrzeughalter. Dieser muss für die Autobahngebühr aufkommen, unabhängig davon, wer das Fahrzeug gefahren hat. Es sei denn, es handelt sich um einen Mietwagen. Gem. des italienischen Gesetztes hat die Mautforderung eine zehnjährige Verjährungsfrist.(Art. 2946 Codice Civile). Es gilt italienisches Recht, da der Vorfall in Italien war. Wenn in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit o.ä. begangen wird, gilt deutsches Recht, egal ob der Betroffene aus Deutschland, Polen, Belgien oder sonstwo herkommt. Bezüglich der Inkassokosten: Es ist inzwischen ständige Rechtsprechung, dass Inkassobüros als Rechtsdienstleister jedenfalls keine höheren Kosten verlangen dürfen, als die, die entstehen würden, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei die Sache bearbeiten würde.

12x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ASH25E
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
ICH würde :
Forderung schriftlich gegenüber dem Kostenlos Inkassobüro €urotreuhand unter Anheimstellung des Klageweges zurückweisen und zusätzlich im Schreiben die Kontaktaufnahme per telefon untersagen


Das habe ich jetzt gerade per Fax getan. Sendebericht gesichert.
Jetzt lehne ich mich erstmal wieder zurück und warte ab, was passiert.

Hatte noch hinzugefügt, dass weitere Schreiben des IB zu keiner Zahlung meinerseits führen werden und
ich einem etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde.

Falls es interessiert, werde ich vom weiteren Verlauf berichten. ;)

Danke schonmal für die Hinweise hier !




19x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es ist inzwischen ständige Rechtsprechung, dass Inkassobüros als Rechtsdienstleister jedenfalls keine höheren Kosten verlangen dürfen, als die, die entstehen würden, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei die Sache bearbeiten würde.

In dem Fall kommt fürs Inkasso grundsätzlich erschwerend hinzu, dass die Mautstelle das Ganze auf anderem Wege betreiben lassen kann. Es wird schlichtweg gar kein Inkasso benötigt und ein Einschalten eines Inkassos stellt hier ein Verstoß gegen §254 BGB dar. Das Inkasso ist schließlich ein deutsches und somit müsste deren Gebühr, die sich ja nach deutschen Gesetzen richten will, auch an deutschem Recht messen lassen.

Signatur:

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9x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb429738-73
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von travolta111):
Gem. Art. 176 laut der italienischen Straßenverkehrsordnung haftet bei den nicht geleisteten Mautzahlungen der Fahrzeughalter. Dieser muss für die Autobahngebühr aufkommen, unabhängig davon, wer das Fahrzeug gefahren hat. Es sei denn, es handelt sich um einen Mietwagen. Gem. des italienischen Gesetztes hat die Mautforderung eine zehnjährige Verjährungsfrist.(Art. 2946 Codice Civile). Es gilt italienisches Recht, da der Vorfall in Italien war. Wenn in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit o.ä. begangen wird, gilt deutsches Recht, egal ob der Betroffene aus Deutschland, Polen, Belgien oder sonstwo herkommt. Bezüglich der Inkassokosten: Es ist inzwischen ständige Rechtsprechung, dass Inkassobüros als Rechtsdienstleister jedenfalls keine höheren Kosten verlangen dürfen, als die, die entstehen würden, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei die Sache bearbeiten würde.


ich haben (mit dem Translator) den Art, 176 gelesen, wo steht das mit dem Mietwagen, das ist genau bei mir der Fall und für mich sehr interessant.

Daaanke

6x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
noname120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo leute,habe heute auch ein schreiben von der deutschen inkasso bekommen. Habt ihr mittlerweile irgendwas erreichen können.meine forderung war ursprünglich 14 euro von der nivi credit und jetzt soll ich 85 euro an die euroinkasso überweisen.die gebuehren si d ja dreifach so hoch wie diex gebühr der nivi credit damals. Vorallem hatte ich damals bei der nivi credit nicht reagiert da ich meine kreditkartenabrechnung mit allen bezahlten mautstellen hingescbickt hatte und nie mehr was hoerte.vorallem stelle ich mir die frage wie man ohne bezahlen in italien durch eine mautstelle kommen soll....grübel grübel....danke euch

-- Editiert von noname120 am 21.01.2016 18:14

30x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ASH25E
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 225x hilfreich)

Ich habe denen am 12.11. ein Fax gesendet, dass ich nicht zahlen werde, sämtliche weiteren Mahnungen ignorieren und einem gerichtlichen Mahnbescheiden ggf widersprechen werde, seitdem ist nichts mehr gekommen....

Vorher "löcherte" man mich mit wöchentlichen Mahnschreiben, die im Ton immer aggressiver wurden. Alle weggeworfen.

Nicht einschüchtern lassen hiess hier die Devise, es hat in meinem Fall (ebenso) geklappt.

Aufgehört haben die Mahnschreiben aber erst nach meiner Reaktion per Fax, anonym per Internet-Versandservice ohne Rückverfolgung natürlich....will ja von denen keine weitere Post ! :)

33x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
noname120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 51x hilfreich)

Das waere ja wirklich der hammer!habe schon die befürchtung,dass die zahlungen immer teurer werden und zum schluss irgendwas gerichtliches kommt!manche haben dann wohl vielleicht aus einschüchterungstaktik bezahlt,die werden es halt versuchen,ist echt der hammer was die alles versuchen,frechheit!werde morgen mal unter der angegeben nummer anrufen und mich blöd stellen,ich werde berichten wenns euch interessiert!vorallem war das lustige,dass ich 2014 ein schreiben erhalten hane,dann nie wieder was gehört und heut flattert die inkassonachricht ein,das ist echt der hammer!

9x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ASH25E
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 225x hilfreich)

Nicht anrufen. Die blubbern eh nur herum und bieten dir (laut Schilderung hier) einen "Deal" an, sprich weniger zahlen. Das willst Du doch gar nicht....

Also, mach es wie ich. Sende ein Fax. Nummer ist ja angegeben. Sei bestimmt im Ton, aber freundlich und knapp.
Du wirst sehen, dann geben sie auf.

19x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Monmary
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich habe heute auch solch einen Inkasso Brief bekommen. Was soll ich nun tun?Anwalt ist teurer als die Forderung von 85.-€.Bin in solch schreiben von Briefen nicht so gut.Vllt.kann mir jemand die Konto Daten von dieser italienischen mautstelle mitteilen. Dann überweise ich halt die Hauptforderung von 10.61€.

-- Editiert von Monmary am 26.01.2016 19:32

18x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb429738-73
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Monmary):
Ich habe heute auch solch einen Inkasso Brief bekommen. Was soll ich nun tun?Anwalt ist teurer als die Forderung von 85.-€.Bin in solch schreiben von Briefen nicht so gut.Vllt.kann mir jemand die Konto Daten von dieser italienischen mautstelle mitteilen. Dann überweise ich halt die Hauptforderung von 10.61€.
-- Editiert von Monmary am 26.01.2016 19:32


Das würde ich nicht tun, damit erkennst fundierte Forderung an, alle Mahngebüren sind dann auch Berechtigt und eintreibar. Wenn du natürlich wirklich aus welchen Gründen auch immer die Maut nicht bezahlt haben solltest. Wäre das nur fair.

4x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
noname120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo zusammen, ich habe in meinen ganzen Unterlagen gesucht und tatsächlich auf meiner Kreditkartenabrechnung von 2009 die damalige Maut von -1,80 EUR gefunden. Die habe ich jetzt als Anhang mit dazugepackt und dem Inkassobüro zukommen lassen, mit der Begründung dass ich der Zahlungsaufforderung widerspreche da die Grundforderung längst nicht mehr besteht. Bin gespannt was rauskommt...vermutlich nichts.die stecken doch eh alle unter einer Decke.
Aber wie man sieht - scheint das eine gängige Geldeintreibermasche zu sein. Ich war 2009 in Italien andere wieder in 2011 und alle sollen an der Mautstelle nicht bezahlt haben, das ist eine absolute Frechheit.

-- Editiert von noname120 am 27.01.2016 10:59

6x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du könntest natürlich Strafanzeige erstatten wegen gewerblichen Betrugs. Als Begründung die offenbar absichtliche Täuschung inkl. Fotobeweis, dass du nicht gezahlt hättest. Und das obwohl du auf der Kreditkartenabrechnung die Maut-Gebühr gefunden hast. Wäre ja mal spannend, was da heraus kommt ;-)

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