ALG1 -> Krankengeld -> KK schreibt gesund (MDK und Aktenlage) -> wie nun mit der BA umgehen?

16. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Guude
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
ALG1 -> Krankengeld -> KK schreibt gesund (MDK und Aktenlage) -> wie nun mit der BA umgehen?

Hey!

Entschuldigt wenn meine Fragen schon an anderer Stelle beantwortet wurden, aber ich lese schon seit Tagen "das Internet" quer ohne wirklichen Erfolg.

Meine Situation:

Ich bin aus ALG1-Bezug krank geworden.
Nach mehreren Monaten Krankengeldbezug inkl. Reha hat meine Krankenkasse nun meine Arbeitsunfähigkeit einseitig beendet, der MDK meint ich sei gesund nach Aktenlage.
Soweit ist das ja anscheinend "üblich".

Was ich bisher gemacht habe:
- Widerspruch an KK mit Anforderung aller relevanten Unterlagen (noch keine Reaktion)
- Hinweis auf Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes an KK und Aufforderung die Krankengeldzahlung sofort wieder aufzunehmen, da mein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat (noch keine Reaktion)
- Brief an Bundesversicherungsamt mit Bitte um Prüfung des Verhaltens der KK (noch keine Reaktion)
- Mein Arzt wird einen Widerspruch an den MDK schreiben, sobald wir die Unterlagen der KK haben (als Grundlage für einen sinnvollen Widerspruch).
- Meldung bei der BA und Antrag auf ALG1 am ersten Tag der "Gesundschreibung"

Habt ihr ne Idee, gibts sonst noch was was ich grade noch tun könnte?

Und dann wo ich eigentlich nicht weiterkomme:
Die BA hat mir den Gesundheitsfragebogen mitgegeben und will, nach der langen Krankheit, zuerst durch den ÄD prüfen lassen, in wie weit ich überhaupt Arbeitsfähig bin (ich habe denen auch gesagt, das meine KK mich "gesundgeschrieben" hat).

1. Frage: Was passiert, wenn ich den Gesundheitsfragebogen nicht zurück schicke? Meine Idee war: Wenn nachfragen kommen warum, sage ich: "Weil freiwillig, wenn der ÄD mich begutachten will dann soll er mir nen Vor-Ort-Termin machen." Gute Idee? Oder lieber den Bogen und ein paar Diagnosen beim ÄD abgeben und auf ein Gutachten nach Aktenlage warten?

2. Frage: Was passiert, wenn der ÄD, wie auch immer das Gutachten nun erstellt wird, zum Schluss kommt das ich nur 6, 4, 2 oder 0 Stunden am Tag Arbeitsfähig bin? Dann bekomme ich doch auch nur anteilig bzw. gar kein ALG1 mehr, ist das korrekt?
Mein ALG1-Anspruch liegt eh schon so niedrig, das mir das finanziell das Genick brechen würde und ALG2 will ich auf keinen Fall beantragen müssen.

Ich müßte also bei der BA drauf hinarbeiten, vom ÄD als Vollzeit arbeitsfähig eingestuft zu werden, obwohl ich es nicht bin, bei der KK ein Widerspruch läuft, und ich auch natürlich vom Arzt weiter Au geschrieben bin.

Und genau hier weiß ich nicht weiter. Mein Arzt auch nicht. Beim VDK habe ich erst in 6 Wochen einen Termin. Hoffe ihr könnt mir helfen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Guude
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi! Ich schiebe meinen Beitrag mal nach oben, vielleicht hat einer von euch einen Tipp für mich bzw. kann sein Wissen mit mir teilen, würde mich sehr freuen!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Ruf bei der Krankenkasse an und frage nach was mit Deinen Unterlagen ist.
Sie müssen Dir die Unterlagen aushändigen, die der MDK vorliegen gehabt hat. Im Zweifel wenn Du ein MDK Schreiben in Kopie hast, dort direkt hinfaxen und aufgrund der langen vergangenen Frist auf Dringlichkeit hinweisen.

Die Krankenkasse muss das Krankengeld bei Widerspruchserfolg rückwirkend nachzahlen.
Ich würde den Bogen für den ÄD ausfüllen. Es bringt Dir doch nichts wenn die Dich nicht als Voll arbeitsunfähig einstufen. Wie willst Du 2 oder 4 Stunden arbeiten, wenn Du krank bist. Dann gibt es natürlich aber eben weniger ALG. Ich weiß nicht ab wann das so ist. Auf jeden Fall wenn der ÄD Dich nur für z.B. 6 Stunden/tgl. einschätzt bekommst Du auch nur ALG I für diesen Anteil.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Frage vom 16.9.2016 / 21:01

Hallo?
:rock:

0x Hilfreiche Antwort

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