Coeo Inkasso - RA Monika Mumm - jetzt Mahnbescheid

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
alias284
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)
Coeo Inkasso - RA Monika Mumm - jetzt Mahnbescheid

Guten Tag,

ich versuche mal mein Problem hier zu schildern.

Letztes Jahr (2016), September, Oktober habe ich etwas bei einer bekannten Internetseite vorbestellt. Es war ein Kalender zur Weihnachtszeit Kostenpunkt 50 euro, in der Bestellung enthalten noch ein paar Gratisartikel, die wurden mir zugesand, der Kalender wie gesagt nur vorbestellt. Das ganze geschah als Kauf auf Rechnung mit Abwicklung über die Fa. Klarna.
Zwischenzeitlich wollte ich die Vorbestellung umändern auf die 100€ Version. Vom Shop wurde gesagt das wäre nicht mehr möglich ich sollte den Kalender einfach zurückschicken und den teuren neu bestellen. Wurde so gemacht.

Allerdings bevor der 50€ Kalender bei mir ankam um Ihm direkt zurück zu schicken, flatterte schon die erste Mahnung der Fa. Klarna ins Haus. Diese sah ich als ungültig, das es eine Vorbestellung war und auch durch den Kauf auf Rechnung das Zahlungsziel ab Erhalt der Ware vereinbart war, bzw die Bestellung ab Erhalt direkt zurückgeschickt wird, was auch schon angekündigt war. So habe ich das ganze auch per Mail kommuniziert (leider kein Schriftverkehr archiviert).

Klarna war das egal, Sie schickten weiter Mahnungen auf die ich nicht reagiert habe.

Am Guten Schluss kam das Produkt an, ich schickte es zurück und sah die Forderung damit als erledigt an. Allerdings hat die Fa. Klarna zwischenzeitlich schon das Inkassounternehmen Coeo eingeschaltet… Denen habe ich das mittgeteilt das die Forderung nichtig ist.

Als Reaktion darauf, wurden dann für die in der ursprünglichen Bestellung enthaltenen Gratisartikel, rückwirkend (?) Versandkosten in Höhe von 1,97 geltend gemacht. Die Rechnung wurde geändert, die Hauptforderung der 50 Euro wurde entfernt und die Versandkosten dann im Nachhinein berechnet obwohl die Bestellung eigentlich Versandkostenfrei war. Die ganzen Mahnungskosten, Verzugszinsen usw die ich vorher schon als unberechtigt ansah und sich ja auch die Forderung der 50 Euro bezog wurden dann auch rückwirkend auf den neuen Rechnungsbetrag 1,97€ zugeordnet. Meine Frage, da die Mahnung schon vor Erhalt der Ware gekommen sind und die Lieferung innerhalb der Zahlungsfrist zurückgeschickt wurde war ich doch zum Zeitpunkt der Mahnungen noch gar nicht in Zahlungsverzug oder? Ist es rechtlich in Ordnung danach rückwirkend Versandkosten in Rechnung zu stellen obwohl ursprünglich keine erhoben wurden?

Zu dem Zeitpunkt als das Inkassobüro sich meldete war ich doch eigentlich nicht in Zahlungsverzug oder?!

Auf jeden Fall terrorisiert mich coeo seitdem, Anrufe, Mails, Post. Ich hab auf nichts reagiert. Sie erhaben 55Euro Gebühr für eine Forderung von 1,97 + ca 8€ Mahngebühren und Verzugszinsen.

Dann kam irgendwann das Schreiben von Fr. Mumm. Diese würde im Auftrag von coeo handeln und hat neben den Inkassogebühren noch Anwaltsgebühren gefordert. Gläubiger war immernoch Klarna. Ist die Doppelberechnung rechtens?

Ich bin dann hin und habe die Hauptforderung 1,97 + ca 8€ Mahngebühren und Verzugszinsen direkt an die Fa. Klarna überwiesen mit Bezug auf meine Rechnungsnummer und dazu eine Mail an Klarna geschrieben. Leider ging mir der Schriftverkehr flöten…

Aber trotzdem hatte ich jetzt einen schriftlichen Mahnbescheid im Briefkasten. Fr. Mumm in Vertretung von Coeo, mit der Bemerkung, dass die Hauptforderung am 21.09.2017 von der Fa. Coeo aufgekauft wurde.

Wie kann das sein wenn ich diese schon vorab direkt an den ursprünglichen Gläubiger Klarna überwiesen habe? Belege müsste ich bei der Bank anfordern. Aber eigentlich dürfte es doch keine Forderung mehr geben die aufzukaufen wäre?

Wie soll ich reagieren? Bezahlen oder Widerspruch einlegen?

Soll ich nur einen Teilwiderspruch einlegen? Weil ja auch die bezahlte Hauptforderung immernoch Teil des Streitwerts ist.

Post vom Inkassobüro?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Selbst wenn das Ok gewesen wäre, nun Versandgebühren zu fordern, wäre das für mich eine völlig neue Rechnung. Verzug kann da noch nie eingetreten sein, bevor es überhaupt die Rechnung bzw. Forderung zu den Versandkosten gab.

Zitat:
Ist die Doppelberechnung rechtens?

Das ist sie ganz grundsätzlich nie. In derselben Tätigkeit darf nur maximal ein Rechtsdienstleister die Kosten fordern.

Ich würde beim Mahnbescheid ankreuzen "Ich widerspreche komplett". Und dann abwarten, ob jemals geklagt wird. Falls ja, würde ich dem Gericht den Hergang schildern, würde argumentieren, dass ich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die HF und die sowieso zu hohen Mahngebühren bezahlt habe und dass aber nie Verzug eingetreten war. Und dass es rechtlich unzulässig ist, einfach nachträglich eine sachlich völlig neue Rechnung direkt als Inkasso-Forderung betreiben zu wollen.

Ich vermute, dass nie geklagt wird. Zwar kommt meistens noch ein Brief, in dem man aufgefordert wird, sich zu erklären oder den Mahnbescheid zurückzunehmen. Aber machen muss man das nicht. Man kann das einfach mit Schweigen bestrafen.

-- Editiert von mepeisen am 28.09.2017 11:06

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
alias284
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Also soll ich widerspruch gegen alles einlegen und das ganze aussitzen?

Was könnte im schlimmsten Fall passieren?

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich kann dir nicht sagen, was du tun sollst. Das entscheidest du. Ich sage nur, was ich tun würde. Und ja, ich würde dem Mahnbescheid komplett widersprechen.

Schlimmstenfalls kann passieren, dass die Anwältin klagt und gewinnt. Das halte ich jedoch für utopisch. Gerade auch wegen der Kostendopplung. Die ist einfach so nicht erlaubt und mit so etwas trauen sich solche Massen-Inkassos normalerweise nie vor Gericht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
alias284
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Ganz ehrlich ich sehe es nicht ein dafür zu bezahlen. Ich sehe das so Klarna fing zu früh an zu mahnen und das Inkassobüro wollte später nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben und so kam das ganze zustande.

Natürlich is das ein Kampf wäre schön den Mist endlich vom Hals zu haben. Ich will dem ganzen auch widersprechen, die Kostendopplung, die bezahlte Hauptforderung und dann noch für den Streitwert von ca. 10€ zusammengesetzt aus dem nachberechneten Versandkosten + die unberechtigten Mahngebühren ... außderdem verlangt das Inkasso allein schon 55€ Gebühr was ich unverhältnissmäßig finde + die doppelt berechnete Anwaltsgebühr von unverhältnissmäßigen 86! €.
Wenn ich richtig gelesen habe gibt es doch eine Regelung zur Anwaltskostendeckelung (nennt sich das so?) die in solchem Fällen die verhältnismäßigkeit regeln soll, darin hab ich gelesen das ein Rechtsdienstleister bei einem Streitwert von bis zu 500€ nicht mehr als 45€ berechnen darf, das kommt doch noch dazu oder?

Und die Hauptforderung die im Nachhinein aufgekauft wurde obwohl Sie doch bereits bezahlt wurde.

Natürlich streubt sich jede Faser meines Körpers dazu dem ganzen zu widersprechen. Wenn das ganze seine Richtigkeit hätte würden die nicht schon ein Jahr immer wieder Druck bei mir machen, dann wäre das alles wohl schon seiner Wege gegangen.

Soll ich den Widerspruch zu allererst kommentarlos abgeben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Soll ich den Widerspruch zu allererst kommentarlos abgeben?


Ja. Im gerichtlichen Mahnverfahren liest sich die beigefügte Kommentierung keiner durch.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

M.w hat klarna/coeo/mumm noch nie expl WG inkassokosten geklagt.
Die Erfolgsaussichten wären selbst im Verzugsfall zu gering.

Sicherheitshalber nochmal nachgefragt : Hast Du einen gerichtlichen mahnbescheid erhalten oder nur ein Schreiben von Mumm ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alias284
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo thehellion,

zuerst waren es Briefe von coeo, Anrufe, Mails. Dann kam irgendwann Post von Mumm, dann war ne zeitlang Ruhe und die Woche kam ein gerichtlicher Mahnbescheid, Antragsteller ist coeo.

Gelber Umschlag, gefordert sind Hauptforderung (bereits bezahlt), Anwaltsgebühren Mumm, Inkassogebühren coeo und Gerichtskosten.

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde : Dem Mahnbescheid vollumfänglich und begründungslos widersprechen
Die 2 ankreuzen und keine Begründungen !!
Ab ans zuständige Mahngericht

Im nächsten Schritt wird Dich Mumm auffordern den Widerspruch zu begründen oder/und zurückzuziehen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Im nächsten Schritt wird Dich Mumm auffordern den Widerspruch zu begründen oder/und zurückzuziehen

Was man nicht tun muss.

Wenn man etwas schreiben will, dann eher ein süffisantes "Liebe Anwältin. Offenbar haben sie in den Jura-Vorlesungen nicht aufgepasst. Nicht ich bin es, der sich zu erklären hat. Sie müssen sich zu ihrem Unfug erklären."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LinWei
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von alias284):
Hallo thehellion,

Gelber Umschlag, gefordert sind Hauptforderung (bereits bezahlt)...

Hast du nochmal was gehört? Bei mir wird gerade derselbe Unfug probiert.

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#11
 Von 
alias284
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich hab vollumfänglich widersprochen, danach kam von denen nix mehr

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