Hallo ich habe mal eine Frage, ich selber blicke da nicht mehr durch, und es verwirrt mich hier alles was zu lesen ist den Lösch fristen bzw erscheinen im Führungszeugnis für den AG nicht für die Behörde.
Ich wurde mehrfach wegen Betruges verurteilt, dazu sind folgende Daten
Tatvorwurf: Betruges 23.07.2010
Tatvorwurf: Betruges 29.09.2010
Zweimal Viermonate mit Bewährung Urteil vom 19.05.2011
Tatvorwurf: Geldstrafe 60 TS zu je 40€ abgezahlt.
Urteil vom 04.08.2009
Tatvorwurf: Betrug 04.10.2005
Rechtskräftig ab 29.02.2008 1 Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt bis zum 28.02.2011.
Und dann habe ich die letzte Straftat begannen am 31.01.2013 Rechtskräftig am 02.04.2016 zu 60 Tagessätzen je 30 Euro. Tatvorwurf Betrug.
Dieses Steht auch im FZ welches ich beantragt habe am 10.02.2017.
Nun meine Frage da ja noch was im BZR steht sonst würde die letzte Straftat nicht auftauchen, wi lange dieser Eintrag nun erhalten bleibt.
Ich Danke schon mal für eure Mühe.
-- Editiert von Moderator am 22.11.2017 13:23
-- Thema wurde verschoben am 22.11.2017 13:23
Eintrag im Führungszeugnis was steht drin
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
wi lange dieser Eintrag nun erhalten bleibt. 3 Jahre ab Urteil. Da Sie das Urteilsdatum nicht genannt haben (das kann ja weit vor der Rechtskraft ergangen sein), kann man das Löschdatum nicht berechnen.
Also es steht folgendes im FZ
14.03.2016 AG ......
Dann das Aktenzeichen
Rechtskräftig seit 02.04.2016
Datum der Tat 31.01.2013
Tatbezeichnung: Betrug
Angewandte Vorschriften: StGB§ 263 Abs. 1, Abs. 4 §247
60 Tagessätze zu je 30€ Geldtsrfe
Diese zahle ich in Monatlichen Raten ab zu je 50 Euro derzeit
Also mehr steht nicht drin und im Strafbefehl leider auch nicht.
aber kann ich dann davon ausgehen das, dass FZ dann ab ca April 2019 sauber ist ?
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aber kann ich dann davon ausgehen das, dass FZ dann ab ca April 2019 sauber ist ? Kommt drauf an - die 3 Jahre Frist sind eine Sache, aber die Vollstreckung muß erledigt sein, d. h., die Strafe muß komplett bezahlt sein. Bei 1.800 Euro und Raten von 50 Euro sind das 36 Raten - es hängt also wiederum davon ab, wann Sie mit den Raten angefangen haben.
Zitat:aber die Vollstreckung muß erledigt sein, d. h., die Strafe muß komplett bezahlt sein.
Nein, bei Geldstrafen muss die Vollstreckung nicht erledigt sein. Frag mich jetzt bitte nicht nach der genauen Grundlage im BZRG, denn das ist mal wieder so eine merkwürdige Formulierung dort. Ich hatte aber extra deswegen mal beim Bundesamt angerufen und die haben es mir erklärt. Ich konnte es dann auch im BZRG nachvollziehen.
PS: Ich habs gefunden:
Zitat:(2) Die Frist läuft ferner nicht ab, solange sich aus dem Register ergibt, daß die Vollstreckung einer Strafe oder eine der in § 61 des Strafgesetzbuchs aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis noch nicht erledigt oder die Strafe noch nicht erlassen ist.
Das Fettgedruckte ist das Entscheidene. Die "nicht-Vollstreckung" muss sich aus dem Register ergeben. Die Vollstreckung bei Geldstrafen kommt aber nicht ins Register. Daher kann man nicht am Register ersehen ob die Geldstrafe vollstreckt ist, oder nicht.
Der Eintrag wird am 14.03.19 verschwunden sein, wenn nichts neues dazu kommt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.11.2017 20:18
Hallo Streetworker,
erst noch mal Danke für deine Aussage, eine Frage habe ich nun aber noch.
Wenn ich am 15.03.2019 online ein Zeugnis beantrage ist es dann schon aus dem Register raus, oder ab wann kann ich defentiv eins bestellen ohne Antrag. Es sind natürlich keine Neuen Strafen hinzugekommen.
Eigentlich sollte es so sein, ich weiß aber nicht ob da eventuell noch irgendwelche Prüf- oder Sicherheitsroutinen durchlaufen, die vielleicht eine Verzögerung von einigen Tagen bewirken. Von daher sollte man vielleicht mal eine Woche warten, bevor man das Führungszeugnis gleich15.03 beantragt. Oder man muss halt zweimal 13 € ausgeben. Was mir gerade noch aufgefallen ist, ist das die Daten oben irgendwie nicht stimmen können. Denn in dem Führungszeugnis von 2017 hätten auch die beiden Freiheitsstrafen noch enthalten sein müssen. Wegen Paragraf 38(1) BZRG.
Müssen wir jetzt aber nicht weiter beleuchten, da sie selbst wenn sie enthalten gewesen wären zusammen mit der Geldstrafe am 15.03 2019 rausfliegen würden.
Danke für die Beantwortung der Fragen.
Jetzt habe ich doch noch mal eine Frage,
ist es aus dem BZR erst im Jahr 2026 raus? oder im Jahr 2021?
Da ich bald eine Urkunde beantragen möchte, aber die dort ein BZR Auszug haben möchten.
LG
Da ich bald eine Urkunde beantragen möchte, aber die dort ein BZR Auszug haben möchten. Wer bitte? Denn vorlegen können Sie den nicht, weil Sie den gar nicht ausgehändigt bekommen...
ist es aus dem BZR erst im Jahr 2026 raus? So ist es.
Hallo zusammen wollte nur mal kurz Bescheid geben, mein Führungszeugnis ist sauber ohne Eintrag und das obwohl ich nach wie vor noch Raten an die Justiz zahle. Bis Ende September
Hallo zusammen wollte nur mal kurz Bescheid geben, mein Führungszeugnis ist sauber ohne Eintrag und das obwohl ich nach wie vor noch Raten an die Justiz zahle. Nun ja - das wurde Ihnen ja schon in Antwort Nr. 4 vorhergesagt und war offensichtlich korrekt.
Und jetzt?
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