Gemeinschaftsraum aufbrechen

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Gemeinschaftsraum aufbrechen

In einer Wohnanlage befindet sich im Kellergeschoss ein, bis jetzt immer unverschlossener Raum (Gemeinschaftseigentum), in dem die Stromzähler, sowie die Hauptsicherungskästen der jeweiligen Wohnungen installiert sind. Desweiteren wird dieser als kleiner Lagerraum für Lampen, Putzmittel, kleineren Werkzeuge, etc. genutzt.

Aufgrund von Diebsstahl von Putzmitteln (!!!!) entschied irgendwann mal der Beirat, dass dieser Raum abgesperrt wird und nur der Hausmeister einen Schlüssel dazu besitzt. Dieser ist ca. 30 km entfernt von der Wohnanlage und kommt nur 2 mal die Woche.

Wie es der Zufall will, hat ein Miteigentümer an einem Wochenende seine Wohnung renoviert, und aus irgendwelchen Gründen flog die Hauptsicherung für seine Wohnung raus. Diese war also komplett stromlos.

Er hatte dann beim Beirat, und auch bei anderen Eigentümern, und auch bei uns nachgefragt, ob wir einen Schlüssel zu diesem Raum haben. Leider mussten alle verneinen und verwiesen an den Hausmeister, der aber am Wochenende nicht erreichbar war.

Sonntagsmorgen wurde festgestellt, dass dieser Raum aufgebrochen und deswegen die Polizei verständigt wurde. Nach wenigen Überlegungen konnte es sich nur um den Eigentümer handeln, der am Wochenende renoviert hatte. Dieser gab es dann auch zu, mit der Begründung, dass er ja nicht zwei oder drei Tage ohne Strom leben kann, und, wenn dieser Raum abgesperrt ist, dann sollte wenigsten der Beirat und/oder auch ein paar andere Eigentümer einen Schlüssel für diesen Raum besitzen.

Die Tür wurde mittlerweile repariert. Der Schadensverursacher verweigert aufgrund der o.a. Gründe die Kostenübernahme.

Im Vorfeld wäre es jetzt interessant zu wissen, wer für diese Kosten aufkommt. Die Gemeinschaft? Der Schadensverursacher? Der Hausmeister?

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23 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Der Schadensverursacher?

Der Verursacher des Schaden, wer denn sonst.
Zitat (von doppelpunkt):
Wie es der Zufall will, hat ein Miteigentümer an einem Wochenende seine Wohnung renoviert, und aus irgendwelchen Gründen flog die Hauptsicherung für seine Wohnung raus.

Arbeiten an einer elektrischen Anlage sind ausschließlich Fachbetrieben mit Zulassung vorbehalten. Hier sollte schon aus dem Aspekt der Sicherheit die Eigentümergemeinschaft eine Überprüfung der Anlage durch eine Fachfirma bestehen, wenn dort Pfuscher am werkeln waren. Kosten dafür hat auch der Eigentümer der Wohnung zu tragen.
Fachfirmen welche Arbeiten an elektrischen Anlagen vorbehalten sind arbeiten nicht an Wochenenden.

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#2
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Der Schadensverursache ist derjenige der den Gemeinschaftraum verschlossen hat, beziehungsweise daran mitgewirkt hat.
Der Wohnungsinhaber war durch aus berechtigt sich den Notwendigen Zugang zu verschaffen.
Üblicherweise löst man dies, durch ein verplombtes Schlüsselkäschen (wie bei einem Feuermelder).

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Der Wohnungsinhaber war durch aus berechtigt sich den Notwendigen Zugang zu verschaffen.

Wie kommt man auf den Trichter?
Der Eigentümer hat an einer elektrischen Anlage nichts herum zum Werkeln. Man sollte mal einfach die Niederanschlussverordnung (NAV) kennen und verstehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/nav/
Hier liegt schon ein Verstoß gegen §14 vor, ohne Grund fliegt keine Hauptsicherung, und kein Eigentümer ohne die geforderte Qualifikation hat da herum zu wurschteln.

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#4
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von doppelpunkt):
Der Schadensverursacher?
.... Arbeiten an einer elektrischen Anlage sind ausschließlich Fachbetrieben mit Zulassung ..

Nicht Fachfirma sondern fachkundige Personen. Und das Wechseln einer Sicherung ist kein Arbeiten an einer elektrischen Anlage.
.

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Nicht Fachfirma sondern fachkundige Personen. Und das Wechseln einer Sicherung ist kein Arbeiten an einer elektrischen Anlage.

So ein totaler Schwachsinn, es darf nur von im Installateursverzeichnis des Netzbetreiber die Fachfirma entsprechende Arbeiten durchlesen, steht auch in der TAB der NB so drin. Und die Arbeit muss immer vom Meister abgenommen werden.
Die Hauptsicherung ist nicht zum Spaß geflogen und die Anlage in der Wohnung schein unsicher zu sein. Damit müsste die Anlage unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden und darf erst wieder nach Überprüfung und Bescheinigung der Fehlerfreiheit in Übereinstimmung der anerkannten Regeln der Technik (VDE) in Betrieb genommen werden.
Und genau das kann die Eigentümergemeinschaft eben auch verlangen.
Der Eigentümer hat nichts an einem Verteiler herum zu basteln, denn die Vorsicherung in Wohnung beträgt entweder 35 A oder mehr und die Endstromkreise weisen in Wohnungen 16 A auf, da kann keine Hauptsicherung mal aus Versehen fliegen.

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#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Man muss nicht unbedingt am Strom rumwerkeln. Ein defektes Gerät und der Fi- Schutzschalter schaltet alles ab. Oder man kommt beim Bohren aus versehen an eine Leitung.

Wie kommt man denn auf die Idee, den Zugang zu den Sicherungen so zu versperren, dass man nicht in kürzester Zeit Zugang hat?

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#7
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Wie kommt man denn auf die Idee, den Zugang zu den Sicherungen so zu versperren, dass man nicht in kürzester Zeit Zugang hat?


Das habe ich mir auch gedacht, zumal es sehr viele gute abschließbare Schränke gibt und dort Putzmittel und Co gelagert werden kann. Nofalls baut man einen Raum im Raum mit Trennplatten.

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Ein defektes Gerät und der Fi- Schutzschalter schaltet alles ab. Oder man kommt beim Bohren aus versehen an eine Leitung.

Nö die Geschichte ist ein Märchen, hätte man ober den Hinweis gelesen, die Endstromkreise bzw, der RCD (FI gibt es fachlich nicht) ist mit 16 A im Schrank in der Wohnung! Die Vorsicherung ist die Absicherung der Leitung in den Keller!
Somit ist das defekte Gerät mit 16 A LS abgesichert, und bekanntlich sind 16 A weniger als 35 A und mehr, es fliegt nur der LS in der Wohnung.
Ein angebohrtes Kabel in Querschnitten 16 mm² oder 25 mm² kann der Laie schon Mangels Werkzeug gar nicht fachgerecht Instand setzen, und darf es eh nicht, Der Notdienst vom NB wüsste bestimmt wie er in den Raum kommt.

Zitat (von Heike J):
Wie kommt man denn auf die Idee, den Zugang zu den Sicherungen so zu versperren, dass man nicht in kürzester Zeit Zugang hat?

Es ist keine normale Sicherung, der Sicherungskasten ist in der Wohnung, der Betriebraum mit den Zählern ist in Neubauten von Haus aus versperrt, den Schlüssel hat der Hausmeister und einen bekommt in der Regel der Netzbetreiber, denn diesem muss laut TAB immer Zutritt gewährt werden.

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#9
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Der Schadensverursache ist derjenige der den Gemeinschaftraum verschlossen hat, beziehungsweise daran mitgewirkt hat.
Der Wohnungsinhaber war durch aus berechtigt sich den Notwendigen Zugang zu verschaffen.
Üblicherweise löst man dies, durch ein verplombtes Schlüsselkäschen (wie bei einem Feuermelder).


Ein Kästchen war mal schon vorhanden. Leider wurde das Glas zerstört und der Schlüssel war dann weg. Ein Ersatzschhlüssel wurde angebracht, der dann auch wieder mal weg war. Irgendwie scheint es bei uns in der Wohnanlage seltsame Eigentümer zu geben.

Zitat (von 0815Frager):
Der Eigentümer hat nichts an einem Verteiler herum zu basteln, denn die Vorsicherung in Wohnung beträgt entweder 35 A oder mehr und die Endstromkreise weisen in Wohnungen 16 A auf, da kann keine Hauptsicherung mal aus Versehen fliegen.


Lt. Aussage des Eigentümers wurde weder von ihm noch von anderen Personen an der elektrischen Anlage rumgewerkelt.
Der Stromausfall kam dadurch zustande, als er eine Deckenlampe abmachte, obwohl er den kompletten Stromkreis in der
Wohnung ausschaltete.

Nebenbei, als wir vor Jahren mal ein Licht anschalteten, zerplatzte eine (klassiche) Birne mit einem lauten Knall und der
Schutzschalter in der Wohnung sowie der in der Anlage flogen heraus. Wir hatten damals noch zutritt und mussten nur
den Hauptschalter wieder umlegen um wieder Strom zu bekommen.

Zitat (von 0815Frager):
Damit müsste die Anlage unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden und darf erst wieder nach Überprüfung und Bescheinigung der Fehlerfreiheit in Übereinstimmung der anerkannten Regeln der Technik (VDE) in Betrieb genommen werden.
Die elektrische Anlage wurde vor ein paar Jahren überprüft auf den neuesten Stand gebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Die elektrische Anlage wurde vor ein paar Jahren überprüft auf den neuesten Stand gebracht.

Schon das allein kann gar nicht stimmen.
Zitat (von doppelpunkt):
Schutzschalter in der Wohnung sowie der in der Anlage flogen heraus.

Das würde bedeuten, das die Anlage auf keinen Fall den aktuellen Stand entspricht. Denn die Selektivität besagt nun mal ein 35 A SLS fliegt wenn 35 A Dauerlast überschritten ist, und hat einen verzögerten Kurzschlussstrom von 350 A, im Gegensatz dazu hängt die Lampe an einem LS 16 A, welcher bei einem Kurzschlussstrom von 80 A auslöst.
Einen solchen hohen Kurzschlussstrom welcher unten am Zähler vorhanden ist, hält kein 1,5 mm² Kabel ohne Schaden aus.
Zitat (von doppelpunkt):
Der Stromausfall kam dadurch zustande, als er eine Deckenlampe abmachte, obwohl er den kompletten Stromkreis in der
Wohnung ausschaltete.

Die Schilderung kann bei einer ordnungsgemäßen elektrischen Anlage gar nicht stimmen. Wenn alle Leitungsschutzschalter heraus sind, darf es keinen Strom mehr in der Wohnung geben, so gesehen kann man nach der Beschreibung die Anlage als unsicher einstufen und müsste außer Betrieb genommen werden.
Wobei wenn man die Regeln genau betrachten würde, schon das Montieren einer Lampe dem Fachmann vorbehalten ist, und dieser würde die Spannungsfreiheit vorher prüfen.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Die Schilderung kann bei einer ordnungsgemäßen elektrischen Anlage gar nicht stimmen. Wenn alle Leitungsschutzschalter heraus sind, darf es keinen Strom mehr in der Wohnung geben, so gesehen kann man nach der Beschreibung die Anlage als unsicher einstufen und müsste außer Betrieb genommen werden.
Wobei wenn man die Regeln genau betrachten würde, schon das Montieren einer Lampe dem Fachmann vorbehalten ist, und dieser würde die Spannungsfreiheit vorher prüfen.


Bis auf den letzten Satz alles richtig. Nur geht es am Thema vorbei.

Selbst wenn der Wohnungseigentümer berechtigt gewesen sein sollte sich den Zugang zu verschaffen, ist er für Schäden, die er dabei anrichtet, ersatzpflichtig.

Zitat (von Heike J):
Wie kommt man denn auf die Idee, den Zugang zu den Sicherungen so zu versperren, dass man nicht in kürzester Zeit Zugang hat?
Heike, so wie ich es verstanden habe, geht es hier um die Hauptsicherungen im Keller und nicht um die Sicherungen in der Unterverteilung zur Wohnung. Die Sicherungen zur Unterverteilung sollten zugänglich sein, aber auch dass kann die Gemeinschaft anders regeln.

Berry

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#12
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Heike, so wie ich es verstanden habe, geht es hier um die Hauptsicherungen im Keller und nicht um die Sicherungen in der Unterverteilung zur Wohnung. Die Sicherungen zur Unterverteilung sollten zugänglich sein, aber auch dass kann die Gemeinschaft anders regeln.

Korrekt :)

Es geht nicht um Dauerlast, Ampere, Volt, Watt, Querschnitt, usw. sondern darum, dass ein Eigentümer nur seinen Schutzschalter (oder was auch immer) wieder einschalten wollte, um wieder Strom zu bekommen. Diese Möglichkeit war ihm ja verwehrt, weil der Raum nicht zugänglich war.

Somit sind wir wieder am Anfang der Schilderung, wer ist Schuld, wer kommt für die Kosten auf?

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#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
seinen Schutzschalter

Hier liegt eben das Verständnisproblem, es ist mit dem Einbau und dem setzen der Plombe nicht mehr sein Eigentum welches er beliebig aus oder einschalten darf.
Zitat (von doppelpunkt):
Es geht nicht um Dauerlast,

Richtig bei normalen Gebrauch und ordnungsgemäßer Anlage fliegt kein SLS. Bei neuen Bauten sieht die DIN sogar vor, das der Raum als Betriebsraum bezeichnet wird und kein Eigentümer Zugang hat.

Zitat (von doppelpunkt):
Somit sind wir wieder am Anfang der Schilderung, wer ist Schuld, wer kommt für die Kosten auf?

Nachdem hier der Eigentümer der Wohnung nicht wie sonst üblich wenn er den Hausmeister nicht erreicht, den Störungsdienst den Netzbetreiber beauftragt hatte (ist auch klar, sonst würde der Eigentümer wohl den sprichwörtlichen Einlauf erhalten) hat er eigenmächtig gegen den Beschluss des Beirat das Gemeinschaftseigentum beschädigt.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Zudem sollten solche Dinge wohl auf der nächsten ETV als Top aufgenommen werden, nach der Schilderung steht die Sicherheit des gesamten Gebäude auf dem Spiel.

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#14
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Die Sicherheit der Nachbarhäuser steht auch auf dem Spiel.

Signatur:

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#15
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Die Sicherheit der Nachbarhäuser steht auch auf dem Spiel.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Doppelt

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Arbeiten an einer elektrischen Anlage sind ausschließlich Fachbetrieben mit Zulassung vorbehalten. Hier sollte schon aus dem Aspekt der Sicherheit die Eigentümergemeinschaft eine Überprüfung der Anlage durch eine Fachfirma bestehen, wenn dort Pfuscher am werkeln waren. Kosten dafür hat auch der Eigentümer der Wohnung zu tragen.
Fachfirmen welche Arbeiten an elektrischen Anlagen vorbehalten sind arbeiten nicht an Wochenenden.

Sorry, aber was hat das mit der Frage zu tun? Es gibt 1000 und x Möglichkeiten wieso eine Sicherung auslösen kann, die nichts damit zu haben ob ein Laie an irgendwelche Leitung herumgearbeitet hat.
Davon abgesehen, selbst wenn dies die Ursache gewesen wäre hätte das nichts damit zu tun das der Eigentümer ohne Stromversorgung war, und es ihm kaum zuzumuten ist solange zu warten bis tage später der Hausverwalter oder Hausmeister wieder erreichbar sind.
Zu klären wäre zumindest was genau und in welchem Umfang beschädigt wurde, wes vermeidbar gewesen wäre, ob die WEG bereit ist (jeder kann der Nächste mit diesem Problem sein) die Kosten zu ersetzen und den Raum künftig wieder zu öffnen oder mehrere Schlüssel im Haus zu verteilen.


-- Editiert von Tobias F am 26.11.2017 19:23

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#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Es gibt 1000 und x Möglichkeiten wieso eine Sicherung auslösen kann, die nichts damit zu haben ob ein Laie an irgendwelche Leitung herumgearbeitet hat.

Blödsinn, man sollte wohl eher den Fachbetrieb vor Ort befragen, die Erklärung erfolgte schon aus fachlicher Sicht.

Zitat (von Tobias F):
mehrere Schlüssel im Haus zu verteilen.

Eben das ist doch schon mehrfach geklärt:
OLG Köln WE 1997, 427 z. Heizungsraum
BayObLGZ 1972, 94, 97; NZM 2002, 256
Der Zähler mit dem verbundenen SLS kann verschlossen werden, hier hat es der Beirat angeordnet. Entweder muss der Betroffene jetzt einen Top in der nächsten ETV einbringen.
Zitat (von Tobias F):
das der Eigentümer ohne Stromversorgung war, und es ihm kaum zuzumuten ist solange zu warten bis tage später der Hausverwalter oder Hausmeister wieder erreichbar sind.

Echt auf welcher gesetzlichen Grundlage macht man dies fest?
Man könnte den Netzbetreiber benachrichtigen, der hat bestimmt einen Zugang (festgeschrieben in der NAV) oder 30 km Fahrzeit sind jetzt auch nicht die Welt, man kann in keinem Fall lesen, das überhaupt ein Versuch unternommen wurde.
Statt dessen wurde das Gemeinschaftseigentum beschädigt.

Es ist nun mal so, eine WEG ist kein eigenes Haus, wo man alles machen kann ohne andere zu schädigen. Der Beirat hat nun man beschlossen, und erst ein Beschluss der ETV kann dies rückgängig machen, so lange ist die Handlung eben Sachbeschädigung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Blödsinn, man sollte wohl eher den Fachbetrieb vor Ort befragen, die Erklärung erfolgte schon aus fachlicher Sicht.

Grundsätzlich ist es hier so sch... egal wieso die Sicherung rausgeflogen ist - ob es dir gefällt oder nicht.

Zitat (von 0815Frager):
Der Zähler mit dem verbundenen SLS kann verschlossen werden, hier hat es der Beirat angeordnet.

Der Beirat hat überhaupt nichts anzuordnen oder zu entscheiden.

Zitat (von 0815Frager):
Man könnte den Netzbetreiber benachrichtigen, der hat bestimmt einen Zugang (festgeschrieben in der NAV) oder 30 km Fahrzeit sind jetzt auch nicht die Welt, man kann in keinem Fall lesen, das überhaupt ein Versuch unternommen wurde.

Zum einen glaubst wahrscheinlich nur Du daran das der Beirat dem Netzbetreiber einen Schlüssel gegeben hat (davon steht hier im übrigen auch nichts) und wahrscheinlich weißt auch nur Du das kein Versuch unternommen wurde den Hausmeister zu kontakten (auch dazu schreibt der TS nichts).

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Bei uns in unserem alten dreigeschossigen Haus wurde der Hausanschlusskasten vor ca 10 Jahren auf dem Speicher montiert. Bis heute hat von uns niemand einen Schlüssel haben wollen. Er hätte auch keinen bekommen.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Grundsätzlich ist es hier so sch... egal wieso die Sicherung rausgeflogen ist - ob es dir gefällt oder nicht.

Echt, was für einen Schmarren kann man hier nur posten?
Zum Spaß gibt es weder die NAV / TAB noch VDE, Und genau wegen solchen Vorfällen gibt es regelmäßig Anpassungen der anerkannten Regeln der Technik, weil Hütten nieder brennen.
Zitat (von Tobias F):
Zum einen glaubst wahrscheinlich nur Du daran das der Beirat dem Netzbetreiber einen Schlüssel gegeben hat (davon steht hier im übrigen auch nichts) und wahrscheinlich weißt auch nur Du das kein Versuch unternommen wurde den Hausmeister zu kontakten (auch dazu schreibt der TS nichts).

Echt hat man eine Glaskugel?
Dem NB muss jedoch immer der Zugang möglich sein, egal wie man das intern regelt. Es reicht auch eine Rufnummer aus, wo sich der Mitarbeiter des NB wenden kann. In einer Mehrwohneinheitenhaus ist es nun mal auch nach DIN vorgesehen einen Betriebsraum in der Planung vor zu sehen, in welchen der normale Eigentümer keinen Zugang erhält. Hat nicht nur wegen der Sicherheit (was natürlich der Grund ist) einen guten Grund, es soll ja in der Vergangenheit schon Unfug getrieben worden sein, mal schnell in den Keller und dem Nachbarn die Wohnung verdunkelt.
Hat man die genannten Urteile gelesen und verstanden?
Zitat (von aspergius):
Bis heute hat von uns niemand einen Schlüssel haben wollen.

Es muss auch kein Laie sich daran zu schaffen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Zu klären wäre zumindest was genau und in welchem Umfang beschädigt wurde, wes vermeidbar gewesen wäre, ob die WEG bereit ist (jeder kann der Nächste mit diesem Problem sein) die Kosten zu ersetzen und den Raum künftig wieder zu öffnen oder mehrere Schlüssel im Haus zu verteilen.

Ich werde diesen Vorschlag aufnehmen und einen TOP bei der nächsten ETV einbringen. Dürfte dann eine interessante Diskussion werden :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb522627-98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Das würde bedeuten, das die Anlage auf keinen Fall den aktuellen Stand entspricht. Denn die Selektivität besagt nun mal ein 35 A SLS fliegt wenn 35 A Dauerlast überschritten ist, und hat einen verzögerten Kurzschlussstrom von 350 A, im Gegensatz dazu hängt die Lampe an einem LS 16 A, welcher bei einem Kurzschlussstrom von 80 A auslöst.
Einen solchen hohen Kurzschlussstrom welcher unten am Zähler vorhanden ist, hält kein 1,5 mm² Kabel ohne Schaden aus.


Auch auf die Gefahr hin das ich mich unbeliebt mache weil ich olle Kamellen ausgrabe stimmt die obige Aussage nur teilweise. Die Kurschlussicherung ist nur ein Teil der Sicherung . Der zweite Teil ist die Fehlerstrom Sicherung die schon bei 30mA auslöst. Das passiert sehr gerne wenn man mit der Phase (Braun oder Schwarzes Kabel) an die Erdung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

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