Ich bin in Verzug bei meiner Zahlung bei Klarna geraten.
Allerdings wollte ich den Betrag mehrmals bezahlen und das war mir nicht möglich - da mir die Logindaten nicht zugesandt wurden. Ich nutze viel die App, da ich dort ohne TAN-Generator zahlen kann - den ich üblicherweise nicht bei mir trage. Ich weiß das ist ein Nebenkriegsschauplatz - aber ich habe das inzwischen schon mehrmals bei Klarna gemeldet. Und es hat sich nichts getan.
Nun wurde eine 2Mahnung am Freitag,den 23.März versandt - diese ging am Montag 26.03 ein. Am 29.03 und 01.04 habe ich versucht per App zu überweisen (ich war nicht zuhause) und ich konnte mich nicht einloggen. Die Zahlungsfrist endete am 01.04 - Ostersonntag - und ich konnte am 02.04 schon nicht mehr über die App überweisen und habe mich dann direkt an den Support gewandt (dummerweise per Chat und keinen Screenshot gemacht) - ich erhielt lediglich die Auskunft, dass das jetzt bei einem Inkassounternehmen sei und meine Loginprobleme an die IT weitergeleitet werden - das wars.
1. Frage - ist diese Art der Fristsetzung - Fristende Sonntag und Feiertag dazwischen überhaupt zulässig? Ich hatte somit keine 4 Werktage was bei einer handschriftlichen Überweisung schon eng wäre.
Und nun kommt der Oberhammer - ich habe mich die ganze Zeit gefragt wo der Brief vom Inkasso bleibt - am 10.04 (ich war gerade dabei eine Email an Klarna zu schreiben welches Inkasso sie denn beauftragt hätten) bekomme ich eine SMS von Coeo ich soll doch bitte auf das Inkassoschreiben reagieren. Ich direkt eine Email geschickt, dass ich kein Schreiben erhalten habe und Sie mir das Schreiben doch bitte per Email zukommen lassen sollen, damit die Sache schnell erledigt ist. Am selben Tag Abends bekomme ich eine Email, dass Sie einen Rückläufer erhalten haben und ich doch bitte meine Adresse im Schuldnerportal aktualisieren soll. Auf meine vorhergehende Email wurde null eingegangen (eben standardisiertes Verfahren). Erstens gehen alle anderen Briefe und Sendungen bei mir ein (ist die Adresse in der Firma - habe das dummerweise bei Asos falsch hinterlegt), zweitens erhält man die Logindaten für diese Portal nur in dem Inkassoschreiben. Ich habe daraufhin geantwortet, dass die Adresse korrekt ist und sie mir bitte das Schreiben auch per Email zukommen lassen sollen.
Das war letzte Woche am 05.04 - ich habe bis heute weder eine Email noch ein Schreiben von Coeo erhalten - nur die Eingangsbestätigungen meiner Emails. Ich erledige so wichtige Dinge ungern via Telefon weil da meistens nichts notiert wird und man keine rechtliche Absicherung hat.
Nun habe ich heute morgen den Betrag an Klarna überwiesen und sowohl Klarna als auch Coeo über dieses unglückliche Verfahren in Kenntnis gesetzt. Weil ich vermute, dass Coeo mir inzwischen Verzugszinsen und evtl. auch Adressermittlungskosten in Rechnung stellen will.
Wie gehe ich nun weiter vor? Ich finde das Vorgehen echt seltsam - selbstverständlich bin ich säumig - aber das geht doch nicht mit rechten Dingen zu.
Coeo und Klarna
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Ich weiß das ist ein Nebenkriegsschauplatz
Nicht wirklich. Wenn du aus deiner Sicht alles getan hast, das Problem zu lösen und auch die Zahlung mehrfach angeboten hast, dann befindet sich Klarna im sogenannten Annahmeverzug. Alle Folgekosten sind dann nicht dein Problem.
Wichtig wäre, dass du wirklich auch beispielsweise keinen Zugriff auf die Bankdaten und Rechnungsnummer hattest (beispielsweise via per eMail zugesandter Rechnung). Dass also wirklich unmöglich war, denen das Geld zu überweisen.
Zitat:1. Frage - ist diese Art der Fristsetzung - Fristende Sonntag und Feiertag dazwischen überhaupt zulässig?
Fristenden auch Wochenenden und Feiertage verschieben sich gemäß BGB sowieso auf den nächsten Werktag. Davon abgesehen tut ein Gläubiger gut daran, eine Woche bzw. 5 Werktage abzuwarten.
Das alles ist aber aufgrund des Annahmeverzugs eher eine nebensächliche Frage.
Zitat:Wie gehe ich nun weiter vor?
Vorläufig nichts weiter tun. Abwarten, ob sich das Inkasso jemals meldet. Wenn ja, dann würde ich schreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ihre Mandantin befand sich in Annahmeverzug aufgrund von ihr verschuldeter technischer Probleme. Ich wiese die Forderung vollumfänglich zurück. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Zitat:Nun habe ich heute morgen den Betrag an Klarna überwiesen und sowohl Klarna als auch Coeo über dieses unglückliche Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Warte ab wer was antwortet und poste dann nochmal.
Vermutlich wird klarna den Betrag zurücküberweisen. Da dann Glaubigerannahmeverzug besteht wärst Du ohnehin aus dem Schneider
Es ist bisher kein einziger Fall bekannt geworden wo klarna/coeo oder Mumm Inkassogebühren versucht haben einzuklagen. Dabei spielt s keine Rolle ob der Kunde im Verzug war oder nicht
Vermutlich wären die Chancen vor Gericht zu obsiegen zu gering da es sich um einen Bezahldienst handelt
-- Editiert von thehellion am 17.04.2018 15:37
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Vielen Dank schon einmal.
Nun vor einer Stunde habe ich eine Rückmeldung von Coeo erhalten - mit dem Inkassoschreiben als pdf - ist übrigens immer noch nicht postalisch zugestellt worden.
Leider eine Standardantwort - auf alle Anmerkungen und Fragen von mir wird nicht im Geringsten eingegangen.
"Sehr geehrte Frau W...
anliegend überreichen wir Ihnen die gewünschten Unterlage(n) zu Ihrer Kenntnisnahme.
Wir hoffen Ihnen erläuternd weiter geholfen zu haben und erwarten nun den vollständigen Ausgleich des Forderungsbetrages inklusive Auslagen und der entstandenen Gebühren in Höhe von insgesamt 99,17 EUR spätestens bis zum 30.04.2018."
Klarna hat noch nicht geantwortet.
Solange sich nichts Neues ergibt, kann man das ignorieren. Brieffreundschaften macht man ja mit Leuten, die man irgendwie mag. Inkassos gehören bestimmt nicht dazu.
Sodele Klarna hat gestern das Geld zurückgebucht - auf meine Email an Klarna habe ich keine Antwort erhalten - wie soll ich nun weiter verfahren?
Drei Varianten:
A) Ans Inkasso überweisen, unbedingt aber beim Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen.
B) Abwarten, was das Inkasso noch so schreibt zur Annahmeverweigerung der Klarna
C) Abwarten, bis der Mahnbescheid kommt, dem widersprechen, die Klage abwarten und dort dann die Forderung sofort anerkennen, aber klar und deutlich äußern "Gläubigerin hat mehrfach die Annahme des Betrages verweigert und deswegen schuldest du nur die Hauptforderung, keine Inkassokosten, keine Gerichtskosten u.ä.
Zitat:Sodele Klarna hat gestern das Geld zurückgebucht - auf meine Email an Klarna habe ich keine Antwort erhalten - wie soll ich nun weiter verfahren?
Die Vorgehensweise von klarna ist seid einiger Zeit obligatorisch. Vermutlich hat es sich rumgesprochen das die Inkassokosten nicht explicit eingeklagt werden und klarna versucht hier lediglich durch die Rücküberweisung eine gewisse Verunsicherung beim Schuldner zu erreichen
Die Rücküberweisung ergibt vom gesunden Menschenverstand her keinen anderen Sinn denn Forderungsinhaber ist ja bekanntermasen immer noch klarna und nicht coeo oder mumm
Ich würde auf diesen Taschenspieler Trick nicht reinfallen und auch wie @mepeisen handeln
Auf jeden Fall zweckgebunden überweisen !
im Verwendungszweck des Überweisungsträgers "nur Hauptforderung" eintragen.
-- Editiert von thehellion am 25.04.2018 15:02
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich habe fristgerecht überwiesen und gerade eine SMS von Coeo erhalten, dass die restliche Forderung noch offen sei (abgesehen von der Hauptforderung).
Ist es jetzt sinnvoll wie oben geschrieben diese Restforderung vollumfähig zurückzuweisen?
Das hätte ich jetzt als Halblaie gemacht, damit die zwecks Schufa und Co. nicht auf dumme Ideen kommen.
Kann man machen, ja.
So ich hatte nicht reagiert -also auch die Forderung nicht zurückgewiesen und nun bekomme ich HEUTE ein Schreiben mit Forderung der Zahlung bis zum 03.07. - nur Inkassogebühren und Zinsen.
Bezahlt habe ich am 30.04 und dafür auch eine Bestätigung per SMS bekommen mehr nicht.
Die haben jetzt 2 Monate gewartet und setzen nun eine Frist von 8 Tagen - das Schreiben ist datiert auf den 25.06.
Was soll ich nun tun?
ZitatWas soll ich nun tun? :
ZitatRestforderung vollumfähig zurückzuweisen :
Formulierungsvorschlag
Sehr geehrtes coeo Team, ich zahle die von Ihnen geforderte Summe nicht. Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich vollumfänglich widersprechen und diesen Widerspruch nicht zurückziehen. Ein weiteres Schreiben Ihrer Vertragskanzlei Mumm ändert nichts an diesen Sachverhalt. Ich untersage die Kontaktaufnahme per Telefon
-- Editiert von thehellion am 28.06.2018 14:47
Moin - Vielen Dank noch einmal für die Hilfe.
Meine Freunde von Coeo haben sich gemeldet.
Es ist ein wunderbares "Angst-mach-Schreiben" - sie werfen mit §§ um sich, dass sie nach RDG registriert sind - nach welchen §§ sich die Gebühren berechnen. Und, dass sie beim OLG Düsseldorf registriert sind.
Wie gehe ich nun weiter vor? Irgendeine Idee? Dazu habe ich bis dato nämlich rein gar nichts gefunden.
Zitat:Wie gehe ich nun weiter vor?
Ignorieren würde ich sagen.
Es hat sich rechtlich gesehen exakt nichts geändert. Und wenn sie zehnmal registrierter Inkasso-Dienstleister sind und zehnmal Paragraphen nennen. BGB §300 schlägt dies. Wenn man zum Beruhigen des Gewissens etwas schreiben möchte, dann würde ich denen folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich verweise auf BGB §300. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragen. Lassen Sie mich endlich in Ruhe."
Aber wie gesagt: Eigentlich ignorieren. Wenn man einmalig dem ganzen widersprochen hat, einfach weitere Briefe ignorieren. Das Inkasso bettelt jetzt nur noch und versucht, dich zu verunsichern. Reagiert man nicht, hören die irgendwann von selbst auf. Wichtig sind ansonsten nur Gerichtsbriefe.
Merci für die Antwort.
Sie sind hartnäckig - ich habe auf das letzte Schreiben von Coeo nicht reagiert und nun hat mir die schon überall bekannte Frau Mumm einen netten Brief zur Zahlungsaufforderung geschrieben.
Was würdet ihr tun?
Zitat:Was würdet ihr tun?
Variante 1) ignorieren
Variante 2) negative Feststellungsklage
Wenn du dich für Variante 2 begeistern kannst, kann ich dir gerne einen Kontakt zu unseren Anwälten im AK Inkassowatch vermitteln.
Solltest du Geringverdiener sein/ H4-Empfänger, gibt es eine Stiftung, die sämtliche Kosten übernimmt.
Nochmals vielen Dank für die Hinweise - bin Normalverdiener ;-)
Nun habe ich von Coeo ein Ratenzahlungsangebot per Post und ein Angebot bekommen, dass ich bei barzahlen.de bezahlen soll. Ich hhate ja der Forderung widersprochen und nun wird behauptet ich sei zahlungsunfähig. Soll ich mich weiter auf Taub stellen?
Die Beträge der Forderung weichen sogar voneinander ab - was definitiv rechtlich unzulässig ist. Bei dem Barzahlen.de Angebot wurde einfach aufgerundet. Zudem funktioniert der Link nicht.
Was zudem seltsam ist - die Kanzlei Mumm will Coeo darüber informiert haben, dass ich nicht gezahlt habe - obwohl bei dem Schreiben der Frau Mumm explizit drinstand - dass man direkt an Coeo überweisen soll?
Ich bin gerade zunehmend verwirrt - wenn die Sache doch an einen Anwalt abgetreten wurde - warum schreibt mich das Inkassounternehmen noch an?
Ich habe mir mal die Aufstellung eingesehen und blicke echt nicht mehr durch - ich habe der Forderung widersprochen - aber diese Art der Aufstellung und abweichende Zahlungsauffroderungen ist das überhaupt rechtskonform?
Bin echt kurz davor damit zur Verbraucherzentrale zu gehen .
Ausgangsforderung: 54,00
30.06.2018 4,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 42,49 0,63 0,63 54,63
27.09.2018 4,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 42,49 0,42 0,42 55,05
28.09.2018 5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz Zinsen aus 42,49 55,05
Am 10.09 erhielt ich ein schreiben mit 54,95 zur Zahlung und am 17.09 eine Email mit 55€ .
Wie soll ein Mensch derartige Zahlungsaufforderungen und - aufstellungen verstehen?
Zitat:Soll ich mich weiter auf Taub stellen?
Im Grunde ja. Sind ja sowieso nur Textbausteine. Dass die nicht stimmen, durchblicken die Hauptschulabbrecher, die da für 2€ jobben sowieso nicht immer ;-)
Zitat:warum schreibt mich das Inkassounternehmen noch an?
Das ist doch nur der Briefkopf. Das soll einschüchternd wirken, dass da nun angeblich eine Anwältin schreibt. Die Anwältin selbst hat nie auch nur einmal drauf geschaut. Das sind immer noch dieselben...
Zitat:Wie soll ein Mensch derartige Zahlungsaufforderungen und - aufstellungen verstehen?
Soll er doch gar nicht. :-)
Braucht er auch nicht. Du hast widersprochen und fertig.
Sodele nach mehreren Bettelbriefen - habe ich allen Ernstes jetzt den Mahnbescheid erhalten.
Da ja Klarna bei mir bei Mahnung Fristfehler gemacht hat und die Überweisung hat zurückgehen lassen - werde ich jetzt wohl widersprechen.
Mich ärgert der Mist tierisch - das alle wegen Schuhen für unter 40 Euro.
Was interessant ist - Klarna steht nicht einmal auf dem Mahnbescheid drauf....
-- Editiert von LinWei am 12.12.2018 11:51
Aus neugierde, wer ist denn der Gläubiger lt. Mahnbescheid?
Laut Mahnbescheid ist Coeo der Gläubiger bzw. Antragssteller - komischerweise ist auch der Gesamtbetrag drauf - also auch die bereits von mir bezahlte Ware inkl. Mahngebühren.
Es stimmt hinten und vorne nix. das ist doch nicht einmal zulässig.
Vollständiger Widerspruch würde ich sagen. In der Sache hat sich bisher ja nichts geändert. Kreuzchen machen und das Formular per Einschreiben ans Gericht zurück.
Sodele die Frau Mumm hat sich abermals bei mir gemeldet . Auf ihrer Forderungsaufstellung ist die bezahlte Ware als bezahlt markiert - auf dem Mahnbescheid war dieser als offen markiert.
So wie ich die Aufstellung verstehe - wird der Betrag aber dann wie unbezahlt behandelt - ist das rechtens.
Und soll ich ihr auch nochmals widersprechen - ich möchte die Sache endlich ad acta legen können.
Zitat:ist das rechtens.
Nö. Du hast zweckgebunden bezahlt. Dieser Hütchenspielertrick ist nicht OK.
Zitat:Und soll ich ihr auch nochmals widersprechen - ich möchte die Sache endlich ad acta legen können.
Ich würde es ignorieren. Es ist alles gesagt. Normalerweise hören die Briefe nun auch auf.
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