Manipulation einer Studienbescheinigung

6. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Senna48m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Manipulation einer Studienbescheinigung

Hallöchen,

Erstmal: Ich weiß, dass dieses Forum nur als Ratgeber dient, keinesfalls aber als professionelle Rechtsberatung. Den Anwalt würde ich nächste Woche konsultieren, trotzdem würde ich gerne wissen, was ihr davon haltet.

Ich bin 48 und bin Chemiker. Ich habe auch einen Sohn, der vier Semester Chemie studiert hat. Ihn habe ich immer sehr wissenschaftsbegeistert und auch begabt in Sachen Chemie wahrgenommen. Nun hat sich herausgestellt, das er mir bei meiner letzten Steuererklärung eine falsche Studienbescheinigung untergejubelt hat, weil er mir nicht sagen wollte, das er seit diesem Jahr etwas anderes studiert. (etwas, von dem ich eigentlich nicht sonderlich viel gehalten habe.)

Diesbezüglich habe ich meine Meinung geändert und habe mit meinem Sohn darüber gesprochen. Dennoch liegt die falsche Urkunde nun beim Finanzamt. Was wäre euer erster Rat? Zum Finanzamt gehen und die Sache aufklären? Hoffen, dass es niemand bemerkt? Er hat sich den Studentenstatus nicht erschlichen, er hat auf den Studienbescheid einfach wieder Chemie und seine damalige Uni draufgeschrieben, (Am PC) obwohl er in ein anderes Fach an einer anderen Uni eingeschrieben war. Ich würde jetzt erstmal auf Urkundenfälschung tippen, bin aber in dem Thema nicht sonderlich bewandert.

Abfällige Kommentare würde ich nicht so gerne lesen. Ich habe mit dem Jungen geredet und ihm den Kopf gewaschen. Ich hoffe, dass er daraus lernt und es in Zukunft anders macht.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.



-- Editiert von Senna48m am 06.05.2018 17:28

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Senna48m):
Was wäre euer erster Rat?


Mein Rat wäre das FA anzuschreiben, einen Fehler einzuräumen und die richtige Bescheinigung beizufügen.

Da man sich ja keine Vorteile erschlichen hat, dürfte das problemlos möglich sein.

Berry

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#2
 Von 
Senna48m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Das hat meine Frau auch gesagt, ich kann mir aber nicht vorstellen, das man ihn damit so einfach davonkommen lässt. Schließlich hat er ja wissentlich die eigentliche Urkunde geändert. Aber ich werde das mal zur Sprache bringen.

Andererseits ja, Vorteile hat er sich keine erschlichen, er ist Student, das habe ich sogar persönlich nachgeprüft. Vielleicht kommt er mit einem blauen Auge davon. Ihm wäre es zu wünschen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da man sich ja keine Vorteile erschlichen hat, dürfte das problemlos möglich sein.

Ich würde da zuvor die Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

Immerhin hat man dem Finanzamt eine gefälschte Urkunde übermittelt, die sind da auch bei Versehen mitunter recht humorlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Senna48m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Das hätte ich ohnehin gemacht, ich wollte nur erstmal ein paar Meinungen hören, denn das Thema nagt schon etwas an mir. Ich will nicht, das mein Sohn für diesen dummen Fehler einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt...

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich würde gar nichts machen. Wenn das Finanzamt es merkt, kann man es ja dann klären. Sie haben es doch nicht gemerkt beim Einreichen, also ist Ihnen nichts vorzuwerfen.

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#7
 Von 
Senna48m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
EDIT:

Beitrag gelöscht - habe nicht geckeckt, dass er die UNI gewechselt hat.
Das ist freilich eine richtige Fälschung und vielleicht tut dem "Kleinen" es mal ganz gut, die Mühlen der Justiz kennenzulernen.
Eintrag ins Führungszeugnis wirds aber nicht geben.

-- Editiert von pleindespoir am 06.05.2018 23:14


Inwiefern wäre es weniger schlimm gewesen, wenn er nicht die Uni gewechselt hätte? Die Bescheinigung hat er ja dennoch wissentlich verändert.

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#8
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Je nach Form der Studienbescheinigung (Uni-Vordruck mit Prüfsiegel oder Online-Ausdruck mit Verifizierungscode) macht der Wechsel der Uni das Auffliegen der ganzen Affäre deutlich wahrscheinlicher. Meiner Vermutung nach würde das FA (abseits von begründeten Ausnahmefällen) nämlich allenfalls bei der Unidie Studienbescheinigung dahingehend verifizieren lassen, ob der Sohn dort wirklich eingeschrieben ist (aber nicht für welches Fach); diese Anfrage würde wegen des Uniwechsels jetzt wohl negativ auffallen. Oder die insofern umfangreicher manipulierte Bescheinigung fällt schneller als Falsifikat ins Auge (zB weil die Bescheinigungen der neuen Uni ganz anders aussehen). Das kann hier aber niemand genau wissen.

Wenn es auffliegen sollte:
Weder SIe noch der Sohn müssen sich zu dem Sachverhalt einlassen. Damit bleibt offen, ob der Sohn Ihnen ein Falsifikat untergejubelt hat und Sie dieses gutgläubig an das FA weitergereicht haben (dann wäre nur der Sohn strafbar) oder ob Sie selber und ohne Kenntnis des Sohnes die Bescheinigung manipuliert haben (dann wären nur Sie strafbar). Für mich bedeutet das, dass man ohne Einlassungen Ihrersseits nicht wird zweifelsfrei aufklären können, ob nun Sie odr der Sohn (oder beide) schuldig sind. Wie man die Ermittlungsbehörden darauf gegebenenfalls hinweisen könnte, muss ein Anwalt erklären.

Praktische Überlegung:
Wenn dem FA die neue Bescheinigung zugehen wollte und dabei erklärt wird, dass der Sohn hetzt die Uni und das Studium gewechselt habe, dann wüsste ich nicht, warum das FA noch auf die Idee kommen sollte, sich die alte Bescheinigung überhaupt anzusehen.

Strafbar dürfte das Vorgehen des Sohnes je nach genaueren Angaben zum Sachverhalt nach § 267 oder § 269 StGB sein.

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Da der Sohn die Urkunde nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gefälscht hat, hat er sich meiner spontanen Einschätzung nach nicht strafbar gemacht. Das Finanzamt wird das so genau vielleicht nicht wissen und/oder nicht entscheiden wollen, darum würde es die Sache möglicherweise weitergeben. Spätestens im Rahmen der Strafverfolgung würde sich das aber meines Erachtens auflösen, doch bis dahin könnte die eine oder andere dünne Haut sicherlich nervös werden.

Vllt würde ich mich diesbezüglich nicht ohne Not ans Finanzamt wenden.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Selbstanzeige beim Finanzamt machen


Kann man machen

Zitat:
und den vermutlich volljährigen Sohn mit der behördlichen Papierlawine überschütten lassen.


Meine Vermutung wäre, dass da gar nichts passiert.

Zitat:
Dabei lernt er mehr als in 4 Semestern Uni !!!


Oder er erhält den Eindruck, dass eine Urkundenfälschung ohne rechtliche Folgen bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wegen so einer Lappalie wird es weder Verhöre noch großartige Verhandlungen geben. Der Vater hat das Ding nach bestem Gewissen eingereicht. Selbst wenn das rauskommt, interessiert sich das Finanzamt allenfalls dafür, ob auf diese Weise eine Steuerverkürzung erreicht wurde. Das ist vermutlich nicht der Fall, der Sohn ist ja nach wie vor Student.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Senna48m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab mich jetzt gestern mit meinem Anwalt besprochen. Er meinte, man solle am besten nichts sagen. Er würde vermuten, wenn die Bescheinigung bei der Prüfung der Unterlagen nicht aufgeflogen ist, dann wird sie es auch in Zukunft nicht. Falls es doch herauskommen sollte, müsste man sich nochmal zusammensetzen. Konsequenzen für meinen Sohn kann er sich nicht vorstellen, da er sich keinen Vorteil erschlichen hat. Wegen der Urkundenfälschung könnte es natürlich Probleme geben, aber auch das würde eher in einer Verwarnung münden, da er noch nie irgendwo aufgefallen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung :)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go554133-4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich weiß es ist schon lange her, aber ist dein Sohn aufgeflogen? Und wenn ja, was waren die Konsequenzen davon?

Gruss, Wolf

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