Schimmel in Mietswohung Vermieter sagt wir müssen raus

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Schimmel in Mietswohung Vermieter sagt wir müssen raus

Hallo ich/wir Wohnen seit über 10 Jahren in einem 8 Parteien Mehrfamilienmietshaus wir wohnen im obersten Stockwerk. Das Haus hat ein Flachdach.

Nun haben wir in mehreren räumen Schimmelbefall festgestellt, immer im Deckenbereich. Wir hatten den Vermieter einen Mängelbescheid geschrieben alles wurde genau detailliert beschrieben.
.

Vermieter kündigt sich schriftlich an. Es kommt zur Besichtigung, der Vermieter und jemand vom Bauamt sagt das die wände auf Feuchtigkeit gemessen werden müssen es könnte sein das es vom Dach kommt. Vermieter sagt er meldet sich dann wenn es zum 2. Besichtigungstermin kommt und
geht wieder.


Vermieter ruft an, es kommt zum 2. Termin. Wieder ist der Vermieter mit bei jemand vom Bauamt und ein Architekt. Der Architekt misst mit einem Messgerät die Wände auf Feuchtigkeit im Beisein des Vermieters mir und jemand vom Bauamt und sagt wörtlich „hier besteht dringender Handlungsbedarf".
Vermieter sagt es könnte vom Dach kommen hier muss was geschehen. Wir haben nur das Problem das alle Baufirmen momentan viel zu tun haben.und verabschiedete sich wieder. Mit den Worten wir melden uns dann wieder bei ihnen.


Nun nach fast 1 Monat bekammen wir ein Anruf, die Vermietung möchte dringend mit uns sprechen.
Wie sind also hin, Vermietung sagt wir müssen aus der Wohnung anders geht das nicht man hätte schon eine Ersatzwohnung für uns, Umzug kosten werden übernommen.



Ich/ wir sind total geschockt über die Nachricht, bisher haben wir nichts schriftlich vom Vermieter außer die erste Einladung zum Besichtigungstermin. Kann man da nicht irgendwelche Protokolle fordern, wir haben ja keine Ahnung wir sind auf eure Hilfe angewiesen..

Müssen wir das jetzt einfach so hinnehmen das wir aus der Wohnung müssen haben wir rechte wenn ja welche was machen wir denn jetzt?

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40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Vermietung sagt wir müssen aus der Wohnung anders geht das nicht man hätte schon eine Ersatzwohnung für uns, Umzug kosten werden übernommen.

Vorbildlich, wie der Vermieter das Problem angeht.

Wo genau ist jetzt euer Problem?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Scrooge):
Vermietung sagt wir müssen aus der Wohnung anders geht das nicht man hätte schon eine Ersatzwohnung für uns, Umzug kosten werden übernommen.

Vorbildlich, wie der Vermieter das Problem angeht.

Keine frage das vorgehen des vermieters ist als vorbildlich zu bezeichnen.



Wo genau ist jetzt euer Problem?

Wo soll ich aufhören und wo soll ich anfangen?

-- Editiert von Scrooge am 04.07.2018 06:45

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ihr lebt zur Zeit in einer Wohnung, in der sich Schimmel ausbreitet. Das ist nicht gut für die Gesundheit, da muss etwas unternommen werden.

Um den Schimmel zu beseitigen, muss offensichtlich das Dach erneuert werden, d.h. eure Wohnung wird während der Bauarbeiten unbewohnbar. Der Vermieter bietet euch eine Ersatzwohnung an, das ist doch gut.

Ihr solltet zuerst mal mit dem Vermieter sprechen und euch die Ersatzwohnung anschauen.
Außerdem könnt ihr mit dem Vermieter darüber sprechen, ob ihr nach der Sanierung des Daches wieder in die alte Wohnung zurück könnt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38451 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es kann doch dahingestellt bleiben, in welcher Form hier saniert werden soll. Ob es was weniger Radikales gibt. Hier hat sich der Eigentümer offensichtlich für die "große" Lösung entschieden, was bei Schimmel ja sinnvoll ist. Und das ist sein gutes Recht. Dafür muss er sich auch nicht rechtfertigen.

Die Frage, die sich mir hier stellt, ist, wie lange die Sanierung dauert, ob die Mieter hinterher wieder einziehen wollen. Wenn ja, würde ich mit dem Vermieter über eine Zwischenlösung verhandeln. Wenn nein, dann ist das Angebot des Vermieters doch okay. Nur, einen Einfluß auf die Art und WEise der Sanierung, die hat der Mieter nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

HI. Zwischenlösung, was ist damit gemeint?
Vermieter sagt das wir wieder zurückk gehen wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind was ca 3-4 Monate dauern kann.

Aber, wir haben noch nichts schriftlich oder genügt auch eine mündliche auskunft darüber?

Und wie ist das mit den Kosten die entstehen, beim ummelden beim Stromanbieter ummeldung von Telefon. ( geht das eigentlich so einfach), muß die Adresse beim Amt geändert werden. fragen über fragen

-- Editiert von Scrooge am 04.07.2018 09:46

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Aber, wir haben noch nichts schriftlich oder genügt auch eine mündliche auskunft darüber?


So lange der Mietvertrag nicht gekündigt wird, habt Ihr einen Anspruch auf Rückkehr in die alte Wohnung. Es spricht aber auch nichts dagegen, eine solche Vereinbarung schriftlich zu fixieren.

Zitat:
Und wie ist das mit den Kosten die entstehen, beim ummelden beim Stromanbieter ummeldung von Telefon.


Sollten dabei Kosten entstehen, so gehört das zu den Umzugskosten und die werden nach Aussage des Vermieters von ihm erstattet.

Zitat:
muß die Adresse beim Amt geändert werden. fragen über fragen


Eine Ummeldung ist nach § 27 Abs. 2 BMG nicht erforderlich, wenn man nur vorübergehend für weniger als 6 Monate eine anderen Wohnung bezieht.

Im Übrigen würde auch ich das Verhalten des Vermieters als vorbildlich einstufen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Aber, wir haben noch nichts schriftlich oder genügt auch eine mündliche auskunft darüber?
Nein ihr solltet auf jeden Fall eine detaillierte schriftliche Vereinbarung schließen in der sämtliche Details festgehalten werden, z.B.:
- Rückkehr in die alte Wohnung
- Kostenübernahme durch den Vermieter
--- welche Kosten übernimmt er?
--- welche Kosten übernimmt er nicht?
- usw


Zitat (von Scrooge):
muß die Adresse beim Amt geändert werden
Klar, ihr müsste ja korrekt an eurem Hauptwohnsitz gemeldet sein.


Zitat (von Scrooge):
Stromanbieter ummeldung von Telefon. ( geht das eigentlich so einfach)
Klar geht das innerhalb eines Ortes so einfach. Einzig eventuelles Breitband-DSL oder Kabel-TV könnte ein Problem werden, das kann man aber vorher klären.

Grundsätzlich ist ein Umzug immer bitter (und ihr habt zwei vor euch) - dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt. Schaut dass ihr eine brauchbare Kostenregelung findet damit hinterher keine finanziellen Überraschungen auf euch zukommen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Nein ihr solltet auf jeden Fall eine detaillierte schriftliche Vereinbarung schließen in der sämtliche Details festgehalten werden, z.B.:
- Rückkehr in die alte Wohnung
- Kostenübernahme durch den Vermieter
--- welche Kosten übernimmt er?
--- welche Kosten übernimmt er nicht?
- usw


Da sollte man schon mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl rangehen. Der Vermieter verhält sich hier vorbildlich und dieses Verhalten des Vermieters sollte man sich erhalten.

Zitat:
Klar, ihr müsste ja korrekt an eurem Hauptwohnsitz gemeldet sein.


Nein, muss man in diesem Fall nicht, siehe § 27 Abs. 2 BMG

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Nein ihr solltet auf jeden Fall eine detaillierte schriftliche Vereinbarung schließen in der sämtliche Details festgehalten werden, z.B.:
- Rückkehr in die alte Wohnung
- Kostenübernahme durch den Vermieter
--- welche Kosten übernimmt er?
--- welche Kosten übernimmt er nicht?
- usw

Da sollte man schon mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl rangehen. Der Vermieter verhält sich hier vorbildlich und dieses Verhalten des Vermieters sollte man sich erhalten.


Dem schließe ich mich an. Da wird immer gemeckert und gejammert, dass VM nichts unternehmen und dieserjeniger welcher sich einwandfrei geradezu vorbildlich verhält sollte man sich als Mieter tunlichst erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi Danke für die Antworten
Ok jetzt hab ich ja ne menge tipps bekommen bin aber immer noch nicht schlauer wie vorher.
Ich warte erstmal ab bis mich der Vermieter anschreibt und ich was schriftliches in der hand hab?

-- Editiert von Scrooge am 04.07.2018 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Ich warte erstmal ab bis mich der Vermieter anschreibt und ich was schriftliches in der hand hab?

Der Vermieter müsste jetzt sagen wie es weitergeht.



Zitat (von Scrooge):
Wo soll ich aufhören

Am Ende



Zitat (von Scrooge):
wo soll ich anfangen?

Am Anfang


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ich warte erstmal ab bis mich der Vermieter anschreibt und ich was schriftliches in der hand hab?


Es spricht sicher nichts dagegen, den Vermieter mal anzurufen und ihn zu fragen, wie es denn jetzt weiter geht.

Zitat:
Nun nach fast 1 Monat bekamen wir ein Anruf, die Vermietung möchte dringend mit uns sprechen.
Wie sind also hin, Vermietung sagt wir müssen aus der Wohnung anders geht das nicht man hätte schon eine Ersatzwohnung für uns, Umzug kosten werden übernommen.


Und da habt Ihr nicht gleich gefragt: Wann, wie, wo?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi. Ich hatte die Vermietung gebeten mir ein Schriftstück aufzusetzen. Vermietung hat geantwortet:



Aufgrund eventuell massiver Dachundichtigkeiten und Schimmelbefall ist eine kurzfristige Mängelbeseitigung in der gesamten Wohnung unserseits dringend erforderlich.

Da die Beseitigung des Schadens die Dachfläche und den Wohnraum betrifft ist ein Auszug aus der Wohnung in der ich/wir Wohne/n nötig. Die Arbeiten werden bis zu 4 Monaten dauern.

die Ersatzwohnung befindet sich xxxx

Die monatliche Mietzahlung ändert sich nicht.

Die Umzugskosten werden übernommen.

Nach ende der Arbeiten werden wir in die alte Wohnung zurückkehren.





Da steht doch noch kein konkreter Termin, das ist doch nur ein Hinweisschreiben. Die Vermietung muss doch Termine mit der Baufirma den Umzugsdienstleister organisiert haben. Müssen wir uns nun an die Vermietung wenden wann wir bereit sind oder muss uns die Vermietung ein Termin nennen.?


Und noch eine Frage. Die Vermietung schreibt im ersten Satz „ Aufgrund eventuell massiver Dachundichtigkeiten und Schimmelbefall ist eine kurzfristige Mängelbeseitigung in der gesamten Wohnung erforderlich"
Wie darf ich das (eventuell) verstehen?


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Wie darf ich das (eventuell) verstehen?


Dass die Ursache noch nicht zu 100% feststeht.

Zitat (von Scrooge):
Zwischenlösung, was ist damit gemeint?


Das:

Zitat (von Scrooge):
Vermieter sagt das wir wieder zurückk gehen wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind was ca 3-4 Monate dauern kann.



Mit dem Vermieter sprechen, dass man sich die neue Wohnung mal bitte anschauen möchte. Man kann sich ja schonmal ein Bild machen, indem man an dem Haus vorbeifährt. Dann Termin absprechen und wer die Spedition beauftragt.



-- Editiert von Tasti123 am 06.07.2018 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Da steht doch noch kein konkreter Termin, das ist doch nur ein Hinweisschreiben. Die Vermietung muss doch Termine mit der Baufirma den Umzugsdienstleister organisiert haben. Müssen wir uns nun an die Vermietung wenden wann wir bereit sind oder muss uns die Vermietung ein Termin nennen.?


Schon mal überlegt, dass Baufirmen im Sommer Hochsaison haben und nicht darauf warten, dass Ihr Dach undicht ist? Die werden sich schon melden mit genauen Terminen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Scrooge):
Da steht doch noch kein konkreter Termin, das ist doch nur ein Hinweisschreiben. Die Vermietung muss doch Termine mit der Baufirma den Umzugsdienstleister organisiert haben. Müssen wir uns nun an die Vermietung wenden wann wir bereit sind oder muss uns die Vermietung ein Termin nennen.?


Schon mal überlegt, dass Baufirmen im Sommer Hochsaison haben und nicht darauf warten, dass Ihr Dach undicht ist? Die werden sich schon melden mit genauen Terminen.


Was bedeutet das wir noch ein Schreiben von der Vermietung mit konkreten Termin bekommen?

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 17:20

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von Scrooge):
Wie darf ich das (eventuell) verstehen?


Dass die Ursache noch nicht zu 100% feststeht.

Zitat (von Scrooge):
Zwischenlösung, was ist damit gemeint?


Das:

Zitat (von Scrooge):
Vermieter sagt das wir wieder zurückk gehen wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind was ca 3-4 Monate dauern kann.


Mit dem Vermieter sprechen, dass man sich die neue Wohnung mal bitte anschauen möchte. Man kann sich ja schonmal ein Bild machen, indem man an dem Haus vorbeifährt. Dann Termin absprechen und wer die Spedition beauftragt.


Hallo und Danke für die Antwort. Was ist wenn sich raus stellt es kommt nicht vom Dach hab ich dann die kosten zu tragen?

Was gehört alles zu den Umzugskosten? Fragen über Fragen.

Ich mach das ungern irgentwelche abmachungen per Telefon oder persönliche Absprachen brauche das schon schriftlich.

Wie gesagt mit dem Schreiben sind wir nicht schlauer wie vorher, im Gegenteil noch verunsicherter.

Grüße

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 17:20

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Hallo und Danke für die Antwort. Was ist wenn sich raus stellt es kommt nicht vom Dach hab ich dann die kosten zu tragen?
Nein.

Zitat (von Scrooge):
Was gehört alles zu den Umzugskosten? Fragen über Fragen.
Na alle Kosten des Umzuges, hin und wieder zurück.

Zitat (von Scrooge):
Ich mach das ungern irgentwelche abmachungen per Telefon oder persönliche Absprachen brauche das schon schriftlich.
Hier gilt ausschließlich SCHRIFTLICH, dann hat man was in der Hand und weiß, woran man ist.

Zitat (von Scrooge):
Wie gesagt mit dem Schreiben sind wir nicht schlauer wie vorher, im Gegenteil noch verunsicherter.
Das Schreiben ist doch eigentlich eindeutig. Wo hapert es denn?

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 17:21

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Was man klären sollte, ist die Miethöhe nach der Sanierung, nicht das dort nachher eine böse Überraschung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was man klären sollte, ist die Miethöhe nach der Sanierung, nicht das dort nachher eine böse Überraschung kommt.


Wobei es keine Sanierung ist, da das Dach undicht wurde, somit ist es eine Reparatur.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Ok, also was rät ihr uns jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man man man, sprechen und dann schriftlich alles festhalten.


Zitat (von Tasti123):
Mit dem Vermieter sprechen, dass man sich die neue Wohnung mal bitte anschauen möchte. Man kann sich ja schonmal ein Bild machen, indem man an dem Haus vorbeifährt. Dann Termin absprechen und wer die Spedition beauftragt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Wie gesagt die Wohnungsverwaltung hat sich das ganze mit Experten nochmal angeguckt.
Man übergab uns den Schlüssel zur neuen Wohnung.
Nun setzt sich das Umzugsunternehmen mit uns in Kontakt, wann es es uns passt mit dem Umzug.

Wir haben bisher nichts aber auch rein gar nichts schriftlich bekommen!

0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat:

Eine Ummeldung ist nach § 27 Abs. 2 BMG nicht erforderlich, wenn man nur vorübergehend für weniger als 6 Monate eine anderen Wohnung bezieht.

trifft das in dem fall überhaupt zu?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
wenn man nur vorübergehend für weniger als 6 Monate eine anderen Wohnung bezieht.
Und ich habe mal auf meinen Kalender geschaut und konnte berechnen, dass 3 bis 4 Monate Bauzeit weniger als 6 Monate sind. Also im grünen Bereich für die Nichtummeldung.

Zitat (von Scrooge):
trifft das in dem fall überhaupt zu?
Ja.

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 17:33

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Ja Vielen Dank.
Das beruhigt mich etwas. Ich meine aber irgentwo gelesen zu haben das die Zweitwohnung in der man Ersatzweise wohnt auch angemeldet werden muss das war dann ein Irrglaube von mir ?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Es ist nicht verboten, sich trotzdem umzumelden. Wenn Du dann besser fühlst, dann melde Dich doch einfach um.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Das beantwortet leider meine Frage nicht.
Meine genaue Situation haben Sie sich genau durchgelesen?




-- Editiert von Scrooge am 01.12.2018 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Ich meine aber irgentwo gelesen zu haben das die Zweitwohnung in der man Ersatzweise wohnt auch angemeldet werden muss das war dann ein Irrglaube von mir ?
Kommt drauf an, was du gelesen hast. Mit Glauben hat das nichts zu tun. Das war einfach falsch verstanden. Du wohnst jetzt nicht in einer Zweitwohnung.
Jedenfalls wurde deine Frage nun in beiden Threads sehr konkret beantwortet. Wenn du für 3-4 Monate in einer anderen Wohnung wohnst, musst du dich nicht ummelden. Sagt das Bundesmelde-Gesetz.
Warum?
Weil du dich dann nach dem Rückzug in die sanierte Wohnung wieder ummelden müsstest, weil du dort wieder ständig wohnen wirst.
Im Zusammenhang mit deiner Hartz-4-Frage ist es absolut nicht zu empfehlen, sich zur eigenen Beruhigung nun doch noch umzumelden und dem JC das sogar noch mitzuteilen.

0x Hilfreiche Antwort

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