Betreuung und Justiz

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)
Betreuung und Justiz

sonnige Grüße,
Langsam verzweifle ich hier.

Es geht weiter um die Betreuung meiner Mutter.
Mittlerweile habe ich mir eine Betreuung vom Amtsgericht genommen weil ich den Verwaltungskram einfach nicht mehr alleine schaffe.
Und diese Tante von Betreuerin macht mir jetzt das Leben zur Hölle.

Kurzer Rückblick:

Meine Mutter hatte ja wie schon mal berichtet keine Vorsorgevollmacht und musste dann überraschend in die Klinik.
Dann kam sie auf anraten des Arztes in die Kurzzeitpflege.
Ich wurde dann vom Amtsgericht als vorübergehende Betreuerin eingesetzt nach Antragstellung.
Es gibt soweit ich gelesen habe eine Aufklärungspflicht des Gerichtes der Betreuten, auch einen Rechtspfleger an die Seite zu stellen, welches leider in meinem Fall versäumt wurde.
Ich habe somit zum Wohle meiner Mutter gehandelt und das gut und für mich auch stimmig war.

Ich musste meine Mutter dann auch in der Kurzzeitpflege vollkommen neu einkleiden und habe dann Geld vom Konto genommen und ihr komplett neue Sachen gekauft.
Ferner habe ich die Wohnung gekündigt bei der Hausverwaltung als entschieden wurde, dass ich sie nicht mehr zuhause pflegen kann.

Weil der Boden und Keller vollkommen zugestellt war, beauftragte ich dann einen Onlin-Entrümpler der zuerst diese Dinge entsorgte.
Ein paar Tage später dann, machten die Männer die Wohnung leer und mussten die Tapeten in der Wohnung abreißen,weil das so vereinbart war.
Das hat alles viel Geld gekostet und habe ich vom Konto meiner Mutter genommen.

Das Problem allerdings, ich habe keine Quittungen aufgehoben und kann diese nicht mehr nachweisen.Die Entrümpelung war eine Privatperson und habe das bar cash bezahlt, ohne weiter zu hinterfragen wer er ist.
Ich war froh das alles erledigt zu haben und endlich Ruhe hatte nach dem ganzen Trubel.

Und jetzt kommt diese Betreuerin und das Amtsgericht angeschneit und will das Geld von mir zurück,weil ich keine Belege vorweisen kann.
Ist das traurig oder?

Ich pflegte meine Mutter seit 13 Jahre und habe das immer ehrenamtlich gemacht. Somit bin ich auch kein Profi, was Gesetzgebung einer im einbestellten Betreuung anbelangt.
Das hat die Justiz einfach versäumt mir mitzuteilen.
Oder umgekehrt, weil sie es anscheinend unterlassen haben ergibt sich ein Anspruch aufgrund des Unterlassens seitens des Gerichts?
Und eine gewisse Großzügigkeit und Nachsicht darf im Umgang mit denen, die es freiwillig und aus reiner Nächstenliebe tun und sich Jahre dafür opfern, durchaus auch erwartet werden.
Oder sehe ich das falsch?

Was ist der richtige Weg?
Ist hier jetzt ein Rechtsanwalt von Nöten?
Muss ich jetzt auch noch den Stress mit einem Rechtsanwalt auf mich nehmen?
Ich habe auf meine alte Mutter so ne Krawatte,das kann ich wohl sagen.
Da wird man für Gutmütigkeit auch noch bestraft am Ende.

Liebe Grüße
Jolande












-- Editiert von Moderator am 29.07.2018 15:08

-- Thema wurde verschoben am 29.07.2018 15:08

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Mittlerweile habe ich mir eine Betreuung vom Amtsgericht genommen weil ich den Verwaltungskram einfach nicht mehr alleine schaffe.

Eine Betreuung "nimmt" man sich nicht, diese wird beantragt.
Zitat:
Ich pflegte meine Mutter seit 13 Jahre und habe das immer ehrenamtlich gemacht.

Das ist eine sehr große Leistung.
Zitat:
Und jetzt kommt diese Betreuerin und das Amtsgericht angeschneit und will das Geld von mir zurück,weil ich keine Belege vorweisen kann.
Ist das traurig oder?

Nö, das ist nicht traurig, sondern nachvollziehbar. Der Betreuer muss gegenüber dem Betreuungsgericht Rechnung legen. Das ist die korrekte Vorgehensweise.

Was würdest Du sagen, wenn die Betreuerin die Ausgaben veranlasst hätte, ohne dafür Belege zu haben?
Zitat:
Das hat die Justiz einfach versäumt mir mitzuteilen.

Was hat Dir die Justiz vergessen mitzuteilen? Dich darauf hinzuweisen, dass es jetzt eine Betreuerin gibt (deren Bestellung Du veranlasst hast) und Du nun nicht mehr tun und lassen kannst was Du willst?
Zitat:
Und eine gewisse Großzügigkeit und Nachsicht darf im Umgang mit denen, die es freiwillig und aus reiner Nächstenliebe tun und sich Jahre dafür opfern, durchaus auch erwartet werden.
Oder sehe ich das falsch?

Bei Betreuern die aus dem familiären Umfeld kommen, ist das auch so. Ein Angehöriger kann von der Pflicht zur Rechnungslegung befreit werden.
Zitat:
Ist hier jetzt ein Rechtsanwalt von Nöten?
Muss ich jetzt auch noch den Stress mit einem Rechtsanwalt auf mich nehmen?

Wenn Du meinst, dass das hilft und Du noch mehr Geld aufwenden willst...
Zitat:
Ich habe auf meine alte Mutter so ne Krawatte,das kann ich wohl sagen.

Was kann die Mutter dafür? :schock:

-- Editiert von cruncc1 am 29.07.2018 16:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo Cruncc1 und vielen Dank,

Zitat:
Ein Angehöriger kann von der Pflicht zur Rechnungslegung befreit werden.


Was heißt das?
das ich das beantragen muss bei Gericht und überhaupt nicht brauche?

Zitat:
Was hat Dir die Justiz vergessen mitzuteilen? Dich darauf hinzuweisen, dass es jetzt eine Betreuerin gibt (deren Bestellung Du veranlasst hast) und Du nun nicht mehr tun und lassen kannst was Du willst?


Jeder der vom Gericht einen Betreuer-ausweis bekommt,der wird vorher eingeladen vom Betreuergericht zum Gespräch über einen zuständigen Rechtspflegers.
Dieser klärt auf ,was der Betreuer für Pflichten gegenüber dem Betreuten hat und händigt den Betreuer-ausweis auch persönlich aus.
Das hat das Gericht bei mir nicht gemacht und bekam alles postalisch zugesandt.
Da war auf Grund der Not-Situation alles durcheinender und zusätzlich noch ein Richtertausch.

Meine Mutter kann in soweit etwas dafür,dass sie alles abgewimmelt hat und sich nie um eine Betreuungsverfügung oder Vorsorge jemals gekümmert hat.
Sie war immer selbstbestimmt und wollte es auch bleiben.
Leider hat das Schicksal sein Rad anders gedreht und jetzt muss sie sich unterordnen.
Das wäre anders gelaufen wenn sie sich auf ein Pflegebett in der Wohnung hätte eingelassen.
Aber so hatte ich keine andere Wahl und soll auch noch dafür bezahlen das ich alles geregelt habe.
Das ist nicht fair.

Gibt es denn die Möglichkeit bei Gericht und der Richterin eine Anhörung zu bekommen,oder läuft das alles über die Rechtspflegerin, die ich da an der Backe habe?

Liebe Grüße
Jolande







0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Jolande):
Es gibt soweit ich gelesen habe eine Aufklärungspflicht des Gerichtes der Betreuten,

Das wäre mir neu, das das Gericht da was machen müsste. Es gibt soweit mir bekannt nur freiwillige Veranstaltungen.

Was man darf und was nicht steht im Gesetz. Und der Gesetzgeber hat festgelegt, das Gesetze mit Veröffentlichung als "jedermann bekannt" gelten.
Deshalb muss in solchen Fällen eigentlich niemand drauf aufmerksam machen.



Zitat (von Jolande):
Weil der Boden und Keller vollkommen zugestellt war, beauftragte ich dann einen Onlin-Entrümpler der zuerst diese Dinge entsorgte.

Ohne das man den Wert der Gegenstände objektiv hinterfragt hat?
Das dürfte nicht dem entsprechen, was ordnungsgemäßer Betreuung entspricht.

Ich vermute auch, dass man keine fotografische oder sonstige Dokumentation vom Inventar erstellt hat?



Zitat (von Jolande):
Die Entrümpelung war eine Privatperson und habe das bar cash bezahlt, ohne weiter zu hinterfragen wer er ist.

Schwarzarbeit, Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben ...



Zitat (von Jolande):
Das Problem allerdings, ich habe keine Quittungen aufgehoben und kann diese nicht mehr nachweisen

Das man Probleme bekommen kann, wenn keine Quittungen aufgehoben werden ist auch im normalen Leben so. Also keine Besonderheit wenn man jemanden betreut.

Das ist Pech wenn sich nun gar nichts mehr nachweisen lässt, außer das man Geld entnommen hat.
Wenn mal eine Quittung fehlt, kann man sich natürlich mit einem Eigenbeleg helfen, aber das dürfte nicht funktionieren wenn man gar keine Belege hat.



Zitat (von Jolande):
Und eine gewisse Großzügigkeit und Nachsicht darf im Umgang mit denen, die es freiwillig und aus reiner Nächstenliebe tun und sich Jahre dafür opfern, durchaus auch erwartet werden.
Oder sehe ich das falsch?

Ja, das sieht man falsch.
Das ist ja nicht wie auf dem Bazar, das Gericht richtet sich nach dem Gesetz. Und wenn es da keinen solchen Bonus gibt, wird auch keiner angewendet.
Allerdings haben Gerichte durchaus einen Ermessensspielraum, ob und wie der angewendet wird entscheidet das Gericht.



Zitat (von Jolande):
Was ist der richtige Weg?

Kommt darauf an, was genau ist denn das Ziel?



Zitat (von Jolande):
Ist hier jetzt ein Rechtsanwalt von Nöten?

Angesichts Deiner juristischen Kenntnisse würde ich da JA sagen.
Und es sollte einer sein der sich im Betreuungsrecht gut auskennt.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Jolande, ich bin den den vergangenen 20 Jahren von verschiedenen Gerichten als Betreuerin eingesetzt worden, mein Umfeld ist halt in das Alter gekommen. Eigentlich ist das doch gar nicht so schwierig. Mir fehlten häufig aus der vergangenen Zeit Belege, das hat sich durch unprofessionelle Hilfe und Hilflosigkeit der Betroffenen halt so ergeben. Was allen Gerichten ausreichend war, das war bei der Bestandsaufnahme eine gewisse Plausibilität der Ausgaben. Anders gesagt, es durfte keine gravierende Ausgabenerhöhung stattfinden, die nicht nachvollziehbar ist. Bei den Ausgaben, bei denen ich keinen Beleg gefunden habe, aber wusste, wofür der Betrag ausgegeben war, habe ich einen Ersatzbeleg erstellt, den als solchen gekennzeichnet und in der Auflistung erkärt, warum ein Beleg fehlt. Da das ganze in meinen Fällen offensichtlich immer plausibel war, gab es nie Probleme.

Im übrigen sind nach meiner Kenntnis auch ehrenamtliche Betreuer versichert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Noch etwas in Ergänzung: nur, weil der Entrümpler vielleicht seinen Betrieb nicht in der vorgesehenen Art und Weise führt, heisst das nicht, dass alle Auftraggeber mit verantwortlich sind. Kritisch wird es erst dann, wenn der Auftraggeber und der Auftragnehmer sich ausdrücklich einigen, das Ganze gemeinsam zu einem besonders günstigen Preis eben so "nebenbei" durchzuziehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
heisst das nicht, dass alle Auftraggeber mit verantwortlich sind

Stimmt.

Nur wenn man sich dann so wie oben gegenüber Behörden äußert, das einem die Legalität egal ist, dann hat man schnell Probleme.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,

seit 1 Jahr ist meine Mutter jetzt im Heim und ging nicht mehr.
Sie ist nachts gefallen kam ins Krankenhaus und dann anschließend gleich in die Kurzzeitpflege.
Dort habe ich sie dann gelassen und eine gerichtliche Betreuung veranlasst, weil ich keine Befugnis hatte in rechtlichem Sinne.
Ich habe nur die Gesundheitsvosorge übernommen und den Rest macht ein Betreuer.
Allein der Papierkram war die Hölle und hat mich an meine Grenzen gebracht.
Dann die Wohnung auflösen war auch der Horror.

Das hat ne menge Kohle gekostet und durch die Auflösung der Wohnung sind zusätzlich einige Quittungen mit weg gekommen, die ich nicht nachweisen konnte.
Das Resultat dieser Misere war in diesem Chaos, ich musste 1000€ zurück bezahlen.
Das mal zum guten Willen der häuslichen Pflege von Angehörigen.

Aber das Heim ist gut und die Mutter mittlerweile 98 hat sich dort gut eingelebt.
Spricht allerdings nicht mehr mit mir weil sie mir das nicht verzeiht.
So ist das Leben.
LG
Jolande

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Dort habe ich sie dann gelassen und eine gerichtliche Betreuung veranlasst, weil ich keine Befugnis hatte in rechtlichem Sinne. Ich habe nur die Gesundheitsvosorge übernommen und den Rest macht ein Betreuer.

Zitat:
Dann die Wohnung auflösen war auch der Horror.
Das hat ne menge Kohle gekostet und durch die Auflösung der Wohnung sind zusätzlich einige Quittungen mit weg gekommen, die ich nicht nachweisen konnte.

Wenn du nur die Gesundheitsvorsorge übernommen hast, warum hast du die Wohnung aufgelöst? Das war doch gar nicht deine "Aufgabe", sondern die des Betreuers.

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