Meine Frage dreht sich um Folgendes:
Ich habe öfter mal , zum Teil wichtige, Schreiben an Gott und die Welt zu verschicken.
Da mir das Versschicken per Post zu umständlich und teuer ist, mache ich üblicherweise Folgendes:
Erst das fertige Schreiben ausdrucken, unterschreiben, wieder "einscannen" (als pdf oder jpg) und per Fax an den Empfänger schicken.
Nun habe ich gerade o für mich gedacht:
Immer ausdrucken und unterschreiben ist recht lästig.
angenommen, ich nehme von einem meiner unterschriebenen, vershcickten schreiben die unterschrift, speichere mir diese unverändert irgendwo als Vorlage.
und mache demnächst diese einfah unter das ausdruckfertige dokument die unterschrift drunter und faxe es.
weil meiner meinung nach verschicke ich ja so oder so nur ein schwarzweiß bild von dem schreiben mit der unterschrift drauf.
und es ist ja meine originalunterschrift.
und dem fax sieht man das ja nicht an , ob ich das jetzt phsyisch unterschrieben und wieder eingescannt habe.
oder einfach im computer die fertige unterschrift, vielleicht als bild, darunter gemacht habe.
am ende kommt beim gegenüber ja doch nur ein schwarzweiss bild an.
von daher könnte ich mir ja eigentlich den ganzen umstand sparen und einfach die unterschriftenvorlage überall drunter kopieren wo es nötig ist.
was meint ihr, hat das rechtlich die selbe wirkung?
wenn ichs dem gegenüber nicht sage, weiß er ja nicht mal dass ich das ganz billig per copy und paste da drunter gepackt habe.
und ansehen kann er es der shcwarz weiss unterschrift auch nicht, wie sie nun genau da hin gekommen ist.
(und ich jmeine jetzt nciht eine dieser adobe unterschriftsteile , sondern wirklich meine original unterschrift einmal eingescannt und dann immer wieder reinkopiert falls gebraucht)
Wie sieht es da aus, hat ne hinkopierte unterschrift die selbe rechtliche bindekraft?
Unterschrift bei fax einfach reinkopieren statt wirklich zu unterschreiben?
12. August 2018
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Frage vom 12. August 2018 | 21:04
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterschrift bei fax einfach reinkopieren statt wirklich zu unterschreiben?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. August 2018 | 01:52
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 16x hilfreich)
naja, wenn ich die Unterschrift (blaue schrift auf weißem hintergrund) in nem pdf in nem freien weiße berich einfüge, sollte man da keine ränder oder andere hinweise sehen können :-)
Habe das nur die ganze zeit so gemacht weil es ja unterschrieben sein sollte.
Nie dran gedacht, einfach mal meine unterschrift zu scannen und einfach reinzukopieren O_o
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. August 2018 | 02:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120328 Beiträge, 39874x hilfreich)
Zitatwas meint ihr, hat das rechtlich die selbe wirkung? :
Ja, hat es.
Mit etwas Pech übrigens gar keine.
Man sollte die nicht unerheblichen Unterschiede von "Schriftform", "Elektronische Form" und "Textform" nicht außer acht lassen.
#4
Antwort vom 13. August 2018 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47650 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Wie sieht es da aus, hat ne hinkopierte unterschrift die selbe rechtliche bindekraft?
Ja, die hineinkopierte Unterschrift hat die gleiche rechtliche Bindekraft, nämlich gar keine. Egal, ob es sich um ein Fax oder eine Email mit PDF-Dokument handelt, wird ohnehin nur die Textform (§ 126b BGB ) erfüllt. Man kann die Unterschrift auch ganz weglassen, das würde nichts an der Bindekraft ändern. Der Inhalt des Schreibens ist natürlich bindend, allerdings unabhängig davon ob und wie es unterschrieben wurde.
Für mehr als 99% aller Willenserklärungen ist eine Unterschrift auch nicht erforderlich. Da wo eine Unterschrift erforderlich ist, wäre wiederum ein Fax oder eine Email nicht zulässig.
-- Editiert von hh am 13.08.2018 22:12
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 13. August 2018 | 23:58
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Für mehr als 99% aller Willenserklärungen ist eine Unterschrift auch nicht erforderlich. Da wo eine Unterschrift erforderlich ist, wäre wiederum ein Fax oder eine Email nicht zulässig.
-- Editiert von hh am 13.08.2018 22:12
Das ist doch Quark! Schicke mal ein Fax mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweilligen Verfügung, eine Verteidigungsanzeige oder Klageschrift oder sonstige Dinger mal ohne Unterschrift und mal mit. Da wird ganz schnell der Unterschied klar.
99 Prozent aller Willenserklärungen sind weder Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung noch eine Verteidigungsanzeige oder Klageschrift.
Insofern ist die Aussage völlig korrekt. Bei mindestens 99% aller Willenserklärungen ist eine Unterschrift nicht erforderlich - allein schon aus dem Grund, daß mindestens 99% aller Willenserklärungen auch mündlich wirksam abgegeben werden können...
-- Editiert von eh1960 am 13.08.2018 23:59
#7
Antwort vom 10. März 2021 | 15:12
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Manche akzeptieren die Art der Unterschrift im Fax, manche auch nicht…
Auch akzeptieren einige die eingescannte Unterschrift in einer PDF-Datei, aber manche auch wieder nicht und wollen das selbe Schreiben per Brief mit physikalischer Unterschrift haben…
-- Editiert von go573500-88 am 10.03.2021 15:12
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