Media Markt Gewährleistungsfall oder Garantie?

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
PEUX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Media Markt Gewährleistungsfall oder Garantie?

Hallo,

meine Freundin und ich haben uns Ende April eine Waschmaschine gekauft, die dann am 06.06 geliefert wurde. Bisher lief auch alles gut! Vorgestern hat sie dann Handtücher gewaschen und nach dem waschen war die Wäsche schmierig und hat merkwürdig gerochen, weshalb wir uns die Waschmaschine etwas genauer angeschaut haben.

Anscheinend hatte die Türmanschette einen Materialfehler und ist beim waschen gerissen, abgebröckelt o. ä., sieht man ja auf den Bildern.

Daraufhin habe ich mich bei Media Markt gemeldet und die verweisen mich an den Hersteller selbst weiter, der mir auf Nachfrage hin zwar alles austauscht dafür aber ca. 220€ verlangt zzgl. Anfahrtskosten. Als ich Media Markt mitgeteilt habe das ich es über die Gewährleistung laufen lassen will hieß es nur das wäre nicht möglich. Da die Waschmaschine aber nicht mal 6 Monate alt ist würde ja zusätzlich auch noch die Beweislastumkehr greifen und Media Markt müsste mir beweisen, dass die Türmanschette von mir demoliert wurde und es kein Materialfehler ist, richtig? Je nach dem wen man dann dort am Telefon hat bekommt man eine andere Auskunft.

Ich bin der Meinung, dass es definitiv ein Materialfehler ist und das Media Markt in diesem Fall handeln muss, ohne das für mich Kosten entstehen.

Hier noch die Bilder:






-- Editiert von PEUX am 16.08.2018 13:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Da die Waschmaschine aber nicht mal 6 Monate alt ist würde ja zusätzlich auch noch die Beweislastumkehr greifen und Media Markt müsste mir beweisen, dass die Türmanschette von mir demoliert wurde und es kein Materialfehler ist, richtig?


Völlig richtig

Zitat:
Je nach dem wen man dann dort am Telefon hat bekommt man eine andere Auskunft.


Rechtsberatung gehört auch nicht zu den Tätigkeitsbereichen von Media Markt

Also: Sicherheitshalber nochmal schriftlich den Mangel beim Verkäufer anzeigen und mit Fristsetzung (14 Tage) Nachbesserung fordern

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Sicherheitshalber nochmal schriftlich den Mangel beim Verkäufer anzeigen und mit Fristsetzung (14 Tage) Nachbesserung fordern

Und dann auch mit möglichst gerichtsfestem Zustellnachweis.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von PEUX):
die verweisen mich an den Hersteller


Klar, die versuchen es halt. Gewährleistungspflichten erfüllen drückt den Gewinn.

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