Gründung einer UG

27. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Amexx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründung einer UG

Hallo liebe Community,

ich bin kurz davor ein Unternehmen zu gründen, es geht um eine App.

Nach langem hin un her Überlegen habe ich die Entscheidung getroffen, dass es eine UG werden soll, da ich diese auch schnell in eine Gmbh umwandeln kann.

Zuvor hatte ich noch die Limited im Kopf.
Dafür hätte ich allerdings eine Agentur gebraucht, die mir bei den englischen Behörden behilflich ist. etc.
Nachdem ich mich bei einigen Agenturen informiert habe, kam mir das Ganze doch ein wenig subtil vor. Wahrscheinlich hat die Agentur dann mehr davon, als man selbst. (jemand schon Erfahrung damit gemacht?)

Meine Frage zum Firmenname (UG):
Ist man immer dazu verpflichtet dem Frimennamen (haftungsbeschränkt) anzuhängen?
Oder nur in den Registern, sodass der Nutzer es nicht sieht?

Ich möchte die App im PlayStore und AppStore anbieten.
Wird das ganze dann wie folgt aussehen?

Spiel 123
Xyx UG (haftungsbeschränkt)

Oder habe ich mich da falsch informiert?

Mit freundlichen Grüßen
Amexx123

Notfall oder generelle Fragen?

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23 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Amexx123 ):
Ist man immer dazu verpflichtet dem Frimennamen (haftungsbeschränkt) anzuhängen?

Ja. Schlicht weils so im Gesetz steht.



Zitat (von Amexx123 ):
Wird das ganze dann wie folgt aussehen?

Das dürfte davon abhängen, wie der App-Store das darstellt.
Wenn der App-Store das nicht rechtskonform darstellen kann, hat man - zumindest für den deutschen Raum - ein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Amexx123 ):

ich bin kurz davor ein Unternehmen zu gründen, es geht um eine App.

Nach langem hin un her Überlegen habe ich die Entscheidung getroffen, dass es eine UG werden soll, da ich diese auch schnell in eine Gmbh umwandeln kann.

Und dabei nicht vergessen, daß die UG automatisch zur GmbH wird, wenn die 25.000€ Mindeststammkapital voll sind. Und daß 25 Prozent des Jahresgewinns zur Aufstockung des Stammkapitals verwendet werden müssen, bis die 25.000€ voll sind.
Zitat:

Zuvor hatte ich noch die Limited im Kopf.
Dafür hätte ich allerdings eine Agentur gebraucht, die mir bei den englischen Behörden behilflich ist. etc.
Nachdem ich mich bei einigen Agenturen informiert habe, kam mir das Ganze doch ein wenig subtil vor. Wahrscheinlich hat die Agentur dann mehr davon, als man selbst. (jemand schon Erfahrung damit gemacht?)

Vor dem Hintergrund des Brexits sollte man jedenfalls bei einer im Vereinigten Königreich ansässigen Ltd. vorsichtig sein - man hat dann nämlich eventuell plötzliche ein Kapitalgesellschaft mit Sitz außerhalb der EU...
Zitat:

Meine Frage zum Firmenname (UG):
Ist man immer dazu verpflichtet dem Frimennamen (haftungsbeschränkt) anzuhängen?

Ja.
Die Gesellschaftsbezeichnung lautet: "UG (haftungsbeschränkt)" oder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".

Zitat:
Oder nur in den Registern, sodass der Nutzer es nicht sieht?

Es ist der SInn dieser Vorschrift, daß jeder es sieht...
Zitat:

Ich möchte die App im PlayStore und AppStore anbieten.
Wird das ganze dann wie folgt aussehen?

Spiel 123
Xyx UG (haftungsbeschränkt)

Oder habe ich mich da falsch informiert?

Woher soll hier jemand wissen, wie das in einem Playstore aussieht?

Die Gesellschaft muss unter ihrem Namen firmieren. Überall dort, wo das Gesetz das so vorschreibt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Amexx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Eine Limited im UK macht prinzipiell sowieso relativ wenig Sinn, wenn du in Deutschland wohnhaft bist. Denn die Limited wird in DE steuerlich erfasst und genauso besteuert wie jede andere Kapitalgesellschaft auch.

Das macht prinzipiell also überhaupt keinen Sinn, zudem man doppelte Arbeit hat ( UK + DE ).

Früher haben es viele Leute gemacht, wo es die UG in Deutschland noch nicht gab, ein Hauptgrund dafür war das niedrige Stammkapital im Gegensatz zur GmbH.

Eine UG ist da schon die richtige Wahl.

Das die UG automatisch zu einer GmbH wird ist nicht korrekt. Man muss diese natürlich umschreiben lassen zur GmbH, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - da passiert nichts automatisch.

-- Editiert von fb458597-5 am 25.10.2018 11:58

-- Editiert von fb458597-5 am 25.10.2018 11:59

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Wobei viele Leute mit Ihrer Limited in UK nicht in ein paar Monaten wohl unerhebliche Probleme bekommen werden...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei viele Leute mit Ihrer Limited in UK nicht in ein paar Monaten wohl unerhebliche Probleme bekommen werden...


Was soll man da für Probleme bekommen?
Ist wie mit jeder anderen Firma außerhalb der EU auch ... was soll es da für Probleme geben ...

Aber wie gesagt: Eine Firma im Ausland macht absolut keinen Sinn, wenn du deinen (steuerlichen) Wohnsitz in Deutschland hast.

-- Editiert von fb458597-5 am 26.10.2018 10:40

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb458597-5):

Das die UG automatisch zu einer GmbH wird ist nicht korrekt. Man muss diese natürlich umschreiben lassen zur GmbH, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - da passiert nichts automatisch.

Mißverständnis.
Natürlich muss die Firma der UG haftungsbeschränkt im Handelsregister entsprechend geändert werden.

Mit "wird automatisch" meine ich: die UG haftungsbeschränkt muss - zwingend - 25 Prozent des Jahresüberschüsses zur Aufstockung des Stammkapitals verwenden, und wenn die 25.000€ Mindeststammkapital der GmbH erreicht sind, muss die UG haftungsbeschränkt zur GmbH umgewandelt werden.

(Folgt die UG haftungsbeschränkt dieser Pflicht nicht, dann macht es das Registergericht von Amts wegen.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb458597-5):
Zitat (von Harry van Sell):
Wobei viele Leute mit Ihrer Limited in UK nicht in ein paar Monaten wohl unerhebliche Probleme bekommen werden...


Was soll man da für Probleme bekommen?
Ist wie mit jeder anderen Firma außerhalb der EU auch ... was soll es da für Probleme geben ...

Wer das nicht weiß, sollte gar kein Unternehmen gründen...

Für das Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gelten die diversen Regeln zur Freizügigkeit nicht, die Unternehmen aus der EU/dem EWR genießen etc.pp.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von fb458597-5):

Das die UG automatisch zu einer GmbH wird ist nicht korrekt. Man muss diese natürlich umschreiben lassen zur GmbH, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - da passiert nichts automatisch.

Mißverständnis.
Natürlich muss die Firma der UG haftungsbeschränkt im Handelsregister entsprechend geändert werden.

Mit "wird automatisch" meine ich: die UG haftungsbeschränkt muss - zwingend - 25 Prozent des Jahresüberschüsses zur Aufstockung des Stammkapitals verwenden, und wenn die 25.000€ Mindeststammkapital der GmbH erreicht sind, muss die UG haftungsbeschränkt zur GmbH umgewandelt werden.

(Folgt die UG haftungsbeschränkt dieser Pflicht nicht, dann macht es das Registergericht von Amts wegen.)


Auch das ist nicht korrekt. Die UG muss nicht in eine GmbH umgewandelt werden, dass steht jedem frei. Wenn Ihr keine Ahnung habt, warum schreibt Ihr dann hier überhaupt? Jetzt mal im Ernst ... Hört auf mit euren gefährlichen Halbwissen ...

-- Editiert von fb458597-5 am 26.10.2018 18:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von fb458597-5):
Zitat (von Harry van Sell):
Wobei viele Leute mit Ihrer Limited in UK nicht in ein paar Monaten wohl unerhebliche Probleme bekommen werden...


Was soll man da für Probleme bekommen?
Ist wie mit jeder anderen Firma außerhalb der EU auch ... was soll es da für Probleme geben ...

Wer das nicht weiß, sollte gar kein Unternehmen gründen...

Für das Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gelten die diversen Regeln zur Freizügigkeit nicht, die Unternehmen aus der EU/dem EWR genießen etc.pp.


Jaja - Super Aussage ...
Es gibt keine wirklichen Probleme. Simple as that. Die ausländische Firma wird steuerlich erfasst, ggf. muss eine Niederlassung gegründet werden und das wars im Groben.

Davon ab macht es aber wie gesagt überhaupt keinen Sinn, wenn man seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hat.

Wer irgendwelche Aussagen streut, welche nichts mit der Realität zu tun haben, sollte hier lieber gar nicht erst schreiben ;)

Aber da du ja hier anscheinend der super Hecht als Geschäftsführer und Firmengründer bist:
Leg doch einfach mal die Fakten auf den Tisch - Welche großen Probleme sollte es denn geben? Abgesehen davon, dass es wie gesagt gar keinen Sinn macht.

-- Editiert von fb458597-5 am 26.10.2018 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von fb458597-5):
Ist wie mit jeder anderen Firma außerhalb der EU auch ... was soll es da für Probleme geben ...

Eigentlich gibt es nur 2 Probleme: 1. Naivität und 2. Inkompetenz der Unternehmer



Zitat (von fb458597-5):
Aber wie gesagt: Eine Firma im Ausland macht absolut keinen Sinn, wenn du deinen (steuerlichen) Wohnsitz in Deutschland hast.

Das ist schlicht falsch. Ob es Sinn macht oder nicht, muss man in jedem Einzelfall erst mal prüfen.



Zitat (von fb458597-5):
Wer irgendwelche Aussagen streut, welche nichts mit der Realität zu tun haben, sollte hier lieber gar nicht erst schreiben

Tja, hält sich irgenwie nicht jeder dran ...




-- Editiert von Harry van Sell am 26.10.2018 18:58

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#12
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch. Ob es Sinn macht oder nicht, muss man in jedem Einzelfall erst mal prüfen.


Nö. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer mit steuerlichen Wohnsitz in DE macht es keinen Sinn, Punkt.

Aber nochmal: Komm doch mal mit Fakten anstatt hier einen auf Klug zu machen, welche speziellen mega Probleme soll es denn geben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von fb458597-5):
welche speziellen mega Probleme soll es denn geben?

Hatte ich doch schon genannt:
Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich gibt es nur 2 Probleme: 1. Naivität und 2. Inkompetenz der Unternehmer


Und so was
Zitat (von fb458597-5):
Es gibt keine wirklichen Probleme. Simple as that.

fällt dann unter Naivität und Inkompetenz.
Mit dem verharmlosen bzw. bestreiten von möglichen Problemen ist nichts anderes.



Zitat (von fb458597-5):
Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer mit steuerlichen Wohnsitz in DE macht es keinen Sinn,

Ach, jetzt fangen wir plötzlich mit Einschränkungen ein?
Mal gegoogelt und gemerkt, das die vorherige Aussage Unfug ist?

Und dann sollte man auch mal realisieren, das es ja nicht nur die Steuer, sondern auch viele andere Faktoren gibt, nach denen eine Gründung im Ausland sinnvoll sein kann.


Man kann auch mal über Telleränder hinaus blicken - lohnt sich oft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go502671-15
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb458597-5):
welche speziellen mega Probleme soll es denn geben?

Hatte ich doch schon genannt:
Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich gibt es nur 2 Probleme: 1. Naivität und 2. Inkompetenz der Unternehmer



Aha - Das sind also die großen Probleme?
Die großen Probleme würden mich allerdings auch mal interessieren, darauf bist du ja nun auch nicht eingegangen, sondern versuchst auszuweichen. Welche konkreten Probleme denn nun?

Und er hat doch völlig Recht, dass eine Firma im Ausland keinen Sinn macht, wenn du in Deutschland deinen steuerlichen Wohnsitz hast.

Denn deine ausländische Kapitalgesellschaft wird wie jede andere Kapitalgesellschaft in Deutschland besteuert und muss ebenso ins Register eingetragen werden.

Es macht einfach absolut keinen Sinn - Aber ich kann mich ja auch irren, aber leider hast du ja nun immer noch keine Gründe genannt, warum eine Firma im Ausland Sinn machen würde, bei steuerlichen Wohnsitz in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von go502671-15):
Welche konkreten Probleme denn nun?

Das kommt denknotwendigerweise auf das Sortiment an.
Datenschutz ist ein Problem, das wohl alle mehr oder weniger betreffen wird.
Dann gibt es Einfuhrbestimmungen wenn man Waren in die EU einführt.
Beschränkungen bei den Dienstleistungen, die erbracht werden können / dürfen.



Zitat (von go502671-15):
Und er hat doch völlig Recht, dass eine Firma im Ausland keinen Sinn macht, wenn du in Deutschland deinen steuerlichen Wohnsitz hast.

Du bist ein Paradebeispiel für die zwei erwähnten Punkte.
Diese Beschränkte Sichtweise auf den steuerlichen Wohnsitz ...

Da wäre z.B. der erleichterte Marktzugang um mal ein Beispiel zu nennen.
Ein weiteres Beispiel wäre das man näher an den Rohstoffen / Lieferanten sitzt, was auch wieder Kosten sparen kann.


Signatur:

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#16
 Von 
go502671-15
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go502671-15):
Welche konkreten Probleme denn nun?

Das kommt denknotwendigerweise auf das Sortiment an.
Datenschutz ist ein Problem, das wohl alle mehr oder weniger betreffen wird.
Dann gibt es Einfuhrbestimmungen wenn man Waren in die EU einführt.
Beschränkungen bei den Dienstleistungen, die erbracht werden können / dürfen.



Zitat (von go502671-15):
Und er hat doch völlig Recht, dass eine Firma im Ausland keinen Sinn macht, wenn du in Deutschland deinen steuerlichen Wohnsitz hast.

Du bist ein Paradebeispiel für die zwei erwähnten Punkte.
Diese Beschränkte Sichtweise auf den steuerlichen Wohnsitz ...

Da wäre z.B. der erleichterte Marktzugang um mal ein Beispiel zu nennen.
Ein weiteres Beispiel wäre das man näher an den Rohstoffen / Lieferanten sitzt, was auch wieder Kosten sparen kann.


Datenschutz ist ein Problem? Wo soll bitte der Datenschutz ein Problem sein ... Das ist echt das Lieblingsthema der Deutschen :D

Einfuhrbestimmungen gibt es so oder so, wenn ich Waren außerhalb der EU kaufe. Das macht keinen großen Unterschied. Und innerhalb der EU? Wo soll das nen Problem sein bitte?

Steuerlich registrieren indem Land wo man lagert und fertig. Ist prinzipiell genau das gleiche Spiel als wenn man eine Hong Kong Firma hat und auf Amazon verkauft. Haargenau das gleiche Spiel. Da gibts keine "mega großen" Probleme ...

Und eine beschränkte Sichtweise auf den steuerlichen Wohnsitz ist es sicherlich nicht.
Sowie du es hier schilderst, verbreitest du hier den großen Untergang und mega Probleme, was überhaupt nicht der Fall ist.

Und was bitte hat der Firmensitz mit den Lieferanten am Hut, hä?
Ich kann mir genauso gut ein Lager in Deutschland anmieten wo die Ware hin geliefert wird - Völlig unabhängig vom Firmenstandort? ... Wichtig ist hier, dass man in dem Land wo man lagert mit seiner Auslandsfirma steuerlich registriert ist.

So mache ich es schon seit Jahren. Firma in Hong Kong, Lager in DE und steuerlich registriert in DE.
Waren außerhalb der EU unterliegen sowieso Einfuhrbestimmungen völlig unabhängig ob ich meine Firma in Hong Kong, UK oder Deutschland habe.

Deine Argumente sind völliger Blödsinn ... sorry ...

Und davon ab ging es hier um eine APP, nicht um irgendwelche Handel von physischen Waren.
Und es ging hierbei darum, eine Firma im Ausland zu haben, wenn man seinen (steuerlichen) Wohnsitz in DE hat.

Und das macht keinen Sinn, es ist einfach ein Fakt, Punkt.

Wenn man natürlich dutzende Mitarbeiter hat, die Arbeit evtl. woanders erledigt wird, man ein Office in Timbuktu hat usw. dann ist es vielleicht was anderes, was allerdings auch sehr schnell sehr komplex werden kann. Aber darum ging es hier überhaupt nicht.


-- Editiert von go502671-15 am 05.11.2018 09:55

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von go502671-15):
Wo soll bitte der Datenschutz ein Problem sein

Und wieder zeigt sich Unwissenheit und Naivität. Einfach mal einlesen ins Thema, sollte etwas Basiswissen vorhanden sein.



Zitat (von go502671-15):
Sowie du es hier schilderst, verbreitest du hier den großen Untergang und mega Probleme,

Aber kalr, nur weil ich der Meinung bin, das man in jedem Einzelfall die Sinnhaftigkeit prüfen sollte statt irgenwelchen pausachlen Unfug zu propagieren bin ich der Prophet des Untergangs ...



Zitat (von go502671-15):
Und was bitte hat der Firmensitz mit den Lieferanten am Hut, hä?

Sollte man mit BWL Grundwissen drauf kommen.
Dann gibt es auch die Möglichkeit, das es z.B. aufgrund von Exportbeschränkungen sinnvoll sein kann.
Steuerliche Gründe kann es auch haben (z.B. Strafzölle).



Zitat (von go502671-15):
Und es ging hierbei darum, eine Firma im Ausland zu haben, wenn man seinen (steuerlichen) Wohnsitz in DE hat.

Und das macht keinen Sinn, es ist einfach ein Fakt, Punkt.

So so, macht keinen Sinn eine Firma im Ausland zu haben?

Zitat (von go502671-15):
So mache ich es schon seit Jahren. Firma in Hong Kong, Lager in DE und steuerlich registriert in DE.

Man macht also seit Jahren eine - laut eigener Aussage - vollkommen sinnlose Handlung?

Was für eine Qualifikation ... :banana:

Erkläre doch mal warum Du diese angeblich sinnlose Handlung machst? Langeweile? Erweiterte Pflege sozialer Kontakte zu fremden Kulturen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go502671-15
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Und schon wieder: Kein einziges stichhaltiges Argument ...
Liefer du doch erst einmal stichhaltige Argumente mein lieber?

Und du verstehst es einfach nicht, oder?

Es macht keinen Sinn eine Firma im Ausland zu haben mit steuerlichen Wohnsitz in DE. Die Firma wird genauso besteuert wie jede andere Firma in DE, ggf. muss diese ebenso ins Handelsregister eingetragen werden und eine Niederlassung errichtet werden. Es macht also absolut keinen Sinn, warum willst du das denn nicht verstehen?

Und du kommst hier mit Strafzöllen von irgendwelchen Waren an? Du vermischst hier langsam so einiges.
Wie gesagt - Du hast es immer noch nicht verstanden mit dem steuerlichen Wohnsitz.

Du denkst wohl auch du bist hier der allwissende der über allem steht, oder?

Naja - Deine Argumentationslosigkeit zeigt eben, dass du von diesem Thema eher keine Ahnung hast :banana:

Zitat:
Man macht also seit Jahren eine - laut eigener Aussage - vollkommen sinnlose Handlung?

Was für eine Qualifikation ... :banana:


Habe ich mit einen einzigen Wort erwähnt, dass ich in Deutschland lebe?
Richtig - Was für eine Qualifikation ... von dir .. :bang:

Warum man das macht? Offshore ist dir schon ein Begriff oder?
Bei der steuerlichen Registrierung geht es um die Abführung der Umsatzsteuer.

Ich frage mich ernsthaft wie viel juristische Firmen du gegründet hast und ggf. noch führst und ob du jemals eine Firma im Ausland hattest? Wohl eher nicht. Aber hier die große Ahnung haben wollen.

Setz dich einfach mal mit dem Thema wirklich auseinander. Jeder Steuerberater wird dir im übrigen dasselbe sagen.

Aber du scheinst ja hier sowieso den allwissenden Durchblick zu haben. Damit ist das Thema für mich eigentlich auch durch. Bei so viel Schmarn wie von dir erübrigt sich eigentlich eine sinnvolle Diskussion.

-- Editiert von go502671-15 am 11.11.2018 04:39

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
teslamonster
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go502671-15):
Und schon wieder: Kein einziges stichhaltiges Argument ...
Liefer du doch erst einmal stichhaltige Argumente mein lieber?

Und du verstehst es einfach nicht, oder?

Es macht keinen Sinn eine Firma im Ausland zu haben mit steuerlichen Wohnsitz in DE. Die Firma wird genauso besteuert wie jede andere Firma in DE, ggf. muss diese ebenso ins Handelsregister eingetragen werden und eine Niederlassung errichtet werden. Es macht also absolut keinen Sinn, warum willst du das denn nicht verstehen?

Und du kommst hier mit Strafzöllen von irgendwelchen Waren an? Du vermischst hier langsam so einiges.
Wie gesagt - Du hast es immer noch nicht verstanden mit dem steuerlichen Wohnsitz.

Du denkst wohl auch du bist hier der allwissende der über allem steht, oder?

Naja - Deine Argumentationslosigkeit zeigt eben, dass du von diesem Thema eher keine Ahnung hast :banana:

Zitat:
Man macht also seit Jahren eine - laut eigener Aussage - vollkommen sinnlose Handlung?

Was für eine Qualifikation ... :banana:


Habe ich mit einen einzigen Wort erwähnt, dass ich in Deutschland lebe?
Richtig - Was für eine Qualifikation ... von dir .. :bang:

Warum man das macht? Offshore ist dir schon ein Begriff oder?
Bei der steuerlichen Registrierung geht es um die Abführung der Umsatzsteuer.

Ich frage mich ernsthaft wie viel juristische Firmen du gegründet hast und ggf. noch führst und ob du jemals eine Firma im Ausland hattest? Wohl eher nicht. Aber hier die große Ahnung haben wollen.

Setz dich einfach mal mit dem Thema wirklich auseinander. Jeder Steuerberater wird dir im übrigen dasselbe sagen.

Aber du scheinst ja hier sowieso den allwissenden Durchblick zu haben. Damit ist das Thema für mich eigentlich auch durch. Bei so viel Schmarn wie von dir erübrigt sich eigentlich eine sinnvolle Diskussion.

-- Editiert von go502671-15 am 11.11.2018 04:39


Leider ist gerade Quatsch. Ich habe ein Einzelunternehmen im EU Ausland und bin wohnhaft in Deutschland. Umsatzsteuer und so weiter werde ich steuerlich im Ausland geführt. Das man hier ein Gewerbe anmelden/Niederlassung registrieren muss ist Quatsch. Du kannst morgen in zum beispiel der Niederlande oder Polen ein Firma gründen. Wohnsitz ist dafür egal. Du zahlst ja dein Steuer in das Land wo du dein Firma gegründet hast und wo du am meisten tätig bist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go502671-15
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von teslamonster):


Leider ist gerade Quatsch. Ich habe ein Einzelunternehmen im EU Ausland und bin wohnhaft in Deutschland. Umsatzsteuer und so weiter werde ich steuerlich im Ausland geführt. Das man hier ein Gewerbe anmelden/Niederlassung registrieren muss ist Quatsch. Du kannst morgen in zum beispiel der Niederlande oder Polen ein Firma gründen. Wohnsitz ist dafür egal. Du zahlst ja dein Steuer in das Land wo du dein Firma gegründet hast und wo du am meisten tätig bist.


Aha. Du hast also ein "Einzelunternehmen" irgendwo in einen anderen EU Land angemeldet - mit irgendeiner Adresse - lebst und arbeitetest in Deutschland, wirst aber in dem EU Land besteuert, wo du dich als Einzelunternehmen angemeldet hast? Na klar, warum sind wir denn da alle nicht selber drauf gekommen.

Anmelden in Rumänien, 3% Steuern zahlen und in Deutschland leben. Na klar ... Warum sind wir denn nicht alle solche Füchse wie du.

Quatsch ist das was du erzählst. Du solltest dir mal lieber einen Steuerberater zulegen, welcher Ahnung hat.

Und ohne Substanz kannst du in den Niederlanden auch nicht mal eben so eine Firma gründen. Allerspätstens bei der Beantragung der Vat ID wird dir das klar werden.

Aber daran sieht man eben, dass hier viele Leute einfach absolut keine Ahnung haben.

Und natürlich musst du eine Niederlassung in DE gründen. Aber du hast ein Einzelunternehmen, keine juristische Firma.
Es ist einfach simpel: Wenn man in DE seinen steuerlichen Wohnsitz hat, macht eine Firma im Ausland einfach keinen Sinn.

Auch da sieht man wieder und wieder die Unwissenheit ...

-- Editiert von go502671-15 am 25.01.2019 00:19

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
pa439836-64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)


Zitat:
Und dabei nicht vergessen, daß die UG automatisch zur GmbH wird, wenn die 25.000€ Mindeststammkapital voll sind. Und daß 25 Prozent des Jahresgewinns zur Aufstockung des Stammkapitals verwendet werden müssen, bis die 25.000€ voll sind.



Gaaanz Sicher?

Ich würde sagen nein, die UG bleibt UG bis die Gesellschafter hieraus eine GmbH machen, schließlich bedarf es dafür eines Gesellschafterbeschlusses, denn eine entsprechende gesetzliche Regelung fehlt meines Wissens nach (lasse mich gern eines anderen belehren, aber bitte mit Quelle!)

Was aber auch nicht ganz unstreitig ist, ob die Einlagepflicht der 25% des jährlichen Gewinns in die Aufstockung des Stammkapitals mit dem Erreichen der Mindeseinlage einer GmbH, aufhört oder weiterhin vollzogen werden muss.

-- Editiert von pa439836-64 am 21.02.2019 17:19

Signatur:

Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, ABER nicht auf eigene Fakten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
pa439836-64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ein Einzelunternehmen im EU Ausland und bin wohnhaft in Deutschland. Umsatzsteuer und so weiter werde ich steuerlich im Ausland geführt. Das man hier ein Gewerbe anmelden/Niederlassung registrieren muss ist Quatsch. Du kannst morgen in zum beispiel der Niederlande oder Polen ein Firma gründen. Wohnsitz ist dafür egal. Du zahlst ja dein Steuer in das Land wo du dein Firma gegründet hast und wo du am meisten tätig bist.


Naja, das ist nur die halbe Wahrheit, es wird wohl darauf ankommen, um was für eine Gesellschaft es sich handelt und von wo aus die Geschäftsführung arbeitet.
Insbesondere ist der Sitz der Geschäftsführung von entscheidender Bedeutung für den betrieblichen Sitz und damit den steuerlichen Sitz. Wenn man den ausländischen Sitz nahezu täglich erreichen kann und tatsächlich von ausländischen Betriebssitz aus die Arbeiten erledigen kann, ist das kein Problem. Wen sich abe der einzige Geschäftsführer überwiegend in Deutschland aufhält, wird auch der steuerliche Sitz des Betriebes nicht im weiter entfernten Ausland befinden dürfen (ich verweise auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH ;) )

-- Editiert von pa439836-64 am 21.02.2019 17:28

Signatur:

Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, ABER nicht auf eigene Fakten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Da war ja noch was offen ...



Zitat (von go502671-15):
Liefer du doch erst einmal stichhaltige Argumente mein lieber?

Ich habe schon einige mögliche Gründe genannt. Ob Du die nun verstehen oder akzeptieren möchtest ist irrelevant.

DU hingegen hast kein einziges Argument geleifert. Außer ständiges Geblubber "es macht keinen Sinn ...". Aber keine Erklärung, keine Begründung.
Falsches wird nicht richtiger - auch nicht durch stoische, mantraartige Wiederholung.

Keine Ahnung was die Motivation ist. Rechthaberei? Spass daran Leuten falsche Informationen zu liefern? Oder einfach nur das Grundproblem der Ahnungslosigkeit?



Zitat (von go502671-15):
Und du verstehst es einfach nicht, oder?

Was ich nicht verstehe: weshalb es jemandem der angeblich seit Jahren eine Firma führt, nicht verständlich ist, das es eben viele Faktoren für die Entscheidung gibt, wo man eine Firma gründet. Und steuerliche Gründe nur ein Faktor von X möglichen ist.



Zitat (von go502671-15):
ob du jemals eine Firma im Ausland hattest?

Eine in Frankreich, eine in den USA und seit neuestem mit einem chinesischen Partner eine in China.



Zitat (von go502671-15):
Aber du scheinst ja hier sowieso den allwissenden Durchblick zu haben.

Nö. Ich lasse aber nur ungerne andere Ratsuchende in die Falle laufen.



Zitat (von go502671-15):
Setz dich einfach mal mit dem Thema wirklich auseinander.

Ich lese auch mal Fachbücher, besuche Vorlesungen und Fachvorträge. All die Leute haben sich also geirrt?



Zitat (von go502671-15):
Bei so viel Schmarn wie von dir erübrigt sich eigentlich eine sinnvolle Diskussion.

Eine sinnvolle Diskussion kann eigentlich nur entstehen, wenn das Gegenüber nicht wie ein Papagei ständig dasselbe widerholt.

Deine Unfähigkeit mal über den steuerlichen Tellerand zu schauen oder zu begründen weshalb das Argument "Steuer" das einzige sein soll, macht eine Diskussion in der Tat ineffizient.

Da von Dir nur eine stoische Reptitation kommt, ist das Thema für mich durch was Deine Argumentation betrifft.



PS:
Zitat (von go502671-15):
Jeder Steuerberater wird dir im übrigen dasselbe sagen.

Die Firma in den USA entstand übrigens auf Rat des Steuerberaters. Ab er da habe ich aus Deiner Sicht dann wohl einen unfähigen erwischt ...?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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