Hallo,
ich habe am 7.6. eine neues Arbeitsverhältnis begonnen. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Es gilt der Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen p.a. während dieser 6 Monate (5-Tage-Woche).
Wie viel Urlaub steht mir nun bis 31.12. zu? Meiner Meinung nach ist die Probezeit am 8.12. beendet.
Wie verhält es sich generell mit "angefangenen" Monaten, steht mir für den Juni (Start 7.6.) Urlaub zu?
Danke.
Urlaubsanspruch in der Probezeit mit angefangenem Monat
18. Oktober 2018
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Frage vom 18. Oktober 2018 | 10:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch in der Probezeit mit angefangenem Monat
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 11:04
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6502x hilfreich)
Urlaub gibt's für jeden vollen Monat, nicht für Teilmonate - kann man im BUrlG nachlesen.
Folglich erwirbst du in diesem Jahr einen Anspruch für 6 volle Monat, was praktischerweise die Hälfte des Jahresanspruchs ist.
-- Editiert von blaubär+ am 18.10.2018 11:11
#2
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 11:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, das ist klar.
Aber nach der Probezeit, ab 8.12., müsste sich das dann auf 24 Tage/p.a. beziehen und nicht mehr auf 20 Tage. Korrekt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 11:32
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6502x hilfreich)
Wieso? Wenn du Mo-Fr arbeitest, sind es immer 20 Tage = 4 Wochen; die 24 Tage beziehen sich auf Werktage Mo-Sa. Anders freilich, wenn der Urlaubsanspruch vertraglich oder nach TV anders geregelt ist/sein sollte.
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