Hallo,
ich habe als Zweitjob einen Minijob auf 450 €-Basis.
Ich darf im Monat 30 Std. arbeiten. Feste Arbeitszeiten habe ich nicht. Es wird nach Bedarf gearbeitet. Eigentlich arbeite ich aber immer von montags bis freitags. Mal zwei Stunden, mal eine halbe Stunde. Wenn der Chef frei hat, habe ich dies natürlich auch. Somit kann es mal vorkommen, dass mal ein Donnerstag und Freitag nichts gemacht wird.
Meine Stunden bekomme ich aber grundsätzlich voll im Monat.
Wie verhalte ich mich jetzt an Feiertagen? Bekomme ich da meinen Lohn auch gezahlt oder muss ich dann sehen, dass ich die Stunden so voll bekomme?
Im Vertrag steht nur drin, dass sich die Arbeitszeit nach Bedarf regelt. Keine Zeiten oder Tage genannt.
Vielen Dank
Lohnfortzahlung Feiertag
18. Oktober 2018
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Frage vom 18. Oktober 2018 | 14:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnfortzahlung Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 14:42
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Das ist halt der Nachteil, wenn nix geregelt ist, dass man sich schwerlich auf 'was berufen kann.
Evtl. hilft es zu schauen, was 'betriebsüblich' Sache ist - es könnte sich ja ein Rhythmus herausgebildet haben, etwa Mo, Di, Mi eigentlich immer, aber Do und Fr eher zu unregelmäßig - wäre ein Anhaltspunkt und könnte mit dem AG gemeinsam festgelegt werden.
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