Vermieter duldet generell keine Haustiere

25. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermieter duldet generell keine Haustiere

Guten Abend.

im Mietvertrag steht:

Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kleine Tiere (z.B. Ziervögel und Zierfische) in den Wohnräumen halten. ...

Jede darüber hinausgehende Tierhaltung (z.B. Hund und Katze) innerhalb der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und wird nur für den Einzelfall erteilt und kann widerrufen werden, wenn der Mieter auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder die Mietsache und das Grundstück beeinträchtigt werden.


Meinen Vermieter bat ich freundlich um die Zustimmung für eine Wohnungskatze. Ich versicherte ihm, dass ich alle eventuellen Schäden unaufgefordert beseitige. Eine saubere und schadenfreie Wohnung bei Auszug ist für mich selbstverständlich.

Als Antwort bekam ich, dass er eine Tierhaltung generell nicht duldet, weil es sich um einen Neubau handelt! Im Mietvertrag würde dies auch stehen.

Nach meinen Recherchen dazu, bin ich auf dem Stand, dass das kein triftiger Grund ist die Tierhaltung generell zu verbieten, oder?
Ein generelles Tierverbot ist ja sowieso ungültig und steht auch nicht im Mietvertrag, wie er sagte?

Liebe Grüße





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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Nach meinen Recherchen dazu, bin ich auf dem Stand, dass das kein triftiger Grund ist die Tierhaltung generell zu verbieten, oder?
Ein generelles Tierverbot ist ja sowieso ungültig und steht auch nicht im Mietvertrag, wie er sagte?


Stimmt: Ein generelles Tierhalteverbot im MV ist nicht zulässig, aber das ist hier auch nicht der Fall. Die Formulierung ist ok. Allerdings muss der der VM m. E. hier begründen, warum er die Katze ablehnt und ein Neubau ist kein nachvollziehbares Argument. Dass du alle Schäden, die ein Tier ggfs. verursacht beseitigen musst, ist sowieso klar.

Was tun? Den VM zu besseren Argumenten auffordern? Einfach eine Katze holen (und die vllt. ins Tierheim geben müssen, falls es zur Klage käme)? Entsprechende Urteile raussuchen und dem VM vorlegen? Klagen?

HIer muss man eine Lösung finden, die von beiden Seiten akzeptiert werden kann. Am besten nochmal im Gespräch versuchen. Alles andere ist nicht förderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Das Wesentliche hat HeHe schon gesagt. Nur zur Ergänzung: Bei reinen Wohnungskatzen ist eine Ablehnung durch den Vermieter schwierig zu begründen. Auf dem Rechtsweg wirst du in vielen Fällen eine reine Wohnungskatze durchsetzen können. Nur schafft das natürlich keine gute Beziehung zum Vermieter.

Du könntest den Vermieter versuchen zu überzeugen, eine Genehmigung zu erteilen. Erstens in dem du ihm mitteilst, dass er dies rechtlich vermutlich eh nicht verhindern kann. Aber viel wesentlicher indem du ihm Angebote machst, die seine Angst vor Kosten oder Schäden beim Auszug abmildert. Z.B. durch eine zusätzliche Kaution oder durch eine Versicherung, die die Schäden durch Tierhaltung übernehmen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Z.B. durch eine zusätzliche Kaution oder durch eine Versicherung, die die Schäden durch Tierhaltung übernehmen würde.


Sehr guter Tipp!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für eure Tipps und Antworten.
Ich möchte meinen Vermieter nun ein weiteres Mal um Erlaubnis bitten und habe dazu folgenden Brief verfasst:


Guten Tag Herr xy,

da das Wohnen alleine doch sehr einsam und deshalb der Wunsch nach einem tierischen Begleiter noch größer geworden ist, möchte ich Sie noch einmal, wie im Mietvertrag stehend, darum bitten, der Katzenhaltung zuzustimmen.

Es handelt sich um eine ältere, ruhige Ragdollkatze, welche kastriert und natürlich regelmäßig tierärztlich versorgt ist. Das Wesen des Tieres ist als äußerst sanft und gutmütig bekannt.

Im Moment habe ich viel Zeit, da ich aus gesundheitlichen Gründen im nächsten halben Jahr zu Hause sein werde. Die Katze wäre also nie lange Zeit alleine zu Hause, was mir auch wichtig ist.

Ich habe mich lange und ausführlich mit dem Thema Katzenhaltung in Mietwohnungen auseinandergesetzt und ich wurde belehrt, dass diese nur im Ernstfall verweigert werden darf (penetrante Störung der anderen Mieter durch Lärm, Schmutz oder Gestank,...) und ein generelles Tierhalteverbot nicht zulässig ist.

Rücksicht auf Mitmieter ist mir natürlich wichtig. Der sehr freundliche Umgang im Haus soll darunter selbstverständlich nicht leiden.

Auch ist eine individualvertragliche Regelung nur dann wirksam, wenn diese im Einzelfall durch beide Parteien ausgehandelt wurde.
Das von Ihnen angefertigte Schreiben: „Weitere Übereinkünfte", wurde uns im Nachhinein zum Unterschreiben ausgehändigt und die Regelung: Vermieter und Mieter haben sich, bereits im Mietvertrag darauf verständigt, dass im Haus keine Haustiere geduldet werden, stimmt so nicht. Im Mietvertrag steht, dass die Zustimmung des Vermieters benötigt wird.

Dass die Wohnung bei Auszug so vorzufinden ist, wie bei Einzug, steht im Mietvertrag und ist selbstverständlich.
Gerne unterschreibe ich auch einen zusätzlichen Vertrag diesbezüglich, um Sie und Ihr Mietobjekt nochmals abzusichern.

Einer Erlaubniserteilung spricht nichts dagegen, daher bitte ich Sie der Haltung zuzustimmen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen



Ist das so in Ordnung oder gibt es noch was zum Ändern? Danke schon mal!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Was steht denn in den weiteren Übereinkünften?


2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Zum Thema Tierhaltung steht dort: Vermieter und Mieter haben sich, bereits im Mietvertrag darauf verständigt, dass im Haus Keine Haustiere geduldet werden.

1. steht im Mietvertrag so etwas nicht und 2. wurde das auch nicht besprochen, wie er dort schreibt.

Da der Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt schon beidseitig unterschrieben wurde, musste ich das natürlich unterschreiben, auch, wenn es mir nicht passt. Außerdem gab er mir diesen Zettel mit Stift zwischen Tür und Angel bei der Schlüsselübergabe.

-- Editiert von louspetal am 28.10.2018 21:24

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Warum hättest du das denn müssen?

Der Mietvertrag war doch schon unterschrieben.

Diese weitere Übereinkunft bricht aber meines Erachtens nicht, was im Mietvertrag steht und da steht ja eben nicht drin, dass sich die Parteien auf ein generelles Haustierverbot geeinigt haben.

Ich würde es als Erweiterung des Mietvertrags sehen.
Daher ist es meines Erachtens auch schon richtig, dass diese Klausel unwirksam ist.
Vermutlich auch noch einiges mehr, was da drin steht.

Bestimmt steht auch was zu Schönheitsreparaturen dort drin..... ;)





-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.10.2018 21:37

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.10.2018 21:42

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry, daran habe ich noch gar nicht gedacht.
Ich habe mich natürlich auf den Schlüssel gefreut und eben schnell unterschrieben.

Eine individualvertragliche Regelung ist das aber nach meines Wissens auch nicht, oder?
Denn diese hätte doch vorher im Einzelfall mit mir besprochen werden müssen. Zudem das mit dem MV nicht stimmt.

Richtig, dort stehen noch weitere Regelungen, die ungültig sind. Zum Beispiel dürfen wir im Bad keine Löcher in die Fliesen bohren :augenroll:



-- Editiert von louspetal am 28.10.2018 21:47

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich würde sagen, dass alle Klauseln, die das BGH für unwirksam erklärt haben, auch in diesem Anhängsel des Mietvertrags unwirksam sind. Das ist sicher nicht individuell ausgehandelt worden.

schon in dem Wort "weitere" steckt drin, dass es irgendwie mit dem Mietvertrag zusammenhängt, ein paar weitere Klauseln halt.

Das ist meiner Meinung nach ein ziemlich dreister aber wohl erfolgloser Versuch.
Dieser Vertrag steht in viel zu engem Zusammenhang mit dem Mietvertrag, würde ich sagen.

Allerdings hättest du das eben gerade nicht unterschreiben MÜSSEN.
Also, man kann jetzt nicht unbedingt davon sprechen, dass du dazu genötigt wurdest, damit du die Wohnung überhaupt kriegst, allerdings ist es weit entfernt von individuell ausgehandelt.

Für sowas fehlt mir auch regelmäßig eine Gegenofferte, was bekommst du als Gegenleistung?



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.10.2018 22:02

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich danke dir schon mal für deine Hilfe!

Ich werde ihn nochmals mit dem Brief oben um Erlaubnis bitten.

Als Gegenleistung für das Verbot von Löchern im Bad? Nichts. Weder Handtuch -noch Toilettenpapierhalter. Natürlich auch keinen Heizkörper an dem ich die Handtücher hätte aufhängen können, da Fußbodenheizung.
Naja musste also improvisieren und irgendwie gehts schon.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Eine Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten. Daher möchte ich nicht im Detail auf das Schreiben eingehen. Nur soviel: Dein Vermieter glaubt offenbar, dass dieses nach Mietvertragsabschluss unterzeichnete Papier einen rechtlichen Wert hat. Ich möchte mich zur Wirksamkeit dieses Papiers lieber nicht äußern. Aber ich bin mir fast sicher, dass dein Vermieter nicht allzu freundlich reagieren wird, wenn du ihm mitteilst, dass du seine schönen Extraklauseln für unwirksam hälst.

Geh also getrost davon aus, dass dieses Schreiben wahrscheinlich keine positiven Auswirkungen haben wird. Und dann fragt sich natürlich, warum du es überhaupt losschicken solltest. So ohne Fristsetzung und Nachweis wird es zur Vorbereitung einer Klage auch nicht taugen.

Nachdem diese Geschichte mit den Zusatzklauseln aufgetaucht ist, würde ich empfehlen, eine Erstberatung bei einem Anwalt für Mietrecht in Anspruch zu nehmen. Die wirst du selber zahlen. Aber dann bekommst du hoffentlich eine Einschätzung eines Fachmanns über diese Extraklauseln und Hinweise, wie du bei der geplanten Katzenhaltung weiterkommst.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Mit deinem Schreiben reitest du dich womöglich selber rein. Du hast da nämlich eine astrein gültige Endrenovierungsklausel reingeschrieben, wenn die Wohnung an dich renoviert übergeben wurde. War dir das bewusst und war das wirklich geplant?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie soll ich ihn denn sonst darauf aufmerksam machen, dass diese Klauseln unwirksam sind?
Ich dachte, wenn ich ihm das erläutere, sieht er es ein und bestätigt die Haltung.

Klagen und zum Anwalt möchte ich nicht.

Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung so verlassen muss, wie ich sie bezogen habe. Und das war nun mal fast Erstbezug. Für mich ist das auch kein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich glaube bei diesem VM würde ich ein wenig bestimmter auftreten, und auch nicht mehr groß bitten. Das hast du bereits getan.

Ein generelles Haustierverbot ist unwirksam. (Reicht doch!)

Die aktuelle Rechtssprechung sieht sogar ausdrücklich vor, dass jeder Fall einzeln betrachtet und ausgewertet werden muß.
Er soll dir daher bitte er klären, warum er dir ausgerechnet dieses Tier nicht gestatten will zu halten.
Deine Argumente seien die und die, was spricht für ihn dagegen?
Dass du für Schäden, die dein Tier verursacht gerade stehen muß, ist eh klar.
Die Versicherung wäre eher ein Geste

Immer noch freundlich, aber ein bißchen selbstbewußter und klarer, kürzer.

Das mit der sozialen Komponente ist allerdings wichtig zu erwähnen. aber die Rasse der Katze z.B. ist uninteressant. Katzen sind in der Regel Katzen.
Besonders dieser Vermieter interessiert sich bestimmt sehr für die Rasse und Farbe der Katze ;)

Wenn dann nichts gescheites kommt,

Frist setzen und Klage ankündigen.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.10.2018 23:04

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von louspetal):
Ich dachte, wenn ich ihm das erläutere, sieht er es ein und bestätigt die Haltung.
Lass mich so antworten: Ich glaube das nicht. Aber natürlich ist jeder seines eigenen Glückes Schmid.
Zitat (von louspetal):
Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung so verlassen muss, wie ich sie bezogen habe. Und das war nun mal fast Erstbezug. Für mich ist das auch kein Problem.
Es gibt Mieter, die eine Endrenovierungsklausel nicht so super finden. Und wie du bereits zurecht festgestellt hast, ist es ein Unterschied ob der Vermieter sowas in den Mietvertrag reinschreibt oder ob der Mieter das selber anbietet.
Zitat (von louspetal):
Klagen und zum Anwalt möchte ich nicht.
Dann wird es am Ende möglicherweise ohne Katze aber mit einem wütenden Vermieter enden.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe es jetzt gekürzt und etwas umformuliert:

da das Wohnen alleine doch sehr einsam und deshalb der Wunsch nach einem tierischen Begleiter noch größer geworden ist, möchte ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, der Katzenhaltung zuzustimmen,
da ein generelles Haustierverbot unwirksam ist.

Es handelt sich um eine ältere, ruhige Katze, welche kastriert und natürlich regelmäßig tierärztlich versorgt ist.

Da ich aus gesundheitlichen Gründen einige Zeit zu Hause sein werde, ist die Katze nie lange Zeit alleine und wird niemanden stören.
Rücksicht auf Mitmieter ist mir natürlich auch wichtig. Der sehr freundliche Umgang im Haus soll darunter selbstverständlich nicht leiden. Da ich ein sehr sauberer und ordentlicher Mensch bin, wird es so weit nicht kommen.

Dass die Wohnung bei Auszug so vorzufinden ist, wie bei Einzug, steht im Mietvertrag und ist selbstverständlich.
Gerne unterschreibe ich einen Vertrag, um Sie und Ihr Mietobjekt zusätzlich abzusichern.

Einer Erlaubniserteilung spricht nichts dagegen, daher sehe ich der Zustimmung mit großer Freude entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie haben ein seltenes Talent dafür, sich selbst ins Knie zu schießen, wie mir scheint.

Zitat (von louspetal):
Da ich aus gesundheitlichen Gründen einige Zeit zu Hause sein werde, ist die Katze nie lange Zeit alleine und wird niemanden stören.


Super, und was ist NACH "einiger Zeit"?! Raus damit!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Bitte lass das jemand anders für dich formulieren, am besten einen Anwalt.

Schon der Einleitungssatz.
Da........,da......

Das ist fragwürdiges Deutsch, das ist ein denkbar schlechter Beginn.
Der VM nimmt dich so gar nicht ernst.

Ein generelles Haustierverbot ist unwirksam!
Das ist der Kern des ganzen und sollte nicht in einem Nebensatz verschwinden

Zu der Schönheitsreparaturenklausel, die du dir selbst aufdrückst, wurde schon etwas gesagt.
Willst du guten Rat, oder nicht?

Was soll diese Forumlierung: "Gerne unterschreibe ich einen Vertrag, um Sie und ihr Mietobjekt zusätzlich abzusichern?"

Wenn du schon etwas anbietest, dann biete konkret was an.
Als Vermieter würde ich mich fragen: Was will die?

Und auch der Abschluss:

Einer Erlaubniserteilung sprichts nichts dagegen, ist auch kein korrektes Deutsch
das muss heißen: entgegen

Und das ist außerdem eine falsche Vorwegnahme.
Du solltest den Vermieter doch gerade auffordern zu sagen, was gegen die Katzenhaltung in deinem speziellen Fall spricht. Bringe ihn dazu, sich zu äußern-

Du nimmst einfach vorweg, dass es keine Einwände gibt.

Dein ganzer Stil ist einfach viel zu blumig und schüchtern, um etwas zu erreichen.

Der VM will doch keine Katze (an der Haltung wird sich kaum was ändern), daher mußt du klar zeigen, dass du ein Recht hast und es geltend machen wirst.

Damit er zähneknirschend dem ganzen doch zustimmt

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Einer Erlaubniserteilung sprichts nichts dagegen, ist auch kein korrektes Deutsch
das muss heißen: entgegen

Zitat:
Einer Erlaubniserteilung steht nichts entgegen

oder besser:
Zitat:
Der Erteilung einer Erlaubnis steht nichts entgegen

oder
Zitat:
Gegen eine Erlaubnis spricht nichts
...

Das wäre korrektes Deutsch. "Einer Erlaubniserteilung spricht nichts entgegen" ist ebenso falsch wie die Formulierung der TE.

Nur mal so angemerkt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
louspetal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Lösung war nun, dass die Wohnung, die wir damals schon lieber beziehen wollten, frei wurde und da haben wir natürlich sofort zugeschlagen und noch am gleichen Tag den Vertrag unterschrieben! Im Januar ziehen wir um und dann bekommen wir auch unsere lang ersehnte Katze :)
Das Leben meinte es wohl einmal gut mit uns :grins:

Ich danke Euch nochmal für die nette Hilfe!!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung und ein schönes Leben mit dem Schmusetiger! Alles Gute!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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