FORDERUNG FM CONSULTING

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
FORDERUNG FM CONSULTING

Hallo,habe heute einen Brief von der Fm consulting im Briefkasten gehabt.
Es geht um eine Titulierte Forderung von1999 angeblich Ärztliche Verrechnungsstelle.
Die haben mir auch eine Kopie des Titels dabei gelegt,aber finde die Kopie schlecht,aber überzeugt euch selbst.
Die Adresse auf dem VB könnte stimmen,habe damals dort gewohnt,nur kann ich mich ehrlich gesagt nicht mehr an den VB errinern.Der Vorname auf dem VB stimmt nur der Nachname ist falsch.
Kann man wegen falschem Nachnamen Einspruch einlegen?
Anbei das schreiben und der VB von FM Consulting.
Wie müsste ich am besten Vorgehen?
Danke im voraus...

Anbei als Pdf
[GELÖSCHT WEGEN KLARNAMEN]

-- Editiert von Tarkan123 am 26.10.2018 16:27

-- Editiert von Moderator am 26.10.2018 16:57

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27 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Habs mal den Moderatoren gemeldet, da der Klarname von dir nicht überall entfernt ist.

Zitat:
Der Vorname auf dem VB stimmt nur der Nachname ist falsch.

Im Sinne eines Rechtschreibfehlers oder ist der total anders? Das ist halt die entscheidende Frage. Der Name ist halt ähnlich. Weißt du denn, was das sein könnte und dass du damals etwas nicht bezahlt hattest?

Man sollte sich gut überlegen, ob man dagegen vorgeht. Der Ausgang ist ungewiss. Zum einen kommt es stark drauf an, ob der Richter dir glaubt, dass du nicht die gesuchte Person bist. Zum zweiten kommt es drauf an, ob die vielleicht doch noch irgendwo Unterlagen herzaubern, dass es nur ein Rechtschreibfehler ist. Denn klar ist: Du hast dort damals gewohnt, also gilt der auch als zugegangen und damit wusstest du damals, was los ist. Hättest dich damals wehren müssen.


-- Editiert von mepeisen am 26.10.2018 16:39

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#2
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann mich daran nicht errinern,aber war ja damals auch selbsständig.
Es könnte möglich sein.
Wie sieht es mit der Rechnungsstellung aus?

hier nochmal ohne namen
http://www.directupload.net/file/d/5252/xai25pyz_pdf.htm

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#3
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry,hier nochmal ordentlich ohne namen...
https://drive.google.com/open?id=1D16ts-phGda3LKYv-FxlG9cD22DsZVEZ

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es wird nicht ganz klar, wie sich der Betrag zusammensetzt. Vermutlich sind da vor allem auch verjährte Zinsen dabei. Ich würde nochmal von denen eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern mit Hinweis, dass sie dann auch bitte sofort verjährte Zinsen streichen sollen, dann würde ich es bezahlen und dann den Titel verlangen.

Ich würde mich bei Rechtschreibfehlern nicht drauf verlassen, dass man dann als fremde Person gilt. Und der Betrag ist aus meiner Sicht zu gering, als dass man sich lange streiten sollte. Also mal ausgehend davon, dass es auf 300 bis 350€ hinauslaufen wird.

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#5
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay,werde eine Forderungsaufstellung anfordern.
Und die 16,20,sind die berechtigt?

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#6
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, hab heute per Mail mein Forderungskonto bekommen...
Irgendwie Blick ich da nicht durch, laut schreiben wurden Zinsen seit 2016 berechnet...
Danke im voraus..
Anbei der link
https://drive.google.com/file/d/1bWeoSDZbJtaOchBsQ8DhGPzhl3BZYKXQ/view?usp=drivesdk

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sofern es die Gerichtsvollziehermaßnahmen in 1999 und 2000 gab, sind diese Kosten berechtigt. Sie wären aber nachzuweisen.

Zitat:
laut schreiben wurden Zinsen seit 2016 berechnet...

Nö. Definitiv nicht. Da sind Zinsen von 2000 an drin (letzter Posten) und schon von vorher.

Ist damals jemals ein Gerichtsvollzieher bei dir gewesen?

Ich würde denen folgendes schreiben:
---
Wertes Inkasso.
Sie wollen mir bitte zu den Positionen "Geb. Vollstreckungsauftrag", "G1=Gerichtsvollziehernachname", "Geb. EV-Antrag", "G1=Gerichtsvollziehernachname", "Gerichtsvollziehernachname" jeweils einen Rechnungsnachweis liefern. Zudem einen Nachweis, was genau da per "Nachname" versandt wurde. Zudem wollen Sie mir bitte einen Zustellnachweis des Titels übermitteln. Mir sind weder der Titel, noch irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen bekannt. Auch stimmt der Nachnahme nicht mit meinem überein. Zudem wollen sie zwingend die verjährten Zinsen herausrechnen und die Zinsen korrekt aufschlüsseln, insbesondere nach 5% über Basiszins berechnen und angeben. Ich werde parallel eine Aktenkopie beim Gericht anfragen. Ich gehe einstweilen von einer Personenverwechslung aus. Ich erwarte daher ihre Zusammenarbeit zur Aufklärung der Sachlage.
---

Parallel könnte man mal beim Gericht nachfragen, was den Titel ausgestellt hat, und darum bitten, dass man dir eine Aktenkopie zustellt. Das ist halt etwas schwierig einzuschätzen. Vielleicht weiß das Inkasso auch, dass es Probleme geben könnte, was die Durchsetzbarkeit angeht. Wegen den falschen Namen. Und ggf. kommt es dir dann entgegen.

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#8
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hatte schon mal kontakt mit einem GV ,aber das war eine andere Sache.
Hab dem jetzt per Mail geschrieben,so wie du das beschrieben hast.
Also laut dem Basiszinsrechner stimmen die 43eur was ganz unten ausgerechnet wurde von
der Hauptforderung 191eur.Und um die anderen Positionen zu verlangen müssen die einen Rechnungs nachweis vorlegen??

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Im Prinzip ja. Es ist zwar auf dem Titel etwas vermerkt, aber das erklärt nicht alle Gebühren. Dieses "Gerichtsvollziehernachname" deutet darauf hin, dass Schreiben vom GV zugestellt wurden. So etwas ist möglich, aber auch auf der anderen Seite eher aus der Kategorie "überflüssig". Wie dem auch sei. Ich würde mal abwarten, was die da noch so antworten. Auch auf den Hinweis mit dem falsch geschriebenen Namen.

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#10
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen, hab jetzt per Email eine Antwort bekommen...

Sehr geehrter xxxxxxx

wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 27.10.2018. Zwischenzeitlich ist auch Ihr Schreiben per Post bei uns angekommen.



Da bereits der Gerichtsvollzieher an Ihrer früheren Anschrift die Zwangsvollstreckung betrieben hat, werden wir den offensichtlichen Schreibfehler des Nachnamens im Titel nunmehr im Wege einer Titelberichtigung beim zuständigen Amtsgericht vollziehen lassen. An dem Bestand des Vollstreckungsbescheides wird sich nichts ändern, auf dem Titel selbst ist die Zustellung dokumentiert. Dies werden Sie auch vom zuständigen Gericht übermittelt bekommen.



Nach Vorlage des berichtigten Titels werden wir wieder auf Sie zukommen, bis dahin erfolgen keine weiteren Maßnahmen unsererseits.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie schon gesagt wäre halt die Frage, ob es als Rechtschreibfehler gewertet wird oder nicht. Dass das Inkassos es als Rechtschreibfehler ansieht, war irgendwo klar. Du hast beim zuständigen Gericht schon um Aktenkopie gebeten?

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#12
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, hab vorhin mit dem AG gesprochen, muss schriftlich um eine Aktenkopie bitten.
Der VB wurde in den Briefkasten geworfen...
Und bei einer Titel Berichtigung muss das Inkasso beweise vorlegen und ich müsste mich auch dazu äußern...

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Entscheidung triffst du. Also ob du darauf beharrst, dass es nicht korrekt zugestellt wurde bzw. das nicht du warst und es eine Verwechslung ist oder ob du das akzeptierst und nur schaust, dass du nicht übervorteilt wirst mit Gebühren usw.

Es ist halt blöd, wenn man sich nicht mehr so weit zurück erinnert. Normalerweise sollte man sich aber erinnern, wenn da ein Gerichtsvollzieher mehrfach vorbei kommt und es ständig Briefe von Gerichten und Gerichtsvollziehern gibt. Aber ich weiß, nicht jeder erinnert sich an so etwas. Manchmal verdrängt der Mensch das alles auch und vergisst es tatsächlich. An unschöne Sachen erinnert man sich auch nicht gerne.

Wie das ausgeht, kann dir hier keiner sagen.

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#14
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar, da hast du recht.
Man unterdrückt die schlechten Erinnerungen, war eh eine schlimme Zeit für mich damals Trennung und u.s.w.
Aber möchte mich auch nicht abzocken lassen!!!
Würde dann die Hauptforderung plus Zinsen bezahlen und gut ist...
Warte erst mal ab, was die dem Gericht als Beweis vorlegen...
Wer bezahlt denn die titelberichtigung???

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wer bezahlt denn die titelberichtigung???

Der Gläubiger. Du bist ja für den Fehler erst mal nicht verantwortlich.

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#16
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, hier anbei die angeforderte Aktenkopie.
https://drive.google.com/folderview?id=1OH1oDHCqs7fn-dYUiryaF1NJK2tZ_zkl

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Leider hast du das Ganze nicht freigegeben bei Google.

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#18
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hier noch mal..
https://drive.google.com/folderview?id=1OH1oDHCqs7fn-dYUiryaF1NJK2tZ_zkl

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast irgendwie immer wieder Seite 7 da im Google-Drive. Die anderen Seiten fehlen.
Der Eintrag vom 23.8.1999, da steht die Adresse, wo du damals im August 99 auch gewohnt hattest?
was mich stutzig macht, ist der Eintrag vom 30.10.2018, dass der Fall manuell weiterbearbeitet werden müsste. Als ob denen da das Zustellungsproblem oder der falsche Name aufgefallen ist. Bei der Zustellung des Vpollstreckungsbescheides.

Insofern wäre sehr spannend, was da auf den Folgeseiten steht.

Signatur:

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#20
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

So hier noch mal korrigiert...
Glaube schon das ich damals um diese Zeit da gewohnt habe...
https://drive.google.com/folderview?id=1OH1oDHCqs7fn-dYUiryaF1NJK2tZ_zkl

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Glaube schon das ich damals um diese Zeit da gewohnt habe...

Kannst du das irgendwie überprüfen? Einwohnermeldeamt am Montag mal besuchen und nachfragen?

Hmmm. Was auch immer der Rechtspfleger da gemacht hat. Mit der Zustellung hatte das nichts zu tun. Auf Seite 8 kommt nichts mehr. Sah halt komisch aus.

Nun, der Titel ist erfolgreich zugestellt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Zumindest wenn du damals wirklich da gewohnt hattest. Bleibt wieder die Ausgangsfrage, ob wegen dem falsch geschriebenen Namen das ganze angreifbar ist. Da wage ich aber wie schon gesagt keine Prognose.
Die Titelumschreibung selbst ist eigentlich das Beste, was dir da passieren kann. Wenn das Gericht dem zustimmt, dann ist es so. Wenn nicht, können die dir eigentlich nichts ;-)

Ansonsten halt dann im Anschluss gucken, dass der nicht durchsetzbare Unfug aus der Forderungsaufstellung rauskommt.

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#22
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe heute Post vom Gericht bekommen..
Es wird ein Antrag gestellt um Berichtigung vom Nachnamen...
Soll mich innerhalb einer Woche dazu äußern...
Habe recherchiert, habe dort in dem Zeitraum gewohnt, aber was könnte ich dem Gericht schreiben?

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#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Tja, wie ich eingangs schrieb. Es steht und fällt damit, ob man einen Rechtschreibfehler annimmt oder nicht. Ich kann dir da auch nichts Sinnvolles sagen .

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#24
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,habe heute post vom AG bekommen der Titel wird berichtigt auf meinen Namen.
Jetzt wollte ich bezahlen,muss ich die angegebenen zinsen auf dem VB übernemen oder 5prozent über Basiszinssatz?
Also meine Rechnung Hauptforderung 191,08
Titulierte kosten 56,91
10,57
10,58=269,14
zinsen vom 01.01.2015 bis heute.
Muss ich auch diese rvg gebühren vom inkasso zahlen?

Danke im voraus

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#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
oder 5prozent über Basiszinssatz?

Genau dieses
Zitat:
Muss ich auch diese rvg gebühren vom inkasso zahlen?

Leider Ja. Sie ist tituliert, steht im Titel also drin. Damit unumstößlich

Signatur:

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#26
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
oder 5prozent über Basiszinssatz?

Genau dieses
Zitat:
Muss ich auch diese rvg gebühren vom inkasso zahlen?

Leider Ja. Sie ist tituliert, steht im Titel also drin. Damit unumstößlich


Meinte diese gebühren die das Inkasso im Schreiben aufgeführt. Und ein Beleg über ca. 6 Euro Adress Ermittlung...

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also. Das, was du auch im Vollstreckungsbescheid wiederfindest, musst du schon mal bezahlen, inklusive der entsprechenden Zinsen, aber ohne verjährte Zinsen. Dazu alle Vollstreckungsmaßnahmen, soweit ggf. per Rechnung nachgewiesen. Auch die Adressermittlung, sofern notwendig und sofern mit Rechnung belegt.

Über diese komischen weiteren Gebühren hatte ich ja schon geschrieben: Da würde ich vom Inkasso einen Rechnungsnachweis fordern.

Es ist auf jeden Fall schon mal eine gute Idee, wenn du das alles überweist, was du nachvollziehen kannst (Titel + Zinsen). Dann nochmal beim Inkasso deutlich die Rechnungsbelege dieser weiteren Sachen wie Adressermittlung u.ä. fordern oder alternativ eine Herausgabe des original-Titels fordern.

-- Editiert von mepeisen am 14.12.2018 06:39

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