Beschädigung beim Umzug: Unternehmen nicht mehr kontaktierbar

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigung beim Umzug: Unternehmen nicht mehr kontaktierbar

Hallo,

folgende Situation: Anfang September bin ich mit einem Unternehmen umgezogen. Der Kontakt kam über ein Umzugsauktionsportal zustande sofern das relevant sein sollte. Nach dem Umzug hatte ich einige kleinere Schäden an diversen Möbeln, die ich auch fristgerecht gemeldet habe. Bis dahin verlief der E-Mail-Kontakt immer reibungslos und mir wurde auch bestätigt, dass der Vorfall an die betreffende Versicherung übermittelt wird. Seit mehreren Wochen ist das Unternehmen nun weder per E-Mail noch telefonisch zu erreichen. Auf deren Website ist nichts über eventuelle Betriebsferien zu finden. Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Mir fiele jetzt noch die Möglichkeit schriftliches Einschreiben ein, aber wenn da offenbar niemand anwesend ist, führt das wahrscheinlich auch zu nichts.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Fristsetzung (nach Datum) zur Regulierung, Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
Das ganze mit gerichtsfestem Zustellnachweis.


Wobei ich davon ausgehe, das man gerichtsfeste Beweise hat, das die Schäden vom Umzugsunternehmen verursacht wurden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie genau sieht denn so ein gerichtsfester Nachweis aus? In den AGB bzw. meiner allgemeinen Recherche im Internet stand jeweils, dass eine fristgerechte Angabe der Schäden nach dem Umzug ausreicht. Diese habe ich eingehalten bzw. auch eine elektronische Bestätigung erhalten, dass der Fall an die jeweilige Versicherung weitergeleitet wurde.

Zum weiteren Vorgehen: Wenn ich mich hier privat an einen Anwalt wende, ist die Kombination aus Aufwand und Erstberatungskosten i.d.R. höher als der Streitwert. Gibt es hier Beratungsstellen bzw. Möglichkeiten, wo das nicht der Fall ist (z.B. Verbraucherschutz o.Ä.?)

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
Diese habe ich eingehalten bzw. auch eine elektronische Bestätigung erhalten, dass der Fall an die jeweilige Versicherung weitergeleitet wurde.
Moin, was möchtest du jetzt erreichen?
Seit dem Umzug sind ca. 8 Wochen vergangen.
Das U-Unternehmen hat dir deine Schadensmeldung bestätigt, hat auch erklärt, den Vorgang an die Versicherung weitergeleitet zu haben.
Was möchtest du? Was soll das U-Unternehmen dir noch schreiben?
Zitat (von go502441-61):
noch die Möglichkeit schriftliches Einschreiben ein,
Ja. Kannst du machen. Wenn es nicht zustellbar ist, kommts zu dir zurück. Dann weißt du, postalisch ist die Firma auch nicht zu erreichen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
wie genau sieht denn so ein gerichtsfester Nachweis aus?

Na, z.B. in dem das Unternehmen sagt, das man die Schäden verursacht hat.

Oder der Geschädigte den Zustand vor dem Umzug und nach dem Umzug nachweisen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go502441-61):
Moin, was möchtest du jetzt erreichen?
Seit dem Umzug sind ca. 8 Wochen vergangen.
Das U-Unternehmen hat dir deine Schadensmeldung bestätigt, hat auch erklärt, den Vorgang an die Versicherung weitergeleitet zu haben.
Was möchtest du? Was soll das U-Unternehmen dir noch schreiben?


Längerfristig will ich erreichen, dass das Unternehmen für seine verursachten Schäden haftet. Kurzfristig hätte ich einfach gerne eine Auskunft darüber, ob es sich hier noch um einen normalen Bearbeitungszeitraum handelt oder irgendwelche Probleme aufgetreten sind. Dass man weder das Unternehmen selbst noch den Sachbearbeiter des Auktionsportals, das mich damals vermittelt hat, erreichen kann und sich im Internet einige Geschichten über Betrügereien nach genau dieser Masche lesen lassen, mehrt nicht gerade mein Vertrauen.

Zitat (von Harry van Sell):
Na, z.B. in dem das Unternehmen sagt, das man die Schäden verursacht hat.

Oder der Geschädigte den Zustand vor dem Umzug und nach dem Umzug nachweisen kann.


Gilt die Bestätigung der Schadensmeldung denn als Nachweis? Handyfotos von Teilen der beschädigten Objekte vor dem Umzug habe ich zwar, zwecks Frage zur Abmontage sogar an das Unternehmen geschickt, allerdings nicht in einer Detailtreue, die unverkennbar die Abwesenheit der oberflächlichen Kratzer und Risse dokumentieren könnte.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
Gilt die Bestätigung der Schadensmeldung denn als Nachweis?

Kommt auf den Wortlaut an.

In der Regel beschränkt sich der Inhalt darauf, dass man die Behauptung des Kunden über einen verursachten Schaden erhalten hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob ich gut beraten bin, den exakten Wortlaut zu veröffentlichen. Sinngemäß schrieben sie mir, dass sie mein Anliegen an die Versicherung weiterleiten und sich bei mir melden, sobald sie von dieser eine Rückmeldung bekommen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
Längerfristig will ich erreichen, dass das Unternehmen für seine verursachten Schäden haftet.
Ja, das ist verständlich.
Zitat (von go502441-61):
Kurzfristig hätte ich einfach gerne eine Auskunft darüber, ob es sich hier noch um einen normalen Bearbeitungszeitraum handelt oder irgendwelche Probleme aufgetreten sind.
Du wirst davon ausgehen müssen, dass die U-Firma das ihrer Versicherung gemeldet hat. Sie wird nicht mit dir kommunizieren wollen und wöchentlich schreiben müssen, nö, noch nichts Neues. Wähle bitte den Weg der postalischen Zustellung.
Bis jetzt sind ca. 8 Wochen vergangen. Das nenne ich für Firmen-/Versicherungsschaden keine unnormale Frist.
Zitat (von go502441-61):
und sich im Internet einige Geschichten über Betrügereien nach genau dieser Masche lesen lassen
Ja, auch das ist verständlich. Aber wo liest du von den Hunderten oder Tausenden reibungslos und zuverlässig verlaufenen Umzügen über solche Portale? DAS schreibt nun mal niemand ins Netz...
Bezahlt hast du alles?

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#9
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: Das Unternehmen hat sich aus dem Betriebsurlaub zurückgemeldet, allerdings mit der Nachricht, die Versicherung sei nicht bereit, den Schaden zu übernehmen, da ich den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware bestätigt haben soll. Ich habe mir das Formular daraufhin zusenden lassen, weil ich am Zielort nicht persönlich anwesend war und meine Umzugshilfe sich nicht entsinnen konnte, etwas in der Richtung unterschrieben zu haben. Tatsächlich wurde mir dann ein Formular präsentiert, das ich am Startort unterschrieben habe. Es war natürlich selten dämlich von mir, nicht genauer zu hinterfragen und sezieren, was ich dort unterschreibe. Ich wurde darüber seitens der Arbeiter aber auch in keinster Weise hingewiesen, noch war aus diesem Formular für mich irgendwie ersichtlich, dass ich damit den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware absegne. Das war nämlich so wie übrigens auch eine Bestätigung der Arbeitszeit ein separat auszufüllendes Feld innerhalb des Formulars, das zum Zeitpunkt der Vorlage sowie in der mir zugesandten E-Mail noch leer war. Rein intuitiv bin ich also davon ausgegangen, dass ich beides erst am Zielort bestätigen kann und muss.

Meine Frage hier also: Ist das Pech meinerseits oder ist es nicht per se unzulässig, von mir eine schriftliche Bestätigung einzuholen, bevor der eigentliche Umzug stattgefunden hat? Rein faktisch ist das ja irgendwo widersinnig. Ich könnte im Zweifel auch per Verkehrsticket nachweisen, dass ich am Zielort nicht anwesend war und die Unterschrift daher nicht nach dem Umzug habe leisten können.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
Tatsächlich wurde mir dann ein Formular präsentiert, das ich am Startort unterschrieben habe.
Immerhin bewegt sich was. Dein Umzugsgut war beim Start ohne Schäden, das hast du bestätigt.
Jetzt kannst du von der Firma verlangen, dass sie dir das *Erhalt-Formular* zusendet. Denn darum gehts doch. Und das kann die Fa. nicht liefern.
Zitat (von go502441-61):
da ich den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware bestätigt haben soll.
Was hat denn deine Umzugshilfe überhaupt unterschrieben? Das 1 Formular sollte doch offensichtlich das Umzugsgut bis zur Übergabe der Ware begleiten. quasi Transportbegleitschein...
Zitat (von go502441-61):
noch war aus diesem Formular für mich irgendwie ersichtlich, dass ich damit den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware absegne.
Das kannst du doch beim Start gar nicht machen.
Wahrscheinlich haben die Arbeiter *vergessen*, sich die aufgewendeten Stunden und den Erhalt (mit oder ohne Schäden) quittieren zu lassen.

Du musst nichts nachweisen. Die Fa. hat nachweislich dein (unbeschädigtes) Umzugsgut am Startort angenommen, dann aber leider während des Transports Schäden verursacht. Du hast lt. Formular die Ware noch gar nicht erhalten... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
noch war aus diesem Formular für mich irgendwie ersichtlich, dass ich damit den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware absegne

Das bedeutet, das da gar kein Text drauf steht, der sich irgendwie auf Beschädigungen bezieht?



Zitat (von go502441-61):
Ich könnte im Zweifel auch per Verkehrsticket nachweisen, dass ich am Zielort nicht anwesend war

Das dürfte wohl schlicht unmöglich sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das Formular verstehe, war es dazu gedacht, um 1x am Zielort unterschrieben zu werden, um seitens Auftragsnehmer Arbeitszeit und Schadensfreiheit zu bestätigen. Der genaue Wortlaut ist übrigens 'Ware ordnungsgemäß erhalten: '. Expliziteren Inhalt in Sachen Beschädigungen gibt es nicht. Ich kann aber kaum abschätzen, wie das juristisch bewertet würde. Vielleicht ist es doch ratsam, hier mal einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Das Unternehmen hat mir nun zwar angeboten, die Schäden dennoch auszugleichen und einen Termin zur Besichtung ausgemacht. Ich habe aber den Eindruck, als ob das eher auf basar-artiges Preisfeilschen und semi-legale Deals hinausläuft und bin mir unschlüssig, wie ich mich da am besten verhalten soll.

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte wohl schlicht unmöglich sein.


Damit war gemeint: Ich besitze ein Bahnticket, von Start- zu Zielort, mit dem ich belegen kann, zeitlich wesentlich später als das Unternehmen dort eingetroffen zu sein. Natürlich ist das kein faktisch 100%ig stichfester Nachweis, aber nach meiner Informationslage durchaus juristisch verwertbar?!

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#13
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal Update: Ich habe mich nun mit dem Unternehmen auf einen Schadensausgleich geeinigt. Zwar zu einer Summe, die mich letztlich nicht total glücklich macht, am Ende saß ich aber wohl am kürzeren Hebel und kann mit jedem Entgegenkommen zufrieden sein. Der Verbraucherschutz sagt mir, ich hätte mit dem Formular zwar einen Angriffspunkt, aber ob das juristisch durchginge wäre doch sehr fraglich.

Meine Abschließende Frage an der Stelle: Bei der Besichtigung kam auch die Vorlage des Formulars am Startort zur Sprache und der Mitarbeiter des Unternehmens behauptete steif und fest, als Auftragnehmer müsste ich auch persönlich die Entgegennahme der Möbel bestätigen, und da ich nicht persönlich mit ihnen mitgefahren bin, wäre das nicht anders gegangen. (Das Formular enthielt zwei Vordrucke zur Unterschrift. Einmal für den "Auftraggeber" zur Auftragsbestätigung und einmal für den "Kunden" zur Bestätigung von Arbeitszeit und Annahme). Stimmt das? Das ist doch Blödsinn?! Ich kann doch im Mindesten eine Vollmacht ausstellen?! Wie reagiere ich aber, wenn ich das Formular am Startort nicht hätte unterschreiben wollen und sich das Unternehmen dann ebenfalls quer stellt und damit droht, den Umzug ohne meine Unterschrift abzublasen. Auch hier sitze ich ja im Endeffekt wieder am kürzeren Hebel, weil ich im Zweifel mit meinen Möbeln auf der Straße sitze, selbst wenn ich am Ende im Recht bin?!

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#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

"Ein Kompromiss macht beide Seiten ein bisschen unglücklich" ;)

Nun ja, was soll man da sagen?

Zitat (von go502441-61):
Auch hier sitze ich ja im Endeffekt wieder am kürzeren Hebel, weil ich im Zweifel mit meinen Möbeln auf der Straße sitze, selbst wenn ich am Ende im Recht bin?!

Ja, genau. Einen Tod muss man halt leider sterben in so einem Fall. Sie kriegen das Unternehmen in keinem Fall noch am gleichen Tag zum Umzug gezwungen. Und ein "Ersatzunternehmen" zu finden, dürfte schwer sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
Stimmt das?

Nein.



Zitat (von go502441-61):
Das ist doch Blödsinn?!

Ja



Zitat (von go502441-61):
Ich kann doch im Mindesten eine Vollmacht ausstellen?!

Korrekt



Zitat (von go502441-61):
Auch hier sitze ich ja im Endeffekt wieder am kürzeren Hebel, weil ich im Zweifel mit meinen Möbeln auf der Straße sitze, selbst wenn ich am Ende im Recht bin?!

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go502441-61):
Ich habe mich nun mit dem Unternehmen auf einen Schadensausgleich geeinigt.
Dann ist der Drops gelutscht, wie es hier so oft heisst.

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