Inkasso Gebühren zu hoch, bzw nicht berechtigt

4. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)
Inkasso Gebühren zu hoch, bzw nicht berechtigt

Hallo Zusammen!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Ich habe Ende August in einem Online-Shop einen Artikel für 110€ erstanden und das 1. Mal mit Paypal-Plus Rechnung bezahlen wollen.
Das Paket kam zügig mit innen liegender Rechnung des Shops. Die wurde dann auch schnell von meiner Frau angewiesen. Leider direkt an den Shop und nicht an PayPal.
Irgendwann kam eine Mahnung die ich ignorierte, da das Geld ja angewiesen war. Die 2. Mahnung ist dann irgendwie unter gegangen.
Nun bekam ich Post von einem Inkassounternehmen mit der Forderung:
--> 110,64€ Hauptforderung
--> 58,50€ Inkassovergütung
--> 11,70€ Post und Telekomunikationspauschale
--> 0,18€ Zins
= Gesamtforderung: 181,02€

Das Problem telefonisch mit dem Inkassounternehmen aus der Welt zu schaffen ging ziemlich schief.(sehr unfreundlich)
Ich hatte den Online-Shop angeschrieben der mir auch sofort das falschgeleitete Geld zurücküberwies.

An das Inkassounternehmen schrieb ich, da die Forderung finde ich zu hoch ist, folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit schicke ich Ihnen den Nachweis darüber das ich das Geld bereits am 28.08.2018 überwiesen haben. Die Rechnungsdaten habe ich vom Online Shop Starshooter erhalten, daraufhin habe ich fristgerecht die Rechnung beglichen.

Da es sich hierbei wohl um ein Missverständniß handelt, dass sich in den nächsten Tagen klären lässt, kann ich die Mahngebühr in der geforderten Höhe nicht akzeptieren.

Bis zum 04.11.2018 kann der Sachverhalt von meiner Seite her leider nicht geklärt werden, da der Anbieter telefonisch nicht erreichbar ist und nicht zeitnah auf e-mails antwortet. Nach Klärung des Sachverhalts werden Sie wieder von mir hören.

2.Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ihre Forderung ist weder nachvollziehbar noch begründet. Ich weise Sie vollumfänglich zurück. Davon ab, dass Inkassogebühren nach Ansicht der gängigen Rechtsprechung nicht erstattungsfähig sind, ist insbesondere der Posten Inkassovergütung / Gebühr 1,3 und Posten Post- und Telekommunikationspauschale nicht nachvollziehbar und gerechtfertigt, da es sich in Bezug auf die Ermittlung meiner Daten nicht um einen besonders schwierigen Fall handelt. Alle Daten erhielten Sie von Paypal.
Zudem wurde der Betrag fristgerecht überwiesen, nur leider auf das Konto des Internet Anbieters, daher ist der Tatbestand des absichtlichen Verzugs nicht erfüllt, ein kurzer Telefonanruf hätte das Missgeschick aufgeklärt. Mittlerweile ist der Fall mit dem Internet Anbieter geklärt, er überweist das Geld zurück.
Ich bin bereit für Ihre Unannehmlichkeiten und angefallenen Kosten folgenden Betrag heute noch anzuweisen:

• Hauptforderung 110,64€
• 5% Punkte Zinsen über Basiszins 0,18€
• Inkassovergütung/Verzugsschaden Wertgebühr 0,5 22,50€
• Postpauschale 1 Brief 2,50€

Den Gesamtbetrag von 135,82 € wird Ihnen am 02.11.2018 fristgerecht angewiesen.
Damit ist die Sache für mich erledigt und Ihre entstandenen Kosten ausreichend gedeckt.

Zudem untersage ich Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, beispielsweise Schufa-Eintragungen. Weitere Schreiben, Anwaltsschreiben oder Mahnbescheide werden an meiner Haltung nichts ändern.


Mit freundlichen Grüßen

Als Antwort bekam ich zurück:

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Email und teilen mit, dass diverse Onlineplattformen die Möglichkeit bieten per Rechnung zu zahlen. Die Firma überweist den Rechnungsbetrag an den Verkäufer und tritt somit in Vorkasse.

Der Rechnungsbetrag ist sodann an PayPal zu überweisen.

Es bestand daher keine Veranlassung, die Zahlung an den Verkäufer zu tätigen, da die Firma PayPal für Sie in Vorkasse getreten ist.

Dem Ausgleich der Gesamtforderung laut anliegender Aufstellung bzw. Ihrer Stellungnahme sehen wir bis zum 16.11.2018 entgegen.

Jetzt meine Frage:

1. kann ich die Forderungen kürzen?
2. Wie kann ich den letzten Absatz des Inkassounternehmens deuten? Sind die einverstanden?

Vielen Dank für eure Hilfe
!
Gruß aus dem Schwarzwald
Jäger123

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30 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du die 110,64€ (Hauptforderung) mittlerweile an PayPal überwiesen? Wenn nicht, würde ich exakt das nun tun. Keinen Cent mehr.

Dem Inkasso würde ich schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ihre Ausführungen sind absoluter Unsinn. Im Paket lag eine Rechnung des Händlers mit einer Zahlungsanweisung und diese wurde erfüllt. Der Fehler liegt eindeutig beim Händler. Gemäß BGB bin ich für etwaige Folgekosten nicht verantwortlich zu machen, da meine Zahlung eindeutig schuldbefreiend war. Sollten Sie mir weitere Drohbriefe schicken, werde ich meinerseits ohne weitere Vorwarnung via Anwalt eine negative Feststellungsklage einreichen. Wenden Sie sich gefälligst an den Händler und lassen Sie mich in Ruhe. Sollten Sie einen Auskunftei-Eintrag hinterlassen, wird ohne Vorwarnung Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung erstattet, sowie via Anwalt und Gericht dagegen vorgegangen."

Viel mehr ist dazu auch nicht zu sagen. Pass auf den Briefkasten auf. Einem gerichtlichen Mahnbescheid würde ich widersprechen.

Dasselbe Problem hatten wir auch schon öfter mit Klarna. Die versuchen die Fehler der Händler auf den Rücken der Käufer auszutragen, was aber eher Unsinn ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort, du hast mir damit sehr geholfen!

Leider habe ich die Hauptforderung und die von mir auf 25,18 € gekürzte Inkassogebühr direkt an das Inkassounternehmen angewiesen.

Ich schrieb:
Ich bin bereit für Ihre Unannehmlichkeiten und angefallenen Kosten folgenden Betrag heute noch anzuweisen:
• Hauptforderung 110,64€
• 5% Punkte Zinsen über Basiszins 0,18€
• Inkassovergütung/Verzugsschaden Wertgebühr 0,5 22,50€
• Postpauschale 1 Brief 2,50€
Den Gesamtbetrag von 135,82 € wird Ihnen am 02.11.2018 fristgerecht angewiesen.
Damit ist die Sache für mich erledigt und Ihre entstandenen Kosten ausreichend gedeckt.


Da war ich zu voreilig...

Bei der Antwort darauf war folgender Satz, den ich nicht ganz verstehe, dabei:

Dem Ausgleich der Gesamtforderung laut anliegender Aufstellung bzw. Ihrer Stellungnahme sehen wir bis zum 16.11.2018 entgegen.

Sind die jetzt mit den 25€ zufrieden?

Das Musterschreiben passe ich an und schicke es gleich noch an das inkassounternehmen, da bin ich mal auf die Antwort gespannt.

Viele Grüße,
Jäger123

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Da war ich zu voreilig...

Außer, dass du denen etwas Geld geschenkt hast, war das so schlimm nicht.

Zitat:
Sind die jetzt mit den 25€ zufrieden?

Nein, die wollen mehr.

Ich würde nun das schicken, was ich oben geschrieben habe. Noch einen Satz ergänzen. "Ich behalte mir vor, die bereits zu viel gezahlten 25,18€ gerichtlich zurück zu fordern."

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Ok! Dann bin ich mal auf die Antwort gespannt...

Halte Euch auf dem laufenden!

Vielen Dank!
Gruß Jäger1233

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Zusammen,

habe folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ihre Ausführungen sind absoluter Unsinn. Im Paket lag eine Rechnung des Händlers mit seinen Kontodaten bei, an diese wurde zeitnah angewiesen. Der Fehler liegt eindeutig beim Händler. Gemäß BGB bin ich für etwaige Folgekosten nicht verantwortlich zu machen, da meine Zahlung eindeutig schuldbefreiend war. Sollten Sie mir weitere Mails oder Drohbriefe schicken, werde ich meinerseits ohne weitere Vorwarnung via Anwalt eine negative Feststellungsklage einreichen. Ich behalte mir zudem vor, die bereits zu viel gezahlten 25,18€ gerichtlich zurück zu fordern.
Wenden Sie sich gefälligst an den Händler und lassen Sie mich in Ruhe. Sollten Sie einen Auskunftei-Eintrag hinterlassen, wird ohne Vorwarnung Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung erstattet, sowie via Anwalt und Gericht dagegen vorgegangen.

als Antwor bekam ich:
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail und verweisen auf unsere E-Mail vom 02.11.2018. Der Sachverhalt wurde Ihnen bereits erläutert. Wir halten daher an der Forderung fest und sehen dem Ausgleich der Gesamtforderung fristgerecht entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

infoscore
Forderungsmanagement


Meine Frage:

Was kann alles auf mich zukommen wenn ich den Forderungen nicht nachkomme?
Auf der Rechnung war auch der Vermerk bezahlt mit Paypal, was ich übersehen hatte.

Gruß aus dem Schwarzwald,
Jäger123

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was kann alles auf mich zukommen wenn ich den Forderungen nicht nachkomme?

Der ein oder andere Brief.
Manchmal auch ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem man via Kreuzchen in einem vorbereiteten Formular widerspricht und ans Gericht zurückschicken muss (via Einschreiben).

Danach ist meistens Schluss.

Zitat:
Auf der Rechnung war auch der Vermerk bezahlt mit Paypal, was ich übersehen hatte.

Doof gelaufen. Aber das ist halt blöd, wenn er trotzdem eine Rechnung mit Bankdaten und Co mitschickt, die auf mehr als 0€ lautet.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Habe nur die Befürchtung das es unterm Strich für mich teurer wird, wenn ich nicht bezahle.
Ich hatte mein Problem einer Bekannten von uns (Rechtsanwaltsgehilfin) geschildert, die gemeint hat das wir nicht drum rum kommen würden die Forderung komplett zu begleichen.

Gruß und Danke,
Jäger123

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hat sie auch begründet, wieso? Hat sie zu meinen Argumenten etwas gesagt? Dass die Zahlung schuldbefreiend war und ein Fehlverhalten des Händlers dieses Problem ausgelöst hat?

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#9
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Im Prinzip sagte sie das gleiche was ein User aus einem anderen Forum meinte:
"da die Rechnung ja überwiesen war." Du bist NICHT im Recht. Du hast die Zahlungsbedinungen NICHT eingehalten und die Buchhaltung kann nicht spontan eine Zahlung verarbeiten, die sie nicht erhalten hat. Und erst Recht nicht wenn du dich nicht auf Zahlungserinnerungen meldest (da hätte man die Chance noch gehabt, es kostenfrei als Missverständnis zu klären)
Jetzt hast du zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht, der dir klar in Rechnung gestellt werden kann
Verzug ist Verzug. Ist Recht einfach. Kontopfändung und dann kriegen sie das Geld...


Ist das wirklich so einfach?
Das Problem ist, das ich nicht noch mehr Probleme bzw. Unkosten will.
Ich habe dem Inkasso ja schon 25,18€ für ihrer Unkosten zukommen lassen!

Gibt es ähnliche Fälle mit Erfolg?

Vielen Dank!
Gruß Jäger123

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Du hast die Zahlungsbedinungen NICHT eingehalten

Aha. War dir denn wirklich vollständig bewusst, wie rum es lief? War dir wirklich klar, dass du ausschließlich an PayPal zahlen durftest? Hier geht es nicht um Spekulation. Sobald es unklar war, sobald der Gläubiger dir zwei widersprüchliche Anweisungen erteilt, fällt ihm das auf die Füße und nicht dir.

Zitat:
und die Buchhaltung kann nicht spontan eine Zahlung verarbeiten, die sie nicht erhalten hat.

Sorry, aber das ist Quatsch. Es geht ausschließlich um die Frage, ob die Zahlung schuldbefreiend war und damit um die Frage, ob das Verhalten des Händlers irreführend war. Und wie du es geschildert hast mit der Rechnung und damit der Zahlungsaufforderung, an ihn zu überweisen, war das irreführend.

Auch ist vollkommen egal, was die Buchhaltung kann oder nicht kann. Du bist erst mal ausschließlich dem Händler verpflichtet und wenn der Händler Mist baut und dann nicht mal Paypal Bescheid gibt und informiert, dass dies längst bezahlt ist, dann ist das ein Problem zwischen Paypal und dem Händler und nicht für dich, denn deine Zahlung war schuldbefreiend.

Ich habe das auch einmal gesehen, da hatte der Händler auf solch einer Rechnung deutlich als Endpreis "0€" aufgeschrieben und in Schriftgröße 20 ein "Bereits bezahlt". War es bei dir so deutlich? Ich denke nicht, sonst hättest du das ja nicht übersehen.

Zitat:
Und erst Recht nicht wenn du dich nicht auf Zahlungserinnerungen meldest (da hätte man die Chance noch gehabt, es kostenfrei als Missverständnis zu klären)

Auch das ist uninteressant, denn entweder war die Zahlung schuldbefreiend, dann sind die Folgekosten nicht das Problem des Schuldners, da PayPals Forderung Unsinn war. Oder sie war es nicht.

Zitat:
Jetzt hast du zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht

Nein, den hat der Händler verursacht.

Zitat:
der dir klar in Rechnung gestellt werden kann

Nein, der dem Händler in Rechnung gestellt werden muss, da er gegen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Händler und PayPal verstoßen hat. Denn die sehen vor, dass der Händler keine gesonderte Zahlungsaufforderung versenden darf.

Zitat:
Verzug ist Verzug

Nein, bei schuldbefreiender Zahlung gibt es gerade keinen Verzug.

Zitat:
Kontopfändung und dann kriegen sie das Geld...

Auch Quatsch. So einfach gibt es ohne Titel keine Kontopfändung. Und dass es einen Titel gibt, ist fraglich.

Zitat:

Und das ist definitiv genug. Denn selbst wenn die Kosten durchsetzbar sind, reicht das für ein Schreiben einfacher Art. Mehr macht das Inkasso sowieso nicht.

Zitat:
aus einem anderen Forum

Darf ich übrigens mal fragen, wo das behauptet wird?

-- Editiert von mepeisen am 13.11.2018 06:08

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
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Habs gefunden. Den User Kirschkerze dort kannst du wirklich vergessen. Der arbeitet in der Inkassobranche und der wird dafür bezahlt, ständig Unsinn zu verbreiten.

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#12
 Von 
Jäger123
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Frischling
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Das hab ich mir auch sofort gedacht, das der aus der Inkassobranche ist....

Zu der Rechnung:
Es ist ganz normale Rechnung (hab keine Ahnung wie ich sie hier einfügen kann...)

Rechnungnummer RE123456

Pos. Art. Menge St. E-Preis G-Preis
1 xxx 1 19% 100,00 100,00
2 xxxx 1 usw.
3
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Netto: 92,97 MwSt: 17,67 Brutto: 110,64

RECHNUNGSBETRAG: 110,64€
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schriftgröße 8 oder 9:
Die gelieferte Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Zahlungsbedingung: Paypal bei Auftragserteilung
Vielen Dank für ihren Auftrag.



Kontodaten:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

so sieht die Rechnung ungefähr aus...

Vielen Dank für deine Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also so wie ich vermutet habe, irgendwo etwas kleiner gedruckt in einem Fast-Fließtext der Querverweis auf PayPal. Kein deutliches "BEREITS BEZAHLT" oder deutliches "0€ RESTSUMME". Damit hat meiner Meinung nach der Händler diesen Fehler provoziert.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja genau, hab den Zusatz erst bemerkt als es schon zu spät war...
ich hatte noch nie solch ein Problem, da ich noch nie eine Rechnung zu spät bezahlt habe.

Habe ich soeben bekommen!?
SandyDM vor 3 Stunden
@SandyDM

Hab jetzt auch nochmal gegoogelt und gesehen dass Paypal völlig im Recht ist. Es ist wohl so wie Rübezahl sagt, dass ihr über Paypal Kauf auf Rechnung gemacht habt. Also hat Paypal sofort an den Händler überwiesen und somit musstet ihr dann an Paypal zahlen und nicht an den Händler. Wenn ihr nicht auf Mahnungen reagiert und das rechtzeitig aufklärt, landet der Vorgang beim inkassobüro und ihr müsst die Gebühren zahlen.


Würden mit einem richterlichen Mahnbescheid dem ich wiederspreche, weitere Kosten auf mich zu kommen?
War der Fall mit Klarna erfolgreich?

Gruß,
Jäger123

-- Editiert von Jäger123 am 13.11.2018 16:38

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
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(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei GuteFrage laufen leider mehrere Leute rum, die der Inkasso-Branche zuzuordnen sind. Die haben das teilweise auch schon zugegeben. Die verbreiten dort teils wirklich haarsträubende Falschinfos.

Was den anderen Beitrag angeht, der ist mir da bisher noch nicht aufgefallen. Aber auch hier ist die Sicht "PayPal hat sowieso Recht" wieder viel zu eindimensional.

Wer zwei widersprüchliche Zahlungsanweisungen erhält, der kann letztendlich nicht richtig handeln. Theoretisch: Hättest du an Paypal bezahlt, hätte womöglich der Händler gemeckert, weil sein System denkt, es erwartet eine Überweisung von dir auf seinem Konto... Alles schon da gewesen.

Der Auslöser des Problems war nun mal der Fehler des Händlers und was auch immer da alles bei GF geantwortet wird, dieses "Paypal ist im Recht" ist einfach nur falsch.

Das, was vielleicht problematisch werden kann für dich ist die Frage, ob dieser Hinweis auf PayPal auf der Rechnung von dir hätte gesehen werden müssen. Und wenn ja, ob dir dann hätte klar sein müssen, dass du falsch überweist. Aber tendenziell sage ich da auch klar nein. Warum habe ich oben ja schon ansatzweise ausgeführt.

Zitat:
Würden mit einem richterlichen Mahnbescheid dem ich wiederspreche, weitere Kosten auf mich zu kommen?

Nö. Außer vielleicht Briefporto, für das Widerspruchs-Formular, was du mittels Einschreiben ans Gericht zurückschickst.
Bezahlen tut das alles der Gläubiger.

Unabhängig davon ist ein Mahnbescheid ja ohnehin Unsinn, denn du hast ja deutlich widersprochen. Wenn die nun Geld wollen, sollen sie direkt klagen. Normalerweise passiert das aber auch nie.

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#16
 Von 
Jäger123
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Ok, jetzt bin ich beruhigt!

Wenn ich den Zusatz früher gesehen hätte, hätte ich ja reagiert und versucht die Sache gerade zu biegen. Zudem hätte ich die Mahn-Mails nicht für Phishingmails gehalten, wie ich sie auch schon u. a. im Namen von Paypal in Vergangenheit erhalten habe... nur diese fand ich sahen relativ echt aus. Im Nachhinein weis ich auch warum.

Dann werde ich die Füße stillhalten und abwarten was noch alles kommt.

Vielen Dank für deine Mühe,du hasst mir echt sehr geholfen

Gruß Jäger123

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Zusammen!

Habe heute Post wegen der noch ausstehenden 45€ von den 70€ Inkassogebühr bekommen:

Wir sind mit der sofortigen Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt, sollte bis zum 22.11.2018 keine Zahlung bei uns eingehen. Die damit verbundenen Mehrkosten hätten Sie zu tragen! Wir fordern Sie somit in Ihrem eigenen Interesse nachdrücklich auf, die Zahlung fristgerecht zu leisten.

Heiße Luft! Oder?

Danke! Gruß, Läger123

-- Editiert von Jäger123 am 16.11.2018 14:08

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde darauf nicht reagieren.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Zusammen,

hatte heute schon wierder ein Schreiben in der Post:

Forderung der Firma Paypal PTE LTD
Kundennummere xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr Jäger123

Sie wenden sich gegen die geltend gemachten Inkassokosten.

Gemäß der einschlägigen Vorschriften des Rechtsdienstleisungsgesetz (RDG)/ Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) sind Inkassokosten bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Vergütung erstattungsfähig.
Im Regelfall sind Inkassokosten in Höhe einer entsprechenden 1,3 Gebühr gemäß VV RVG erstattungsfähig. Die Gebühr/Kosten werden auf Grundlage des Streitwerts, also der Höhe der Hauptforderung berechnet. Im vorliegenden Fall sind die berechneten Inkassokosten in Höhe von 70,20€ daher angemessen und werden zu Recht geltend gemacht.
Wir erwarten den Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von 45,31€ bis zum 27.11.2018
Nach dem ungenutzten Fristablauf werden wir das Verfahren fortsetzen.

MfG,
infoscore Forderungsmanagment GmbH


Muss ich hier irgendwas beachten?

Schriftlich wiedersprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Muss ich hier irgendwas beachten?

Nö.

Zitat:
Im Regelfall sind Inkassokosten in Höhe einer entsprechenden 1,3 Gebühr gemäß VV RVG erstattungsfähig

Das ist schlichtweg gelogen.

Zitat:
Schriftlich wiedersprechen?

Du hattest doch schonmal widersprochen. Brieffreundschaften sind unnötig. Die macht man mit Leuten, die man mag. Inkassos gehören sicher nicht zur Personengruppe für Brieffreundschaften...

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#21
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Zusammen!

Wie ja schon angekündigt habe ich die Frist am 27.11. versteichen lassen.
Darauf habe ich immer wieder Erinnerung-Mails mit Fristverschiebungen bekommen.
Einen Anruf bekam ich von einer jungen Frau, die eher verständnisvoll als fordernd war, sie hat sogar zugegeben das das Problem öfter vorkommt und bei Paypal bekannt ist. Der 2. Anruf war Vorgestern, dabei wurde mir erst angeboten das Infoscore, bzw. Paypal 20€ nachlassen würde, als ich ablehnte erhöhte er auf 25€ Nachlass. Er meinte zudem das er mir das Angebot ganz unverbindlich zuschicken würde und ich mir es bis zum 18.12. überlegen könnte, danach würde das Verfahren fortgesetzt.
Ich hatte zudem das Gefühl das ich mit einem Call-Center telefoniert habe....
Hier die Mail die bekam direkt als ich aufgelegt hatte:

Sofort Schuldenfrei durch einen Vergleich

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihre offene Forderung zu obigem Vorgang in Höhe von 46,78 EUR auf dem schnellsten Weg endgültig zu erledigen.

Hierzu haben wir mit unserer Auftraggeberin gesprochen und können Ihnen nun − aus Kulanz − das folgende Angebot unterbreiten:

Sie überweisen uns einen Vergleichsbetrag in Höhe von
20,00 EUR bis zum 18.12.2018

und wir erlassen Ihnen die restliche Forderung in Höhe von
26,78 EUR.

Dieses Angebot ist nur befristet gültig und bezieht sich ausschließlich auf das Aktenzeichen XXXXXXXXXXXX

Sollten Sie bis zur gesetzten Zahlungsfrist den Vergleichsbetrag nicht an uns bezahlt haben, ziehen wir unser Angebot zurück und es wird automatisch wieder die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig.

Nehmen Sie diesen Vergleich an und ersparen Sie sich dadurch unnötige Kosten.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH



Was haltet ihr davon?

Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße Jäger123

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte zudem das Gefühl das ich mit einem Call-Center telefoniert habe....

Natürlich hast du das. Das waren keine Anwälte oder juristisch vorgebildete Menschen. Die sind für solche Sachen viel zu teuer :-)

Zitat:
Was haltet ihr davon?

Wer genau weiß, dass er im Recht ist, der klagt und versucht sich nicht mit ständigen Diskussionen und Vergleichsangeboten. Die wissen, dass sie das nicht durchbekommen und dass du die richtigen Argumente gewählt hast. Die versuchen noch ein letztes Mal, dich zu verunsichern. Mehr ist das meiner Meinung nach nicht mehr.

Bei EOS kann es öfter vorkommen, dass sie einfach mal so auf die Tränendrüse drücken (Hey, es ist Weihnachten, wir schenken dir was und bieten einen Vergleich). Infoscore macht so Vergleichsangebote wirklich nur, wenn sie genau wissen, dass denen nichts zusteht oder wenn sie über viele Jahre hinweg erfolglos gepfändet haben und erwarten, dass auch in Jahrzehnten kein Einkommen mehr erwartet werden kann.

Wenn man die Mechanismen der Branche einmal durchblickt hat, ist es sehr einfach, so etwas einzuschätzen ;-)

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#23
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Genau so hatte ich es auch eingeschätzt.
Deshalb habe ich dem Mitarbeiter von Infoscore auch zu verstehen gegeben das ich sein Angebot nicht annehmen werde.
Bin gespannt was als nächstes kommt....

Grüße Jäger123

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Zusammen!

Hatte heute Post vom Amtsgericht bekommen. - Mahnbescheid!

Ich war eigentlich der Meinunung das das Thema jetzt einschläft und infoscore kapiert hat das die Forderungen an mich nicht gerechtfertigt sind. Nach dem ich ja Vergleichsangebote von infoscore und immer wieder zahlreiche Verschiebungen der Zahlungsfrist bekommen habe, die wie ich schon erwähnt hatte alle ignoriert habe, war ich schon überzeugt das da nix mehr kommt.

Aber heute hatte ich einen richterlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding/Berlin im Briefkasten.

Verwunderlich hier finde ich das der Mahnbescheid aus Wedding kommt, der Firmensitz von infoscore aber in 33415 Verl ist !?

Wie soll ich mich hier verhalten?
Wiederspruch für die gesamte Forderung einreichen (ca.45€+ca.60€ Verfahrenskosten und Nebenfordeungen)!
Soll ich noch eine Erklärung über die Vorderung von infosore verfassen und dem Wiederspruch beilegen?

(Oder das Thema abhaken und die Rechnung begleichen?)= Was ich nicht ganz einsehe, da ich den ursprünglichen Rechnungsbetrag ja fristgerecht bezahlt hatte!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß, Jäger123



-- Editiert von Jäger123 am 09.02.2019 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Verwunderlich hier finde ich das der Mahnbescheid aus Wedding kommt, der Firmensitz von infoscore aber in 33415 Verl ist !?

Relevant ist der Firmensitz des Gläubigers, nicht der des Inkassos. Berlin-Wedding ist zudem für alle Forderungen ausländischer Firmen zuständig.

Zitat:
Wiederspruch für die gesamte Forderung einreichen (ca.45€+ca.60€ Verfahrenskosten und Nebenfordeungen)!

Ich würde genau das tun.

Zitat:
Soll ich noch eine Erklärung über die Vorderung von infosore verfassen und dem Wiederspruch beilegen?

Nö. Auf dem Widerspruchsformular ist sowieso kein Platz dafür. Das Gericht interessiert sich dafür nicht, da es keinerlei Sachprüfung vornimmt.

Ansonsten hat sich an der Sachlage inhaltlich nichts verändert. Ich sehe immer noch keinen Grund, warum man noch irgendwas bezahlen sollte.

Ich persönlich würde sogar dem Gericht schrieben, dass man die Überleitung in einen Gerichtsprozess beantragt und einem Zurückziehen der Klage durch Infoscore/ PayPal grundsätzlich ablehnt. Aber das wäre meine Meinung.

Genauso kann man auch nichts weiter tun. Infoscore wird schreiben, dass man den Widerspruch begründen soll. Was man definitiv nicht tut. Maximal dann ein "Werte Infoscore. Offenbar haben ihre Anwälte die Vorlesungen geschwänzt. Nicht ich bin es, der etwas zu begründen hat, sie sind es. Ich erwarte ihre Klagebegründung, dann werde ich mich dazu äußern."

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Ist es rechtlch relevant das hierbei PayPal als Gläubiger auftritt? Da ich die Hauptforderung an PayPal ja zzgl. einer meiner Meinung angepassten Aufwandsentschädigung für infosore von ca 25€ angewiesen habe. Offen sind ja nur noch die 45€ für infosore...

Was kann eigentlich nach nach dem Wiederspruch passieren? Klage? Gerichtsvollzieher?

Danke! Gruß, Jäger123

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#27
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jäger123):
Was kann eigentlich nach nach dem Wiederspruch passieren? Klage? Gerichtsvollzieher?


Zunächst einmal muss Infoscore die restlichen Gerichtskosten einzahlen und dann die Klage begründen.

Davon erhälst auch Du eine Abschrift und kannst erwiedern. Dass kann einige Male hin und her gehen, dann beraumt das Gericht einen Verhandlungstermin an und es gibt ein endgültiges Urteil.

Zitat (von Jäger123):
Ist es rechtlch relevant das hierbei PayPal als Gläubiger auftritt?


Absolut, denn Du hast Paypal durch gesonderte Erklärung beauftragt die Forderung des anderen Vertragspartners (des Händlers) zu begleichen. Damit verbunden ist die Vereinbarung, dass Du Paypal das von denen auftragsgemäß vorverauslagte Geld überweist.

Diese Vereinbarung hast Du nicht erfüllt. Die von Deiner Frau an den Händler getätigte Überweisung war nicht schuldbefreiend.

Du wurdest in Verzug gesetzt, danach wurde das Inkasso eingeschaltet.

Die Inkassokosten sind bei diesem Sachverhalt grundsätzlich als Verzugsschaden durchsetzbar.

Zitat (von Jäger123):
Davon ab, dass Inkassogebühren nach Ansicht der gängigen Rechtsprechung nicht erstattungsfähig sind, ist insbesondere der Posten Inkassovergütung / Gebühr 1,3 und Posten Post- und Telekommunikationspauschale nicht nachvollziehbar und gerechtfertigt, da es sich in Bezug auf die Ermittlung meiner Daten nicht um einen besonders schwierigen Fall handelt.
Der Text ist rechtlich nicht haltbar. Bei dem Posten Post- und Telekommunikation handelt es sich zudem um eine aus der RA Gebührenordnung abgeleitete Pauschale.

Lediglich die Gebührenhöhe , also der 1,3 fache Satz wäre mit ausreichender Begründung angreifbar. Ob sich allein wegen der Differenz ein Rechtsstreit lohnt? Muss jeder für sich selbst entscheiden.

Zitat (von Jäger123):
Offen sind ja nur noch die 45€ für infosore...
Warte die Klagebegründung ab. Ich könnte mir vorstellen, dass 45 € Hauptforderung eingefordert werden, wenn ein Jurist die Klagebegründung verfasst (§ 367 BGB ).

Berry

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#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die von Deiner Frau an den Händler getätigte Überweisung war nicht schuldbefreiend.

Das ist leider aus Sicht des BGB völlig falsch. Natürlich war die Zahlung schuldbefreiend.

Zitat:
Die Inkassokosten sind bei diesem Sachverhalt grundsätzlich als Verzugsschaden durchsetzbar.

Nö. Es gibt keinen Verzug, da die Zahlung schuldbefreiend war.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#29
 Von 
Jäger123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Zusammen!

ich inzwischen nach dem Wiederspruch des Mahnbescheids wieder mal eine Mail bekommen. In dieser Mail will infosore wissen warum ich dem Mahnbescheid wiedersorochen habe. Anbei ist ein Formular das ich gleich ausfüllen soll. --> Was ich natürlich nicht tun werde....

Aufgefallen ist mir nur bei der Kostenaufstellung, das die Restforderung Paypal zugeschrieben wird. Aus meiner Sicht habe ich ja die Hauptforderung von Paypal plus 25€ an infosore angewiesen. also fordert doch infoscore von mir und nicht Paypal.

Ist dies Relevant oder nur ein Trick von infosore um die Leite zu verunsichern?

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Übler Taschenspielertrick. Musst du nicht ernst nehmen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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