Nachbar beschädigt Autos - Unterlassungsanspruch begründet?

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbar beschädigt Autos - Unterlassungsanspruch begründet?

Hallo zusammen,

folgendes fiktives Szenario:

Person A ist Halter von 4 Fahrzeugen. Davon parkt er zwei in seinen Garagen auf seinem Privatgrundstück. Zwei weitere parkt er vor seinem Haus. Die Fahrzeuge sind alle zugelassen.

Nun fühlt sich ein Nachbar B, welcher selbst über eine Garage verfügt, davon so gestört, dass er Person A bei der Stadt wegen der langen Standzeiten der Fahrzeuge anzeigt. Die Anzeigen liefen alle ins leere, bzw. wurden eingestellt. Es handelt sich um eine Anliegerstraße.

Nun werden seit 1 1/2 Jahren von Person A die Autos welche draussen parken zerkratzt. Der Schaden beläuft sich auf etwa 8.000€. Nun hat eines Nachts A, den Nachbarn B dabei erwischt, wie er die Spiegel zweier Fahrzeuge von A nach vorne verbog - dabei ging ein Spiegelglas zu bruch.

Kann A dem Nachbarn untersagen, "die Finger von seinen Fahrzeugen" zu lassen? Es gibt davon auch ein Video, welches aber allerdings warscheinlich nicht zulässig seien wird. Die Kratzer kann A seinem Nachbarn nicht Nachweisen.

Gruß

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich hätte doch eine Anzeige gemacht, wegen Sachbeschädigung.

Natürlich können Sie dem Nachbarn untersagen, die Finger von den Fahrzeugen zu lassen - ich dachte aber, Sie wollten daß er die Finger weg lässt ;)

Eine Unterlassungsverfügung wäre möglich, aber da Sie dem Nachbarn die Beschädigungen eh nicht nachweisen können (bis auf dieses eine Mal) ist die Frage, ob es sinnvoll ist. Aber erwirken wird man sie können, ja. Vielleicht schreckt es ihn ja ab, wobei ich da meine Zweifel hätte....

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich hätte doch eine Anzeige gemacht, wegen Sachbeschädigung.

Natürlich können Sie dem Nachbarn untersagen, die Finger von den Fahrzeugen zu lassen - ich dachte aber, Sie wollten daß er die Finger weg lässt ;)

Eine Unterlassungsverfügung wäre möglich, aber da Sie dem Nachbarn die Beschädigungen eh nicht nachweisen können (bis auf dieses eine Mal) ist die Frage, ob es sinnvoll ist. Aber erwirken wird man sie können, ja. Vielleicht schreckt es ihn ja ab, wobei ich da meine Zweifel hätte....


Es wurden Anzeigen gestellt, aber die Polizei nahm diese gegen Unbekannt auf, da die Herren der Ansicht waren, dass das Spiegel einklappen keine Straftat sei.

Mir geht es nur um eine Unterlassungsverfügung um ihm zu untersagen sich an meinem Eigentum zu schaffen zu machen. Damit sollte die Abschreckung eigendlich groß genug sein, denn bei Wiederholung gibts ja saftige Strafen.

Mir ging es eher darum, ob er vorbringen könnte, dass er sich durch die Autos gestört fühlt und ihn dies dazu verleitet hat...wäre aber eigendlich ja Blödsinn...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von MikeLitoris):
da die Herren der Ansicht waren, dass das Spiegel einklappen keine Straftat sei.

Stimmt, ist es auch nicht.



Zitat (von MikeLitoris):
Mir geht es nur um eine Unterlassungsverfügung um ihm zu untersagen sich an meinem Eigentum zu schaffen zu machen.

Das wird nicht klappen, denn diese wäre viel zu undifferenziert.



Zitat (von MikeLitoris):
Damit sollte die Abschreckung eigendlich groß genug sein, denn bei Wiederholung gibts ja saftige Strafen.

Naja, so hoch sind die auch nicht.
Und auch da hat man wieder das Problem, das man es beweisen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Die Beschädigung des (eigenen!) Spiegels hätte man durchaus als Sachbeschädigung anzeigen können.

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Unterlassungsverfügung konkret genug stellen. Nur "mein Eigentum" reicht da natürlich nicht aus.

Zitat:
Mir ging es eher darum, ob er vorbringen könnte, dass er sich durch die Autos gestört fühlt und ihn dies dazu verleitet hat...wäre aber eigendlich ja Blödsinn...
In der Tat. Mit der Argumentation gäbe er seine Tat ja zu und würde vermutlich noch zusätzlich eines auf den Deckel kriegen. Selbstjustiz ist nicht gerne gesehen.

-- Editiert von fb367463-2 am 07.11.2018 04:13

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Unterlassungsverfügung konkret genug stellen. Nur "mein Eigentum" reicht da natürlich nicht aus.
-- Editiert von fb367463-2 am 07.11.2018 04:13


Wie sähe eine konkrete Begründung denn in etwa aus? Ich meine, wenn ich ihm nachweisen kann, dass er den einen Spiegel umgeklappt und ihn dabei beschädigt hat, kann ich doch sehr wohl verlangen, dass er dies unterlässt. Das Spiegel nach vorne umklappen, stellt aus meiner Sicht eine Besitzstörung dar, da ich sie jedes mal wieder in die richtige Position bringen muss.

Wenn man in diesem Fall Anspruch auf Unterlassung hat, wieso kann man dies nicht auf alle Autos von A generell ausweiten? Sonst ist das ja ein Katz und Maus Spiel...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von MikeLitoris):
ch meine, wenn ich ihm nachweisen kann, dass er den einen Spiegel umgeklappt und ihn dabei beschädigt hat, kann ich doch sehr wohl verlangen, dass er dies unterlässt.

Stimmt, wenn ...
Nur kann man es hier ja offenbar nicht.



Zitat (von MikeLitoris):
Das Spiegel nach vorne umklappen, stellt aus meiner Sicht eine Besitzstörung dar, da ich sie jedes mal wieder in die richtige Position bringen muss.

Kommt darauf an, weshalb man das macht. Wenn es da bei ausgeklappten Spiegeln am Platz fehlt, wird man ein Problem bekommen...



Zitat (von MikeLitoris):
Wenn man in diesem Fall Anspruch auf Unterlassung hat, wieso kann man dies nicht auf alle Autos von A generell ausweiten?

Weil Nachbar B ja gar nicht wissen kann, welche Autos denn überhaupt unter "alle Autos von A" fallen würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von MikeLitoris):
ch meine, wenn ich ihm nachweisen kann, dass er den einen Spiegel umgeklappt und ihn dabei beschädigt hat, kann ich doch sehr wohl verlangen, dass er dies unterlässt.

Stimmt, wenn ...
Nur kann man es hier ja offenbar nicht.

Wer sagt das? Eine Aussage und Video reichen doch in der Regel. Nur weil etwas strafrechtlich nicht relevant ist, heißt es doch nicht dass es zivilrechtlich auch nicht relevant ist...

-- Editiert von MikeLitoris am 08.11.2018 12:38

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von MikeLitoris):
Wer sagt das?

Die Polizei.



Zitat (von MikeLitoris):
Nur weil etwas strafrechtlich nicht relevant ist, heißt es doch nicht dass es zivilrechtlich auch nicht relevant ist...

Stimmt, nur braucht es auch vor Zivilgerichten Beweise.



Zitat (von MikeLitoris):
Eine Aussage

Ist vor dem Zivilgericht erst mal nur eine Behauptung. Die müsste man in der Regel erst mal substaniert untermauern.



Zitat (von MikeLitoris):
Video

Da stellt sich erst mal die Frage nach der Legalität.
Ilegale Beweise taugen nicht - und führen auch schnell mal zu strafrechtlichen Konsequenzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10639 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da stellt sich erst mal die Frage nach der Legalität.


Ich habe den Nachbar zufällig dabei beobachtet, wie er mein Eigentum beschädigt und schnell ein Video davon gemacht.

Vollkommen legal.

Zitat (von MikeLitoris):
Es gibt davon auch ein Video, welches aber allerdings warscheinlich nicht zulässig seien wird.


Permanente Überwachung des öffentlichen Raumes ?
Dann nicht legal, bedeutet aber nicht, dass das Video im Falle eines Verfahrens nicht verwertet werden darf.

-- Editiert von spatenklopper am 16.11.2018 12:19

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wollte euch mal eine Rückmeldung geben. Der Nachbar hat zunächst nicht auf das Schreiben vom Anwalt geantwortet, die Klage wurde eingereicht und dem Nachbar vom Gericht nahegelegt die Erklärung zu unterzeichnen - dies tat er dann auch und ersetzte alle Kosten.

Wie warscheinlich wäre es, dass er nun auch für die vorherigen Schäden haftbar gemacht werden kann? Es gibt ja keine Beweise, außer dem Video und der Aussage, aber letztendlich ist die Warscheinlichkeit sehr hoch, dass er es auch war.

Wie würde diese Warscheinlichkeit im

a) Zivilprozess, wegen Schadenersatz
b) Strafprozess, wegen Sachbeschädigung

aussehen, dass er aufgrund dieser Vermutung verurteilt wird? In der unterzeichneten Unterlassungserklärung würde der Wortlaut in etwa lauten: "es zu unterlassen die Fahrzeuge von A zu berühren, beschädigen oder sonst in irgendeiner Weise auf die Sachsubstanz der Fahrzeuge einzuwirken". Das beobachtete Vergehen wird natürlich auch erläutert.
Es kann durch Zeugen bestätigt werden, dass dieser Nachbar schon länger ein Problem mit den Fahrzeugen und dem Geschädigten an sich hat...

-- Editiert von MikeLitoris am 08.12.2018 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

50:50, würde ich schätzen ;)

Oder nein, weniger als 50%. Auf eine bloße Annahme hin wird vermutlich eher keine Verurteilung erfolgen.

-- Editiert von fb367463-2 am 08.12.2018 18:41

Signatur:

"Valar Morghulis"

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