Widerruf eines Mobilfunkvertrags mit Rufnummernportierung

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Widerruf eines Mobilfunkvertrags mit Rufnummernportierung

Guten Tag,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Ich habe vor wenigen Tagen bei der Telekom eine so genannte Family-Card inklusive Mitnahme meiner 1&1-Rufnummer bestellt, weil ich eigentlich nicht vorhatte jedem eine neue Nummer zu geben. Zu dem Zeitpunkt besaß ich aber bei der Telekom bereits eine Family-Card mit einem Tarif, der nur eine Flatrate für Gespräche und SMS ins Telekom-Mobilfunknetz beinhaltete sowie 300 MB Datenvolumen. Dies reichte für mich nicht aus. Dann aber entschloss ich mich doch dafür mit dieser Family-Card durch eine Vertragsverlängerung in einen für mich geeigneten Tarif zu wechseln und erbat die Stornierung der Rufnummernmitnahme. Ich wollte einfach nicht noch 30 Euro für die Portierung bei 1&1 ausgeben. Vonseiten der Telekom-Hotline teilte man mir zunächst mit, dass ich dies schriftlich fixieren müsse, in der Telekom-Community wurde ich dann an eine spezielle Rufnummer für Neuverträge verwiesen, doch dort konnte man den Auftrag erst einmal gar nicht finden. Eine andere Dame des Kundenservice erklärte mir dann, dass die Portierung nicht mehr storniert werden könne, weil diese bereits in einer Woche ausgeführt wird. In der Kommunikation via FB-Messenger mit dem Telekom-Hilft-Team bat man mich diesen Widerruf ebenfalls schriftlich zu verfassen.

Meine Frage ist nun: Was geschieht mit dem Vertrag, nachdem ich den Widerruf schriftlich per E-Mail verfassst und versendet habe? Muss ich für den Vertrag bei der Telekom und die Portierung bei 1&1 wirklich aufkommen oder muss die Telekom mir die Kosten für die Rufnummernportierung erstatten, weil von deren Seite eine Stornierung der Portierung angeblich nicht mehr möglich sein soll? Vonseiten des Telekom-Hilft-Teams im FB-Messenger wurde mir noch suggeriert, dass nach einem schriftlichen Widerruf wohl eine Stornierung möglich ist, gleiches wurde mir auch vom ersten "Hotliner" telefonisch erklärt.

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 09.11.2018 23:31

-- Editiert von DerPilz am 09.11.2018 23:34

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15 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
erbat die Stornierung der Rufnummernmitnahme.

Teil-Widerruf gibt es nicht. Entweder alles widerrufen = keine Kosten (es sei denn im Kleingedruckten steht eine Falle).
Oder nur Vertragsoption Portierung stornieren, was keine Erstattung bringen wird, wenn der eigentliche Vertrag nicht widerrufen wird.

-- Editiert von Mr.Cool am 10.11.2018 14:28

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Das heißt also das ich tatsächlich weder für die Rufnummernmitnahme noch für den neuen Vertrag an sich aufkommen muss?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Außerdem hast Du einen Denkfehler: die Portierungsgebühr an 1&1 ist durch Ausführung der Dienstleistung weg.

Im Prinzip kommen sonst keine Kosten seitens Telekom, da Du so gestellt werden musst wie ohne Vertragsschluß. Diese Klausel bzgl. Widerrufsrecht bezieht sich immer auf den NEUEN Vertragspartner und hat genaugenommen keine Auswirkung auf den alten Vertragspartner.
Fragt sich nur was mit der Nummer passiert (Nirwana?) und ob da keine Falle eingebaut ist mit Verzicht auf Widerruf.

Warum hast Du nicht mit dem abgebenden Provider gesprochen?

-- Editiert von Mr.Cool am 10.11.2018 16:39

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Dumme Nachfrage: Was heißt das die Portierungsgebühr durch die Ausführung der Dienstleistung weg ist?

Ich habe noch nicht mit 1&1 Als abgebenden Anbieter gesprochen, weil ich aus vergangenen Portierungen weiß dass hier nur der aufnehmende Anbieter etwas tun kann, dieser hat auch die Portierung beauftragt und kann diese daher als einziger wieder stornieren.

Gruß

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn die Dienstleistung der Portierung erbracht ist, dann wird mit Recht berechnet.

Du hast zuviel von Telekom geschrieben, aber kein Wort zu 1&1 und was mit der Nummer werden soll.

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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Die Nummer kann ruhig verfallen. Zuerst wollte ich diese auf eine zweite Family-Card der Telekom portieren, da ich schon eine habe und mir dachte das ich das Geld daher sparen kann, wenn ich meinen Kontakten bloß eine neue Nummer mitteile, habe ich den Vertrag für die neue SIM widerrufen. Damit spare ich zum einen die 30 Euro Portierungsgebühr und 10 Euro Aktivierungsgebühr bei der Telekom.

Die Portierung soll erst am 15.11.2018 ausgeführt werden, daher ist die Dienstleistung noch nicht erbracht worden.

Gruß

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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Was mich auch wundert ist, dass mir von der Telekom nach Bestellung der neuen Family-Card keine Bestellbestätigung mit Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Muss man mich nicht mehr über mein Widerrufsrecht aufklären?

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Die Portierung soll erst am 15.11.2018 ausgeführt werden, daher ist die Dienstleistung noch nicht erbracht worden.
Gewisse Firmen buchen bereits ab Anfrage und dann wird es schwer das zu verhindern. Natürlich muß über das Widerrufsrecht belehrt werden, sofern Fernabsatz.

-- Editiert von Mr.Cool am 10.11.2018 17:55

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#9
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich wurde nicht belehrt und es ist Fernabsatz, da ob die Bestellung über den Chat der Telekom erfolgt ist. Wie verhält es sich wenn ich nun nicht belehrt wurde?

Gruß

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

hat nur Einfluß auf den Fristbeginn

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#11
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich habe noch nicht verstanden ob ich von der Telekom, wenn die Portierung der Nummer bei 1&1 nicht mehr gestoppt werden kann, ich aber den Vertrag wirksam widerrufen habe, die Portierungsgebühr ersetzt verlangen kann. 1&1 werden diese zurecht berechnen, aber da ich den Vertrag widerrufen habe, müsste mir diese Gebühr, wenn die Telekom die Portierung nicht mehr stoppen konnte, erstattet werden, oder nicht?

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Von wem und warum?
Eher könnte man bei 1&1 reklamieren, da die Dienstleistung nicht ausgeführt wurde. Die Telekom wird dafür nicht haftbar zu machen sein.

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#13
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Warum bei 1&1? 1&1 führen doch den Auftrag aus, den die Telekom in meinem Namen erteilt haben. Ich habe bei der Telekom online, d.h. im Chat, einen Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme abgeschlossen, den ich aber kurzzeitig später wiederrief. Warum muss ich dann etwas bei 1&1 reklamieren? Ich habe den Vertrag bei der Telekom widerrufen, dazu gehört dann auch das Storno der Rufnummernmitnahme, weil dies im Neuvertrag umfasst war. Daher müsste mir die Telekom doch die Kosten, die mir bei 1&1 entstehen, da die Telekom die Portierung nicht mehr stoppen können, ersetzen, oder nicht? Wenn nein, warum nicht?

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#14
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Aus welchen Teilen des Widerrufsrechtes leitest du Schadensersatzanspüche her, die aus deiner Handlung resultieren?

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#15
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Hat sich erledigt, mir wurden die genannten Beträge als Guthaben ausgezahlt, daher ist das Thema beendet.

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