Flachdach Notüberlauf

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503200-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Flachdach Notüberlauf

Liebe Users und Helfer!

Vielleicht kann jemand uns helfen. :(

Unser Fall:

Sehr starkes Regen!!! Im Schlafzimmer habe ich dann bemerkt dass ein Wasserfleck sich oben an der Wand gebildet hat. Das Zimmer ist neben einem Flachdach. Wir haben den Fall dann gleich an die HV gemeldet. Nach ca. einem Monat wurde uns dann mitgeteilt dass das verstopfte Ablaufrohr die Ursache war.
Durch die Verstopfung konnte das Wasser nicht abfließen, wodurch die Hochzüge/Abdichtungsebene vom Wasser überschritten wurde. Und dadurch ist zu einem Wassereintritt in benachbarte Zimmer gekommen ist.

Laut Bauträger: Die Verstopfung wurde dann Behoben und somit ist die Sache erledigt. Wir haben den Bauträger nochmals gefragt ob es möglich wieder zu Wassereinttitte kommen soll falls der Abfluß wieder mal verstopft sein sollte. Antwort von Bauträger: Das Wasser hat die Dichtungsebene überschritten aber das Ablaufrohr wurde jetzt gereinigt und durchgängig gemacht.....
Unsere Frage wurde irgendwie nicht richtig beantwortet. Laut Bauträger, nachdem eine Feuchtigkeitsmessung stattfand, dass die Wand trocken/normal sei.

Nun habe ich herausgefunden dass das Flachdach nur "eine" Hauptentwässerung hat und keine zusätzliche Notablauf hat. Hätte das Flachdach eine Notentwässerung wäre es vielleicht nicht zu einem Wassereintritt gekommen.
FRAGE: Ist es gesetzlich entsprechende Notentwässerungen (z.B. Notüberlauf) bei Flachdächern Pflicht vorzusehen? Wenn ja, ich als Wohnungseigentümer was wäre dann die nächsten Schritte?
Vielen Dank im voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go503200-65):
Unsere Frage wurde irgendwie nicht richtig beantwortet.

Naja, vermutlich fand der Bauträger keinen Hellseher unter seinen Mitarbeitern ...



Zitat (von go503200-65):
Ist es gesetzlich entsprechende Notentwässerungen (z.B. Notüberlauf) bei Flachdächern Pflicht vorzusehen?

Da müsste man mal schauen ob eine bei dem Bauwerk notwendig gewesen wäre.
Die DIN Normen sehen zwar Notentwässerungen vor, aber es kann auch darauf verzichtet werden (z.B. bei Dächern in Massivbauweise).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go503200-65):
Ist es gesetzlich entsprechende Notentwässerungen (z.B. Notüberlauf) bei Flachdächern Pflicht vorzusehen?
Moin. Ja. Es wird iaR verlangt. Ein Gesetz gibt es nicht. Aber es gibt genau dafür die DIN 18531 und weitere Fachregeln. Das sind bindende technische Vorschriften, eigentlich jeder in der Branche kennt sie. *Flachdach-Richtlinien* ist der geläufige Ausdruck, sie gehören zum Handwerkszeug der Dachdecker. Auch für Planer und Bauleiter sind diese Regeln kein Spezial-Fach-Geheimnis.
Zitat (von go503200-65):
Wenn ja, ich als Wohnungseigentümer was wäre dann die nächsten Schritte?
Als Eigentümer kannst du der HV zunächst ein höfliches und sachliches Schreiben zukommen lassen. Du kannst dich bedanken, dass sie die (alte) Verstopfung endlich beseitigt haben (das gehört sowieso zu Wartungs-und Instandhaltungsarbeiten der HV und wurde wohl nie bzw. selten gemacht). Du solltest aber auch darauf hinweisen, dass die Fachregeln eben für Flachdächer einen solchen Notüberlauf verlangen. Der hat weniger mit möglicher Verstopfung als vielmehr mit der schadenfreien Ableitung bei Starkregenfällen zu tun.
Der Bauträger ist noch involviert? Wie alt ist denn das Gebäude?
Es ist aufwändig und teuer. Aber es wird verlangt. Schon beim Bau wird es verlangt, es ist also höchstwahrscheinlich ein Baumangel.
Warst du auf dem Dach? Oder hast du schon Fachliteratur gewälzt? ;)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Es wäre relevant zu wissen, von wann das Gebäude ist! Denn es muss nicht immer alle topaktuellen Bauvorschriften erfüllen, sondern nur die, die zu dem Zeitpunkt galten, als das Gebäude gebaut bzw. als es grundlegend in diesem Bereich saniert wurde! Und gerade die rechtlichen Vorschriften mit den Notabläufen wurde kürzlich erst überarbeitet.

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go503200-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Der Bauträger ist noch involviert? Wie alt ist denn das Gebäude?
Es ist aufwändig und teuer. Aber es wird verlangt. Schon beim Bau wird es verlangt, es ist also höchstwahrscheinlich ein Baumangel.
Warst du auf dem Dach? Oder hast du schon Fachliteratur gewälzt? ;)


Danke für deine Antwort und Sorry für die verspätete Rückmeldung... Ja der Bauträger ist noch involviert! Baujahr 2017... Wir haben die Wohnung also April 2017 gekauft, im Jänner 2018 Schlüssel bekommen und eingezogen.

Letztes Wochenende hat es andauernd geschneit und auch teilweise geregnet und somit hat sich der Fall wiederholt, die gleiche Stelle im Schlafzimmer war wieder nass. Ich gehe jetzt davon aus dass das verstopfte Rohr nicht die Ursache war. Ich war dann am Dach und man kann sehen dass es kein Wandanschlußprofil gibt. Könnte diese vielleicht die Ursache sein?
LG und vielen Dank im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go503200-65):
Ich gehe jetzt davon aus dass das verstopfte Rohr nicht die Ursache war.

Sieht so aus.

Nun sollte man den Bauträger und HV informieren, das es dort noch genau das gleiche Problem gibt und die Ursache offenkundig nicht behoben wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go503200-65):
Könnte diese vielleicht die Ursache sein?
Na, jedenfalls ist doch klar, dass das Wasser von aussen kommt. Also ist das eine Sache des Bauträgers. Der muss den Mangel suchen, finden und feststellen und dann Mangel und Schaden beseitigen.
Du brauchst selber keine Ursachenforschung betrieben. Das ist gar nicht gut.
Es genügt, schriftlich und nachweislich vom Bauträger die Mangel-und Schadensbeseitigung unter Fristsetzung zu verlangen.
Zitat (von go503200-65):
Ich gehe jetzt davon aus dass das verstopfte Rohr nicht die Ursache war. Ich war dann am Dach und man kann sehen dass es kein Wandanschlußprofil gibt.
Das sollte der Bauträger sich selber ansehen.
DER muss das untersuchen und den Mangel beheben.

Was hast du denn seit 8 Wochen in Richtung Bauträger gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

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