Hallo,
Wir haben bei unserem Haus in der Baugenhemigung eine Duplexgarage vorgeschrieben, um die geforderten 2 Kfz-Stellplätze zu erfüllen. Aus Platzgründen gibt es keine andere Möglichkeit 2 Stellplätze auszuführen.
Da wir nur einen Stellplatz benötigen, würden wir gern auf eine Duplexgarage verzichten, und eine Einzelgarage anstelle bauen.
Prüft die Gemeinde überhaupt den geforderten Garagentyp? - Welche Folgen/ Konsequenzen / Kosten könnten auf uns zu kommen, wenn wir uns über die Baugenehmigung
hinweg setzen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Herzlichen Gruß,
Autofrei
Einzelgarage statt vorgeschriebener Duplexgarage
Verbaut?
Verbaut?
Die Gemeinde kann eine Ablösegebühr für den fehlenden Stellplatz verlangen. Die Höhe ist dabei variabel und aus der entsprechenden Gemeindesatzung zu entnehmen.
ZitatPrüft die Gemeinde überhaupt den geforderten Garagentyp? :
Ja, das machen die durchaus.
ZitatWelche Folgen/ Konsequenzen / Kosten könnten auf uns zu kommen, wenn wir uns über die Baugenehmigung hinweg setzen? :
Nutzungsuntersagung, Bußgeld, Zwangsgeld.
Dazu noch Abriss des Schwarzbau und die Kosten für die Neuerrichtung.
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Hallo,
ich möchte unbedingt zu der Doppelgarage raten, ihr werdet mir in ein paar Jahren dankbar sein (ich kenne viele Eigentümer mit zuwenig Garagenstellplätzen, aber keinen mit zu viel).
Wie habt ihr denn eigentlich geplant? Also was soll alternativ auf den Platz der 2. Garage?
Stefan
Bei einer Duplexgarage stehen m.E. die Autos übereinander.
ZitatHallo, :
ich möchte unbedingt zu der Doppelgarage raten, ihr werdet mir in ein paar Jahren dankbar sein (ich kenne viele Eigentümer mit zuwenig Garagenstellplätzen, aber keinen mit zu viel).
Wie habt ihr denn eigentlich geplant? Also was soll alternativ auf den Platz der 2. Garage?
Stefan
ZitatBei einer Duplexgarage stehen m.E. die Autos übereinander. :
Richtig. Duplexgarage ist eine Garage mit Parkliftanlage.
Stefan Duplexgarage,
nicht nebeneinander sondern aufzugsähnlich übereinander.
https://www.youtube.com/watch?v=h4RRgvhUqpk
Berry
ZitatDie Gemeinde kann eine Ablösegebühr für den fehlenden Stellplatz verlangen. Die Höhe ist dabei variabel und aus der entsprechenden Gemeindesatzung zu entnehmen. :
Danke. In der Gemeindesatzung ist tatsächlich eine Stellplatzsatzung, in der die Höhe der Ablösegebühr festgeschrieben ist.
Hallo,
oh, danke, wüsste ich nicht (ich kannte die Dinger zwar, aber nicht den Namen).
Gibt es das überhaupt - wirtschaftlich(!) - für eine Einzelgarage? Die müsste ja dann 4 Meter hoch sein, allein das kostet ja mehr als 2 Einzelgaragen.
Als Auflage halte ich das jedenfalls für unzumutbar.
Stefan
ZitatHallo, :
oh, danke, wüsste ich nicht (ich kannte die Dinger zwar, aber nicht den Namen).
Gibt es das überhaupt - wirtschaftlich(!) - für eine Einzelgarage? Die müsste ja dann 4 Meter hoch sein, allein das kostet ja mehr als 2 Einzelgaragen.
Als Auflage halte ich das jedenfalls für unzumutbar.
Stefan
Richtig. Eine solche Garage ist höher, deshalb man dafür noch eine 1,80m tiefe Grube vorsieht. Des weiteren sind diese Liftsysteme auch wartungsintensiv...
Ich kann sehr gut verstehen, dass du dir den Parklift gerne ersparen möchtest - horrende Herstellungskosten, laufende Wartungskosten und hohe Störanfälligkeit. Das macht man nur, wenn es nicht anders geht. Wirtschaftlich ist das wirklich nicht - gerade wenn es nur um 1 zusätzlichen Stellplatz geht.
Aber die "Auflage" wird ja nicht von ungefähr gekommen sein.
Üblicherweise entscheidet man sich für Doppelparker, wenn anders die für das geplante Vorhaben notwendigen Stellplätze nicht umzusetzen sind.
Dass ihr den 2. Stellplatz nicht "benötigt" ist deine persönliche Meinung?
Oder seid ihr auch sonst von der genehmigten Planung abgewichen, sodass jetzt nur noch 1 Stellplatz notwendig*) ist?
*)notwendig = nach öffentlich rechtlichen Vorschriften - Bauordnung, Stellplatzsatzung
Einfach einen notwendigen Stellplatz wegzulassen ist wirklich nicht ratsam.
Wenn es rauskommt, dann hast du auch ein bauaufsichtliches Verfahren mit "Strafzahlungen" am Hals und musst ggf bei der Gemeinde darum bitten den notwendigen Stellplatz ablösen zu dürfen (i.d.R. ist die Gemeinde nicht dazu verpflichtet dir dieses "Privileg" zu gewähren). Schlimmstenfalls zahlst du Strafe und musst den Doppelparker nachträglich noch herstellen.
Bei nur 1 Stellplatz dürfte die Ablöse doch wohl deutlich günstiger sein als der Doppelparker
Euer Ansinnen ist ja nachvollziehbar. Was spricht aber dagegen, einen Versuch zu machen, das ganze MIT Einbezug des Bauamtes zu ändern?
Zitat:Richtig. Eine solche Garage ist höher, deshalb man dafür noch eine 1,80m tiefe Grube vorsieht. Des weiteren sind diese Liftsysteme auch wartungsintensiv...
Das weiß man aber schon vorher, da der Architekt/Entwurfsverfasser in der Kostenschätzung die Aufwendungen für den Doppelparker (hoffentlich) berücksichtigt hat.
Ich würde den offiziellen Weg bestreiten, um Strafen zu umgehen. Beim Bauamt nachfragen und falls möglich, eine Tektur zum Bauantrag einreichen (lassen).
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