Auf Fertigstellung klagen

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ripperlord
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf Fertigstellung klagen

Wir haben im Landkreis ******* einen Lizenzpartner wo wir seit Jan. 2017 den Vertrag unterschrieben haben. Es sollte auch im Jahr 2017 gebaut werden. Es kam der Jun. Chef dieser Firma und meinte er brauch unbedingt die Finanzierung somit haben wir April 2017 finanziert.Nun kam vom Bauträger die Info das der Landkreis schuld sei es könne wegen Unstimmigkeiten nicht gebaut werden. Es wurde dann mal endlich im Juni 2018 los gebaut. Im Vertrag steht 6 Monate + Trocknungszeiten.Leider zählt das erst ab Beginn des setzens der Bodenplatte und nicht des unterzeichnen des Vertrags. Nun meine Frage der Bauträger kümmert sich in keinerlei hinsicht wir bekommen keine Termine wenn nur wage und alles mit wochenlangen Verzug. Es ist auf dem ganzen Baufeld meistens nur 1 Firma mit 1-2 Leuten für etliche Häuser zuständig um dort zu arbeiten, daher wird niemand fertig. Natürlich ist ein Haus fertig wo der Bauantrag 2 Wochen nach uns eingereicht wurde und zwar das der Bauleitung die dort mit wohnt. Also haben wir gesehen das ein Haus in 4 Monaten hätte fertig sein können. Nun wird wieder nichts getan wir haben nicht mal eine Heizung wodurch im Winter nicht gearbeitet werden kann. Zu allen Übel kam der Bauträger mit seiner 2. Firma und muss die Straße machen was Monate dauert. Er droht uns bereits wenn wir weiter Ärger machen das er unseren Bau stoppt usw. Nun meine Frage 6 Monate + Trocknung nach Bodenplatte laut Vertrag , in die Trocknung zählt doch nur Innenputz oder, der Trockenbauer konnte angeblich 6 Wochen innen nichts machen daher trotz Heizlüfter, angeblich alles so nass sei. Wir bekommen keine Fertigstellung usw, durch die Straße weil alles wage ist und immer nur weitere Ausreden.
Wir überlegen das Geld zu investieren um auf Fertigstellung zu klagen. Es kann ja nicht sein das jede Woche neue ausreden kommen warum nicht gebaut werden kann. Bald ist Winter und dann ist es kalt. haha.
Ich weiß ich habe mir mit dem Vertrag selber ins Bein geschossen und Aufgrund des Grundstückmangels mit dieser Firma gebaut.
Bringt es sich in dem Fall rechtlich beraten zu lassen oder ist das rausgeschmissenes Geld?

-- Editiert von Ripperlord am 14.11.2018 10:49

-- Editiert von Ripperlord am 14.11.2018 11:12

-- Editiert von Moderator am 15.11.2018 20:13

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9 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ripperlord):
Im Vertrag steht 6 Monate + Trocknungszeiten.Leider zählt das erst ab Beginn des setzens der Bodenplatte und nicht des unterzeichnen des Vertrags.
Moin, ja, das ist sehr üblich. Es steht aber schon von Beginn an im Vertrag.
Zitat (von Ripperlord):
Nun meine Frage
Ich finde keine.
Zitat (von Ripperlord):
Er droht uns bereits wenn wir weiter Ärger machen
Welchen Ärger macht ihr denn?
Zitat (von Ripperlord):
Nun meine Frage
Ich finde keine.
Zitat (von Ripperlord):
Trocknung zählt doch nur Innenputz oder,
Das muss auch im Vertrag stehen, oft gehört auch der Estrich dazu.
Zitat (von Ripperlord):
Wir bekommen keine Fertigstellung usw, durch die Straße
Ist die Straße nur für euch, also nur zu eurem Baugrundstück?
Zitat (von Ripperlord):
Es kann ja nicht sein das jede Woche neue ausreden kommen warum nicht gebaut werden kann.
Sorry, doch, das kann sein. Diese Fa. macht es doch gerade.
Zitat (von Ripperlord):
Es wurde dann mal endlich im Juni 2018 los gebaut
Da schaue ich in den Vertrag und finde 6 Monate + Trocknungszeiten. Warum seit Juni 2018 das Haus total nass ist, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass ganz Deutschland einen Jahrhundertsommer mit Hitze und extrem wenig Niederschlag hatte und auch im Herbst siehts nicht viel anders aus.
Aber Bauzeit ab Juni +6 Monate+ Trocknungszeit sind ca. Ende Dezember 2018.
Nun meine Fragen:
1-Wie droht der BT euch?
2-Wann sind Teilsummen zu zahlen?
3-Was bedeutet Fertigstellung?
4-Wie ist jetzt aktuell der Bautenstand?
5-Baut ihr massiv?
6-Was sind eure Eigenleistungen?
7-Was willst du beklagen bzw. erreichen?
Noch eine letzte Frage:
8-Was steht im Vertrag zu Verzögerungen/Bauzeitüberschreitung?

-- Editiert von Anami am 14.11.2018 11:43

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#2
 Von 
Ripperlord
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe es etwas komisch geschrieben, es ist nur schwierig alles zusammen zu fassen,daher es schon Jahre geht.
1.Er hat uns gedroht die Baustelle bei uns zu stoppen. Er macht der Straße für alle + unsere Zufahrten, damit wollte er uns drohen daher er berechtigt ist die Straße beim Bau zu sperren das nicht weiter gebaut werden kann, nur wenn muss er es doch für alle Parteien machen oder und nicht nur weil ihm was nicht passt bei mir?
2. Die Teilsummen sind immer nach dem fertig gestellten Abschnitt zu zahlen, aber die Freistellungsfreie Zeit der Bank ist natürlich schon längst um das kostet natürlich.
3.Fertigstellung bedeutet Estrich , Bodenbeläge & Malerarbeiten muss ich selber machen.
4, Der Baustand ist seit 8 Wochen das die Dämmung im Dach eingebracht wurde & nächste Woche der Trockenbau angefangen wird, dann folgt Santitär Heizung / Rohrinstall. , Elektro Restarbeiten , Estrich & Treppeneinbau. Fließen Santitäranlagen & Fußboden mache ich in Eigenleistung.
5. Ja massiv
6. Siehe 4.
7. Ich will erreichen das er uns nicht ständig hin hält und ob es so rechtens ist einen im April 2017 finanzieren zu lassen und erst Mitte 2018 anzufangen, das stand nie fest nirgendswo schriftlich usw. Daher B Plan.
Nur kann die Baufirma sowas einfach machen und Jahre später erst das Haus fertig stellen.?
Zudem möchte ich das bekannt wird das diese Firma so unseriös baut,damit nict andere mit den bauen und in die Falle tappen.es schreckt ja schon ab das sie einen Jan. den Vertrag unterschreiben lassen &April. 2017 finanzieren lassen und 1 Jahr später erst langsam losgebaut wird, keine Fragen beantwortet werden, keine Termine abgestimmt werden. Jedesmal stehen die Gewerke Wochen verspätet einfach da. daher er sich überall ins tolle Licht stellt, und bei jeder Bewertung im Internet den Leuten droht mit Baustopp. Das wissen wir durch Bekannte.
8. Ab 6 Monaten + Trocknungszeit Estrich inbegriffen, + höhere Gewalt also Materiallieferungen die nicht erfolgten usw. nach den 6 Monaten+ .... 50€ am Tag.


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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Sind denn schon Trocknungszeiten angefallen? Vermutlich noch nicht, weil ja kein Estrich drin ist (der muss ja in der Regel trocknen). Dann ist's doch einfach:

Baubeginn (Bodenplatte) + 6 Monate. Übliche Trocknungszeiten liegen bei ca. 2-3 Wochen mit anständigen Bautrocknern. Werdes es wesentlich mehr als 4 Wochen, würde ich eine Begründung dafür fordern. Ab dem Tag, an dem die Bautrockner laufen, mitzählen - und am besten mitkontrollieren. Die Bautrockner müssen JEDEN Tag ggf. 2x ausgeleert werden, die holen nämlich ordentlich Wasser aus dem Bauwerk. Wenn man das nicht macht, schalten die sich halt ab und stehen formschön als Dekoration im Raum.

Ich würde mit dem Bauträger nur schriftlich kommunizieren, was das Thema angeht. Mach ihn auf den Vertrag aufmerksam, äußere Bedenken, dass er die zugesagte Bauzeit nicht einhält und dass Du ab dem Tag 1 des Verzugs die vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen wirst. Ich würde auf einen verbindlichen Bauzeitenplan bestehen, aus dem hervorgeht, dass die zugesagten Fristen eingehalten werden. Bei Verzögerungen höflich aber bestimmt schriftlich auf diesem Umstand aufmerksam machen.

Inwiefern nicht erfolgte Materiallieferungen "höhere Gewalt" sein sollen, erschliesst sich mir nicht - das ist doch im Verantwortungsbereich des Bauträgers. Soll er sich halt vertrauenswürdige Lieferanten suchen, die zugesagte Lieferungen einhalten - das versuchst Du ja auch. ;)

Was ich ggf. akzeptieren würde, wäre tatsächliche höhere Gewalt (Sturmtief am Tag, wenn der Dachstuhl gesetzt werden sollte o.ä.). Aber da hört's dann auch auf.

Hört mit dem Rumgeeiere auf und stellt Euch auf die Hinterbeine.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ripperlord):
und ob es so rechtens ist einen im April 2017 finanzieren zu lassen und erst Mitte 2018 anzufangen,
Ja, das dürfte erlaubt sein, wenn es auch sehr ärgerlich für die Bauherren ist. Es sei denn, im Vertrag findet sich eine Klausel über den Baubeginn im ZUsammenhang mit der Finanzierung.
Zitat (von Ripperlord):
Ich will erreichen das er uns nicht ständig hin hält
Jetzt zählt die Fertigstellungsklausel. Und nach dem F-termin kannst du 50,- pro Tag einbehalten.
Führe bitte genau Protokoll, wann was gemacht wird. Wenn möglich, geh nicht vorher mit deinen Eigenleistungen rein...sondern mach bitte eine richtige Übergabe/Abnahme. Es kommt nun wirklich nicht mehr auf 2-3 Monate an. Er spielt euch sonst aus und behauptet, ihr hättet ihn behindert, seine Leistungen fertig zu stellen.

Zitat (von little-beagle):
und stellt Euch auf die Hinterbeine.
Und die wären??

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von little-beagle):
und stellt Euch auf die Hinterbeine.
Und die wären??


Dem Bauträger nicht auf den Senkel gehen, sondern ihn nachvollziehbar und wirksam zum Arbeiten anhalten. Indem man die Baustelle überwacht. Ihn schriftlich in Verzug setzt, wenn einzelne Gewerke nicht oder zu spät kommen (passiert auf jeder Baustelle, ist auch nicht tragisch, aber der Bauträger muss merken, dass man seinen Bauzeitenplan ernst nimmt).

Das ganze Rumgenöle bzgl. Straßenanbindung und wasauchimmer ist ein Nebenkriegsschauplatz, den keiner braucht. Einfach ignorieren - es geht nur darum, dass das Haus fristgerecht fertig wird und natürlich (noch wichtiger) die Qualität stimmt.

Der Bauträger wird ggf. versuchen, sich mit dem Wetter rauszureden. Das geht aber nicht, wenn er im Juli anfängt und dann im Dezember nur aus dem Grund nicht weitermachen kann, weil die Fenster noch nicht drin sind - hätte er ja z.B. im Oktober machen müssen - sowas geht aus dem Bauzeitenplan hervor.

Bei unserem Hausbau hatten wir auch 5 oder Bauzeitenpläne, weil die im Lauf des Vorhabens eben auch angepasst werden müssen. Aber wenn auf der Baustelle nichts los war, wusste ich, welches Gewerk mich grade versetzt und das habe ich im wöchentlichen Meeting mit dem Bauleiter auch anklingen lassen.

Was übrigens nicht hilft: Wenn Bauleiter, -träger & Handwerker einen für einen Querulanten halten. Also immer fleissig die Bauarbeiter verwöhnen, wenn sie ordentlich und pünktlich arbeiten (Leberkässemmeln kommen immer gut an) und durchaus auch mal nette Worte finden. Dann darf man sich auch beschweren, wenn was nicht klappt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Ihn schriftlich in Verzug setzt, wenn einzelne Gewerke nicht oder zu spät kommen
Entschuldigung, aber da fällt mir leider nur ein: gut gebrüllt, Löwe...
Mir ist auch bekannt, dass es vielfach Bauzeitverzögerungen gibt und die Gründe dafür ebenso vielfältig wie ärgerlich sind. Wenn heute der Bautenstand *veredelter Rohbau* ist, dürfte längst Verzug eingetreten sein.
Der TE hat einen Vertrag, in dem die Fertigstellung der vereinbarten Leistungen mit 6 Monaten + Trocknungszeiten festgeschrieben wurden. Man kann nicht lesen, ob seit Vertragsschluss im Januar 2017 irgendwelche Änderungen vertraglich vereinbart wurden.
Sehr üblich ist bei Verträgen mit *Bauträgern* und solchen, die *Lizenzpartner* sind, dass man bis zur Übergabe des Objektes (nur) ein Erwerber ist und Eigentum und Besitz erst dann übergehen. Ist hier nicht ganz unwichtig...Wegen der Hinterbeine....Wie es beim TE ist, wissen wir nicht.
Aus meiner Erfahrung mit Lizenzpartnern: Zahlt der Erwerber 1 Rate nicht, weil das sein einziges stumpfes Schwert wegen Bauzeit ist, fällt der Hammer...erstmal auf Baustopp.
Ob die im Vertrag vereinbarten Teilzahlungssummen geleistet wurden, und welche das sind, lesen wir nicht.
Zitat (von little-beagle):
es geht nur darum, dass das Haus fristgerecht fertig wird
Das dürfte mit dem gestern beschriebenen Bautenstand nicht mehr zu schaffen sein.
Für deinen Tipp im letzten Satz dürfte es auch längst zu spät sein. Leider. Schade um die Semmeln.

Ich drehe meine Glaskugel und sehe etliche Ausführungsmängel.
Die Eigenleistungen Sanitäranlagen (Objekte?), Wand-und Bodenfliesen, Malerarbeiten und Bodenbeläge sollen dann auf mangelfreie Vorgewerke aufbauen...nun ja...

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#7
 Von 
Ripperlord
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also folgerndermaßen hier noch ein paar Daten. Ich habe diese Termine schriftlich. Trockebau 43-45KW Sanitär 43-44KW alle mit ?, weil ja die Straße gebaut wird und daher die Baufirma eine zweite Firma hat mit der sie die Straße bauen, zählt das als Fremdfirma und im meinen Vertrag steht das Verzögerung durch Fremdfirmen nicht getragen werden. So aber folgendes, die Straßenbauarbeiten behindern keinen und alle könnten arbeiten. Er nimmt es immer nur als Druckmittel um allen zu drohen alles zu stoppen die den Mund aufmachen. Nun zu den KW*s . Der Trockenbauer muss kommen und spätestens nach dem Sanitär in der 45KW fertig werden, nun ist er natürlich noch nicht annährend fertig bzw, hat noch nichtmal angefangen Wände zu stellen, ich war heute wieder auf dem Baufeld die Außenputzer sollten diese Woche laut Termin da sein und wissen gar nicht ob sie überhaupt noch kommen, weil ja jetzt Winter ist und sie das Haus erst neben uns der die Baugenehmigung erst 4 Wochen nach uns hatte, fertig machen, dann eventuell Winterpause, sagte Ihnen sie haben das Gerüst weg zu nehmen sonst verkaufe ich es, daher die Straßenbaufirma nicht anschließen kann und somit die Heizung wenn sie eines Tages mal eingebaut wird nicht in Betrieb genommen werden kann. Es ist wie gesagt mit der Firma der absolute Hammer, wie ist das eigentlich rein rechtlich, wenn ich diese Firma hier oder anderswo im Internet nenne und meine hier genannten Erfahrung schreibe, können sie mich dann wegen Rufschädigung / Übler Nachrede belangen? Möchte nur nicht das noch andere mit dieser ach so tollen Firma bauen. Ich habe heute auch versucht im Büro anzurufen um mit der Stellvertretung der Bauleitung zu reden, sie rufen mich zurück, habe natürlich keinen Rückruf diese Firma das nennt sich Lizenzpartner von *********.

-- Editiert von Ripperlord am 15.11.2018 16:58

-- Editiert von Moderator am 15.11.2018 20:13

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ripperlord):
das nennt sich Lizenzpartner von *********.
Hat meine Glaskugel gesehen.... :devil:
Ich verstehe deine Wut, aber du hast leider wenig Zähne zum Beißen.
Zitat (von Ripperlord):
die Straßenbauarbeiten behindern keinen und alle könnten arbeiten.
Das sagst du und die betroffenen Bauherren/Erwerber. Damit kannst du nichts reißen.
Zitat (von Ripperlord):
sagte Ihnen sie haben das Gerüst weg zu nehmen sonst verkaufe ich es,
Drohst du nur oder machst du das auch? Hast du denen gegenüber irgendeine Weisungsbefugnis? Bist du Erwerber?
Zitat (von Ripperlord):
wissen gar nicht ob sie überhaupt noch kommen,
Vielleicht kommen sie noch, bisher ist kein Winter, sagt die deutsche Wetterkarte. Kriegt ihr WDVS und Putz? Das WDVS kann auch bei niedrigen Temperaturen noch geklebt werden. Der Putz dann evtl. viel später. *Experten* sagen, bezugsfertig sei die Hütte auch ohne Außenputz.
Zitat (von Ripperlord):
daher die Straßenbaufirma nicht anschließen kann und somit die Heizung wenn sie eines Tages mal eingebaut wird nicht in Betrieb genommen werden kann
Noch ist dafür kein Termin genannt.
Zitat (von Ripperlord):
wenn ich diese Firma hier oder anderswo im Internet nenne und meine hier genannten Erfahrung schreibe, können sie mich dann wegen Rufschädigung / Übler Nachrede belangen?
Es ist hier der Lizenzpartner von *********, also nicht ********* selber.
********* hat auch Lizenzpartner, die gut und pünktlich bauen. Nicht immer und automatisch passieren solche Sachen wie bei dir.

Ja, der Lizenzgeber ********* selber reagiert harsch gegen solche Netzverbreitungen, seien sie auch noch so real.
Viele Bauherren führen einen Blog. Viele lesen sich Strategie und Taktik vor dem großen Vertragswerk an. Hilft leider auch nicht immer, und dir eh nicht mehr.
Zitat (von Ripperlord):
Möchte nur nicht
Das ehrt dich, hilft dir aber sicher gar nicht. Rette dich und deinen Bau. Es wird nicht anders gehen, als einfach noch 3 Monate der eigenen Einzugs-/Umzugsplanung dazuzugeben. Dann geht man das Abenteuer hoffentlich etwas ruhiger an. Du kannst dich mit deiner Beschwerde doch an den Lizenzgeber ********* wenden und das schildern, was dir mit diesem Lizenzpartner passiert ist. uU macht ********* mit diesem dann keine weiteren Verträge mehr. Noch vor ein paar Jahren hat man die Verträge/Lizenzen erst verlängert, wenn 6-8 beschwerdefreie Bauvorhaben realisiert wurden.

Ich weiß, ich hab gut reden. Aber ich weiß, wovon ich rede. :augenroll:

-- Editiert von Moderator am 15.11.2018 20:13

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

@Ripperlord
Mag sein, das Du im Baufieber bist, aber Textwände sind kontraproduktiv. Genau wie Monstersätze ohne Punkt.

Und Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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