Grundsätzliche Fragen zur HV am Amtsgericht - Sachbeschädigung

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)
Grundsätzliche Fragen zur HV am Amtsgericht - Sachbeschädigung

Guten Abend zusammen :)

ich bin am morgigen Tag als Zeuge zu einer Hauptverhandlung in einer Strafsache wegen Sachbeschädigung am Amtsgericht geladen. So langsam geht die Nervosität los, weshalb ich gerne ein paar grundsätzliche Fragen bezüglich der Verhandlung habe:

- Kommt es bei einer Strafsache immer zu einer HV oder ist dies ein Zeichen, dass der Angeklagte die Tat abstreitet?

- Kommt es häufig vor, dass der Angeklagte noch vor Befragung der Zeugen die Tat zugibt & deshalb auf eine Zeugenbefragung verzichtet werden kann? (die Polizei hat ihn direkt erwischt & es existiert eine Videoaufnahme, welche vorliegt)

- Mit welchen Personen kann vor Gericht gerechnet werden? (aktuell sind mir Beschuldigter + Verteidiger + Richter + Schöffen + Zuschauer bekannt. Ist immer an Staatsanwalt anwesend?)

- Darf ich meinen Zettel, auf den ich Notizen nach der Beobachtung der Straftat gemacht habe, mitnehmen?

Das mir ziemlich viele Menschen bei der Aussage zuhören - bei meinem Glück macht gerade eine Schulklasse einen Ausflug - & mir möglicherweise noch jedes Wort vom Verteidiger im Mund herum gedreht wird, macht mich gedanklich ziemlich fertig.

Ich danke euch im Voraus :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

1. Nein, es kommt nicht immer zu einer HV. Warum es hier eine gibt, kann viele Gründe haben. Der von Ihnen genannte ist einer. Ein anderer wäre, dass gegen den Täter Jugendrecht anzuwenden ist, da ist eine Erledigung per Strafbefehl nicht möglich. Ein weiterer Grund könnte sein, dass gleichzeitig noch andere Straftaten mit angeklagt sind und verhandelt werden. Oder das ein sehr hoher Schaden entstanden ist.

2, Kommt schon vor. "Häufig" ist ein relativer Begriff.

3. Schöffen? Wenn die Verhandlung vor dem Schöffengericht stattfindet (statt vor dem Einzelrichter) hat er Angeklagte entweder eine Latte Vorstrafen, oder es werden wie schon gesagt, noch andere Taten mitverhandelt. Bei Erwachsenen wird nur dann zum Schöffengericht angeklagt, wenn nach Aktenlage ein Strafmaß von mehr als 2 Jahren im Raum steht. Bei einer einzelnen Sachbeschädigung mit überschaubarem Schaden wäre das sehr ungewöhnlich. Oder wissen Sie gar nicht, ob Schöffen da sind und meinen nur, dass grds. welche da sein könnten?

Zitat:
Ist immer an Staatsanwalt anwesend?


Ja, ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Das muss kein Staatsanwalt sein, sondern kann auch ein Rechtsreferendar sein, oder ein Amtsanwalt.

4. Grds, ja. Wobei Ihre Aussage schon das beinhalten soll, an was Sie sich am Tag der Aussage erinnern und nicht das, was Sie damals aufgeschrieben haben. Das wird Ihnen der Richter auch noch erklären. Eine "Stichwortliste" ist sicherlich erlaubt.

Zitat:
Das mir ziemlich viele Menschen bei der Aussage zuhören - bei meinem Glück macht gerade eine Schulklasse einen Ausflug


Waren Sie es mal ab. Im Normalfall sitzen da 0 bis 3 gelangweilte Rentner und für Schulklassen gibt es todsicher spannendere Verfahren als eines wegen Sachbeschädigung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Mit welchen Personen kann vor Gericht gerechnet werden? (aktuell sind mir Beschuldigter + Verteidiger + Richter + Schöffen + Zuschauer bekannt. Ist immer an Staatsanwalt anwesend?)

Bei Angeklagten unter 21 Jahren ist noch ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe da, bei technischen / medizinischen / psychologischen Fragestellungen ein Sachverständiger / Gutachter, bei ausländischen Angeklagten manachmal ein Dolmetscher.
Dafür kommt es am Amtsgericht durchaus mal vor, dass ein Angeklagter keinen Verteidiger hat und sich selbst verteidigt.
Zuschauer: 0-3 ist realistisch, wobei die 0 häufiger vorkommt als die 3. Manchmal kommt es aber vor, dass Angeklagte zur moralischen Unterstützung ihre Freunde oder Angehörigen (bei jüngeren Angeklagten oft die eigenen Eltern) als Zuschauer mitbringen.

Zitat:
bei meinem Glück macht gerade eine Schulklasse einen Ausflug - & mir möglicherweise noch jedes Wort vom Verteidiger im Mund herum gedreht wird,

Schulklassen im Zuschauerraum - kommt selten vor, kann dann aber lustig werden.
im Gegensatz zu Gerichtsshows wird bei Zeugen nicht durcheinander gefragt: Erst fragt der Richter, dann der Staatsanwalt und zum Schluss der Verteidiger. Oft ist nach den Fragen des Richters schon alles gesagt, was relevant ist, und von Staatsanwalt und Verteidiger kommt nur ein "keine weiteren Fragen".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

mir möglicherweise noch jedes Wort vom Verteidiger im Mund herum gedreht wird Warum sollte er überhaupt einen Verteidiger haben? Ein Pflichtverteidiger wird hier höchstwahrscheinlich nicht gestellt, und ein Wahlverteidiger wäre bei der Beweislage rausgeschmissenes Geld...
Dafür kommt es am Amtsgericht durchaus mal vor, dass ein Angeklagter keinen Verteidiger hat und sich selbst verteidigt. Das dürfte sogar mehrheitlich der Fall sein - ein Verteidiger kostet halt Geld.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Morgen :)

bei dem Vorfall handelt es sich um eine größere Sachbeschädigung (mehrere Fahrzeuge beschädigt).

Die Aufregung war trotzdem - vorerst - für umsonst: Der Angeklagte erschien einfach nicht vor Gericht. Ihm wurden nun Tagessätze auferlegt.

Wie ist nun das weitere Vorgehen? Werde ich eine neue Einladung erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Es scheint einen sogenannten Sitzungsstrafbefehl gegeben zu haben.
D.h. die verhängten Tagsessätze werden rechtskräftig, wenn der Angeklagte keinen Einspruch einlegt.
Wenn der Angeklagte Einspruch einlegt, kommt es zu einer neuen Verhandlung, wo Sie dann wahrseinlich auch wieder eine Ladung bekommen, sonst nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Genau so ist es. Wenn auch kein Anwalt für den Angeklagten erschienen war, wovon ich mal ausgehe, ist ein sogenannter Sitzungsstrafbefehl erlassen worden.

Gegen den kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Tut er das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig und die Sache ist beendet. Legt er Einspruch ein gibt es eine neue Hauptverhandlung. Zu der werden sie dann auch wieder als Zeuge geladen werden.

Nur der Neugier halber: War es denn jetzt ein Schöffengericht oder fand die Verhandlung beim Einzelrichter statt?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.11.2018 09:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Legt er Einspruch ein gibt es eine neue Hauptverhandlung. Was ich allerdings für unwahrscheinlich halte: Wer Gerichtstermine ignoriert, wird i d. R. auch keinen Einspruch einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

... es sei denn, die Höhe der Geldstrafe haut ihn aus den Pantoffeln und er rechnet sich Chancen auf Minderung aus ... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.719 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen