Was könnte passieren ?

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Xxx1989xxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was könnte passieren ?

Ich frage im Auftrag :Person x bekam vor sechs Monaten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten-wegen mehrerer Delikte(Richterin meinte Hauptgrund sei neu in Arbeit bla bla deswegen Bewährung) -während dieser Bewährung -begeht Person x wieder einen dieser Delikte -es kommt erneut zur Verhandlung (Termin steht) Richterin die selbe die Bewährung auferlegte ,meine Frage wie hoch is das Risiko nun doch ins Gefängnis zu müssen(Arbeitsstelle auch nicht mehr vorhanden )


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

eine Strafe von 2 Jahren und 10 Monaten kann überhaupt nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sein. Meinen Sie 10 Monate Haft auf 2 Jahre Bewährung?

So ganz generell: Person X möchte ja scheinbar ins Gefängnis; die Bewährung schreckt offensichtlich nicht ab und die Perspektive ist auch nicht besser geworden.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

wie hoch is das Risiko nun doch ins Gefängnis zu müssen Hoch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten


Das kann nicht sein. Eine Strafe oberhalb von 2 Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Entweder ist eines das Strafmaß (10 Monate) und das andere die Bewährungszeit (2 Jahre) oder es handelt sich um 2 verschiedene Urteile (1 x 2 Jahre und 1 x 10 Monate) - sog. Parallelbewährung.

Zitat:
wie hoch is das Risiko nun doch ins Gefängnis zu müssen


Soweit man das aufgrund dieser doch sehr rudimentären Sachverhaltsschilderung sagen kann: Einiges höher, als dass er nicht rein muss. Im Fall einer Parallelbewährung (s.o.) noch höher.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.11.2018 02:42

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xxx1989xxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es tut mir leid ,war falsch ausgedrückt -soviel ich weis wurden mehrere Delikte insgesamt zur Bewährung ausgesetzt
Eigentliches Urteil stimmt sind zehn Monate Haft die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden soweit ich informiert bin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Xxx1989xxx):
Es tut mir leid ,war falsch ausgedrückt -soviel ich weis wurden mehrere Delikte insgesamt zur Bewährung ausgesetzt


Das ist immer noch falsch/unklar ausgedrückt, macht aber nichts, dazu ist ein Forum ja da ;)

"Delikte" können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt.

Nun ist die Frage, ob mehrere Delikte in einem Urteil zusammengefasst wurden (sog. Gesamtfreiheitsstrafe), also 1 Bewährung läuft, oder ob es 2 oder mehr einzelne Urteile gab, also 2 oder mehr Bewährungen parallel laufen.

Zitat:
Eigentliches Urteil stimmt sind zehn Monate Haft die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden soweit ich informiert bin


Das kann so sein. Wenn es dabei um mehrere Delikte ging, wäre es eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Nur ist dann halt offen, wie Du auf die "zusätzlichen" 2 Jahre aus dem Eingangsbeitrag kommst ?! Wobei das halt -wie gesagt- die Bewährungszeit sein könnte.

So viel mehr als vorher kann man aber immer noch nicht sagen, da man nach wie vor nicht weiß, um was für Delikte es geht (v.a. was genau jetzt neu angeklagt ist). Einschlägig scheint die neue Sache ja zu sein, also das gleiche oder ein sehr ähnliches Delikt für das es die Bewährung gab. Das ist schon mal schlecht. Dass die Sozialprognose sich offensichtlich ebenfalls verschlechtert hat, ist ebenfalls schlecht.

Es kommt nun erstmal darauf an, was es für die neue Sache für eine Strafe gibt. Wenn es dort eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung geben sollte, wird auch die alte Bewährung zu 99,99% widerrufen. Sollte es bei der neuen Sache nochmals Bewährung geben, bestünden realistisch gute Chancen, dass auch die alte Bewährung nicht widerrufen wird (sondern verlängert).

Da ein Bewährungswiderruf im Raum steht der gemeinsam mit der neuen Strafe sicherlich mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe zur Folge hat, müsste Person X einen Pflichtverteidiger haben (wenn er nicht selbst einen Anwalt als Wahlverteidiger beauftragt hat). Was sagt der denn zu den Chancen auf eine nochmalige Bewährung?

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