Vollerschlossenes Grundstück

16. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
nebenan88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollerschlossenes Grundstück

Hallo Forum,

wir sind etwas verwirrt. Wir haben ein vollerschlossenes Grundstück von der Gemeinde gekauft. Uns wurd gesagt, dass keine weiteren Kosten (bis auf Grunderwerbssteuer und Notar) auf uns zukommen.

Jedoch haben wir jetzt eine Rechnung vom Abwasserentsorger erhalten, dass wir die beiden Schächte, die bei uns auf dem Grundstück liegen, bezahlen müssen.

Ist das nicht im Grundstückskauf schon mit enthalten? Der Bauplatz befindet sich in einem Neubaugebiet. An unserem Grundstück liegen sämtliche Leitungen an. Müssen jedoch noch zu uns ins Haus gelegt werden. Dies kostet auch nochmal extra.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von nebenan88):
Ist das nicht im Grundstückskauf schon mit enthalten?
Moin. Nein, denn die Hausanschlüsse für alle Ver-und Entsorgungsleitungen müsst ihr noch bezahlen.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Vollerschlossen heisst:
- Straßenausbaukosten enthalten
- Bau der Versorgungsleitungen in der Straße enthalten

Nicht enthalten:
Zuleitungen zum Haus mit Revisionsschächten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von nebenan88):
ein vollerschlossenes Grundstück von der Gemeinde gekauft

Bei einem unbebauten Grundstück versteht man darunter die öffentliche Erschließung (auch Grundvoraussetzung dafür, dass das Grundstück bebaut werden darf) - d.h. dass die entsprechenden Medien am Grundstück anliegen. Wie nah die Übergabepunkte jeweils an den Grundstücken liegen, ist örtlich sehr unterschiedlich; näheres erfährt man in den jeweiligen örtlichen Satzungen.

Unter die öffentliche Erschließung fällt die Verkehrserschließung (Straßen, Wege, Plätze), die technische Erschließung (Ver- und Entsorgungsnetz, z.B. Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Kanal, Telekommunikationsanlagen), ggf. auch soziale Infrastruktur (Spielplätze).

Erst wenn das Grundstück tatsächlich bebaut wird, fällt dann die nicht-öffentliche, private Erschließung an - d.h. die Anbindung des Gebäudes an die öffentlichen Ver-/Entsorgungseinrichtungen (auch Hausanschluss/Hausanschlusskosten genannt). Da sich die Erfordernisse/technische Ausführung ja erst aus dem Gebäude ergeben, kann das logischerweise noch nicht vorhanden sein, wenn nur ein erst noch zu bebauendes Grundstück gekauft wird.

Das sind auch in der DIN 276 zwei unterschiedliche Kostengruppen:
220 öffentliche Erschließung mit Abwasser-, Wasser-, Gas-, Fernwärme- und Stromversorgung sowie Telekommunikation, Verkehrserschließung
230 nichtöffentliche Erschließung




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von nebenan88):
Ist das nicht im Grundstückskauf schon mit enthalten?

Woher sollen wir das wissen? Das was enthalten ist, findet sich in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verkäufer.


Allgemein:
Ein vollerschlossenes aber unbebaute Grundstück bedeutet erst mal nur, das Straßen und Wege vorhanden sind, sowie die Leitungen für Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, ...) bis zur Grundstückgrenze gelegt sind (oft auch noch etwas weiter rein).


Es kommt aber auch öfter mal vor, das im Vertrag auch die Verlegung bis ans / ins Haus schon mit drin ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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