Nicht lizenzierte Software auf dem Mac!

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wellblechhuette
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht lizenzierte Software auf dem Mac!

Schönen guten Abend,

ich arbeite nebenbei, bei einem Professor im Büro und habe auf einen seiner beiden Mac Computer das Programm Allplan 2015, im Jahre 2016 installiert. Ich habe mich im Internet schlau gemacht und die Softwarelizenz mit einer Art Crack umgangen. Ja das ist natürlich strafbar.

So, heute am 23.11.2018 hat er einen Anruf bekommen, er habe einen nicht lizenzfreie Software installiert,
dies wurde durch seine IP Adresse herausgefunden. Der Anrufer sagte, dass es dabei um die Nutzung der Software im März 2018 geht, bzw. dort wurde das wohl herausgefunden.

Die Person haben wir gegoogelt um auszuschließen, das es sich um einen Fake handelt.
Es war von der Firma Nemetscheck und das sah schon alles sehr glaubwürdig aus.

Am Telefon, hat mein Professor erstmal gesagt, er wüsste nicht genau worum es geht, bzw. welche Software und er müsste sich das nochmal alles genau anschauen, da er diese Mac PCs nicht eingerichtet hat.
Daraufhin, hatte der Anrufer mit Nachdruck gesagt, das er genau weiß, dass es eine nicht Lizenzfreie Version ist, die er dort gefunden hat. Er würde den Fall, in die Rechtsabteilung weiterleiten.

Nun habe ich natürlich auch ordentlich Muffensausen und bin mir unsicher, wie man das am besten angeht.



Gibt es einen Weg, daraus zu kommen?
Was für mögliche Kosten würden auf Ihn zu kommen?
Die PCs neu machen und das ganze leugnen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Kann man dafür in den Knast gehen?
Könnte man auch eventuell sagen, wir haben eine Ebay Lizenz gekauft und damit aktiviert und diese war wohl
möglich, aufgrund des geringeren Preises nicht legal?


Vielen Dank im Voraus!


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Wellblechhuette):
Gibt es einen Weg, daraus zu kommen?

Ja, Strafe und Schadenersatz zahlen.



Zitat (von Wellblechhuette):
Was für mögliche Kosten würden auf Ihn zu kommen?

Wer ist "ihn"?

Das Programm kostet wohl ein paar tausend EUR, dazu noch die Kosten für Rechtsanwalt etc.
Vermutlich so um die 4000 EUR aufwärts.



Zitat (von Wellblechhuette):
Die PCs neu machen und das ganze leugnen?
Zitat (von Wellblechhuette):
Kann man dafür in den Knast gehen?

Unter allerungünstigsten Umständen wäre das eventuell möglich.



Zitat (von Wellblechhuette):
Könnte man auch eventuell sagen, wir haben eine Ebay Lizenz gekauft und damit aktiviert und diese war wohl möglich, aufgrund des geringeren Preises nicht legal?

Ja, natürlich kann man haarsträubenen Unfug erzählen. Helfen wird es nur nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wellblechhuette
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Wellblechhuette):
Gibt es einen Weg, daraus zu kommen?

Ja, Strafe und Schadenersatz zahlen.



Zitat (von Wellblechhuette):
Was für mögliche Kosten würden auf Ihn zu kommen?

Wer ist "ihn"?

Das Programm kostet wohl ein paar tausend EUR, dazu noch die Kosten für Rechtsanwalt etc.
Vermutlich so um die 4000 EUR aufwärts.
Lässt sich das ganze auch außer gerichtlich regeln?
Also er nimmt, am Donnerstag nochmal Kontakt zu der Firma auf.
Wäre es also nicht möglich, dort ohne Rechtsbeistand die Sache zu klären?



Zitat (von Wellblechhuette):
Die PCs neu machen und das ganze leugnen?
Zitat (von Wellblechhuette):
Kann man dafür in den Knast gehen?

Unter allerungünstigsten Umständen wäre das eventuell möglich.



Zitat (von Wellblechhuette):
Könnte man auch eventuell sagen, wir haben eine Ebay Lizenz gekauft und damit aktiviert und diese war wohl möglich, aufgrund des geringeren Preises nicht legal?

Ja, natürlich kann man haarsträubenen Unfug erzählen. Helfen wird es nur nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go504151-66
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Als bei dem Fall hier kann vielleicht die Kanzlei WPS helfen - aber nur wenn man nix zugibt am Telefon ,-)

GELÖSCHT - HIER IST EIN RECHTSFORUM

-- Editiert von Moderator am 25.11.2018 23:06

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Die Beweislage dürfte ja im Einzelfall sehr dünn sein. Nur weil jemand behauptet, sein Logfile sage aus, daß eine bestimmte IP-Adresse eine bestimmte URL aufgerufen habe (nur über so ein "nach Hause telefonieren" kann das ja herausgekommen sein), ist das noch keine ausreichende Grundlage, eine Urheberrechtsverletzung zu beweisen. Es käme also darauf an, wie gut die sonstigen Beweise der Gegenseite sind (bei "Tauschbörsen"-Abmahnungen läßt man dort ja von unabhängigen Firmen nachweisen, daß etwa der Hashwert der angebotenen Datei mit der des urheberrechtlich geschützten Werkes übereinstimmt).

Außerdem könnte man ggfs. argumentieren, so ein "nach Hause telefonieren" sei ein DSGVO-Verstoß (unzulässige Verarbeitung personenbezogener Informationen wie IP-Adresse), dann könnte man ggfs. mit einer gleich hoch titulierten Gegenabmahnung kontern.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 03.12.2018 14:32

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

DSGVO hat damit gar nichts zu tun.

Bei der ALLPLAN Software hat man - bei korrekter Installation - den AGB zugestimmt. In diesen wird auch erläutert, dass beim Start der Software über eine Internetverbindung Kontakt zum Server bei Nemetschek aufgenommen wird. Dies lässt sich aber in der Software abstellen.

Ich würde mal vermuten, dass irgendjemand vor kurzem genau diese Einstellung - vielleicht aus Versehen - aktiviert hat. Und damit fällt Nemetschek die unlizensierte Version auf .. incl. IP Adresse und MAC Adresse. Und damit ist der genutzte Rechner eindeutig zu identifizieren.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sorry aber für mich klingt das eher komisch. Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung - der Softwarebetreiber will also eine IP Adresse gefunden haben die zu einer nicht lizensierten Version führt und bekommt beim Provider auch bereitwillig Auskunft.

Und weil man dem Nutzer droher will, ruft man "freundlicherweise" an, droht mit Rechtsabteilung um den Installierer dier Software indirekt die Chance zu geben, alles zu löschen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
der Softwarebetreiber will also eine IP Adresse gefunden haben die zu einer nicht lizensierten Version führt und bekommt beim Provider auch bereitwillig Auskunft.

Wenn es um den Bürorechner eines Professors geht, dürfte der Provider die Universität selbst sein - und diese haben i.d.R. feste IP-Adressen.
Es steht ja immerhin die Nutzung eines nicht lizensierten Programms durch einen Amtsträger (i.d.R. Professoren = Beamte) auf einem dienstlichen PC im Raum.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Bei der ALLPLAN Software hat man - bei korrekter Installation - den AGB zugestimmt.


Wenn man, um eine bereits gekaufte Software nutzen zu können, irgendwelchen "Bedingungen" (dem berüchtigten EULA) "zustimmen" muß, dann ist so eine Zustimmung schlicht unbeachtlich.

Wenn ich dir ein Auto verkaufe und nach dem Verkauf und vor dem ersten Start kommt eine Meldung "um dieses Auto nutzen zu dürfen, müssen Sie noch bestätigen, daß BigiBigiBigi Ihre Fahrten per GPS überwachen darf", dann hat das genau gar keine rechtliche Relevanz, wenn du dann "OK" drückst.


-- Editiert von BigiBigiBigi am 04.12.2018 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn man, um eine bereits gekaufte Software nutzen zu können, irgendwelchen "Bedingungen" (dem berüchtigten EULA) "zustimmen" muß, dann ist so eine Zustimmung schlicht unbeachtlich.


Unsinn! Die AGB sind Bestandteil des Kaufs der Software.

-- Editiert von guyfromhamburg am 04.12.2018 17:42

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Unsinn! Die AGB sind Bestandteil des Kaufs der Software.


Das ist gar kein "Unsinn", sondern im Gegenteil je nach Einzelfall völlig unterschiedlich. In der Regel kauft man seine Software bei einem Händler und stimmt dabei keinen AGB des Herstellers (!) zu.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
In der Regel kauft man seine Software bei einem Händler und stimmt dabei keinen AGB des Herstellers (!) zu.

Korrekt. Und da alle grundsätzlichen vertraglichen Vereinbarungen vor dem Abschluss des Vertrages bekanntgegeben werden müssen, ist der Klick nach dem Kauf juristisch wirkungslos.


Aber zum Glück dürfen die Geschädigten die Täter auch verfolgen, wenn die Täter der Verfolgung nicht per AGB zugestimmt haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Geht es jetzt um "im allgemeinen" oder um die konkrete Software, von der der TE spricht? Die Allplan Software kann nur über Allplan/Nemetschek oder autorisierte Vertriebspartner erworben werden. Und da sind die AGB Bestandteil des Kaufs der Softwarelizenz.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Geht es jetzt um "im allgemeinen" oder um die konkrete Software, von der der TE spricht?

Um beides.
Der Klick nach den Kauf ist nicht relevant, die Bedingungen sind nicht wirksam einbezogen..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Was los mit euch ?

Wenn man eine Software beim Händler kauft und der AGB nicht zustimmen will, darf man Sie bei Hersteller zurückgeben. Steht in einigen dieser AGB auch drin.

Aber hier wurde ja die Software nicht gekauft, sondern unrechtmässig verwendet, daher kommt die AGB nicht zum tragen. Der Fragesteller benutzt ohne VPN auf Rechnern einer Uni unrechtmässig Programme die wahrscheinlich zu Schulungszwecken nur ein Bruchteil kosten oder bei Frage an den Hersteller kostenlos sind, daher sollte er sich mit Hersteller einigen und seine Strafe ohne murren bezahlen.

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