Belegeinsichtnahme

26. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)
Belegeinsichtnahme

Hallo
unsere HV denkt sich immer neue Schikanen aus; jetzt will sie für die Belegeinsichtnahme 3 Stunden a 65€ berechnen.
Ich habe dazu nichts gefunden, ausser dass jederzeit (Bürostunden) diese Einsicht zu gewähren ist.

Habe ich etwas überlesen?
Vielen Dank für Eire Hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von manneier):
jetzt will sie für die Belegeinsichtnahme 3 Stunden a 65€ berechnen.

Kann berechtigt sein oder auch nicht.

Kommt auf die Details an. Wenn jemand jede Woche die Belege einsehen will, kann das gerechtfertigt sein.
Falls man nur mal die Arbeit der HV / deren Abrechnungen kontrollieren will, dürfte das nicht durchsetzbar sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

Sehe ich wie Harry:

- für die Belegprüfung mit den Verwaltungsbeiräten (i.d.R. 1 Std.) sollte kein Extra-Entgelt anfallen, das gehört zur üblichen Verwaltungstätigkeit dazu.

- Belegeinsichtnahme durch Eigentümer läuft i.d.R. so ab: der Eigentümer bekommt einen Besprechungsraum und die Beleg-Ordner und darf so viele Einsicht nehmen wie er will (inkl. Abschreiben oder Abfotografieren), der Verwalter ist da nicht dabei, beantwortet allenfalls am Schluss ein paar Fragen. - kein Extra Entgelt

- 3 Stunden unter Beteiligung des Verwalter, der vielleicht jeden einzelnen Beleg erläutern musste, sind keine übliche Verwaltertätigkeit. Der Verwalter wurde 3 Stunden von seiner eigentlichen Arbeit abgehalten, hier ist m.E. eine Berechnung zulässig. 65 € halte ich für einen angemessenen und üblichen Stundenlohn (tendenziell sogar eher etwas günstig)

Signatur:

lg.
R.M.

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#3
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich muss nochmals nachhaken:

Der Verwalter verweigert weiterhin die Einsichtnahme in Verträge wie Hausversicherung und Unitymedia (KabelBW) mit der Begründung Datenschutz

So läßt sich nicht ermitteln, ob die von der HV erstellten Eigenbelege "richtig" gerechnet wurden, er könnte theoretisch jeden beliebigen Betrag reinschreiben. So liegen mir Gruppenverträge von Kabel vor, die um 50% günstiger sind, als die abgerechneten Beträge. Es besteht also der Verdacht, dass die HV heimlich "kassiert".

Den gleichen Verdacht haben wir auch bei der Hausversicherung. Die hat er auch ohne Beschluss auf einer ETV abgeschlossen und vermutlich auch eine Abschlussprovision kassiert, die ja 25% einer Jahresprämie betragen soll

Kann man das Recht beispielsweise auch einklagen, Anfechtungsklage hilft vermutlich nicht, das ja "richtig" verteilt/verbucht wurde.

Vielen Dank

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

Eine ähnliche Frage hatten wir schon einmal, bin jetzt aber zu faul zu suchen.

Zitat (von manneier):
Der Verwalter verweigert weiterhin die Einsichtnahme in Verträge wie Hausversicherung und Unitymedia (KabelBW) mit der Begründung Datenschutz
Insoweit es um die Daten anderer im Rahmenvertrag enthaltener Daten geht - darf er das. In diesem Fall kann aber dem Verwalter durchaus zugemutet werden, eine Kopie der Rechnung anzufertigen und alle schützenswerte Daten (Namen und Anschriften der anderen beteiligten WEGs) zu schwärzen und nur die abrechnungsrelevanten Daten (z.B. Anzahl Einheiten, Einzelbeträge u.ä.) sowie Eure betreffende WEG offenzulegen. Hierauf solltet Ihr einen Anspruch haben.
Zitat (von manneier):
So läßt sich nicht ermitteln, ob die von der HV erstellten Eigenbelege "richtig" gerechnet wurden, er könnte theoretisch jeden beliebigen Betrag reinschreiben. So liegen mir Gruppenverträge von Kabel vor, die um 50% günstiger sind, als die abgerechneten Beträge. Es besteht also der Verdacht, dass die HV heimlich "kassiert".
Was sich mit o.g. Variante schnell prüfen, entkräften oder bestätigen lässt.
Zitat (von manneier):
Den gleichen Verdacht haben wir auch bei der Hausversicherung. Die hat er auch ohne Beschluss auf einer ETV abgeschlossen und vermutlich auch eine Abschlussprovision kassiert, die ja 25% einer Jahresprämie betragen soll
I.d.R. ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung bereits in der Gemeinschaftsordnung vorgeschrieben (und der Verwalter insoweit bereits bevollmächtigt). Eine Beschlussfassung ist insoweit dann nicht mehr zwingend erforderlich.
Grundsätzlich halte ich es WEG-rechtlich auch nicht für Unrecht, Provision zu erhalten. Ob das ethisch vertretbar ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob ein Verwalter, der solches tut, aus anderen gesetzlichen Vorgaben Informationspflichten hat, weiß ich nicht (ich nehme als Verwalter grundsätzlich keine Provision)

Signatur:

lg.
R.M.

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#5
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
I.d.R. ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung bereits in der Gemeinschaftsordnung vorgeschrieben (und der Verwalter insoweit bereits bevollmächtigt). Eine Beschlussfassung ist insoweit dann nicht mehr zwingend erforderlich.

Schon richtig, aber eine Bestehende ohne "Schuß" zu ändern, ist kriminell, es Bedarf der Zustimmung der WEG

Generali hat mir gegenüber bestätigt, das 25% einer Jahresprämie üblich sind, also dürfte er sie auch genommen haben; nur Nachweisen dürfte schwierig sein.

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

Zitat (von manneier):
Schon richtig, aber eine Bestehende ohne "Schuß" zu ändern, ist kriminell, es Bedarf der Zustimmung der WEG
Erstens war von Änderung einer bestehenden Versicherung in Deinem Beitrag nicht die Rede.
Zweitens wäre ich mit Vorwürfen wie "kriminell" vorsichtig, schnell kann es sein, dass Du in den Verdacht der üblen Nachrede gerätst. Natürlich kann es auch sein, dass die Handlungsweise nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Genauso kann es sein, dass die bisherige Versicherung schlicht einfach gekündigt hat und der Verwalter im Rahmen seiner Verpflichtung und ordnungsgemäßer Verwaltung einen neuen Vertrag abschließen musste. Es gibt Versicherungen, die sich in den vergangenen Jahren komplett aus dem Geschäftsfeld Gebäudeversicherung zurückgezogen und sämtliche bestehende Verträge gekündigt haben.
Außerdem: wie sehen denn die Prämien im Vergleich aus, abgesehen davon, dass die Versicherungen ohnehin derzeit jedes Jahr saftige Prämienaufschläge verlangen.

Also nimm erst Deine Einsichtsrechte wahr (bzw. setze diese durch) und wenn Du dann konkrete und nachweisbare Anhaltspunkte hast, die Deine Vermutung untermauen, dann kannste mit größeren Geschützen schießen.

Signatur:

lg.
R.M.

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#7
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

Er hat eine bestehende ordnungsgemäße und allseits bekannte V. gekündigt und das Gebäude ohne Schuss in seinen Gruppenvertrag einverleibt.
Das gleiche hat er 2017 wieder gemacht mit Unity. , wieder ohne Schuss. Das ist vorsätzlich und daher k.

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#8
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

Nachtrag
der Versicherungsvertreter wird dem privaten Umfeld des Verwalters zugerechnet, wie es so schön heißt

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