Möbel-Online-Shop - Rücktritt vom Kaufvertrag

26. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
WilhelmH
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Möbel-Online-Shop - Rücktritt vom Kaufvertrag

Einen Guten Tag an die Herrschaften hier im Forum,

folgende Situation: Im Online-Shop eines Möbelhauses wird eine Truhe bestellt. Kein besonders hochwertiges Möbel, Kaufpreis ca. 100 Euro. Die Lieferung wird vom Möbelhaus angekündigt, sie umfasst 2 Pakete. Geliefert wird mit gelben Autos. Gezahlt wird auf Rechnung.

Eines der Pakete kommt an, das zweite wird laut Sendungsverfolgung beschädigt und muss an den Absender zurück. Und nun beginnt das Drama. Tag um Tag verstreicht ohne dass sich etwas bewegt. Weder das Möbelhaus noch der Lieferservice können oder wollen keine konkrete Aussage zum Sachstand machen. Zu hören bekommt der Kunde die üblichen Abwimmelversuche.

Nun geht der Kunde hin, schreibt in einem "Reklamationsformular" des Möbelhauses seine Sorgen nieder und setzt gleichzeitig einen 14tägigen Termin zur Lieferung des 2 Paketes. Ansonsten wird er vom Kauf zurücktreten. Aber auch diese Art der Kontaktaufnahme scheint niemanden so recht zu interessieren.

Frage jetzt hierzu: Kann der Kunde nach diesen 14 Tagen hingehen und, beispielsweise per Einschreiben, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und darüber hinaus die Abholung der unvollständig gelieferten Ware fordern (das Paket ist Sperrgut und nahezu 30 kg schwer)?

Vielen Dank für etwaige Antworten.

Wilhelm

-- Editiert von WilhelmH am 26.11.2018 19:43

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wie will man die Zustellung der Frist im Falles des Falles nachweisen?
Auf was bezog sich diese Frist? War es eine Frist nach Datum?



Zitat (von WilhelmH):
Kann der Kunde

Sicherlich kann er es.


Die relevantere Frage ist aber, was ist überhaupt sein Ziel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Evtl. hat man noch das Recht auf Widerruf, dann benötigt man überhaupt keine Fristsetzung vorher.
Bitte mal genauer beschreiben was fehlt, wie lange das her ist und wann man wie über das Widerrufsrecht informiert wurde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WilhelmH
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry für meine etwas verspätete(n) Antwort(en), eine Grippe sorgt derzeit immer wieder für längere Abstinenz am Computer.

@Harry van Sell

Die Reklamation bzw. Fristsetzung erfolgte über ein "Reklamationsformular" des Möbelhauses. Für dieses Formular wird eine Ticketnummer vergeben. Der Eingang der Mail wird damit bestätigt.

Ziel war natürlich, die Kommode in absehbarer Zeit geliefert zu bekommen. Im Moment sieht es allerdings so aus, dass weder das Möbelhaus noch der Lieferdienst Anstalten machen zu einer Lösung beizutragen. Inzwischen sind mehr als zwei Wochen seit der Zustellung des ersten Paketes verstrichen ohne dass sich etwas getan hat.

Inzwischen erscheint es als erstrebenswert, vom Vertrag zurückzutreten (nicht ihn zu widerrufen) und das Möbelhaus aufzufordern die nicht nutzbaren Teile der Kommode abzuholen.


@-Laie-

Das Widerrufsrecht beträgt 30 Tage wobei meinem Kenntnisstand nach die Uhr noch nicht einmal angefangen hat zu tickern. Die Lieferung ist ja nicht komplett, eins der zwei Pakete ist auf dem Transport wohl beschädigt worden und seitdem weiß keiner was damit los ist bzw. wo es ist.


Beste Grüße
Wilhelm

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von WilhelmH):
Die Lieferung ist ja nicht komplett,
Das reicht so pauschal gesehen nicht, dass die Frist nicht doch bereits begonnen hat.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WilhelmH
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt Neues zum Fall:

Das Möbelhaus wollte, dass folgendermaßen vorgegangen wird: Das gelieferte Paket soll zurück zum Hersteller. Hierzu wird mit dem Möbelhaus ein Abholtermin vereinbart der verstreicht ohne dass sich jemand blicken lässt. Neuerliche Reklamation (per Mail) und es wird ein weiterer Abholtermin vereinbart. Aber auch dieser Termin verstreicht ohne dass eine Abholung erfolgt. Daraufhin kündigt der Kunde den Auftrag und tritt vom Vertrag zurück und fordert das Möbelhaus auf das Pakt abzuholen. Die ganze Angelegenheit liegt schriftlich vor (Zusagen, Termine, Abholaufträge etc.).

Zwischenzeitlich hat sich aber der Finanzdienstleister, der für das Möbelhaus die Onlinegeschäfte bearbeitet, mit einer Zahlungserinnerung gemeldet. Das Möbelhaus setzte den Zahlungstermin hoch, so dass erst einmal Ruhe ist.

Wer ist nun im Zugzwang? Das Möbelhaus, das in keinster Weise seinen Verpflichtungen und Zusagen nachgekommen ist? Oder?

Wilhelm

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen