Verdacht auf Dreiecksbetrug oder doch nicht ?

26. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Euregio_James
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht auf Dreiecksbetrug oder doch nicht ?

Liebe Forummitglieder, ich hab mich hier schon Stunden durchgeklickt leider konnte ich keine Antwort auf meine Frage(n) finden.

Hintergrund:

Verkäufer A ("A) bietet bei Ebaykleinanzeigen Gutscheine an. Es meldet sich ein potentieller Interessent ("B") und möchte die Gutscheine kaufen und schickt das Geld über Paypal (Waren und Dienstleistungen) aber gibt als Betreff nicht die Gutscheine an, sondern einen Artikelnamen der überhaupt nicht passt. Verkäufer A fragt bei Ebaykleinanzeigen nach wieso der Betreff nicht passt und B entschuldigt sich und bejaht das er was vertauscht hat. Verkäufer schickt die Gutscheincodes auf die PayPalhinterlegte Emailadresse, kurze Zeit später bittet B im Chatverlauf die Bilder auch in der Ebaykleinanzeigenchatverlauf hochzuladen, da er nur das Logo erkennen kann ("im schlechten Deutsch"). Verkäufer A stimmt zu, nachdem er selber überprüft das die Bilder aus der Email nicht sauber zuerkennen sind. Es erfolgt noch ein kurzer Smalltalk und das Gespräch wird beendet.

6 Tage später öffnet B bei PayPal einen Konflikt und behauptet das A sich nicht melden würde und keine Ware verschickt hat. A schickt daraufhin die Gutscheine physisch versichert an B (hinterlegte PayPal Adresse zu) und schreibt ihn auf die PayPal hinterlegte Emailadresse und auf Ebaykleinanzeigen das er sich bitte melden soll, weil er den ganzen Zusammenhang nicht versteht. B meldet sich nicht, das Paket kommt nachweislich ein paar Tage später an und PayPal schließt den Fall, da die Ware geliefert wurde.
1 Tag später überweist B an A einen kleinen Betrag und schreibt beim Betreff dass er weiterhin auf die Ware wartet und A xTage Zeit gibt ansonsten zur Polizei geht und ihn anzeigt. A überweist das Geld zurück mit der Bitte sich nicht mehr bei ihm zu melden und das die Ware eingetroffen ist.

Nun meldet sich B zum ersten mal via Email an A beleidigt und droht ihn und fügt einen Ebaykleinanzeigenchatverlauf ein bei dem B offensichtlich mit einer Person ("C") geschrieben hat, welche B keine Gutscheine sondern die Ware die er bei der PayPal Zahlung im Betreff angegeben hat angeboten hat. A stellt fest, dass diese ominöse Person C auch die Person ist mit der er über Ebaykleinanzeigen geschrieben hat.

Am nächsten Tag öffnet B wieder einen Käuferschutzantrag bei PayPal mit der Begründung Teile der Lieferung würden fehlen. A fordert B auf die Beweise hierfür ran zuführen, da er wie vereinbart die Ware geliefert hat.

A stellt sich die Frage, ob B und C unter einer Decke stecken? Oder ob es sich tatsächlich um einen Dreiecksbetrug handelt?
B hat sich nach dem Erhalt der Gutscheine, die er sofort per Email bekommen hat nicht ein einziges mal bei A gemeldet. Wenn B den Geldtransfer für eine andere Ware gemacht hat und dann per Email Gutscheine bekommt (mit direkter Anrede an seine Person) muss er sich doch total wundern, wo da der Zusammenhang steht. Zusätzlich woher wusste C das die Gutscheine auf die gesendete Email schlecht zu erkennen sind.

Was soll A nun machen? Sein PayPalkonto ist vorerst im minus bis der Käuferschutz entscheidet. A hat Angst das wenn PayPal zu seinen Gunsten entscheidet, B eine Anzeige stellen wird, obwohl A hier nichts falsch gemacht hat.

Soll A bei der Polizei eine Anzeige machen? Verdacht auf Dreiecksbetrug? Falls ja gegen wen? Nach Rücksprache mit dem Anbeiter sind die eingelösten Gutscheine definitiv nachverfolgbar, da man diese nur online einlösen kann. Jedoch könnte nur die Polizei, aufgrund des Datenschutzes Nachverfolgungen anstellen.




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

A hat Angst, daß B eine Anzeige stellt, obwohl A weder Geld bekam noch wenigstens die Gutscheine noch hat? Muss man nicht verstehen.

A sollte umgehend eine Betrugsanzeige bei der Polizei stellen, denn PayPal wird ihm das Geld nicht Ramschaffen (die Polizei zwar auch nicht, aber sowas sollte man immer anzeigen!).

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Euregio_James
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort. Ich hab mich da nicht perfekt ausgedrückt, noch ist nix entschieden, aber sollte PayPal zugunsten von A entscheiden, hat A Angst einen Inkassoauftrag, eine Anzeige etc. von B zu erhalten, weil B in seinem Betreff eine andere Ware angegeben hat und anstelle von der gewünschten Ware was anderes bekommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Da wird ein Dreiecksbetrug hinter stecken. Das mit der Zahlung und "falschem Betreff" ist typisch dafür.

Wenn A einen Mahnbescheid bekommt, dann widersprechen. Mit Inkassos herumzudiskutieren bringt nichts, ehrlich gesagt.

A hat die Gutscheine an die entsprechend hinterlegte Adresse versandt. Dann ist alles in Butter. Wenn er nicht mehr nachweisen kann, dass er die Gutscheine versandt hat und dass sie ankamen, dann sieht es natürlich nicht so gut aus.

-- Editiert von fb367463-2 am 27.11.2018 00:26

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Euregio_James
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke für die Info! Soll A trotzdem nicht zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten? oder alle Dokumente vorlegen und einen Dreiecksbetrug Verdacht melden.

-- Editiert von Euregio_James am 27.11.2018 00:37

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Euregio_James
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein kurzes Update! "A" war bei der Polizei und wollte eine Anzeige erstellen. Der Polizist teilte ihm mit das er erstmal die Entscheidung von PayPal abwarten soll und falls diese gegen ihn entscheidet, er geschädigt ist, selbstverständlich eine Anzeige erstellen kann, aber es vorher keinen Sinn macht, weil er in diesem Fall noch nicht geschädigt ist und PayPal da sicherlich die richtige Entscheidung treffen wird. "A" hat Geld für eine Ware von "B" bekommen und diese auch an "B" gesendet, daher würde es hier nicht um einen Dreiecksbetrug handeln und "A" sollte sich keine Sorgen machen.

PayPal hat nun den Fall zugunsten von "A" entschieden. Laut PayPal hatte "B" die Zeit innerhalb von 10 Tage eine Anzeige bei der Polizei zu stellen wegen fehlender/falscher Ware, diese ist nicht erfolgt und der Fall wurde geschlossen.


Jedoch fragt sich "A" mit was er noch von "B" (und "C") rechnen kann?
"B" hat die Ware am 24.11 erhalten , was kann er da noch machen, sofern "B" tatsächlich Opfer eines Dreiecksbetrugs war!

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