Verkehrsunfall Fahrlässige Körperverletzung ohne Verletzung?

27. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall Fahrlässige Körperverletzung ohne Verletzung?

Hallo zusammen,

meine Frau hatte letzte Woche einen Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Zum Sachverhalt:

Es was schon gegen 18 Uhr, somit dunkel. Meine Frau fuhr aus einer Ausfahrt und beim Anfahren kam von rechts ein Fahrradfahrer über den Bürgersteig gefahren welchen Sie leider erwischte.
Die Polizei vor Ort meinte es würde standartmäßig ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet welches aber wohl auch wieder geschlossen würde.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht bei dem ich heute war meinte allerdings ich sollte mich da nicht zu früh freuen. Er könne sich auch gut vorstellen dass so ein Verfahren durchgezogen wird und dann wird es schnell sehr teuer.

Nun stellt sich mir die Frage ob eine ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung überhaupt eröffnet werden kann wenn nicht mal bekannt ist ob es wirklich zu einem Personenschaden kam. Der Fahrradfahrer ging nämlich anschließend ganz normal nach Hause. Besonders da der Fahrradfahrer unrechtmäßig den Gehweg in falscher Fahrrichtung befahren hat scheint es mir doch etwas "unfair" das wir nun eventuell so schwere Folgen zu befürchten haben.


Gruß und schönen Abend

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Nun stellt sich mir die Frage ob eine ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung überhaupt eröffnet werden kann wenn nicht mal bekannt ist ob es wirklich zu einem Personenschaden kam. Nö - da es hier, im Gegensatz zur vorsätzlichen KV, keinen strafbaren Versuch gibt, kann natürlich nur das tatsächliche Eintreten einer KV ein Verfahren nach sich ziehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Voraussetzung für ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist natürlich, dass jemand verletzt wurde. Allerdings reichen bereits geringe Verletzungen wie Prellungen oder leichte Hautabschürfungen.

Aber auch dann gehe ich davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wie schon erwähnt, auch die leichtesten Verletzungen gelten dann als Verletzung. Mit sehr sehr grosser Wahrscheinlichkeit wird aber ein strafrechtliches Verfahren dann eingestellt werden.

Heisst aber nicht, dass man dann Kostenfrei wegkommt, da das ganze zurück an die Bussgeldstelle geht, die dann wahrscheilich ein entsprechendes Bussgeld verhängt...

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#4
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Hauptsächlich wunderte mich halt dass die Polizisten direkt meinten das ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird ohne überhaupt zu wissen ob der Unfallgegner irgendwelche Blessuren hat. Kam so ein wenig nach dem Motto "Pauschal erstmal eröffnen" rüber.

Wie lange dauert es in der Regen bis so ein Schreiben ins Haus kommt?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

ohne überhaupt zu wissen ob der Unfallgegner irgendwelche Blessuren hat. Auch Schmerzen fallen übrigens unter den Begriff der KV, und das kann bekanntlich kein Polizist und kein Arzt überprüfen...
Wie lange dauert es in der Regen bis so ein Schreiben ins Haus kommt? Ein paar Wochen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Hauptsächlich wunderte mich halt dass die Polizisten direkt meinten das ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird
Damit liegt der Beamte aber doch absolut richtig! Wenn der Beamte eine Anzeige schreibt wegen fahrlässiger KV, dann wir definitiv ein Verfahren eröffnet! Mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dieses dann jedoch eingestellt.

Was ist also an der Aussage des beamten dann zu bemängeln, bzw falsch?

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#7
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Hauptsächlich wunderte mich halt dass die Polizisten direkt meinten das ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird
Damit liegt der Beamte aber doch absolut richtig! Wenn der Beamte eine Anzeige schreibt wegen fahrlässiger KV, dann wir definitiv ein Verfahren eröffnet! Mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dieses dann jedoch eingestellt.

Was ist also an der Aussage des beamten dann zu bemängeln, bzw falsch?


Unter dem Aspekt von muemmel "Schmerzen fallen auch unter KV" natürlich nichts.


Vielen Dank für die Antworten. Dann hoffe ich mal dass wenn was kommt es nicht all zu teuer wird bzw. noch Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder ähnliches im Raum stehen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Auch der Radfahrer wird ein Schreiben bekommen. Vieles hängt davon ab, was er dann antwortet auf die Frage, ob er verletzt wurde.

Zitat:
bzw. noch Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder ähnliches im Raum stehen


Das schließe ich aus.

Wenn Du einen Anwalt einschaltest, dann werden dessen Gebühren wohl das teuerste an der ganzen Sache sein.

Ist das Auto Deiner Frau bei dem Unfall beschädigt worden? Dann wird sie sich jedenfalls einen Teil des Schadens vom Radfahrer ersetzen lassen können.

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#9
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ja das Auto wurde bei dem Unfall beschädigt (Schaden 1500€/netto). Der Anwalt schreibt nun die gegnerische Versicherung an und versucht die hälfte einzufordern. Erwähnte aber auch direkt das die kosten aufgrund einer fehlenden Rechtsschutzversicherung, sollte sich die Gegenseite weigern und wir müssten klagen, zu hoch werden würden.

Wer legt eigentlich in diesem Fall fest ob es eine Teilschuld gibt? Wenn wir jetzt keinen Anwalt genommen hätten würden wir auf unserem Schaden zu 100% sitzenbleiben und würden eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen. Der Unfallgegner würde auf seinen Kosten (Defektes Fahrrad) sitzen bleiben. Dafür das es ja nachweislich eine Teilschuld gibt wäre das ja doch recht unverhältnismäßig, oder?

Da mir kein Bericht der Polizei vorliegt, nimmt diese eventuell direkt mit auf dass eine Teilschuld besteht?
Folgt noch ein Bericht der Polizei oder kommt nur noch die Anzeige?


Ist, Gott sei Dank, unser erster (hoffentlich auch letzter) Unfall mit Personenschaden und sind daher ziemlich ratlos.


Viele Grüße

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wer legt eigentlich in diesem Fall fest ob es eine Teilschuld gibt?

Falls es zwischen den Versicherungen keine Einigung gibt, am Ende ein Gericht.

Hat der Radfahrer denn schon seinen Schaden am Fahrrad bei Ihrer KfZ-Haftpflichtversicherung angemeldet?

Zitat:
Dafür das es ja nachweislich eine Teilschuld gibt wäre das ja doch recht unverhältnismäßig, oder?

Naja, der Radfahrer wird auch ein Bußgeld für das Fahren auf dem Gehweg in der bekommen.

Zitat:
Da mir kein Bericht der Polizei vorliegt, nimmt diese eventuell direkt mit auf dass eine Teilschuld besteht?

Nein. Die Polizei entscheidet nicht über Schuld / Unschuld / Teilschuld.

Zitat:
Folgt noch ein Bericht der Polizei oder kommt nur noch die Anzeige?

Es kommt entweder ein Anhörungsbogen (wo Sie nochmal schriftlich Ihre Sicht der Dinge darstellen können) oder es kommt gleich eine Einstellungsmitteilung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von hh):
Voraussetzung für ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist natürlich, dass jemand verletzt wurde.


Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens ist erst mal, daß der Verdacht besteht, daß jemand verletzt wurde. Und das ist ja hier eindeutig gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Wenn wir jetzt keinen Anwalt genommen hätten würden wir auf unserem Schaden zu 100% sitzenbleiben


Nein, warum meinst Du das?
Die Forderung nach Schadenersatz kann man auch ohne Anwalt stellen.

Zitat:
und würden eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen.


Es ist Euch aber klar, dass Ihr bezüglich dieser Anzeige den Anwalt selbst bezahlen müsst, egal wie die Sache mit dem Schadenersatz ausgeht, oder?
Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird voraussichtlich auch ohne die Hilfe eines Anwaltes eingestellt.

Hier mal der Hinweis auf Urteile, in denen es um vergleichbare Fälle geht:
AG Hannover, Urt. v. 29.03.2011 - 562 C 13120/10
AG Köln, Az. 266 C 481/92
LG Stralsund, Az. 6-6 O 560/05
LG Erfurt, Urteil vom 14.03.2007, Az. 8 O 1790/06

In den meisten Fällen hat der Radfahrer die Alleinschuld erhalten.

-- Editiert von hh am 28.11.2018 13:38

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#13
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat
Hat der Radfahrer denn schon seinen Schaden am Fahrrad bei Ihrer KfZ-Haftpflichtversicherung angemeldet?

Ich habe gestern Abend noch mit der Versicherung gesprochen, bisher hat sich der Unfallgegner noch nicht gemeldet.

Zitat
Nein, warum meinst Du das?
Die Forderung nach Schadenersatz kann man auch ohne Anwalt stellen.

Wir waren eigentlich beim Anwalt in der Hoffnung dass er es erreicht dass wir gar keine Schuld bekommen. Es gibt im Internet nämlich auch etliche Urteile wo ziemlich genau unserer Sachverhalt beschrieben wurde und der Fahrradfahrer die alleinige Schuld zugesprochen bekam.
Vielleicht haben wir uns dann auch vom Anwalt etwas "aufschwatzen lassen" da er natürlich meinte dass auch die Versicherung sieht dass die Forderung nach Schadensersatz nicht von einem Anwalt sondern von einer Privatperson kommt und diese schneller abgelehnt wird.

Zitat
Es ist Euch aber klar, dass Ihr bezüglich dieser Anzeige den Anwalt selbst bezahlen müsst, egal wie die Sache mit dem Schadenersatz ausgeht, oder?
Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird voraussichtlich auch ohne die Hilfe eines Anwaltes eingestellt.

Momentan stellt es sich für mich so dar dass wir (aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung) den Anwalt für die Forderung an die gegnerische Versicherung bezahlen müssen.
Für das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung müssten wir einen anderen Anwalt nehmen, und erneut bezahlen, da dies wohl als Straftat behandelt wird. Hier reicht es aber wohl aus erstmal zu warten ob ein Schreiben kommt und wie genau dieses aussieht. Es gibt da laut dem Anwalt für Verkehrsrecht wohl unterschiedliche Möglichkeiten: Einstellung ohne Auflagen, Einstellung mit Auflagen zb Geldzahlung oder keine Einstellung und es kommt zum Verfahren.

Am liebsten wäre uns natürlich ersteres, besonder da meine Frau sich schon von Kollegen hat verrückt machen lassen was das Strafmaß angeht (Haftstrafe, Geldstrafe mehrere tausend Euro, Führerscheinentzug....)


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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Um vielleicht etwas Ruhe in die Sache zu bekommen.

Solche Unfälle passieren täglich dutzendfach und ich möchte behaupten, dass in 95% der Fälle das Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt wird.
Sich wegen solch einer "Bagatelle" verrückt zu machen ist völlig übertieben.

Zitat (von thosch123):
schon von Kollegen hat verrückt machen lassen was das Strafmaß angeht (Haftstrafe, Geldstrafe mehrere tausend Euro, Führerscheinentzug....)


Alles im Rahmen des Möglichen und sogar wahrscheinlich, falls Deine Frau ganz bewusst und mit Vorsatz den Radfahrer aufs Korn genommen hätte......

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht haben wir uns dann auch vom Anwalt etwas "aufschwatzen lassen" da er natürlich meinte dass auch die Versicherung sieht dass die Forderung nach Schadensersatz nicht von einem Anwalt sondern von einer Privatperson kommt und diese schneller abgelehnt wird.


Das ist nicht auszuschließen.

Umgekehrt hast Du jetzt aber das Problem, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt nur dann vollständig bezahlen muss, wenn die Forderung auch vollständig anerkannt wird.

Vorsichtshalber hat der Anwalt daher nur 50% gefordert, weil er sich da ziemlich sicher ist, dass er die auch komplett durchsetzen kann und dann auch der Versicherung seine komplette Kosten in Rechnung stellen kann. Wenn er 100% gefordert hätte und ihr bekommt nachher nur 75% (z.B. wegen Betriebsgefahr), dann übernimmt die gegnerische Versicherung auch nur 75% der Anwaltskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Vielleicht haben wir uns dann auch vom Anwalt etwas "aufschwatzen lassen" da er natürlich meinte dass auch die Versicherung sieht dass die Forderung nach Schadensersatz nicht von einem Anwalt sondern von einer Privatperson kommt und diese schneller abgelehnt wird.


Das ist nicht auszuschließen.

Umgekehrt hast Du jetzt aber das Problem, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt nur dann vollständig bezahlen muss, wenn die Forderung auch vollständig anerkannt wird.

Vorsichtshalber hat der Anwalt daher nur 50% gefordert, weil er sich da ziemlich sicher ist, dass er die auch komplett durchsetzen kann und dann auch der Versicherung seine komplette Kosten in Rechnung stellen kann. Wenn er 100% gefordert hätte und ihr bekommt nachher nur 75% (z.B. wegen Betriebsgefahr), dann übernimmt die gegnerische Versicherung auch nur 75% der Anwaltskosten.


Welche Kosten stellt der Anwalt welcher Versicherung in Rechnung? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Wir zahlen doch jetzt den Anwalt komplett, unabhängig ob die gegnerische Versicherung mit 50% einverstanden ist oder nicht. Oder sehe ich da was falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wir zahlen doch jetzt den Anwalt komplett, unabhängig ob die gegnerische Versicherung mit 50% einverstanden ist oder nicht. Oder sehe ich da was falsch?

Ja. Da sehen Sie was falsch.
Anwaltskosten bezüglich des Schadens gehören zum Schaden.
Wenn die Versicherung des Radfahrers 50% von Ihrem Schaden am Auto bezahlt, muss die Versicherung auch 50% Ihrer Anwaltskosten bezahlen (auf den übrigen 50% bleiben Sie sitzen).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Versicherung des Radfahrers 50% von Ihrem Schaden am Auto bezahlt, muss die Versicherung auch 50% Ihrer Anwaltskosten bezahlen (auf den übrigen 50% bleiben Sie sitzen).


Nein, wenn der Anwalt nur 50% fordert und die auch bekommt, dann muss die Versicherung die Anwaltskosten komplett bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich sitze jetzt etwas verdutzt hier, denn davon hat der Anwalt kein Wort verloren. Er meinte dass sich sein Honorar nach dem Streitwert richtet und ich mit 150€ rechnen muss. Davon dass die Gegenseite etwas zahlt sagte er nichts.
Ich dachte auch dass die Gegenseite die Anwaltskosten (nur anteilig oder komplett) zahlen muss wenn es vor Gericht geht, war in unserem Fall ja nicht passieren wird.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nachdem wir uns vor Ort nochmal ein Bild der Gegebenheiten gemacht haben hat sich herausgestellt dass es sich doch nicht um einen reinen Gehweg sondern um einen Geh-/Radweg handelt. Nun kam der Anhörungsbogen der Polizei bei uns an.
Gleichzeit bekamen wir von unserem Anwalt (der uns wegen dem Schaden vertritt) die Abschrift des Polizeiberichts. In diesem steht unter "Hergang nach Angabe der Beteiligten"
"Der Beteiligt xxx befuhr mit seinem Fahrrad (berechtigter Weise) den Geh- und Radweg..."
Das "berechtiger Weise" ist sogar gelb markiert worden.


Nun stellt sich mir die Frage ob man im Anhörungsbogen nochmal darauf hinweisen sollte dass dies eben nicht berechtigt war, da er ja von Rechts kam.?
Wir haben uns die Beschilderung vor Ort genau angeguckt und es gibt kein Schild das besagt dass der Radweg von beiden Seiten zu befahren sei.


Besten Dank und schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Nun stellt sich mir die Frage ob man im Anhörungsbogen nochmal darauf hinweisen sollte dass dies eben nicht berechtigt war, da er ja von Rechts kam.?


Ja, klar!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thosch123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Nun stellt sich mir die Frage ob man im Anhörungsbogen nochmal darauf hinweisen sollte dass dies eben nicht berechtigt war, da er ja von Rechts kam.?


Ja, klar!


Ok, danke. Dann müssen wir mal gucken wie wir das verpacken. Der Anwalt meinte man solle da sehr vorsichtig mit seiner Wortwahl sein und auch nicht versuchen Zuviel Schuld auf den anderen abzuwälzen.

0x Hilfreiche Antwort

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