Weg zum Motorradparkplatz über Gehweg

27. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schwalbe-Pilot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weg zum Motorradparkplatz über Gehweg

Einen schönen guten Abend,

Ich habe folgendes Frage:
Darf ich mit meinen Motorrad/Roller über einen Gehweg fahren (nicht queren), wenn der Motorradparkplatz nicht anders erreichbar ist?

Zur Situation:
Ich gehe aktuell in die 13 Klasse und vor der Schule befindet sich ein Motoradparkplatz, welcher neben der Straße liegt (dazwischen ist noch ein Gehweg). Da neben der Straße jedoch Flächen fürs Parallelparken da sind, kommt man nicht im direkten Weg von der Straße auf den Parkplatz, sondern man muss eine Einfahrt von einem Schulhof so zweckentfremden, in dem man dort auf den Gehweg fährt und diesem ca 15-20m folgt. An sich ja eigentlich kein Problem wenn man schrittgeschwindigkeit fährt, jedoch war heute das Ordnungsamt da und hat jeden ermahnt mit der Ankündigung beim nächsten mal Strafe auszusprechen.
Nun ist die Überlegung wie kommt man zum Parkplatz außer zu fahren (klar schieben, das ist ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache)?

Nun an euch wie soll man sich verhalten? Mit der Schule nach Lösungen suchen, auch wenn sich da nichts ändern wird?

Danke schon mal für eure Ideen und Juristischen Ratschäge

Es grüßt
Schwalbe-Pilot

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Schwalbe-Pilot):
Darf ich mit meinen Motorrad/Roller über einen Gehweg fahren (nicht queren), wenn der Motorradparkplatz nicht anders erreichbar ist?

Wenn die Beschilderung entsprechend ist, ja.



Zitat (von Schwalbe-Pilot):
klar schieben, das ist ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache)?

Welcher Sinn der Sache?
Wenn der Sinn der Sache das sanktionslose erreichen des Parkplatzes ist, dann ist ein StVO konformes Verhalten durchaus Sinn der Sache - auch wenn es unbequem sein mag.

Wenn der Sinn der Sache das möglichst bequeme erreichen des Parkplatzes ist, dann ist ein fahren durchaus Sinn der Sache - auch wenn es auf die Dauer etwas teuer sein mag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Nun an euch wie soll man sich verhalten?
Schieben?

Zitat:
Mit der Schule nach Lösungen suchen, auch wenn sich da nichts ändern wird?
Ach, da gibt es eine Lösung, die sich wohl sehr schnell finden wird (vorallem wenn das ordnungsamt auch mal die Schule anspricht)! Wird nicht geschoben, wirds recht schnell keinen Motorradparkplattz mehr geben, ganz einfach. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schule einen solchen Parkplatz zur Verfügung stellen muss...

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
(klar schieben, das ist ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache)?


Wieso denn nicht? Bricht man sich einen Zacken aus der Krone wenn man anhält und weiterschiebt um sein Gefährt abzustellen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Es gibt 4 Lösungen.

1. Weiterhin über den Gehweg fahren im im Falle einer Kontrolle halt zahlen
2. Das Gefährt schieben um den Parkplatz zu erreichen
3. Die Schule beantragt bei der Stadt einen Parkplatz zu streichen und aus diesem eine Zufahrt zum Parkplatz zu machen.
4. Die Schule schafft den Parkplatz ab.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

5. Man geht zur Fuß zur Schule und passt auf, dass man auf dem Gehweg nicht vom Kradfahrer angefahren wird. :banana:

So als weiterer Vorschlag. ;)

@Schwalbe-Pilot
Schieben oder Zahlen

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

6. Schauen ob dort wo ein Auto vor dem Zugang zum Stellplatz parkt ein abgesenkter Bordstein ist und dann entsprechend reagieren.

Ach ja, ich weiss nicht ob es schon jemand gesagt hat, aber es gibt ja auch noch die Option denn Roller zu schieben.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Oder man stellt sich verkehrsrechtskonform auf die Autostellplätze und übt so sanften Druck auf die Schule zur Änderung aus.

Berry

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

warum fährt man nicht einfach zwischen den parkenden Autos durch?

Stefan

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)


Zitat (von Schwalbe-Pilot):
). Da neben der Straße jedoch Flächen fürs Parallelparken da sind, kommt man nicht im direkten Weg von der Straße auf den Parkplatz,

Zitat (von Schwalbe-Pilot):
Nun an euch wie soll man sich verhalten?
Diejenigen die mit dem Auto so parken, dass man den Motorrad Parkplatz nicht erreichen kann mal darauf aufmerksam machen, dass man Ein- und Ausfahrten nicht zuparken darf.
Wenn das Ordnungsamt wieder kommt einfach mal zeigen, wer da Zufahrten behindert. Das könnte für die Zukunft dann für eine freie Einfahrt sorgen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Diejenigen die mit dem Auto so parken, dass man den Motorrad Parkplatz nicht erreichen kann mal darauf aufmerksam machen, dass man Ein- und Ausfahrten nicht zuparken darf.

Die Fahrzeuge kann man auch fotografieren und dann mit entsprechender Anzeige ans Ordungsamt senden...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

@ -Laie- & Harry

Nur schlecht, wenn die "Zufahrt" ein regulärer Stellplatz ist.
Ich schätze die Schule hat einfach verpennt, eine passende Zufahrt zum 2 Rad Parkplatz zu beantragen.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nur schlecht, wenn die "Zufahrt" ein regulärer Stellplatz ist.
Ja und? Bist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf, nur weil man dort parken dürfte wenn es keine Zufahrt wäre? Bist du der Meinung, dass man sich als Verkehrsteilnehmer jedes Mal erkundigen muss ob eine Zufahrt genehmigt ist oder nicht? Muss der Grundstücksbesitzer ein Schild Aufstellen: "Diese Zufahrt ist genehmigt", damit ein anderer diese Zufahrt nicht blockieren darf???

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf


Nein.
Nur ob es sich überhaupt um eine Zufahrt handelt und falls ja, ob diese hier überhaupt als solche zu erkennen ist ist doch schon fraglich.
Nicht alles ist eine Zufahrt, nur weil man theoretisch irgendwo dahinter ein Fahrzeug stellen könnte.

Interessant wäre ob es bauliche Hinweise auf einen Zufahrtsbereich zum Parkplatz wie z.B. einen abgesenkten Bordstein oder ähnliches gibt.

Ich kenne es von vielen Schulen hier in der Umgebung, die ebenfalls solche "Parkplätze" haben.
Die waren nie dafür gedacht, dass dort motorisierte Fahrzeuge abgestellt werden, sondern ursprünglich waren es Stellplätze für Fahrräder.

Leider kommt von Schwalbe nichts mehr zur genaueren Beschreibung vor Ort.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ja und? Bist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf, nur weil man dort parken dürfte wenn es keine Zufahrt wäre?


Ja. Denn wenn dort ein markiertes Parkfeld ist, dann geht diese vor.

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#16
 Von 
Schwalbe-Pilot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Das ihr mir so ein paar Ratschläge geht und mir eure Sicht schildert.



Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von -Laie-):
Bist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf



Ich kenne es von vielen Schulen hier in der Umgebung, die ebenfalls solche "Parkplätze" haben.
Die waren nie dafür gedacht, dass dort motorisierte Fahrzeuge abgestellt werden, sondern ursprünglich waren es Stellplätze für Fahrräder.

Leider kommt von Schwalbe nichts mehr zur genaueren Beschreibung vor Ort.


1. Du hast recht es handelt sich um so einen Parkplatz der nie dafür gedacht war. Es gibt somit keine gesonderte Auffahrt. Er ist jedoch mit einem Schild (nicht von der Straße aus sichtbar). Ohne eine Auffahrt muss man dann eben zwangsläufig über den Gehweg.

2. Sorry das ich nicht geantwortet habe. Ich hab am ersten Tag die Beiträge gelesen und wollte dann abends noch antworten, habe es dann aber vergessen. Tut mir Leid.

3. (Nicht zu dem Zitat)
Foto machen und damit zum Ordnungsamt gehen würde doch eh nichts bringen, selbst wenn da eine Auffahrt wäre oder? Ist das nicht so geregelt, dass genau dieser Fall nicht vorkommt, weil sonst wirklich alles Angezeigt wird?

Nunja Danke das ihr schreibt.
Ich werde morgen mal mit der Schulleitung sprechen und schauen wie die das sieht (auch wenn ich da denke dass das unsere Direktorin eh nicht interessiert).

Schönen Abend noch
Schwalbe-Pilot

PS.: Denk ihr das Ordnungsamt kommt demnächst nochmal und schaut sich das nochmal an und lässt uns dann zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Schwalbe-Pilot):
Ist das nicht so geregelt, dass genau dieser Fall nicht vorkommt, weil sonst wirklich alles Angezeigt wird?

Wie meinen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Schwalbe-Pilot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Schwalbe-Pilot):
Ist das nicht so geregelt, dass genau dieser Fall nicht vorkommt, weil sonst wirklich alles Angezeigt wird?

Wie meinen?

Das ich andere nicht bei einer Ordnungswidrigkeit anzeigen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ich andere nicht bei einer Ordnungswidrigkeit anzeigen darf.
Wo hast du denn das gehört?
Ist natürlich falsch.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Schwalbe-Pilot):
Das ich andere nicht bei einer Ordnungswidrigkeit anzeigen darf.
NAtürlich darfst du das, machen sogar ganz ganz viele. Eine Nötigung ist übrigens keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

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