Einen schönen guten Abend,
Ich habe folgendes Frage:
Darf ich mit meinen Motorrad/Roller über einen Gehweg fahren (nicht queren), wenn der Motorradparkplatz nicht anders erreichbar ist?
Zur Situation:
Ich gehe aktuell in die 13 Klasse und vor der Schule befindet sich ein Motoradparkplatz, welcher neben der Straße liegt (dazwischen ist noch ein Gehweg). Da neben der Straße jedoch Flächen fürs Parallelparken da sind, kommt man nicht im direkten Weg von der Straße auf den Parkplatz, sondern man muss eine Einfahrt von einem Schulhof so zweckentfremden, in dem man dort auf den Gehweg fährt und diesem ca 15-20m folgt. An sich ja eigentlich kein Problem wenn man schrittgeschwindigkeit fährt, jedoch war heute das Ordnungsamt da und hat jeden ermahnt mit der Ankündigung beim nächsten mal Strafe auszusprechen.
Nun ist die Überlegung wie kommt man zum Parkplatz außer zu fahren (klar schieben, das ist ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache)?
Nun an euch wie soll man sich verhalten? Mit der Schule nach Lösungen suchen, auch wenn sich da nichts ändern wird?
Danke schon mal für eure Ideen und Juristischen Ratschäge
Es grüßt
Schwalbe-Pilot
Weg zum Motorradparkplatz über Gehweg
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatDarf ich mit meinen Motorrad/Roller über einen Gehweg fahren (nicht queren), wenn der Motorradparkplatz nicht anders erreichbar ist? :
Wenn die Beschilderung entsprechend ist, ja.
Zitatklar schieben, das ist ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache)? :
Welcher Sinn der Sache?
Wenn der Sinn der Sache das sanktionslose erreichen des Parkplatzes ist, dann ist ein StVO konformes Verhalten durchaus Sinn der Sache - auch wenn es unbequem sein mag.
Wenn der Sinn der Sache das möglichst bequeme erreichen des Parkplatzes ist, dann ist ein fahren durchaus Sinn der Sache - auch wenn es auf die Dauer etwas teuer sein mag.
Hallo
Schieben?Zitat:Nun an euch wie soll man sich verhalten?
Ach, da gibt es eine Lösung, die sich wohl sehr schnell finden wird (vorallem wenn das ordnungsamt auch mal die Schule anspricht)! Wird nicht geschoben, wirds recht schnell keinen Motorradparkplattz mehr geben, ganz einfach. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schule einen solchen Parkplatz zur Verfügung stellen muss...Zitat:Mit der Schule nach Lösungen suchen, auch wenn sich da nichts ändern wird?
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Zitat:(klar schieben, das ist ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache)?
Wieso denn nicht? Bricht man sich einen Zacken aus der Krone wenn man anhält und weiterschiebt um sein Gefährt abzustellen?
Es gibt 4 Lösungen.
1. Weiterhin über den Gehweg fahren im im Falle einer Kontrolle halt zahlen
2. Das Gefährt schieben um den Parkplatz zu erreichen
3. Die Schule beantragt bei der Stadt einen Parkplatz zu streichen und aus diesem eine Zufahrt zum Parkplatz zu machen.
4. Die Schule schafft den Parkplatz ab.
5. Man geht zur Fuß zur Schule und passt auf, dass man auf dem Gehweg nicht vom Kradfahrer angefahren wird.
So als weiterer Vorschlag.
@Schwalbe-Pilot
Schieben oder Zahlen
6. Schauen ob dort wo ein Auto vor dem Zugang zum Stellplatz parkt ein abgesenkter Bordstein ist und dann entsprechend reagieren.
Ach ja, ich weiss nicht ob es schon jemand gesagt hat, aber es gibt ja auch noch die Option denn Roller zu schieben.
Oder man stellt sich verkehrsrechtskonform auf die Autostellplätze und übt so sanften Druck auf die Schule zur Änderung aus.
Berry
Hallo,
warum fährt man nicht einfach zwischen den parkenden Autos durch?
Stefan
Zitat). Da neben der Straße jedoch Flächen fürs Parallelparken da sind, kommt man nicht im direkten Weg von der Straße auf den Parkplatz, :
Diejenigen die mit dem Auto so parken, dass man den Motorrad Parkplatz nicht erreichen kann mal darauf aufmerksam machen, dass man Ein- und Ausfahrten nicht zuparken darf.ZitatNun an euch wie soll man sich verhalten? :
Wenn das Ordnungsamt wieder kommt einfach mal zeigen, wer da Zufahrten behindert. Das könnte für die Zukunft dann für eine freie Einfahrt sorgen.
ZitatDiejenigen die mit dem Auto so parken, dass man den Motorrad Parkplatz nicht erreichen kann mal darauf aufmerksam machen, dass man Ein- und Ausfahrten nicht zuparken darf. :
Die Fahrzeuge kann man auch fotografieren und dann mit entsprechender Anzeige ans Ordungsamt senden...
@ -Laie- & Harry
Nur schlecht, wenn die "Zufahrt" ein regulärer Stellplatz ist.
Ich schätze die Schule hat einfach verpennt, eine passende Zufahrt zum 2 Rad Parkplatz zu beantragen.
Ja und? Bist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf, nur weil man dort parken dürfte wenn es keine Zufahrt wäre? Bist du der Meinung, dass man sich als Verkehrsteilnehmer jedes Mal erkundigen muss ob eine Zufahrt genehmigt ist oder nicht? Muss der Grundstücksbesitzer ein Schild Aufstellen: "Diese Zufahrt ist genehmigt", damit ein anderer diese Zufahrt nicht blockieren darf???ZitatNur schlecht, wenn die "Zufahrt" ein regulärer Stellplatz ist. :
ZitatBist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf :
Nein.
Nur ob es sich überhaupt um eine Zufahrt handelt und falls ja, ob diese hier überhaupt als solche zu erkennen ist ist doch schon fraglich.
Nicht alles ist eine Zufahrt, nur weil man theoretisch irgendwo dahinter ein Fahrzeug stellen könnte.
Interessant wäre ob es bauliche Hinweise auf einen Zufahrtsbereich zum Parkplatz wie z.B. einen abgesenkten Bordstein oder ähnliches gibt.
Ich kenne es von vielen Schulen hier in der Umgebung, die ebenfalls solche "Parkplätze" haben.
Die waren nie dafür gedacht, dass dort motorisierte Fahrzeuge abgestellt werden, sondern ursprünglich waren es Stellplätze für Fahrräder.
Leider kommt von Schwalbe nichts mehr zur genaueren Beschreibung vor Ort.
ZitatJa und? Bist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf, nur weil man dort parken dürfte wenn es keine Zufahrt wäre? :
Ja. Denn wenn dort ein markiertes Parkfeld ist, dann geht diese vor.
Hallo zusammen,
Das ihr mir so ein paar Ratschläge geht und mir eure Sicht schildert.
Zitat:ZitatBist du der Meinung, dass man Zufahrten zuparken darf :
Ich kenne es von vielen Schulen hier in der Umgebung, die ebenfalls solche "Parkplätze" haben.
Die waren nie dafür gedacht, dass dort motorisierte Fahrzeuge abgestellt werden, sondern ursprünglich waren es Stellplätze für Fahrräder.
Leider kommt von Schwalbe nichts mehr zur genaueren Beschreibung vor Ort.
1. Du hast recht es handelt sich um so einen Parkplatz der nie dafür gedacht war. Es gibt somit keine gesonderte Auffahrt. Er ist jedoch mit einem Schild (nicht von der Straße aus sichtbar). Ohne eine Auffahrt muss man dann eben zwangsläufig über den Gehweg.
2. Sorry das ich nicht geantwortet habe. Ich hab am ersten Tag die Beiträge gelesen und wollte dann abends noch antworten, habe es dann aber vergessen. Tut mir Leid.
3. (Nicht zu dem Zitat)
Foto machen und damit zum Ordnungsamt gehen würde doch eh nichts bringen, selbst wenn da eine Auffahrt wäre oder? Ist das nicht so geregelt, dass genau dieser Fall nicht vorkommt, weil sonst wirklich alles Angezeigt wird?
Nunja Danke das ihr schreibt.
Ich werde morgen mal mit der Schulleitung sprechen und schauen wie die das sieht (auch wenn ich da denke dass das unsere Direktorin eh nicht interessiert).
Schönen Abend noch
Schwalbe-Pilot
PS.: Denk ihr das Ordnungsamt kommt demnächst nochmal und schaut sich das nochmal an und lässt uns dann zahlen?
ZitatIst das nicht so geregelt, dass genau dieser Fall nicht vorkommt, weil sonst wirklich alles Angezeigt wird? :
Wie meinen?
Zitat:ZitatIst das nicht so geregelt, dass genau dieser Fall nicht vorkommt, weil sonst wirklich alles Angezeigt wird? :
Wie meinen?
Das ich andere nicht bei einer Ordnungswidrigkeit anzeigen darf.
Hallo,
Wo hast du denn das gehört?Zitat:Das ich andere nicht bei einer Ordnungswidrigkeit anzeigen darf.
Ist natürlich falsch.
Stefan
NAtürlich darfst du das, machen sogar ganz ganz viele. Eine Nötigung ist übrigens keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.ZitatDas ich andere nicht bei einer Ordnungswidrigkeit anzeigen darf. :
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