Verwendung Strassennamen am Ladengeschäft

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)
Verwendung Strassennamen am Ladengeschäft

Hallo Leute,

Folgender Sachverhalt : Es gibt in der Strasse 2 Vodafone Shops
der eine sitzt am Engelbostler Damm 28 der andere in der Paulstrasse 2 ( Ecke zu Engelbostler Damm)

An dem Vodafone Laden klebt Aussendran Gross Engelbostler Damm - er sitzt aber in der Paulstr.

Kann man das Abmahnen ?
Kann man einfach einen Strassennamen aussen dran schreiben den man will ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Besten Gruss

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go277331-83):
Kann man das Abmahnen ?

Klar. In Deutschland kann man ja bekanntlich fast alles und fast jeden abahnen.

Die relvantere Frage ist halt, was das Ziel ist und ob man das durchsetzen kann.



Zitat (von go277331-83):
Kann man einfach einen Strassennamen aussen dran schreiben den man will ?

Komische Frage. Das er man kann, sieht man doch daran, dass man es bereits getan hat?



Zitat (von go277331-83):
Ecke zu Engelbostler Damm

Der Laden liegt also an der Ecke am Engelbostler Damm?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Die Frage war ob man das rechtlich darf. Das man das machen kann ist klar. Man kann alles machen !?

Ja der Laden liegt an der Ecke Engelbostler Damm / Paulstrasse .
Anschrift Paulstr. X
der andere Laden liegt direkt in der Strasse am Engelbostler Damm.

Er fischt sich so Kunden, die eigentlich den Laden am Engelbostler Damm aufsuchen wollen.

Das Ziel : Das der Laden die Bezeichnung "Engelbostler Damm" nicht mehr führt und ändert.

z.b in Vodafone Nordstadt oder Vodafone Paulstrasse - weil er nun man dort liegt.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Sicher dass es sich um zwei verschiedene Läden handelt? Ich sehe auf googleStreetview den Laden am Engelbostler Damm , der ein Haus entfernt ist von der Paulstrasse. Einen weiteren Laden sehe ich nicht. Nun sind Streetview Bilder aber auch schon etwas älter.

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https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sicher dass es sich um zwei verschiedene Läden handelt? Ich sehe auf googleStreetview den Laden am Engelbostler Damm , der ein Haus entfernt ist von der Paulstrasse. Einen weiteren Laden sehe ich nicht. Nun sind Streetview Bilder aber auch schon etwas älter.


Ja es sind verschiedene Vodafone Shop da - 1 x ein Vodafone Partner Shop ( Paulstr.) und 1 x Vodafone Store (
Channel Grossfläche)

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go277331-83):
Ecke zu Engelbostler Damm


Dann ist der Laden also auch am Engelbostler Damm. Also nicht falsch, was am Laden steht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go277331-83):
Das Ziel : Das der Laden die Bezeichnung "Engelbostler Damm" nicht mehr führt und ändert.

Nun, man kann es versuchen, die Chancen liegen höchstens 50/50.

Ein versierter Anwalt könnte da sicherlich versuchen Argumente zu liefern.
Nur wenn die Gegenseite auch einen versierten Anwalt hat ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Gibt es ein aktuelles Bild wo man den Strassennahmen sehen kann?

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#8
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Kann man bei google Bilder Suche finden wie das da aussieht .... der Kern dreht sich darum das der Laden in der "Paulstrasse" liegt und so steht auch bei Vodafone-Shop.de drin und der andere Laden in der Strasse am "Engelbostler Damm" liegt.

Der Eingang des Ladens ist auch in der Paulstrasse.

Und so rufen Kunden in dem einen Geschäft an verlaufen sich dann und umgekehrt auch.
Erst heute hat jemand von Vodafone selbst den falschen Laden zu erst aufgesucht, weil selbst Vodafone nicht mehr durchblickt.

Es wird einfach zu viel verwechselt was nicht der Fall wäre, wenn der der andere Laden seine wirkliche Adresse dran schreiben würde ...
Auch suggeriert der Laden gerne wir würden zusammengehören was nicht stimmt.

Es müsste ja auch in seinem Interesse sein das zu ändern - weil bei uns auch ständig Kunden stehen die zu ihm wollen - und dann am Ende von uns "versorgt" werden. Das schlimme ist das wir aus unterschiedlichen Linien kommen also auch Unterschiedliche Angebote haben. So rufen Kunden an und wir sagen wir haben Angebot A Kunde sagt Ok - geht dann in den falschen Laden ruft paar Tage später an ich habe bei ihnen abgeschlossen aber ich habe jetzt Angebot B - und man dann dem Kunden erklären muss das er im falschen Laden war.

Und er dann kein Widerufsrecht hat weil ja im Handel angeschlossen. Und das Gezeter dann der Kunden braucht kein Mensch ... Mir geht hier auch mehr um die Kunden die sich "verarscht und benachteiligt fühlen".

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go277331-83):
und man dann dem Kunden erklären muss das er im falschen Laden war.

Und zusätzlich sollte man ihm noch erklären wie wichtig lesen ist.
Wie z.B. das lesen von Straßen oder das man sich durchliest bevor man was unterschreibt.



Zitat (von go277331-83):
Auch suggeriert der Laden gerne wir würden zusammengehören was nicht stimmt.

Kommt ganz darauf an, wie er das suggeriert. Nicht jede Suggestion ist erfolgreich angreifbar.



Zitat (von go277331-83):
der Kern dreht sich darum das der Laden in der "Paulstrasse" liegt

Zitat (von go277331-83):
Kann man bei google Bilder Suche finden wie das da aussieht

Auf der einen Seite ist die "Videokiste", auf der anderen Seite was mit "ak..."
Die ehemalige "Videokiste" scheint nun der "Vodafone Laden Engelbostler Damm" zu sein.
Da liegen sowohl der Eingangsbereich als auch eine recht breite Fensterfront am Engelbostler Damm.


Ich senke meine Prognose auf 25% Erfolgsaussicht für den Engelbostler Damm 28 ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Auf der einen Seite ist die "Videokiste", auf der anderen Seite was mit "ak..."
Die ehemalige "Videokiste" scheint nun der "Vodafone Laden Engelbostler Damm" zu sein.
Da liegen sowohl der Eingangsbereich als auch eine recht breite Fensterfront am Engelbostler Damm.


So sehe ich das auch. Daher wollte ich mal ein aktuelles Bild haben. Aber in der Google Suche kann ich nichts finden und finde es Schade, dass der TE einem da nicht hilft. Naja ... dann braucht er wohl meine Meinung nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

hast den Link per PN bekommen ....

Wir werden über Vodafone versuchen das Problem zu lösen und ihn Step 2 den Juristischen Part ...
und schreiben bei uns Vodafone Engelbostler Damm auch über den Shop
dann blickt weiter kein Kunde durch ....

wie immer der Kunde ist der Dumme ,-)

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Danke für die Bilder. Der Laden hat einen Eingang zum Engelborster Damm. Ich sehe da erstmal nichts verwerfliches. Den Weg über Vodafone würde ich auch gehen.

DENN

Warum gibt es es zwei Shops in einer Strasse?.
Wer ist denn "näher" an Vodafone dran? EUER Laden oder der andere? (GIbt es da zb. Franchisesysteme oder wird das über die Angebote im Shop geregelt?

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#13
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von go277331-83):
An dem Vodafone Laden klebt Aussendran Gross Engelbostler Damm - er sitzt aber in der Paulstr.


§ 18 HGB
"Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen."

§ 30 HGB
" Jede neue Firma muß sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden."

---> Die Firmenbezeichnung darf nicht (über geschäftliche Verhältnisse) irreführen, und muß sich deutlich von Firmen im selben Ort unterscheiden.

Zitat:
Kann man einfach einen Strassennamen aussen dran schreiben den man will ?


Im Rahmen der Gesetze ja.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go277331-83):

Kann man das Abmahnen ?

"Man" kann gar nichts abmahnen.
Um einen Wettbewerbsverstoß abzumahnen muss man entweder Mitbewerber sein oder eine zugelassene Organisation zum Schutze des lauteren Wettbewerbs.
Zitat:
Kann man einfach einen Strassennamen aussen dran schreiben den man will ?

Ja.
Ich sehe da so auch keinen Verstoß gegen das UWG, aber da könnten natürlich Experten auf die Idee kommen, diese Frage von den Gerichten beantworten zu lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Um einen Wettbewerbsverstoß abzumahnen muss man entweder Mitbewerber sein oder eine zugelassene Organisation zum Schutze des lauteren Wettbewerbs.

Nur gibt es dafür gar keine Rechtsgrundlage.
In Deutschland darf immer noch jeder jeden abmahnen und sogar auf Unterlassung verklagen.

Die Frage ist halt, was hinterher daraus wird, wenn beide Seiten tatsächlich die Klingen kreutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#16
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von go277331-83):

Kann man das Abmahnen ?

"Man" kann gar nichts abmahnen.
Um einen Wettbewerbsverstoß abzumahnen muss man entweder Mitbewerber sein oder eine zugelassene Organisation zum Schutze des lauteren Wettbewerbs.
Zitat:
Kann man einfach einen Strassennamen aussen dran schreiben den man will ?

Ja.
Ich sehe da so auch keinen Verstoß gegen das UWG, aber da könnten natürlich Experten auf die Idee kommen, diese Frage von den Gerichten beantworten zu lassen.


Der andere Laden ist ja Mitbewerber ...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wäre ja auch lustig, wenn sich Haribo in Harigra umbenennen müßte, weil man die Firmenzentrale letztes Jahr von Bonn nach Grafschaft verlegt hat. ;)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 08.01.2019 17:09

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